Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 601

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 601 (NJ DDR 1961, S. 601);  Die Übertragung weiterer Aufgaben auf zivilrechtlichem Gebiet auf die Schiedsmannskommissionen verbunden mit entsprechenden Befugnissen dürfte wahrscheinlich erst nach Erlaß des ZGB und der neuen ZPO möglich sein. Bei den Gesetzgebungsarbeiten muß deshalb gründlich geprüft werden, ob bei bestimmten Streitigkeiten vor dem gerichtlichen Verfahren zunächst die Sehiedsmannskommission obligatorisch tätig werden sollte. Auch das Problem der Vollstreckbarkeitserklärung muß untersucht werden. Regelmäßig sollte bei einer guten Arbeitsweise der Schiedsmannskommis-sion jedoch kein Bedürfnis für eine Vollstreckbarkeitserklärung durch das Gericht bestehen. Man darf nicht verkennen, daß es sich bei diesen zivilrechtlichen Streitigkeiten vielfach um Gestaltungs- oder Unterlassungsansprüche handelt, wobei eine Vollstreckung meist sehr kompliziert ist. Schließlich kann der Berechtigte aus einem beim Schiedsmann geschlossenen Vergleich im Falle der Nichterfüllung aus Vertrag klagen. Dem Gericht wird es nach dem vorausgegangenen Sühneverfahren dann meist sehr schnell gelingen, die Streitigkeiten endgültig zu beenden. Um das Sühneverfahren in Zivilsachen wirkungsvoller auszugestalten, sollte im Gegensatz zur geltenden Schiedsmannsordnung in einer Neuregelung vorgesehen werden, daß ein Antrag auf Durchführung eines Sühneversuchs in Zivilsachen die Verjährung unterbricht. Bedenken gegen eine derartige Regelung bestehen m. E. nicht. Nach § 209 Abs. 2 Ziff. 1 a BGB ,unterbrach schon die Stellung eines Güteantrags bei einer Gütestelle im Sinne von § 495 a Abs. 1 Nr. 1 ZPO die Verjährung. Die Gerichte bisher die Rechtsantragsstellen sollten künftig den Bürgern mehr als bisher empfehlen, den * Schiedsmann bei geeigneten Zivilsachen anzurufen. Vielleicht sollte auch dem Schiedsmann die Möglichkeit gegeben werden, unter bestimmten Voraussetzungen in Zivilsachen auf eine Gebührenberechnung zu verzichten. Schlußfolgerungen Die hier unterbreiteten Vorschläge zur Neugestaltung der Schiedsmannstätigkeit sollten diskutiert und auf dem nächsten Erfahrungsaustausch jedes Gerichts mit den Schiedsmännern behandelt werden. Dabei kommt es darauf an, die notwendige Klarheit über die Entwicklung der Schiedsmannstätigkeit und ihre Perspektive herzustellen und die bereits erprobten neuen Arbeitsmethoden schon jetzt durchzusetzen, soweit es die geltende Schiedsmannsordnung gestattet. Neben der Durchsetzung der kollektiven Arbeitsweise muß die Zusammenarbeit zwischen dem Schiedsmann, der Nationalen Front und der Volksvertretung vertieft und die Anleitung der Schiedsmänner durch die Gerichte verbessert werden. Dem vierteljährlich vorgesehenen Erfahrungsaustausch kommt dabei eine besondere Bedeutung zu; er muß regelmäßig durchgeführt werden und der Verallgemeinerung der Erfahrungen der besten Schiedsmänner dienen. Jede Überschreitung der Zuständigkeit des Schieds-manns ist im Interesse der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu verhindern. Die Gerichte sollten ihre Kräfte nicht durch die Unterstützung einer Vielzahl unterschiedlicher Erziehungskollektive in den Wohngebieten und Gemeinden zersplittern, sondern sich davon leiten lassen, daß die Schiedsmannskommissionen in der Perspektive zu dem gesellschaftlichen Erziehungsorgan in dem Wohngebiet werden. WERNER QUESSEL, Oberrichter am Bezirksgericht Potsdam Zur Rechtsprechung der Gerichte in Strafjenverkehrssachen Die Ursachen der Verkehrsunfälle und die