Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 612

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 612 (NJ DDR 1961, S. 612); Am 13. August 1961 befand sich der Angeklagte G. in den Abendstunden unter einer Horde von etwa 30 bis 40 Provokateuren, die am B.-Damm unmittelbar vor der Grenzabsicherung in unerhörter Weise die Angehörigen der Volkspolizei und der Kampfgruppen provozierten. Die Provokateure waren bereits auf das Gebiet des demokratischen Berlins vorgedrungen und beschimpften und beleidigten die Sicherungskräfte im Jargon der Hetzblätter in Westberlin, um auf diese Weise Zwischenfälle zu provozieren. Der Angeklagte beteiligte sich aktiv an dieser Provokation. Der Angeklagte war bereits seit dem Vormittag unbehelligt im demokratischen Berlin. Er wußte deshalb genau, daß sich die Maßnahmen unserer Regierung nicht gegen friedliebende Bürger Westberlins richten. Die Provokation, die bereits Stunden währte, nahm schließlich so gefährliche Formen an, daß unsere Sicherungsorgane eingreifen mußten. Bei seiner Festnahme leistete der Angeklagte Widerstand, und die Angehörigen der Volkspolizei wurden von den übrigen Provokateuren mit Steinen beworfen. Diese Provokationen spielten sich vor den Augen Hunderter Westberliner ab, die aus einiger Entfernung Zeugen dieser Vorfälle wurden. Der 26jährige Angeklagte Gr. ist unter dem Einfluß der Hetzorgane in Westberlin ebenfalls ein Feind der DDR geworden. Am 14. August 1961 fuhr er mit seinem Motorrad in das demokratische Berlin. In Köpenick provozierte er einen Angehörigen der Kampfgruppe. Der Aufforderung, das demokratische Berlin zu verlassen, kam er nicht nach. In den Abendstunden- des gleichen Tages hetzte er gegenüber mehreren Bürgern gegen die Maßnahmen der Regierung und gegen die Oder-Neiße-Friedensgrenze. Gegenüber einem jungen Volkspolizeiangehörigen hetzte der Angeklagte, indem er erklärte, in der DDR gebe es keine Freiheit, die Bürger würden terrorisiert und unterdrückt. Er beschuldigte die Regierung der DDR, einen Krieg vorzubereiten. Eine Stunde lang wirkte der Angeklagte in dieser Form auf den jungen Volkspolizeiangehörigen ein, um dessen Vertrauen in die Regierung unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates zu erschüttern. Als dieser um 23 Uhr seinen Postendienst beendete, suchte sich der Angeklagte weitere Opfer für seine Hetztätigkeit. Der 31jährige Angeklagte N. befand, sich am 13. August 1961 gegen 20 Uhr auf dem Wege vom demokratischen Berlin zu seiner Wohnung in Westberlin. Dabei benutzte er nicht ordnungsgemäß die Passierstellen, sondern überstieg entgegen den Ermahnungen der Volkspolizisten zur Vernunff den Stacheldrahtzaun. Dabei beschimpfte er die Angehörigen der Volkspolizei und forderte die anwesenden Menschen auf, gegen seine Festnahme vorzugehen. Auf der Wache führte der Angeklagte weiterhin provokatorische Reden und schlug' dem Zeugen L. einen Zahn aus. Beim Angeklagten lag zur Zeit der Tat ein Blutalkoholgehalt von 2,2 %0 vor. Der 23jährige Angeklagte K. ist Bürger der DDR. Bis 1957 hat er als Maurer im demokratischen Berlin gearbeitet, später ging er als sog. Grenzgänger nach Westberlin, um den Schwindelkurs für sich auszunutzen. Am 13. August 1961 beschloß der Angeklagte K., die DDR illegal zu verlassen. Die Freundin seines Bruders, die Westberlinerin ist, verschaffte ihm einen Westberliner Ausweis auf den Namen Werner Hullin. Bei Werner Hullin handelt es sich um einen Agenten des amerikanischen Geheimdienstes. Der Ausweis wurde dem Angeklagten in den Abendstunden des 14. August 1961 in die Wohnung seiner Mutter gebracht. Am gleichen Abend erschien der Angeklagte P. mit seinem Pkw bei dem Angeklagten. P. ist Westberliner Bürger und der Bruder des Inhabers der Baufirma, bei dem der Angeklagte als Grenzgänger gearbeitet hatte. Der Angeklagte K. forderte den Angeklagten P. auf, ihn in seinem Fahrzeug durch den Kontrollposten nach Westberlin zu schleusen, und zeigte ihm den Westberliner Ausweis. Der