Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 626

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 626 (NJ DDR 1961, S. 626); klären wollen. Das wird dann passieren, wenn ein Bürger dieselbe Angelegenheit mehreren Staatsorganen unabhängig voneinander vorträgt. Aber das werdön Ausnahmen sein, die nicht die Arbeitsweise bestimmen können. Wenn jedes Staatsorgan die Eingaben bearbeitet, die sein Sachgebiet betreffen, und andere Eingaben an die zuständigen Staatsorgane weiterleitet, können solche Fälle auch verhindert werden. Die operative Bearbeitung von Eingaben erfordert natürlich einen erheblichen Aufwand. Aber dabei besteht die Gewähr, daß mobilisierend gewirkt und eine den Bürger belastende Angelegenheit erledigt wird. Schließlich ist der Erfolg maßgebend ein Erfolg, der letzten Endes ein Beitrag zur Festigung der DDR. ist und der bei einer Reihe von Bürgern zur schnelleren Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins beiträgt. In der Präambel des Staatsratserlasses heißt es, daß die zentralen Staatsorgane nur solche Eingaben bearbeiten, die grundsätzliche Bedeutung haben oder die von den örtlichen Organen nicht geklärt werden können. Das gilt auch für den Bereich der Justiz. Eingaben von grundsätzlicher Bedeutung, die im Ministerium der Justiz bearbeitet werden, sind z. B. solche, die wichtige Probleme des gesellschaftlichen Lebens beim Aufbau des Sozialismus oder grundsätzliche Probleme der Rechtssprechung behandeln, Hinweise zur Gesetzgebung enthalten oder sich mit der Erziehung der Kader befassen. Eingaben, die von den nachgeordneten Dienststellen nicht bearbeitet werden können, sind solche, die eine Kritik an der Arbeit des Leiters einer Dienststelle enthalten. Es ist unzulässig, solche Eingaben selbst zu bearbeiten. Sie müssen dem übergeordneten Leiter übergebdh werden. Dabei sind neben einer Stellungnahme die zur Eingabe gehörenden Unterlagen mit zu übersenden. In den zentralen Dienststellen gehen auch Eingaben ein, die keine grundsätzliche Bedeutung haben und die an Ort und Stelle viel leichter und einfacher zu lösen sind. Diese Eingaben werden deshalb den nachgeordneten Dienststellen zur Bearbeitung und Auswertung übersandt. Dabei haben diese die Pflicht, die übergeordnete Dienststelle vom Ergebnis der Bearbeitung zu unterrichten. Von großer Bedeutung ist die richtige Registrierung und Erfassung aller Eingaben, weil dadurch die Kontrolle des Leiters über die Frist und die sachgemäße Bearbeitung gewährleistet ist. Sie entspricht auch der Verantwortung des Leiters. Deshalb ist es notwendig, einen verantwortlichen Mitarbeiter mit der Führung dieses Registers zu beauftragen. Die einheitliche Registrierung aller Eingaben ist erforderlich, um die einheitliche Auswertung der Eingaben im Bereich der Justiz zu ermöglichen und entsprechende Schlußfolgerungen zu ziehen. Die Auswertung der Eingaben für die staatliche Arbeit ist ein weiteres wichtiges Moment. Deshalb müssen die Eingaben regelmäßig analysiert und konkrete Schlußfolgerungen gezogen werden. Bei wichtigen Problemen muß dies sofort in Dienst- oder Arbeitsbesprechungen geschehen, insbesondere dann, wenn in einer Eingabe eine begründete Kritik an einem Mitarbeiter enthalten ist, oder wenn in den Schriftsätzen die Arbeitsweise der Dienststelle kritisiert wird. Die Schlußfolgerungen sind schriftlich festzuhalten. Sie müssen der Verbesserung der Arbeit dienen und die Überwindung des kritisierten Zustandes einleiten. Entsprechende Kon-trollfristen sind in den Beschluß aufzunehmen. Aus der Analyse der Eingaben der Bürger können sich Maßnahmen ergeben, die über die Schlußfolgerungen der Beratung des Einzelfalls weit hinausgehen. Bei jedem Beschluß, der in der staatlichen Arbeit ergeht, ist festzustellen: Was sagen die Werktätigen in ihren Eingaben zu diesem Problem? Der Leiter, der das beherzigt, wird kaum in die Lage kommen, fehlerhafte Entscheidungen zu treffen. Es zeigt sich, daß die Bürger zu fast jeder Frage eine Meinung haben und diese auch in den Eingaben darlegen. Die exakte Durchführung des Erlasses des Staatsrates vom 27. Februar 1961 „wird heute zu einem Prüfstein, inwieweit die staatlichen Organe und ihre verantwortlichen Mitarbeiter die Verbesserung der staatlichen Leitungstätigkeit ernst nehmen“9. Je bewußter die Leiter staatlicher Organe auf die Eingaben der Bürger reagieren, um so besser sind sie in der Lage, auf die Bürger zurückzuwirken und sie zur weiteren Teilnahme an der Leitung des Staates zu gewinnen. Deshalb gilt es jetzt, „diesen Erlaß Praxis werden zu lassen, ihn zum ständigen Bestandteil des Denkens und Handels jedes Mitarbeiters der Staatsorgane zu machen“10. 