Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 616

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 616 (NJ DDR 1961, S. 616); Jahres so zu regulieren, daß er seiner Unter halts Verpflichtung monatlich nachzukommen in der Lage ist. Zum anderen ist eine solche Schlußfolgerung mit Rücksicht auf die Interessen des unterhaltsberechtigten Kindes abzulehnen. Gewiß ist es so, daß der dem unterhaltsberechtigten Kind zur Verfügung stehende Unterhaltsbeitrag nicht in vollem Umfang im laufenden Monat verbraucht, sondern zum Teil für notwendige größere Aufgaben aufgespart werden wird. Trotzdem kann nicht der Grundsatz aufgestellt werden, daß dann eben mit Rücksicht auf die Jahresendabrechnung des Genossenschaftsbauern das Kind mit seinen größeren Ausgaben bis zum Jahresende warten müßte. Dies wäre eine die verantwortungsbewußte Versorgung des Kindes durch den Sorgeberechtigten erheblich beeinträchtigende und deshalb unseren gesellschaftlichen Verhältnissen widersprechende Regelung. Dagegen ist es nicht unbillig, von dem unterhaltspflichtigen Genossenschaftsbauern zu verlangen, eigene größere Ausgaben mit Rücksicht auf die Vorrangigkeit der Unterhalts Verpflichtung bis zur endgültigen Abrechnung am Jahresende zurückzustellen, falls seine wirtschaftlichen Verhältnisse ihm die Erfüllung seiner Wünsche im Verlaufe des Jahres angesichts der Erfüllung der Unterhaltsverpflichtung nicht erlauben. Auf jeden Fall ist der Genossenschaftsbauer als erfahrener werktätiger Mensch unter den in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat herrschenden Verhältnissen jederzeit in der Lage, seine wirtschaftlichen Verhältnisse ständig zu verbessern, sei es durch größere oder qualitativ höher zu bewertende Arbeitsleistungen für die Genossenschaft oder auch durch die intensivere Ausnutzung der individuellen Hauswirtschaft. Das wirtschaftlich unselbständige Kind ist da- Die Wahrheit über Teheran, Jalta und Potsdam Die Regierung der UdSSR hat sich entschlossen, der Öffentlichkeit die von den sowjetischen Vertretern auf den Konferenzen von Teheran (November/Dezember 1943), Jalta (Februar 1945) und Potsdam (Juli/August 1945) geführten Protokolle der Öffentlichkeit zu übergeben. Nachdem die Moskauer Zeitschrift „Meshdunarodnaja shisn“ bereits mit der Publikation begonnen hat, wird der Wortlaut der Protokolle jetzt in deutscher Sprache von der Zeitschrift „Deutsche Außenpolitik“ veröffentlicht.* Zusammen mit der Atlantik-Charta vom August 1941, deren Hauptgrundsätzen die UdSSR im September 1941 zustimmte, bilden die Kommuniques der Konferenzen von Teheran, Jalta und Potsdam die entscheidenden Dokumente der Anti-Hitler-Koalition. Sie zeigen, wie im zweiten Weltkrieg Staaten unterschiedlicher gesellschaftlicher Ordnung, die Sowjetunion, Großbritannien und die USA, Wege fanden, um zusammenzuarbeiten und gemeinsam gegen die faschistischen Aggressoren zu kämpfen. Mit dem Fortschreiten des Krieges, beeinflußt vom heroischen Kampf des Sowjetvolkes und unter dem Druck des wachsenden antifaschistischen Volkskampfes in den eigenen Ländern, konnten die Staatsmänner der USA und Englands nicht umhin, immer klareren Formulierungen "*■ der Ziele der Anti-Hitler-Koalition zuzustimmen. Die Veröffentlichung der genannten Protokolle hat nicht, nur bedeutenden wissenschaftlichen, sondern vor allem großen politisch-aktuellen Wert. Aus ihnen geht erneut die historische und völkerrechtlich bindende Verpflichtung der Großmächte und des deutschen Volkes hervor, den deutschen Faschismus und Militarismus zu vernichten und sein Wiedererstehen nicht zu dulden. Die Dokumente von Teheran, Jalta und Potsdam bestätigen das Recht des deutschen Volkes, einen Friedensvertrag zu verlangen, der die deutschen Militaristen bändigt, und verpflichten es gleichzeitig, das Seine zum Abschluß eines solchen Friedensvertrages zu tun. Ursprünglich war von den Vertretern der drei Großmächte vereinbart worden, die während der Konferenz gemachten Aufzeichnungen nicht zu veröffentlichen und es bei den gemeinsamen Kommuniques bewenden zu lassen. Nach * Der erster Teil der Protokolle wird Im Septemberheft abgedruckt. Die Zeitschrift erscheint Im Verlag Rütten & Loening; Berlin W 8, Taubenstraße 1 2, und ist ln den Buchhandlungen sowie an den Zeitungskiosken zu haben. gegen zur Erhaltung seines Lebens und der Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse auf das angewiesen, was ihm infolge eines Unterhaltsbeitrags oder der persönlichen Betreuung durch den Sorgeberechtigten zur Verfügung gestellt wird; für das Kind gibt es keine Möglichkeiten der auf eigener Initiative beruhenden Verbesserung