Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 631

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 631 (NJ DDR 1961, S. 631); herrschenden Platz als das- alleinige Regulativ des Zusammenlebens in der menschlichen Gesellschaft zurückerobert haben wird. Schon auf dem Wege zu diesem Ziel geht ein Prozeß des allmählichen Ersetzens von Rechtsnormen durch Moralnormen vor sich. Im Verlauf dieses Prozesses spielt die Entwicklung (und Rückkehr) der Menschheit zum Kollektiv eine entscheidende Rolle. Moral und Gemeinschaft bedingen einander, denn die Moral verkörpert sich ja eben in dem auf andere bezüglichen Verhalten des Individuums, während die Gemeinschaft ihrerseits für die Formung der moralischen Anschauungen des Individuums bestimmend ist. Somit steht die Isolierung des Individuums in der bürgerlichen Gesellschaft, der bürgerliche Individualismus, in enger Wechselbeziehung mit dem Verfall der bürgerlichen Moral, mit der für die Endphase der kapitalistischen Gesellschaft charakteristischen Dekadenz. Es ist überaus bezeichnend, daß Lenin in seiner berühmten Rede über die Aufgaben der Jugendverbände gerade im Zusammenhang mit der Erläuterung der kommunistischen Moral den Menschen der alten Gesellschaft charakterisiert als „ein Mensch, der sich nur um sich selbst kümmert und den der andere nichts angeht“3. Der gleiche enge Zusammenhang zwischen Moral und Kollektiv kommt in der jüngst auf einem Forum mit Angehörigen der Intelligenz und Brigaden der sozialistischen Arbeit gehaltenen Rede Walter Ulbrichts zum Ausdruck, in der er ausführte, daß sich in der Deutschen Demokratischen Republik, „das moralische Antlitz der Menschen ' in der gesellschaftlichen Produktion, bei der Erfüllung der großen Aufgaben des sozialistischen Aufbaus und im Kampf gegen den deutschen Imperialismus“ herausbildet und „die Tätigkeit der Brigaden und der Gemeinschaften der sozialistischen Arbeit Ausdruck einer hohen Moral der Werktätigen“ ist31. Hier also, in den sich mächtig entwickelnden sozialistischen Kollektiven, in den Gemeinschaften der sozialistischen Arbeit und des sozialistischen -Lebens mit ihren gewaltigen bewußtseinsbildenden Impulsen, aber auch in anderen gesellschaftlichen Kollektiven Parteiorganisation, Hausgemeinschaften usw. , hier liegt die starke Kraft, die dazu berufen ist, den Rechtsnormen über Ehe und Familie auch gegenüber zurückbleibenden einzelnen den Nachdruck zu verleihen, den das Gesetz selbst auszuüben nicht vermag. Man sollte nicht verkennen, daß diese Aufgabe nicht einfach ist. In wenigen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens hat sich die jahrtausendalte Moral der früheren Sozialformationen so tief eingefressen und das Gefühl für Gut und Böse, für Erlaubtes und Unerlaubtes geformt wie im Bereich des Ehelebens; wenn das vor allem für die aus dem Bürgertum und Kleinbürgertum kommenden Menschen gilt, so ist aber auch festzustellen, daß gerade hier die bürgerliche Moral stärkere Einbrüche in den Moralstandard des Proletariers erzielt hatte als anderswo. Die lange Unterdrückung der Frau hat nicht nur die Männer, sondern die Unterdrückten selbst korrumpiert, und davon finden sich in allen Klassen und Schichten unserer Gesellschaft noch zahlreiche Reste Fälle also, in denen nicht nur der Mann das sozialistische Gleichberechtigungsprinzip mißachtet, sondern die Frau selbst sich dem Manne willig unterordnet. Entgegen dem sozialistischen Moralgesetz „Du sollst sauber und anständig leben und Deine Familie achten“ ist die eheliche Untreue noch verbreitet. Mit vollem Recht weist H. Benjamin auf die ungleichmäßige Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins gerade in diesem Lebensbereich hin, kraft dessen „Menschen, die auf bestimmtem Gebiet, z. B. im Verhältnis zu ihrer Arbeit schon ein hohes sozialistisches Bewußtsein zeigen, in bezug auf andere 33 Lenin, Die Aufgaben der Jugendverbände, Ausgewählte Werke in zwei Bänden, Moskau 1947, Bd. II, S. 791. 81 w. Ulbricht. Uber die Dialektik des sozialistischen Aufbaus, Berlin 1959, S. 309, 310. Fragen, wie z. B. im Verhältnis zu ihrer Familie "I zurückgeblieben sind und noch kleinbürgerliche Reste mit sich herumtragen“32. Der tiefe bewußtseinsbildende Einfluß des sozialistischen Kollektivs, der erfolgreich gegen diese Reste anzugehen vermag, beruht in erster Linie auf dem Beispiel und dem planmäßigen erzieherischen Einfluß, den die fortgeschrittenen Mitglieder des Kollektivs diejenigen, deren Bewußtseinsstand den Standard der gesellschaftlichen Moral des Gesamtkollektivs bestimmt auf die Zurückgebliebenen ausüben. Die hierin liegende Unterstützung der schwächeren Kollektivmitglieder ist, im Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Arbeit, geradezu „ein Wesenszug der sozialistischen Arbeitsmoral“33 34; aber die Unterstützung der Schwächeren sowohl hinsichtlich ihrer Leistung wie auch hinsichtlich ihrer ideologischen Entwicklung ist ein Kennzeichen des sozialistischen Kollektivs überhaupt, beschränkt sich also nicht auf die Fragen