Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 63

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 63 (NJ DDR 1961, S. 63); den Wettbewerb um das schöne sozialistische Dorf und über Fragen der Arbeitspflicht und des Arbeitsschutzes in Auswertung des 8. Plenums der SED. Justizpraktiker, insbesondere Staatsanwälte, begrüßten die studentischen Arbeiten, die das Ergebnis zahlreicher Untersuchungen in der Praxis waren. Zugleich gaben die Praktiker den Studenten wertvolle Hinweise für weitere Forschungen, z. B. zu den Fragen Wettbewerb und Aufsichtsarbeit der Staatsanwaltschaft, Auswertungsmethoden in den einzelnen Kreisen und Bezirken, Sicherheitskommissionen im Kampf gegen Seuchen und Viehverluste, zum Prinzip der materiellen Interessiertheit, Arbeitsschutz in den Dörfern usw. Im Arbeitskreis III wurde die Diskussion über die sozialistische Umgestaltung der Juristischen Fakultät geführt. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand der Kampf um die sozialistische Studentengruppe und die Verbesserung der Arbeit der Studienkollektive. Die Erfahrungen zeigen, daß es nicht mehr genügt, ein-oder zweimal im Jahr ein Praktikum durchzuführen, sondern daß nach dem Vorbild der ausgezeichneten Gruppen ständige, feste Verbindungen mit der sozialistischen Praxis hergestellt werden müssen. Nur der enge Kontakt mit Brigaden der sozialistischen Arbeit entspricht den gewachsenen Anforderungen. Kritisch wurde vermerkt, daß der Lehrkörper die Bewegung zur Schaffung sozialistischer Studentengruppen bisher nicht genügend unterstützt hat. Viele Angehörige des Lehrkörpers haben aber den Seminar- und Studiengruppen bei der wissenschaftlichen Arbeit geholfen. Durch einen Leistungsvergleich zwischen den vier juristischen Fakultäten der DDR wird der Erfahrungsaustausch, der sich in diesem Arbeitskreis angebahnt hat, auf ein höheres Niveau gehoben werden und größere Erfolge zeitigen. &&6ht und Justiz in dev d$uudcst*&pu,hUk Blutrichter nach vorn! Am 13. Dezember 1960 fand im Bonner Landgericht eine nicht alltägliche „Pressekonferenz“ statt. Der Chef dieses Adenauerschen Residenzgerichts, Dr. Heinrich Becker, hatte fünf ausgesuchte Journalisten in sein getäfeltes Präsidentenzimmer geladen, um mit ihrer Hilfe die „Angriffe“ der Öffentlichkeit abzuwehren, die sich gegen seine braune Vergangenheit richten. Becker bedurfte dieses Schutzes, weil man wie er einleitend sagte „versucht, mich von hinten moralisch kaputtzumachen“. Es ist also angebracht, die Vergangenheit des Herrn Dr. Becker etwas zu durchleuchten. Wer ist der jetzige bundeshauptstädtische Landgerichtspräsident? Becker ist 55 Jahre alt. Mit achtundzwanzig Jahren wurde er damals Gerichtsreferendar am 5. März 1933 Mitglied der Nazipartei, gehört also zur Kategorie der „Märzgefallenen“. Anders als in seinem unter der Ära des „tausendjährigen“ Reiches geschriebenen Personalfragebogen bezeichnete er nach 1945 seinen Eintritt in die Nazipartei als eine Notlösung, weil er angeblich sonst „nicht zum Staatsexamen zugelassen worden wäre“. Es braucht nicht besonders betont zu werden, daß diese Begründung erfunden ist, denn in jenen ersten Tagen der braunen Periode genügte zur Zulassung zum Assessorexamen ein sog. Unbedenklichkeitsattest. So ist es kein Wunder, daß diese Variante in den1 Kreisen seiner Kollegen in Bonn nicht „ankam“ man hat dort ja in dieser Hinsicht eigene „einschlägige Erfahrungen“. Dr. Becker hatte sich aber in den Blütejahren des Dritten Reiches nicht mit der Mitgliedschaft in der Nazipartei begnügt. Er strebte damals hoch hinaus und war deshalb auch Mitglied des NS-Reichsbundes der Deutschen Beamten und der sog. Deutschen Arbeitsfront (DAF) geworden. Sehr bald war er zum Leiter der Rechtsabteilung und Dozenten an der Hochschule der DAF avanciert. Dort will er nur über „Schede- und Wechselrecht“ doziert haben. Das Hamburger Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ Nr. 52/60 weiß aber zu berichten, daß Angestellte der Schoko-ladenflrma „Stollwerck“ und Kölner Gerichtsreferendare, die Becker in jener Zeit umgeschult hat, sich noch heute gut daran erinnern, „daß der Themenkreis: Beckers damals beträchtlich weiter gezogen war“. Die „Nibelungentreue“ Beckers wurde sehr schnell erkannt und belohnt: 1942 wurde er als Landgerichtsrat an das Kölner Sondergericht berufen. Ab 1944 war Becker am Landgericht im holländischen Den Haag so stark beschäftigt, daß er nach seinen eigenen Darstellungen vor den fünf Journalisten „sehr bald zusammenbrach“. Über das „Wirken“ des „sanften“ Heinrich Becker am Sondergericht wird noch einiges zu sagen sein. Zunächst aber erhebt sich die Frage: Was ist mit Becker nach 1945 geschehen? Natürlich nichts, denn wie alle jene Mörder in der Robe des Richters, die dem „Führer“ die Treue gehalten hatten, wurde er von Bonn für diese Treue belohnt. Schon gleich nach Kriegsende durfte Sonderrichter Becker als Personalreferent des Oberlandesgerichts Köln dafür sorgen, daß jüngere Nazis zum Referendardienst zugelassen wurden. Bereits 1950 wurde er zum Oberlandesgerichtsrat und 1953 zum Ministerialrat im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen befördert. Anfang des Jahres 1959 wurde Becker schließlich Präsident des Bonner Landgerichts, um dort einige Leute zur Raison und auf die Linie des Bundeskanzlers zu bringen. Was erzählte nun der Landgerichtspräsident den Journalisten über seine ramponierte Vergangenheit? „Jawohl, es stimmt, ich war beim Sondergericht. Aber ich bin ein anerkannter Gegner des Nationalsozialismus gewesen. Ins Sondergericht bin ich geradezu genötigt worden und habe mich mehrfach gesträubt.“ Wahrheit und Lüge stehen hier so dicht beieinander, daß man Beckers Bekenntnis in seinen Einzelheiten gesondert betrachten muß: 1. Hat Becker eingestanden, am Sondergericht Köln tätig gewesen zu sein. Das konnte er beim besten Willen nicht leugnen, denn alle Stellen wußten das, und deshalb wurde er nach 1945 auch gleich als Personalreferent eingestellt. Er war sozusagen der richtige Mann für die Sicherung des braunen Nachwuchses über die erste kritische Zeit hinweg. 2. Behauptet Becker, „anerkannter Gegner des Nationalsozialismus“ gewesen zu sein. Für diese These hatte sich Becker folgende Version zurechtgelegt: Dr. Raab im Hitler-Staat Personalreferent beim Kölner Ober- 63;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 63 (NJ DDR 1961, S. 63) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 63 (NJ DDR 1961, S. 63)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung in jedem Verantwortungsbereich der Linie zunehmende Bedeutung, Das Anliegen des vorliegenden Schulungsmaterials besteht darin, die wesentlichsten theoretischen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Aus-ffSiung; Durchführungslbastimmung zur Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Die weitere Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit zur Aufdeckung ungesetzlicher Grenzübertritte unbekannter Wege und daraus zu ziehende Schlußfolgerungen für die Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung von Erscheinungen des ungesetzlichen Verlassens der zunehmend über die Territorien anderer sozialistischer Staaten zu realisieren. Im Zusammenhang mit derartigen Schleusungsaktionen erfolgte die Eestnahme von Insgesamt Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die an der AusSchleusung von Bürgern. mitwirkten. Davon hatten Verbindung zu Merscherhändier-banden und anderen feindlichen Einrichtungen Personen, die von der oder Westberlin aus illegal in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der Tatbegehung, im engeren Sinne: Die in den speziellen Strafrechtsnormen vorhandene exakte Beschreibung der in der die Straftat realisiert werden kann.

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