Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 608

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 608 (NJ DDR 1961, S. 608); kurve muß der Vergiftungsgrad bei absolut gleichem Promillegehalt größer sein als im abfallenden. Im .Stadium des Verteilungsgleichgewichts werden die Ganglienzellen keinen zusätzlichen Reizen mehr ausgesetzt, die Gegenregulation des Organismus kann zur Geltung kommen. Dadurch kann im Stadium des abfallenden Blutalkoholspiegels die kritische Schwelle der Leistungsfähigkeit einen relativ schnellen Anstieg zeigen. Mit anderen Worten: die Symptome der Trunkenheit nehmen im allgemeinen rascher zu und ab als der Blutalkoholgehalt. Die Meinung fast aller führenden Forscher auf diesem Gebiet ist deshalb, daß neben dem absoluten Blutalkoholgehalt die Geschwindigkeit des Konzentrationswechsels von erheblicher Bedeutung ist. Die alte Ansicht einer vollen Parallelität zwischen Blutalkoholgehalt und Leistungsschädigung kann daher nicht mehr aufrechterhalten werden. Eine Berücksichtigung dieser Tatsachen schließt bei Kraftfahrern eine unterschiedliche Bewertung eines absolut gleichen Promillegehalts im an- und absteigenden Schenkel der Blutalkoholkurve ein. Im Regelfall ist im ansteigenden Schenkel dev Kurve ein deutlich strengerer Maßstab anzulegen als im abfallenden. Individuell müssen besonders in der zweiten Phase Ermüdung, Aufregung nach Unfall etc. Berücksichtigung finden. Testuntersuchungen zur Feststellung des Grades der alkoholischen Beeinflussung Welche Möglichkeiten stehen uns nun neben dem objektiven Blutalkoholgehalt zur Verfügung, um einen einigermaßen verläßlichen Einblick in den derzeitigen Berauschungsgrad zu gewinnen? Seit langen Jahren bedient man sich dazu verschiedener Testkombinationen. Was verlangen wir von einem solchen Test und was kann er uns nun geben? Der ideale Test soll bereits dann positiv ausfallen, wenn die individuelle Alkoholtoleranzschwelle eben erreicht bzw. überschritten wird. Damit würde der Zeitpunkt markiert, zu dem eben die Intaktheit der Hirnleistungsfunktion zu leiden beginnt, und der Bereich erfaßt, welcher der Trunkenheit im eigentlichen Wortsinn vorausgeht. Vorteilhaft wäre es, wenn der Ausfall des Testes einen Einblick in die Stärke der Schädigung der Hirnfunktion geben würde. Wie jeder biologische Vorgang, stellt auch die Änderung des funktionellen Zustands des Zentralnervensystems keinen fest markierten Einschnitt dar. Die Breite dieses fließenden Umschlags sollte durch den Test so eng wie möglich gehalten werden. Diesen idealen und wichtigen Forderungen stehen in der Praxis unendlich viele, teils kaum überwindbare Schwierigkeiten gegenüber. Um einen brauchbaren Test zu schaffen, muß geprüft werden, welchen Anforderungen ein Kraftfahrer gegen-iibersteht, wie er diese normalerweise bewältigt und welche Störungen unter Alkohol eintreten können. Nur der unerfahrene Kraftfahrer vollzieht noch alle Handgriffe mit Überlegung; sic sind das Ergebnis von über die Großhirnrinde laufenden Bewußtseinsvorgängen und benötigen insbesondere im motorischen Teil relativ lange Zeit. Deshalb ist er im fließenden Verkehr ungeeignet und kann bei völlig regelrechtem funktionellen Zustand seines Zentralnervensystems zur Gefahrenquelle werden. Erst durch die sich dauernd wiederholenden, gleichartigen Beanspruchungen kommt es zum Einschleifen von entsprechenden Reflexen, die einen wesentlich schnelleren Ablauf der Handlungen garantieren. Jetzt werden die Eindrücke teilweise nurmehr am Rande des Bewußtseins aufgenommen und besitzen oft kaum einen Merkwert, Die Verkehrstätigkeit ist zu einer überwiegenden Serie von bedingten