der Arbeit und der Einstellung zur Arbeit, sondern umfaßt z. B. auch die Hilfe bei der Aneignung der sozialistischen Familienmoral3,1. Daß für das Wirksamwerden der bewußtseinsbildenden Einflüsse gerade das Kollektiv ein so geeigneter Boden ist, ergibt sich aus der dem Menschen innewohnenden, von dem bürgerlichen Individualismus vorübergehend und niemals im Proletariat verdrängten Einstellung zur Gemeinschaft. Die Achtung und das Ansehen, die ein Mensch in seinem Kollektiv genießtj gehören zu den stärksten Impulsen für sein Verhalten; das gilt naturgemäß ganz besonders in der sozialistischen Gesellschaft. Die Furcht, diese Achtung zu verlieren also ein negatives Element , steht bei zurückgebliebenen einzelnen wohl zunächst im Vordergrund; sie wird bald ergänzt und als Motiv zurückgedrängt durch das positive Bestreben, sich der im Kollektiv herrschenden Moralanschauung und damit des Kollektivs selbst würdig zu zeigen, bis dieser Moralstandard allmählich und jedem einzelnen nicht einmal klar bewußt zu seinem eigenen geworden ist und er sich ohne besondere Motivation ihm entsprechend verhält. So wirkt, wie Makarenko so eindrucksvoll geschildert hat, die bewußtseinsbildende Kraft eines starken Kollektivs schon durch die bloße Existenz der Gemeinschaft und die Zugehörigkeit des einzelnen zu ihr, ganz abgesehen von der bewußten gesellschaftlichen Erziehung, die eine sozialistische Gemeinschaft ihren Mitgliedern angedeihen läßt. Die Gemeinschaft besteht aus lebenden Menschen und steht ihren Angehörigen näher als das geschriebene Gesetz; um so viel tiefer ist die Wirkung, die sie auszuüben vermag. Auf sie können sich die sozialistische Gesellschaft und ihr Recht in immer steigendem Maße verlassen, wenn es darum geht, die Befolgung einer Norm auch da zu sichern, wo es die Natur des normierten Lebensverhältnisses nicht gestattet, Verstöße gegen das Gesetz unter Sanktion zu stellen. 32 h. Benjamin, Gesellschaftliche Erziehung und Aufgaben der Justizorgane, Einheit 1959, S. 536; vgl. auch Nathan, Gedanken zum sozialistischen Güterrecht, in: Staat und Recht im Licht des Großen Oktober, Berlin 1957, S. 297. 38 w. Ul blicht auf dem V. Parteitag, a. a. O., S. 162. 34 Ein überaus instruktives Beispiel dieser Art bringt Goldstein in dem im ND vom 21. Juni 1959, S. 5, veröffentlichten Artikel „Vater werden ist nicht schwer Wie Arbeiter des Moskauer Betriebes Aremkus ihre Kinder und sich selbst mit erziehen“. Er berichtet dort von einem in diesem Betrieb zur Unterstützung der Schulerziehung der Kinder der Betriebsangehörigen gebildeten Achtzehnerrat: „Auf den lljährigen Genadi und seine mangelhaften Zeugnisse stieß der Rat während eines Schulbesuches. Er fiel auf, weil sein Vater als ausgezeichneter Facharbeiter einen guten Ruf' genoß. Was steckte dahinter, daß Genadi mangelhaft lernte? Müßte das Beispiel des Vaters nicht .anspornend auf ihn wirken? Der Vater erwies sich zu Hause jedoch als ein Tyrann, vor dem die Familie eine widernatürliche Scheu hatte. Als dieser Vater in der Brigadebesprechung von seinen Kollegen darüber zur Rede gestellt wurde, verbat er sich anfangs jede .Einmischung“ in seine Familienangelegenheiten. Aber in der Parteiorganisation erklärten ihm die Genossen den Zusammenhang zwischen den schlechten Lernergebnissen Genadis und dem väterlichen Verhalten. Er änderte sich, und im letzten Quartal rückte Genadi zu den besten Schülern auf.“ 631;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 631 (NJ DDR 1961, S. 631) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 631 (NJ DDR 1961, S. 631)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen der Feindzentralen zur Ausnutzung der neuen Bedingungen allseitig aufzuklären und damit die Abwehrarbeit wirkungsvoll zu unterstützen. Die Durchsetzung der dazu von mir bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von fester Bestandteil der Organisierung der gesamten politischoperativen Arbeit bleibt in einer Reihe von Diensteinhei ten wieder ird. Das heißt - wie ich bereits an anderer Stelle forderte -,sie darf nicht losgelöst von der politisch-operativen Lage, von den politisch-operativen Schwe?-punktbereichen und politisch-operativen Schwerpunkten, von, der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge und wertvolle Beiträge anderer Diensteinheiten sind entsprechend zu würdigen. Gewährleistung der ständigen Einflußnahme auf die zielstrebige Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge im Verantwortungsbereich. Die Leiter haben ständig zu sichern, daß die Sachverhaltsklärung nach Gesetz nicht wie eine Befragung im Rahmen der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung erscheint. So kann mit einer im Sicherungsbereich einer aus-. ländischen Botschaft festgestellten Person auf der Grundlage des inoffiziellen Voraussetzungen für das Erbringen des strafprozessualen Beweises zu schaffen, wenn die inoffiziell bewiesenen Feststellungen in einem Strafverfahren benötigt werden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X