Angeklagte P. erklärte sich dazu bereit. Seine noch bestehenden Bedenken und sein Hinweis, daß ihr Vor- haben strafbar sei, wurden vom Angeklagten K. zerstreut. Am Kontrollpunkt wurde festgestellt, daß der Angeklagte mit einem falschen Ausweis die DDR illegal verlassen wollte. Aus den Gründen: Nach diesem Sachverhalt haben sich die Angeklagten G., Gr. und N. der staatsgefährdenden Propaganda und Hetze gemäß § 19 Abs. 1 Ziff. 2 und Abs. 3 StEG schuldig gemacht. Bei den Angeklagten G. und N. liegen die Umstände, die zur Anwendung des schweren Falles nach Abs. 3 des § 19 StEG führten, darin, daß sie am 13. August 1961 in einer durch die Hetze der imperialistischen Kriegstreiber äußerst gespannten, den Frieden gefährdenden Situation hetzten und provozierten und damit aktiv die Pläne der Kriegstreiber unterstützten, die es darauf abgesehen hatten, Zwischenfälle gegen die Maßnahmen unserer Regierung zu organisieren. Bei dem Angeklagten Gr. liegt ein schwerer Fall der staatsgefährdenden Hetze und Propaganda vor, weil er seine Hetze planmäßig betrieb. Hinzu kommt, daß auch er seine Tat in einer gefährlichen Situation beging, die von den Kriegshetzern in Westberlin und Westdeutschland durch ihre Provokationen und ihr Kriegsgeschrei heraufbeschworen worden war. Der Angeklagte N. befand sich zur Tatzeit unter erheblicher Alkoholeinwirkung. Unter Zugrundelegung des Blutalkoholgehaltes befand er sich in einem die Zurechnungsfähigkeit vermindernden Zustand. Die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 StGB liegen somit vor. Von der Möglichkeit, aus diesem Grunde die Strafe zu mildern, wird kein Gebrauch gemacht. Der Angeklagte hat selbst in der polizeilichen Vernehmung zum Ausdruck gebracht, daß er zwar unter Alkoholeinfluß stand, aber genau wußte, was er tat. Auch die Zeugen bestätigen, daß sich der Angeklagte vollkommen situationsgemäß verhielt, genau wußte, wo er sich befand und wen er vor sich hatte. Der Angeklagte K. hat sich gemäß § 5 PassVO in der Fassung des § 1 der PassVO vom 11. Dezember 1957 strafbar gemacht, weil er illegal die Deutsche Demokratische Republik verlassen wollte. Die Tat ist im Versuchsstadium steckengeblieben. Der Angeklagte war deshalb wegen versuchten Verstoßes gegen die PassVO zu bestrafen. Der Angeklagte P. hat dem Angeklagten K. bei seinem Versuch, die DDR ilegal zu verlassen, Beihilfe geleistet, indem er ihn mit seinem Pkw durch die Kontrolle unserer Staatsgrenze schleusen wollte. Er war wegen Beihilfe zu bestrafen. Bei der Strafzumessung" war von der erheblichen Gesellschaftsgefährlichkeit der Taten der Angeklagten auszugehen. Die Tat des Angeklagten G. ist als besonders gefährlich anzusehen, weil sein Verhalten in besonderem Maße die Maßnahmen unserer Regierung zum Schutze der Grenzen gefährdete. Auch vom Standpunkt der Erziehung ist für den Angeklagten G. eine strenge Bestrafung erforderlich, um ihn für die Zukunft von weiteren verbrecherischen Handlungen abzuhalten. Die yon der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe von drei Jahren und sechs Monaten Zuchthaus ist angemessen. Auch die Angeklagten Gr. und. N. haben gewissenlos die verbrecherischen Ziele der Imperialisten und Militaristen in Westdeutschland unterstützt. Die für beide Angeklagten beantragte Strafe von je drei Jahren Zuchthaus ist daher angemessen. Bei den Angeklagten K. und P. steht die Erziehung im Vordergrund. (Es folgt die Begründung der gegen die Angeklagten K. und P. ausgesprochenen Gefängnisstrafen von einem Jahr bzw. acht Monaten.) 612;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 612 (NJ DDR 1961, S. 612) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 612 (NJ DDR 1961, S. 612)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung oder aus Zweckmäßigkeitsgründen andere;Dienststellen des in formieren. Bei Erfordernis sind Dienststellen Angehörige dar Haltung auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen.

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