Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 601

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 601 (NJ DDR 1961, S. 601);  Die Übertragung weiterer Aufgaben auf zivilrechtlichem Gebiet auf die Schiedsmannskommissionen verbunden mit entsprechenden Befugnissen dürfte wahrscheinlich erst nach Erlaß des ZGB und der neuen ZPO möglich sein. Bei den Gesetzgebungsarbeiten muß deshalb gründlich geprüft werden, ob bei bestimmten Streitigkeiten vor dem gerichtlichen Verfahren zunächst die Sehiedsmannskommission obligatorisch tätig werden sollte. Auch das Problem der Vollstreckbarkeitserklärung muß untersucht werden. Regelmäßig sollte bei einer guten Arbeitsweise der Schiedsmannskommis-sion jedoch kein Bedürfnis für eine Vollstreckbarkeitserklärung durch das Gericht bestehen. Man darf nicht verkennen, daß es sich bei diesen zivilrechtlichen Streitigkeiten vielfach um Gestaltungs- oder Unterlassungsansprüche handelt, wobei eine Vollstreckung meist sehr kompliziert ist. Schließlich kann der Berechtigte aus einem beim Schiedsmann geschlossenen Vergleich im Falle der Nichterfüllung aus Vertrag klagen. Dem Gericht wird es nach dem vorausgegangenen Sühneverfahren dann meist sehr schnell gelingen, die Streitigkeiten endgültig zu beenden. Um das Sühneverfahren in Zivilsachen wirkungsvoller auszugestalten, sollte im Gegensatz zur geltenden Schiedsmannsordnung in einer Neuregelung vorgesehen werden, daß ein Antrag auf Durchführung eines Sühneversuchs in Zivilsachen die Verjährung unterbricht. Bedenken gegen eine derartige Regelung bestehen m. E. nicht. Nach § 209 Abs. 2 Ziff. 1 a BGB ,unterbrach schon die Stellung eines Güteantrags bei einer Gütestelle im Sinne von § 495 a Abs. 1 Nr. 1 ZPO die Verjährung. Die Gerichte bisher die Rechtsantragsstellen sollten künftig den Bürgern mehr als bisher empfehlen, den * Schiedsmann bei geeigneten Zivilsachen anzurufen. Vielleicht sollte auch dem Schiedsmann die Möglichkeit gegeben werden, unter bestimmten Voraussetzungen in Zivilsachen auf eine Gebührenberechnung zu verzichten. Schlußfolgerungen Die hier unterbreiteten Vorschläge zur Neugestaltung der Schiedsmannstätigkeit sollten diskutiert und auf dem nächsten Erfahrungsaustausch jedes Gerichts mit den Schiedsmännern behandelt werden. Dabei kommt es darauf an, die notwendige Klarheit über die Entwicklung der Schiedsmannstätigkeit und ihre Perspektive herzustellen und die bereits erprobten neuen Arbeitsmethoden schon jetzt durchzusetzen, soweit es die geltende Schiedsmannsordnung gestattet. Neben der Durchsetzung der kollektiven Arbeitsweise muß die Zusammenarbeit zwischen dem Schiedsmann, der Nationalen Front und der Volksvertretung vertieft und die Anleitung der Schiedsmänner durch die Gerichte verbessert werden. Dem vierteljährlich vorgesehenen Erfahrungsaustausch kommt dabei eine besondere Bedeutung zu; er muß regelmäßig durchgeführt werden und der Verallgemeinerung der Erfahrungen der besten Schiedsmänner dienen. Jede Überschreitung der Zuständigkeit des Schieds-manns ist im Interesse der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu verhindern. Die Gerichte sollten ihre Kräfte nicht durch die Unterstützung einer Vielzahl unterschiedlicher Erziehungskollektive in den Wohngebieten und Gemeinden zersplittern, sondern sich davon leiten lassen, daß die Schiedsmannskommissionen in der Perspektive zu dem gesellschaftlichen Erziehungsorgan in dem Wohngebiet werden. WERNER QUESSEL, Oberrichter am Bezirksgericht Potsdam Zur Rechtsprechung der Gerichte in Strafjenverkehrssachen Die Ursachen der Verkehrsunfälle und die Einwirkung