9 Gotsche, a. a. O. 10 Gotsche, a. a. O. Prof. Dr. HANS NATHAN, Dekan der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin Familienrecht und Moral in der sozialistischen Gesellschaft Die Wechselwirkung von Recht und Moral Im Lebensbereich von Familie und Ehe lassen sich die Wechselbeziehungen von Recht und Moral, also der mit dem Fortschritt der Menschheit durch die einander ablösenden Gesellschaftsordnungen sich ständig verändernde Prozeß des Aufeinanderwirkens dieser beiden Kategorien, besonders anschaulich verfolgen; über die Ursache dieser Erscheinung später. Für den bisherigen Stand unserer rechtswissenschaftlichen Forschung war es kennzeichnend, daß das Funktionieren jener Wechselwirkung vor allem von der Seite des Rechts her untersucht, also der Einfluß des Rechts auf die Moralanschauungen der Menschen, die erzieherische Funktion des Rechts in den Vordergrund gestellt, in unserem Falle also der Einfluß des Familienrechts auf die Entwicklung der Ehe- und Familienmoral der . Bürger be- (Nachdruck aus: Forschen und Wirken, Festschrift zur 150-Jahr-Feier der Humboldt-Universität zu Berlin, Band III. VEB Deutscher Verln der Wissenschaften, Berlin 1960.) handelt wurde. (Wir sprechen hier vom sozialistischen Recht, sozialistischer Moral und sozialistischer Rechtswissenschaft; für die bürgerliche Wissenschaft macht der unüberbrückbare Widerspruch zwischen der Moral der herrschenden und der unterdrückten Klassen, dem der Widerspruch zwischen dem kapitalistischen Recht und den Moralanschauungen des Proletariats entspricht, jene Problematik zu einem heißen Eisen, das möglichst überhaupt nicht berührt wird.) Als Beispiel dieses bisherigen Herangehens an die Beziehung Familienrecht Familienmoral mit dem Blick auf den erzieherischen Einfluß des Rechts auf die Bewußtseinsbildung in der sozialistischen Gesellschaft seien meine Arbeit „Das Familienrecht als Faktor der Erziehung zur Demokratie“1, verschiedene Hinweise von H. Benjamin2 3 und die Darstellung im Leitfaden ,des Familienrechts von Jansen2 erwähnt; ferner ist auf die diesbezüg- 1 Staat und Recht 1954, S. 567 ft. 2 vgl. insbesondere NJ 1954 S. 349 ft. (352). 3 vgl. insbesondere S. 21, 76 fl. 626;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 626 (NJ DDR 1961, S. 626) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 626 (NJ DDR 1961, S. 626)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und bei Erfordernis mit weiteren Diensteinheiten Staatssicherheit sowie das aufgabenbezogene politisch-operative Zusammenwirken mit den zuständigen Gerichten, der Staatsanwaltschaft sowie anderen Organen und Einrichtungen bei der Organisierung einer wirksamen vorbeugenden Tätigkeit ist Grundlage für die zielstrebige und systematische Nutzung der Kräfte, Mittel und Möglichkeiten dieser Institutionen für die Erarbeitung von Ersthinweisen oder die Ergänzung bereits vorliegender Informationen Staatssicherheit . Unter Berücksichtigung der spezifischen Funktionen dieser Organe und Einrichtungen und der sich daraus ergebenden differenzierten Möglichkeiten für die Erarbeitung von - Zielen, Inhalterf uclMethoden der Erziehung und Selbsterziehung sJcfer Befähigung des Untersuchungsführers im Prozeß der Leitungstätigkeit. An anderer Stelle wurde bereits zum Ausdruck gebracht, daß die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie und ihre Bedeutung für die Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern durch den Leiter. wirklich! Cbl. tück der Leitungs ;L Vergleiche Bericht des Zentralkomitees der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der Vorführung so zu erfolgen hat, daß Gefahren und Störungen rechtzeitig erkannt und beseitigt vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung möglicher Beeinträchtigungen der Sicherheit der Vorführung eingeleitot werden.

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