Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 643

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 643 (NJ DDR 1961, S. 643); Jugendkriminalität sei ihrem Gegenstand nach ein Gebiet der Gesellschaftswissenschaft, ihrer Methodik nach aber ein Gebiet der Naturwissenschaft. Eine Kausalitätsforschung ohne naturwissenschaftliche Methode könne es hier nicht geben. Jedoch müßten Juristen wie Naturwissenschaftler bei allen Untersuchungen dialektisch Vorgehen. In seinen weiteren Ausführungen behandelte Szewczyk eine Reihe allgemein und mit Erfolg angewandter Untersuchungsmethoden, wie z. B. das Experiment, die Exploration und die Arbeit mit der Statistik, ging auf tlie bisherigen Arbeitsrichtungen, ihre- Methodik und die dadurch mitbedingten Ergebnisse und Folgerungen ein und berichtete über die Erfahrungen und Ergebnisse seiner eigenen Untersuchungen. So habe er und die von ihm geleitete Abteilung der Universitäts-Nervenklinik unter dem Gesichtspunkt der Gruppenforschung eine größere Anzahl im gleichen Wohngebiet lebender und dort aktiv werdender Jugendlicher untersucht und in größeren Zeitabständen weiter verfolgt. Bisher seien dies rund 400 Personen gewesen. Die Fragestellung hierbei lautete: „Inwieweit wird der einzelne Jugendliche von seiner Gruppe beeinflußt? Welchen Platz nimmt er in der Gruppe ein? Welche Bedeutung haben jeweils Gruppe, Familie, Freundeskreis, Schulklasse, Betrieb, Sportgruppe, FDJ und andere Organisationen für die Entwicklung der Ansichten, Verhaltensweisen und Emotionen? Welche sonstigen Einflüsse wirken auf den Jugendlichen (Bücher, Theater, Sport, Schund, Filme usw.)? Welchen Einfluß haben Gruppensituation und die Stellung in der Gruppe für abnorme Verhaltensweise der gesamten Gruppe und des einzelnen?“ Obwohl dieses Verfahren naturgemäß auch Schwächen habe, habe man so doch eine ganze Reihe von Ergebnissen über den Einfluß der verschiedendsten Einzelbedingungen auf den Jugendlichen, über die Entwicklung z. B. seines sexuellen Verhaltens, seines Verhaltens zur Arbeit, der verschiedensten Formen der Freizeitgestaltung, die Auswirkung der einzelnen Massenmedia (Film, Fernsehen, Presse, Literatur) gewinnen können. Dr. Buchholz (beauftr. Dozent am Institut für Strafrecht der Humboldt-Universität) ging insbesondere auf die Feststellung Szewczyks ein, daß, obwohl die Jugendkriminalität ihrem Gegenstand nach zum Bereich der Gesellschaftswissenschaften gehöre, ihre Erforschungsmethodik aber naturwissenschaftlich bestimmt sei. Er erklärte sich einverstanden, daß damit die Forderung nach einer wirklich exakten Erforschung der Zusammenhänge gestellt sei, und erinnerte daran, daß Marx und Engels die Begriffe Naturgesetz und Naturgesetzlichkeit auch verwandt hätten, um damit einen wissenschaftlich erwiesenen oder wissenschaftlich nachweisbaren Zusammenhang im gesellschaftlichen Bereich zu kennzeichnen. Vorurteilsloses Herangehen an die Untersuchung der Probleme, wie es Szewczyk gefordert habe, dürfte aber niemals unparteiliches Herangehen bedeuten. Oberarzt Dr. Wieck (Universitäts-Nervenklinik Leipzig) unterstützte den Vorschlag Szewczyks, in einigen Orten, in denen man sich schon seit einiger Zeit mit Problemen der Jugendkriminalität befaßt hat, Arbeitszentren zu bilden und gemeinsam langfristige, gründliche Untersuchungen durchzuführen. Weiter berichtete er von Ausschreitungen Jugendlicher in einem Jugendwerkhof und stellte die Frage, ob es in solchen Fällen nicht richtiger sei, die „Jugendgerichtsbarkeit“ im Jugendwerkhof walten zu lassen, ohne daß hier die Untersuchungsorgane oder das Gericht eingeschaltet werden. In der weiteren Diskussion wurde darauf hingewiesen, daß man stets sehr sorgfältig prüfen müsse, ob die Durchführung eines Strafverfahrens erforderlich ist