Einwirkung auf sie durch die Rechtsprechung Das Maß der Verkehrssicherheit in einem Staat ist abhängig von dem Charakter der jeweiligen Gesellschaftsordnung. Die Verkehrssicherheit ist ein Teil der sozialen Sicherheit, die ein Staat seinen Staatsbürgern gewährleisten kann. In der Deutschen Demokratischen Republik steht wie in allen sozialistischen Staaten die Sicherheit aller Bürger im Vordergrund. Auch bei der Erfüllung wichtigster Transportaufgaben gilt deshalb der Grundsatz, daß das sozialistische Eigentum sow'ie die Gesundheit, das Leben und das Vermögen der Bürger nicht gefährdet werden dürfen. Die Zahl der Verkehrsunfälle und ihrer Opfer ist jedoch Anlaß dafür, der Rechtsprechung in Verkehrssachen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Häufigkeit der im Straßenverkehr vorkommenden Unfälle entspricht nicht sozialistischen Grundsätzen. Verkehrsunfälle sind nicht etwas Unabänderliches und Gesetzmäßiges. Die Ursachenforschung auf dem Gebiet der Verkehrsunfälle zeigt deutlich, daß die meisten Verkehrsunfälle durch fehlerhaftes Verhalten der Verkehrsteilnehmer verursacht werden. Es soll nicht verkannt werden, daß das fehlerhafte Verhalten in gewissem Umfang wohl auch von objektiven Faktoren beeinflußt wird, zu denen die Verkehrsdichte, der Zustand der Straßen, die Sichtverhältnisse usw. gehören. In erster Linie ist für das Zustandekommen von Verkehrsunfällen aber im- mer wieder das Verhalten des einzelnen Verkehrsteilnehmers maßgeblich. Eine Verbesserung der Verkehrsdisziplin wird daher auf die Dauer nur erreicht werden können, wenn die schädlichen Auffassungen über die Unvermeidbarkeit von Verkehrsunfällen und ihre ideologischen Ursachen beseitigt werden. Diese Auffassungen drücken sich z. B. darin aus, daß Verkehrsstraftaten häufig noch als „Kavaliersdelikte“ und als unvermeidlich angesehen werden oder daß die ständige Erhöhung des Kraftfahrzeugbestandes zwangsläufig ein Ansteigen der Verkehrsunfälle zur Folge haben müsse. Die Verallgemeinerung der Erkenntnis, daß die allgemeine Sicherheit des Straßenverkehrs von der Disziplin des einzelnen Verkehrsteilnehmers abhängt, ist deshalb eine der aktuellsten Aufgaben der Organe der Rechtspflege. Diese Situation ist in dem Beschluß des Staatsrates vom 30. Januar 1961 folgendermaßen beschrieben worden: „Das persönliche Verhalten der einzelnen Menschen entspricht nicht immer den Normen des sozialistischen Zusammenlebens, weil das Bewußtsein sich nicht einheitlich, gradlinig und gleich schnell entwickelt.“1 Es ist sowohl mit dem Beitrag, den die Organe der Justiz durch die Rechtsprechung für die Verkehrserziehung leisten, als auch durch-die Tätigkeit der anderen dafür zuständigen staatliche Organe und gesellschaftlichen Einrichtungen bisher nicht in dem erforder- 1 Vgl. NJ 1961 s. 74. 601;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 601 (NJ DDR 1961, S. 601) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 601 (NJ DDR 1961, S. 601)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung, besonders zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhändlerbanden. Die Vorbeugung als gesamtgesellscliaf tli- öl ches Anliegen und die daraus erwachsenden grundlegenden Anforderungen an Staatssicherheit . Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt bei Eintritt besonderer Situationen zu erarbeiten. Die Zielstellung der Einsatzdokumente besteht darin, eine schnelle und präzise Entschlußfassung, als wesentliche Grundlage zur Bekämpfung, durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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