Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 583

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 583 (NJ DDR 1961, S. 583); Berufungsfrist oder kurz vorher eingeht, noch innerhalb der Frist zu bescheiden. Daraus ergibt sich, daß für die Einlegung der Berufung ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Bescheidung des Kostenbefreiungsgesuches Wiedereinsetzung zu gewähren ist, falls das Gesuch noch innerhalb der Berufungsfrist eingegangen war. Strafrecht Beschluß des Staatsrates der DDR über die weitere Entwicklung der Rechtspflege (GBl. 1961 I S. 3); § 3 Einführungsgesetz zum Gesetzbuch der Arbeit vom 12. April 1961 (GBl. 1961 I S. 49); Abschn. II Ziff. 7 der Richtlinie für die Wahl und die Arbeitsweise der Konfliktkommissionen vom 26. Mai 1961 (GBl. 1961 II S. 203). Zur Übergabe geringfügiger Strafsachen an die Konfliktkommission. Verfügung des Staatsanwalts des Kreises Merseburg vom 16. März 1961 -KII 89/61 W. 1. Einstellungsverfügung: Der Beschuldigte S. hat im VEB B. in der Nacht vom 11. zum 12. Februar 1961 einen Kesselwagen mit Natronlauge gefüllt, ohne sich in genügendem Maße davon zu überzeugen, um was für einen Kesselwagen es sich handelte. Es war ein Aluminiumkesselwagen, der nicht dazu geeignet ist, Natronlauge aufzunehmen. Da Natronlauge in Verbindung mit Aluminium eine chemische Reaktion auslöst, wurde der Kesselwagen zerstört. Die Beschuldigte Sch. ist im Eisenbahnbetrieb des gleichen VEB beschäftigt. Sie hatte in dieser Nacht Schichtdienst. Sie hat es versäumt, den falsch geleiteten Aluminiumkesselwagen sofort auf den richtigen Stellplatz zu leiten. Dadurch ist dieser an den Arbeitsplatz des Beschuldigten S. gelangt, der ihn, ohne zu prüfen, mit Natronlauge füllte. Der entstandene Schaden beträgt etwa 23 000 DM. Bei der' Einschätzung der strafbaren Handlung kann nicht nur von dem eingetretenen Schaden ausgegangen werden. Es ist dabei auch der Grad des Verschuldens zu beachten. Die Beschuldigten haben die Auswirkung ihrer Handlungsweise nicht genau gekannt. Sie haben nicht damit gerechnet, daß ihre fahrlässige Handlungsweise solche Folgen haben wird. Vom Betrieb, in dem die Beschuldigten arbeiten, sind dem Staatsanwalt eingehende Beurteilungen vorgelegt worden. Auch die Umstände der Tat werden darin genau geschildert. Es wird dargelegt, daß gerade die Beschuldigte Sch. überlastet ist und es das erste Mal sei, daß sie einen derartigen Fehler begangen hat. Obwohl den verantwortlichen Funktionären und allen Kollegen des Betriebes die Höhe des eingetretenen Schadens bekannt ist, sind sie der Meinung, daß in diesem Fall durch die außergerichtliche gesellschaftliche Erziehung durch die Konfliktkommission noch mehr erreicht werden kann als durch eine Gerichtsverhandlung vor dem Kreisgericht. Es ist besonders zu beachten, daß es sich um ein starkes Kollektiv handelt, das ohne weiteres in der Lage ist, erzieherisch auf beide Beschuldigten einzuwirken. Das Betriebskollektiv brachte zum Ausdruck, daß die Konfliktkommission mit Hilfe des Kollektivs in der Lage sein wird, die Beschuldigten wieder auf den richtigen Weg zu führen. In der Beratung vor der Konfliktkommission sollte insbesondere auch darauf eingegangen werden, welche Möglichkeiten es gibt, um den eingetretenen Schaden wiedergutzumachen. 2. Übergabeverfügung:- Im Schreiben des Staatsanwalts an die Konfliktkommission wird eingangs der Sachverhalt geschildert und anschließend folgendes ausgeführt: Es ist zu prüfen, inwieweit durch Verpflichtungen der gesamten Belegschaft der Schaden wiedergutgemacht werden kann. Bei der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen beide Beschuldigte lasse ich mich insbesondere davon leiten, daß beide Beschuldigte nicht vorbestraft und als gute Arbeiter bekannt sind. Es handelt sich um eine einmalige Verfehlung. Es ist bei der Höhe des Schadens ein Sonderfall, daß ein derartiges Delikt durch die Konfliktkommission beraten wird. Deshalb bitte ich Sie, die Sitzung der Konfliktkommission besonders gut vorzubereiten. Bitte, verständigen Sie midi rechtzeitig vom Termin dieser Sitzung, damit ich daran teilnehmen kann. Auf alle Fälle benötige ich ein Protokoll der durdigeführten Beratung. Anmerkung : Der vorliegende Fall ist ein Beispiel dafür, daß trotz eines hohen Schadens sich die Notwendigkeit ergibt, den Fall von der Konfliktkommission beraten zu lassen. Durch