der wirtschaftlichen Situation. Deshalb muß von dem Kläger gls Genossenschaftsbauern verlangt werden, daß er seinen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den drei ehelichen Kindern monatlich in vollem Umfang nachkommt. (Mitgeteilt von Peter-Paul Sie g er t f Oberrichter am Bezirksgericht Gera) Anmerkung: Die vorstehende Entscheidung gibt Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß bereits das Oberste Gericht im Urteil vom 16. Oktober 1958 (veröffentlicht in NJ 1959 S. 70) zur Festsetzung der Höhe des Unterhaltsbetrages bei Genossenschaftsbauern sehr eingehende Ausführungen gemacht hat. Danach errechnet sich der Umfang des Einkommens eines Genossenschaftsbauern nicht nur nach dem baren Geld für geleistete Arbeitseinheiten, sondern es sind auch die auf die Arbeitseinheiten ausgegebenen Mengen Naturalien zu berücksichtigen. Ferner gehören dazu die Bodenrente und die Einkünfte aus der persönlichen Hauswirtschaft. Im vorliegenden Fall ist nicht ersichtlich, ob das Gericht den Wert der Naturalien und eine etwaige Bodenrente in die Untersuchung mit einbezogen hat. D. Red. dem Kriege begannen jedoch reaktionäre Politiker und Historiker der westlichen Staaten unter Bruch dieser Abmachungen, tendenziös gefärbte, entstellte und sogar grob gefälschte Berichte vom Verlauf der Verhandlungen zu publizieren. Der Grund dafür ist nicht allein in der Geschäftstüchtigkeit dieser Autoren zu suchen. Es wurden vielmehr höchst aktuelle politische Zwecke verfolgt. Den Kalten Kriegern sind die Ergebnisse und Lehren von Teheran, Jalta und Potsdam und ihr Fortwirken im Bewußtsein der Völker höchst unbequem. Deshalb führen sie eine systematische Verleumdungskampagne gegen die drei Konferenzen. Dabei werden nicht nur die Vertreter der UdSSR angegriffen. Man scheut nicht davor zurück, selbst das Andenken des verstorbenen USA-Präsidenten F. D. Roosevelt zu beschmutzen, weil dieser dem Willen Ausdruck gegeben hatte, den deutschen Militarismus auszurotten und eine Welt des Friedens und der friedlichen Koexistenz schaffen zu helfen. In einigen Publikationen wird sogar Winston Churchill der Halbheit und Inkonsequenz bezichtigt, während andere Autoren in ihm einen verhinderten „Retter Europas“ sehen. Die Regierung der USA hat in letzter Zeit viel getan; um den Geschichtsfälschern neuen Stoff zu liefern. Früheren tendenziösen Veröffentlichungen über Jalta ließ sie im Frühjahr dieses Jahres zwei Folianten im Umfange von 2733 Seiten über Potsdam folgen. Am 17. Juni (!) wurden schließlich die 932 Seiten umfassenden „Teheran Papers“ publiziert. Die Propagandamaschine der Adenauer und Strauß schlachtete die amerikanischen Veröffentlichungen sofort für ihre militaristischen, revanchistischen Zwecke aus. Dabei wird nicht nur die Hetze gegen die Oder-Neiße-Grenze erneut hochgespielt, sondern überhaupt die historisch längst erwiesene Möglichkeit der Zusammenarbeit von Staaten verschiedener Gesellschaftsordnungen in Abrede gestellt. Besonders heimtückisch jedoch vergeblich ist der von der gelenkten Bonner Presse unternommene Versuch, der Sowjetunion die Urheberschaft der Pläne für eine Aufteilung Deutschlands in. die Schuhe zu schieben. Die Veröffentlichung der sowjetischen Protokolle von Teheran, Jalta und Potsdam verhilft der historischen Wahrheit zu ihrem Recht. Sie entlarvt die Geschichtsfälscher und stärkt die Friedenskräfte. Dr. Johannes Zelt, Berlin 616;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 616 (NJ DDR 1961, S. 616) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 616 (NJ DDR 1961, S. 616)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit gestellten Forderungen kann durch Staatssicherheit selbst kontrolliert werden. Das Gesetz besitzt hierzu jedoch keinen eigenständigen speziellen Handlungsrahmen, so daß sowohl die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung in ahrnehnung ihrer Verantwortung als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und staatliche Untersuchungsorgane ergebenden Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher können nur dann voll wirksam werden, wenn die Ursachen und Bedingungen, die der Handlung zugrunde lagen, wenn ihr konkreter Wirkungsroechanismus, die Art und Weise ihrer Lösung festlegen. Dabei sind die erforderlichen Abstimmungen mit den Zielen und Aufgaben weiterer, im gleichen Bereich Objekt zum Einsatz kommender operativer Potenzen, wie Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, Angaben über die Art und Weise sowie den Umfang der Gefahr zu machen oder zur Abwehr von weiteren Folgen beizutragen.

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