oder ob nicht die gesellschaftlichen Kräfte hier insbesondere die Jugendhilfe und die Erzieher des Werkhofes in der Lage sind, wirksame Erziehungsmaßnahmen zu ergreifen. Andererseits müsse aber auch beachtet werden, daß es unter Umständen notwendig sein wird, dem Recht mit den Mitteln des Strafgesetzes nachdrücklich Geltung zu verschaffen. Dr. Luther (beauftr. Dozent am Institut für Strafrecht der Humboldt-Universität) setzte sich in seinen Ausführungen, insbesondere mit den Ansichten und der Methodologie einiger westdeutscher Kriminologen (z. B. Middendorff) auseinander. Er schlug ferner vor, sich bei den Untersuchungen über die Ursachen und die fördernden Faktoren der Jugendkriminalität auf ein bestimmtes Gebiet, z. B. die Stadtbezirke Friedrichshain und Prenzlauer Berg, zu konzentrieren und hier bestimmte Formen der Kriminalität zu analysieren. Allerdings dürfte man nicht nur nach dem äußeren Bild gehen, sondern müßte eingehende kriminologische Untersuchungen vornehmen und die Ergebnisse mit denen aus anderen Kreisen vergleichen. Die Tagung war ein wertvoller Erfahrungsaustausch, in dem manche Meinungsverschiedenheit geklärt werden konnte; sie war der Beginn einer sicherlich fruchtbaren Gemeinschaftsarbeit zwischen den verschiedensten Wissenschaftszweigen zur Erforschung und Bekämpfung der Jugendkriminalität. Für die künftige Tätigkeit wurde vereinbart, in Berlin, Rostock und Leipzig Arbeitszentren zu bilden, die nach einem gemeinsamen Arbeitsplan gründlich und langfristig diejenigen Probleme, die Gegenstand der gemeinsamen Tagung waren, weiter untersuchen sollen. WALTER GRIEBE, wiss. Assistent am Institut für Strafrecht der Humboldt-Universität Berlin &us der flraxis für die Praxis Aus der Arbeit der Notare des Bezirks Gera Die Grundsätze aus der Programmatischen Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR und aus dem 12. Plenum des Zentralkomitees der SED über die Arbeit mit den Menschen haben auch für die Tätigkeit der Staatlichen Notariate große Bedeutung. Es muß die Aufgabe der Notare sein, noch mehr als bisher auf die Wünsche und Anliegen der rechtsuchenden Bürger einzugehen und unsere 'Menschen stärker in die Lösung unserer Aufgaben einzubeziehen. Ein Beispiel für eine richtige Arbeitsweise gab das Staatliche Notariat Jena, an das folgender Fall herangetragen wurde: Auf Grund eines Testaments sollte einer Erbin ein Wohnrecht bestellt werden. Durch das schlechte Verhältnis der im Hause wohnenden Mieter untereinander war die Durchsetzung dieses Rechts nicht gewährleistet. Der Notar organisierte zusammen mit dem VEB Kommunale Wohnungsverwaltung eine Hausversammlung und klärte mit den Mietern alle .Streitfragen. Im Ergebnis dieser Aussprache beschlossen die Mieter, um zukünftig das Zusammenleben zu verbessern, eine Hausgemeinschaft zu bilden. Ebenfalls beim Notariat in Jena sollte ein Grundstücks kauf vertrag abgeschlossen werden. Als Verkäuferin trat eine ältere Frau auf. Der Kaufpreis sollte unverzinslich und ohne dingliche Sicherung gestundet 643;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 643 (NJ DDR 1961, S. 643) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 643 (NJ DDR 1961, S. 643)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Herbeiführung der Aussagebereitschaft ist nich zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaft -Vollzuges in Erfahrung zu bringen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit die Aufgabenstellung, die politisch-operativen Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen vorwiegend auf das vorbeugende Peststellen und Verhindern von Provokationen Inhaftierter zu richten, welche sowohl die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten.

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