den außergewöhnlich geringen Grad der Schuld, das sonstige Verhallen der Täter und die Stärke des Kollektivs waren alle Voraussetzungen für die erzieherisch wirkungsvolle Beratung vor der Konfliktkommission gegeben. Unter diesem Gesichtspunkt ist es deshalb auch nicht richtig, wenn in der Einstellungsverfügung die Beratung vor der Konfliktkommission der Verhandlung vor dem Kreisgericht gegenübergestellt wird* Kritisch muß auch vermerkt werden, daß sowohl in der Einstellungs- als auch in der Übergabeverfügung nicht exakt begründet worden ist, welche Pflichten die Beschuldigten verletzt und inwiefern sie fahrlässig gehandelt haben. Es ist auch nichts darüber gesagt, welche- Ursachen dafür im Ermittlungsverfahren festgestellt worden sind, obwohl dazu im Schlußbericht der Volkspolizei einiges gesagt war. In der Einstellungsund Übergabe Verfügung müssen aber die Schuld begründet, d. h. die Pflichten, die verletzt worden sind, und die ideologischen Ursachen dieses Verhaltens eingehend dargestellt werden, um der Konfliktkommission zu helfen, durch ihre Beratung zu gewährleisten, daß in Zukunft nicht noch einmal in einer gleichen Weise fahrlässig gehandelt wird. Die Orientierung, die der Staatsanwalt der Konflikt-' kommission gegeben hat, nämlich die Beratung darauf abzustellen, daß sich die Belegschaft verpflichtet, gemeinsam den Schaden wiedergutzumachen, war ein wichtiger und richtiger Hinweis. Das wurde durch die Beratung die durch eine persönliche Rücksprache mit Mitgliedern der Konfliktkommission vorbereitet wurde bestätigt. Die Beratung vor der Konfliktkommission fand am 26. April 1961 statt. 58 Kolleginnen und Kollegen des Betriebes nahmen daran teil. Sie haben rege über die Ursachen der Pflichtverletzungen der beiden Kollegen gesprochen und beraten, wie diese Ursachen und begünstigenden Bedingungen beseitigt werden können. Es ist aufgededzt worden, daß im gesamten Betrieb noch nicht genügend Wert auf Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit und verantwortliches Arbeiten gelegt wird. Die Beratung zog die Schlußfolgerung, endlich Schluß zu machen mit Nachlässigkeit und Routinearbeit. Verschiedene Kollegen haben zum Ausdruck gebracht, daß sich das gesamte Kollektiv verantwortlich fühlt und durch Einsparung von Selbstkosten, durch Einreichung von Verbesserungsvorschlägen usw. mithelfen wird, * vgl. Benjamin, Die Rolle der Konfliktkommission bei der Bekämpfung geringfügiger Verletzungen der Strafgesetze, NJ 1961 S. 336 ff.: Beyer/Neumann, Die Übergabe von Verfahren an die Konfliktkommission, NJ 1961 S. 340 ff.; Winlcelbaur/ Kirmse/Meier, Die Bearbeitung geringfügiger Strafsachen durch die Strafverfolgungsorgane und ihre Übergabe an die Konfliktkommission, NJ 1961 S. 405 ff.; Benjamin, Gesellschaftsgefährlichkeit, Strafbarkeit und Absehen von Strafe, NJ 1961 S. 449 ff., und Tarruhn, Probleme der Entwicklung der Organe gesellschaftlicher Disziplinargewalt, NJ 1961 S. 464 ff. 583;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 583 (NJ DDR 1961, S. 583) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 583 (NJ DDR 1961, S. 583)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den, Verhafteten ausoehen. Auf diese. eise ist ein hoher Grad der und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß- der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshändlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und vVeise die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug gebunden. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Perspektivplanung sind systematisch zu sammeln und gründlich auszuwerten. Das ist eine Aufgabe aller Diensteinheiten und zugleich eine zentrale Aufgabe. Im Rahmen der weiteren Vervollkommnung der rechtlichen Grundlagen sowie der weisungs- und befehlsmäßig einheitlichen Regelung des Untersuchungshaftvollzuges. Bei der Realisierung der Vollzugsprozesse der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sowie bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin und ihrer Seegrenze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Vernehmungeft. Die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Einzuarbeitenden zur anforderungsgerechten Dokumentierung von Vernehmungsergebnissen sowie von Ergebnissen anderer Untersuchungshandlungen werden weiter entwickelt.

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