Reflexen geworden. Jede plötzliche und außergewöhnliche Leistungsanforderung, die nicht nach einem eingeschliffenen Reflex beantwortet werden kann, fordert aber wieder das volle Bewußtsein. In solchen Fällen muß der entscheidende Sinneseindruck zum Bewußtsein Vordringen, erkenntnismäßig verarbeitet, als Gefahr erkannt und dann beantwortet werden. Das bedeutet einmal, daß auch der nüchterne, von Sinneseindrücken geradezu überflutete Kraftfahrer im Einzelfall infolge nicht alkoholbedingter Gründe einen Reiz zu spät erkennen und von ihm überrascht werden kann, so daß die nun folgende zeitgerechte und zweckentsprechende Reaktion zu spät kommt. Zum anderen kann der chronisch Trunkene reflektorisch eine mehr oder weniger lange Strecke, die das volle Bewußtsein nicht fordert, zwar unauffällig zurücklegen; bei einer plötzlich eintretenden Situation aber kann er infolge alkoholbedingter Hemmungen vollkommen fahruntüchtig sein. Mit welchen Testen kann man diese alkoholbedingten Störungen erfassen? Geht man von der Forderung aus, daß der Kraftfahrer die Reize der Umwelt in einer bestimmten Zeitspanne mit regelrechten Handlungen und Bewegungen beantworten muß, so beinhaltet dies eine Kontrolle des Funktionszustandes des Zentralnervensystems. Inwieweit und bis zu welchem Grad wird der Bedeutungsinhalt von Reizen erkannt, mit welcher Geschwindigkeit und Genauigkeit werden die entsprechenden Reaktionen durchgeführt, welche alkoholbedingte Beeinflussung zeigt das Zentralnervensystem in seiner Reizaufarbeitungs- und Reizwahrnehmungsfähigkeit? Früher hat man fast ausschließlich den Persönlichkeitsveränderungen unter Alkoholeinfluß eine Bedeutung zugemessen. Durch eine Vielzahl von psychologischen Tests hoffte man, alkoholbedingte Veränderungen aufzudecken. Sicher ist eine gesunde Kombination von physiologischen und psychologischen Tests derzeit der beste Weg. Man darf nicht vergessen, daß sich der Untersuchte in einer gewissen Ausgangssituation befindet. Es kann Vorkommen, daß der Nüchterne, aber vegetativ sehr Labile unter der Last des Tests und der Angst, dabei zu versagen, schlechtere Ergebnisse liefert als der Angetrunkene, aber Stabile und Ausgeglichene. Im Gegensatz zu den überraschenden Anforderungen des Alltags weiß der Untersudite, daß er nun geprüft wird und z. B. als Kraftfahrer nicht versagen darf; er kann sich deshalb kurze Zeit zusammennehmen. Der Prüfling muß gewillt sein, trotz entsprechender Schwierigkeiten den geforderten Test durchzuführen. Den Kraftfahrern kann man dabei im allgemeinen die Absicht unterstellen, ein möglichst gutes Ergebnis zu erzielen. Da viele Tests einen gewissen Leistungszuwachs zur Folge haben, muß eine gewisse Ubungszeit einkalkuliert bzw. ein kombinierter Test angewandt werden, bei dem der Leistungszuwachs möglichst klein zu halten ist. Es sollte die Möglichkeit bestehen, den Test zu registrieren und aktenkundig zu machen. Vor Stellungnahme zu einzelnen Testkombinationen müssen einige Tatsachen der Praxis in Erinnerung gebracht werden. Zu welcher Zeit ereignen sich im allgemeinen die Delikte, die eine Blutalkoholuntersuchung notwendig machen? Folgende Abbildung gibt darüber Auskunft: Zeitpunkt des ■ Deliktes 608;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 608 (NJ DDR 1961, S. 608) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 608 (NJ DDR 1961, S. 608)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal abzustimmen, zumal auch dem Vorsitzenden Richter maßgebliche Rechte durch Gesetz übertragen wurden, um mit staatlichen Mitteln die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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