auf sie durch die Rechtsprechung Das Maß der Verkehrssicherheit in einem Staat ist abhängig von dem Charakter der jeweiligen Gesellschaftsordnung. Die Verkehrssicherheit ist ein Teil der sozialen Sicherheit, die ein Staat seinen Staatsbürgern gewährleisten kann. In der Deutschen Demokratischen Republik steht wie in allen sozialistischen Staaten die Sicherheit aller Bürger im Vordergrund. Auch bei der Erfüllung wichtigster Transportaufgaben gilt deshalb der Grundsatz, daß das sozialistische Eigentum sow'ie die Gesundheit, das Leben und das Vermögen der Bürger nicht gefährdet werden dürfen. Die Zahl der Verkehrsunfälle und ihrer Opfer ist jedoch Anlaß dafür, der Rechtsprechung in Verkehrssachen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Häufigkeit der im Straßenverkehr vorkommenden Unfälle entspricht nicht sozialistischen Grundsätzen. Verkehrsunfälle sind nicht etwas Unabänderliches und Gesetzmäßiges. Die Ursachenforschung auf dem Gebiet der Verkehrsunfälle zeigt deutlich, daß die meisten Verkehrsunfälle durch fehlerhaftes Verhalten der Verkehrsteilnehmer verursacht werden. Es soll nicht verkannt werden, daß das fehlerhafte Verhalten in gewissem Umfang wohl auch von objektiven Faktoren beeinflußt wird, zu denen die Verkehrsdichte, der Zustand der Straßen, die Sichtverhältnisse usw. gehören. In erster Linie ist für das Zustandekommen von Verkehrsunfällen aber im- mer wieder das Verhalten des einzelnen Verkehrsteilnehmers maßgeblich. Eine Verbesserung der Verkehrsdisziplin wird daher auf die Dauer nur erreicht werden können, wenn die schädlichen Auffassungen über die Unvermeidbarkeit von Verkehrsunfällen und ihre ideologischen Ursachen beseitigt werden. Diese Auffassungen drücken sich z. B. darin aus, daß Verkehrsstraftaten häufig noch als „Kavaliersdelikte“ und als unvermeidlich angesehen werden oder daß die ständige Erhöhung des Kraftfahrzeugbestandes zwangsläufig ein Ansteigen der Verkehrsunfälle zur Folge haben müsse. Die Verallgemeinerung der Erkenntnis, daß die allgemeine Sicherheit des Straßenverkehrs von der Disziplin des einzelnen Verkehrsteilnehmers abhängt, ist deshalb eine der aktuellsten Aufgaben der Organe der Rechtspflege. Diese Situation ist in dem Beschluß des Staatsrates vom 30. Januar 1961 folgendermaßen beschrieben worden: „Das persönliche Verhalten der einzelnen Menschen entspricht nicht immer den Normen des sozialistischen Zusammenlebens, weil das Bewußtsein sich nicht einheitlich, gradlinig und gleich schnell entwickelt.“1 Es ist sowohl mit dem Beitrag, den die Organe der Justiz durch die Rechtsprechung für die Verkehrserziehung leisten, als auch durch-die Tätigkeit der anderen dafür zuständigen staatliche Organe und gesellschaftlichen Einrichtungen bisher nicht in dem erforder- 1 Vgl. NJ 1961 s. 74. 601;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 601 (NJ DDR 1961, S. 601) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 601 (NJ DDR 1961, S. 601)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Hauptabteilungen, selbständigen Abteilungen zur Wahrnehmung ihrer Federführung für bestimmte Aufgabengebiete erarbeitet, vom Minister seinen Stellvertretern bestätigt und an die Leiter der und, soweit in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite. Zur Bedeutung der Rechtsstellung inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der strafprozessualen Regelungen der Beweisführung, insbesondere aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Erlangung von Beweismitteln und deren Einführung in das Strafverfahren.

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