Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 632

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 632 (NJ DDR 1961, S. 632); Zur Jbiskussiou Dr. RICHARD HARTMANN, Direktor des Instituts für Strafrecht der Humboldt-Universität Berlin Zu Problemen der Ursachenforschung auf dem Gebiet der Jugendkriminalität In seinem Beitrag „Das neue Jugendstrafrecht und seine Grundlagen vom Standpunkt der Jugendpsychiatrie“ (NJ 1961 S. 455 ff.) hat Szewczyk eine Reihe von Fragen aufgeworfen, von denen ich mich mit dem Problem der Ursachenforschung befassen will. Die Aussprache über die erkenntnistheoretische Ausgangsposition für diese Fragen ist für die Theorie und ' Praxis der Verbrechensbekämpfung in der Deutschen Demokratischen Republik bedeutsam. Ich stütze mich auf einen Vortrag, den ich zur Einleitung der ersten gemeinsamen Aussprache zwischen den Mitgliedern der Forschungsgruppe „Jugendkriminalität und Jugendschutz“ der Sektion Strafrecht der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ und der Arbeitsgemeinschaft „Kinder- und Jugendgesundheitsschutz“ der Medizinisch-wissenschaftlichen Gesellschaft für die gesamte Hygiene gehalten habe. Ich habe zwei Thesen in den Vordergrund meiner Ausführungen gestellt, die nach dem Erscheinen des Beitrags von Szewczyk hervorgehoben werden sollen: 1. Die wissenschaftliche Arbeit bei der Erforschung einer gesellschaftlichen Erscheinung, wie sie die Kriminalität im allgemeinen und die Kriminalität unter der Jugend im besonderen darstellt, wird stets durch ihre praktisch-politischen Schlußfolgerungen entweder einen bestimmten gesellschaftlichen Zustand verteidigen oder durch vorwärtsweisende Kritik zu verändern trachten. Sie hat damit in jedem Fall einen parteilichen Charakter. 2. Die Wahl der Erkenntniswege und Erkenntnisverfahren (die Methodologie) ist von diesem Charakter abhängig. Es gibt keine „reine“ Methodologie, keine Methodologie an sich. Das an den Anfang zu stellen, ist m. E. notwendig, denn die Kritik, die Szewczyk an westdeutschen Arbeiten auf diesem Gebiet übt, scheint mir nicht erschöpfend zu sein. Auch wird aus seinem Beitrag nicht ersichtlich, welchen Erfolg er sich von dem vorgeschlagenen methodischen Herangehen an die Ursachenforschung verspricht, das sehr aufwendig und sicherlich auch sehr zeitraubend ist, von dem sonst notwendigen Aufwand, insbesondere an wissenschaftlichen Kadern, ganz abgesehen. Ich bin der Ansicht, daß wir diesen. Weg nicht gehen können, aber auch nicht zu gehen brauchen. Wir können wie ich darzustellen versuchen werde durch eine Gemeinschaftsarbeit zwischen Wissenschaftszweigen zu Ergebnissen kommen, die unsere Praxis dringend braucht. I Bei der Durchsicht der westdeutschen und anderen Ar-beiteni, die sich mit den Fragen der Jugendkriminalität befassen, ist zu sehen, daß die zum Teil sehr detaillierten und vielfach mit großem Materialaufwand betriebenen Untersuchungen letztlich von einem Begriff der Praxis ausgehen, der im wesentlichen nur die Tätigkeit der Strafverfolgungsorgane und Strafvollzugsorgane zum Gegenstand hat. Sieverts schlägt langwierige Vergleichsuntersuchungen zwischen kriminellen und nichtkriminellen Jugendlichen vor und schließt mit dem Hinweis, daß solche Forschungen dazu beitragen würden, „die Prophylaxe und die Behandlung dieses 1 Diese Arbeit wurde in der Forschungsgruppe begonnen und ist noch nicht abgeschlossen. sozialpathologischen Phänomens wirksamer zu gestalten, als sie heute sind und sein können“2. Auf die Kennzeichnung des Verbrechens als „sozialpathologisches Problem“ will ich hier nicht eingehen. Aber es zeigt sich, daß dabei Ausgangspunkt und Ziel der Untersuchung und der ihr angemessenen Methodologie das isolierte, seines sozialen Wesens entkleidete Individuum ist. Man kehrt in die so verstandene Praxis zurück mit Forderungen, wie der einzelne Täter wirksamer unterdrückt oder „frühzeitiger“ erkannt werden könne. Die Wissenschaft, die sich mit dem Verbrechen als einer Erscheinung innerhalb der Gesellschaft befaßt, findet, wenn sie zu forschen beginnt, einen bestimmten sozialen Grundsachverhalt vor. Hier liegt ihre entscheidende Voraussetzung, von der sie nicht abstrahieren kann, sondern zu der sie Stellung beziehen muß, wobei das Verschweigen dieses Grundsachverhalts eben auch eine Stellungnahme darstellt. Es gibt also kein voraussetzungsloses Herangehen. Am Beispiel der Schund- und Schmutzliteratur läßt sich das verdeutlichen. Wir treten bekanntlich für deren konsequentes Verbot ein3 4. In Westdeutschland vertritt man zu dieser Frage die Ansicht, daß von den verschiedenen Versionen und ihren nur graduellen Unterschieden einmal abgesehen eine „Kausalität“ zwischen Straftaten Jugendlicher und solchen meist literarischen Erzeugnissen nicht erkennbar oder nicht mit Sicherheit nachweisbar sei. Hierbei legt man einen Kausalitätsbegriff zugrunde, der im äußersten Fall dem mechanischen Materialismus zuzuordnen ist. Sieverts spricht beispielsweise von der Disposition (Veranlagung, Bereitschaft) eines bestimmten Jugendlichen und gibt solchen Erzeugnissen nur den Wert eines „verstärkenden Faktors“*. Diese Ansicht fußt bewußt oder unbewußt auf einer weiteren Voraussetzung, die Middendorf darlegte. Er berichtet nämlich, daß man sich in der „westlichen Welt“ darüber einig sei, daß „die Belange des Jugendschutzes dem Prinzip der Pressefreiheit unterzuordnen sind“5. Das bedeutet aber: Alle diesbezüglichen Erörterungen und schließlich auch alle Untersuchungen darüber finden letztlich nur im Rahmen dieser Grundannahme statt und finden hier ihre Grenze. Sie steht hinter dem so verstandenen Freiheitsbegriff. Die gegebene soziale Ordnung ist der alles bestimmende Grundsachverhalt. Sie findet man vor und setzt sie voraus. Ihr wesentliches Kennzeichen ist aber die Trennung des Produzenten von den Produktionsmitteln. Ihre sämtlichen Beziehungen materieller oder ideologischer Natur bauen hierauf auf. Es herrscht hier auf allen Gebieten des Lebens der erbarmungslose Konkurrenzkampf mit allen seinen demoralisierenden und einen grenzenlosen Individualismus fördernden sozialen Wirkungen. Daher, weil eben von diesen Annahmen aus- 2 Sieverts, Die Entwicklung der Jugendkriminalität; Deutsche Jugend 1960, Heft 7, S. 469. 3 Das Verbot wird bekanntlich weniger realisiert durch das Strafrecht - wenn es auch eine wichtige Rolle zum Schutze der Jugend spielt als durch den humanistischen Charakter unserer Ordnung selbst. Über die Giftwirkung und über den zur Erkenntnis notwendigen Weg s. Hartmann, Sammlung zwangloser Abhandlungen aus dem Gebiet der Psychiatrie und Neurologie, Jena 1961, Heft 21, S. 92. 4 Sieverts, a. a. O., S. 468 f. 6 Middendorf, Recht der Jugend 1961, Heft 4, S. 60. 632;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 632 (NJ DDR 1961, S. 632) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 632 (NJ DDR 1961, S. 632)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Vorkommnissen am in der Hauptstadt der Zugeführten standen ,J unter dem Einfluß von Alkohol. Die langjährigen Erfahrungen beweisen, daß von den erlaufe von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Untersuchungshaft zu treffende Entscheidungen betrachtet. An der Anordnung der Untersuchungshaft sind immer mehrere autoritative staatliche Organe Kraft eigener, von einander unabhängiger Verantwortung, beteiligt.

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