Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 579

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 579 (NJ DDR 1961, S. 579); der Durchsetzung von Sicherheit und Ordnung. Zu oft trägt diese Arbeit aber noch sporadischen Charakter. Und die vorerwähnten Beispiele zeigen, daß die Strafverfolgungsorgane gemeinsam mit den örtlichen Organen die Maßnahmen beraten müssen „für den Kampf gegen die Ursachen der Kriminalität, für die Festigung der sozialistischen Disziplin und die weitere Entfaltung der gesellschaftlichen Erziehung zur Achtung und Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit“, wie. es in Abschn. V der neuen Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Kreistages und seiner Organe heißt. Zum Abschluß der Beratung vor dem Rat des Kreises über die Kriminalitätsanalyse wurde, unter anderem festgelegt, daß künftig Vorlagen und Berichte vom Rat zurückgewiesen werden, wenn bei grundsätzlichen Einschätzungen die Probleme der Sicherheit und Ordnung nicht beachtet Zu dem in der Fußnote zu meinem Artikel in NJ 1961 S. 498 f. enthaltenen Hinweis, daß bei der territorialen Aufteilung des Geschäftsanfalls die Gefahr einer uneinheitlichen Arbeit des Gerichts besteht, möchte ich, nachdem wir im Kollektiv darüber beraten haben, noch folgendes ergänzen: U. E. birgt die territoriale Arbeitsweise weniger die Gefahr in sich, daß das Gericht in mehrere Teile zerfällt, als dies bei der Aufteilung nach besonderen Fachkammern der Fall ist. Es gibt in unserem Bezirk Kreisgerichte, bei denen die alte Arbeitsweise zu einer teilweise sogar recht krassen Isolierung und zu einer schädlichen Ressortarbeit einzelner Kammern, besonders häufig der Zivilkammern, geführt hat. Selbstverständlich ist dies auch auf Mängel in der Leitungstätigkeit zurückzuführen. Bei schlechter Leitungstätigkeit, z. B. , bei unregelmäßig durchgeführten Dienstbesprechungen und mangelhafter Kontrolle des Arbeitsplans, kann natürlich die Gefahr einer gewissen Zersplitterung der Arbeit auch bei der territorialen Arbeitsweise auftreten. Dies wird jedoch selten der Fall sein, da bereits die Vorbereitung und Einführung der territorialen Arbeitsweise ein sehr hohes Maß an Kollektivität erfordert, die unbedingt notwendig ist und gefördert werden muß. Unser Kollektiv hat sich seit der Einführung der territorialen Arbeitsweise weiter gefestigt. und behandelt wurden. Weiter wurde beschlossen, daß der 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Kreises bei der Koordinierung der Arbeit den Einsatz der Kontroll- und Revisionsorgane zu berücksichtigen hat und daß alle Abteilungsleiter dem Vorsitzenden über die Realisierung des Kreistagsbeschlusses über Sicherheit und Ordnung zu berichten haben. Weiter wurden die Leiter der Abteilungen Handel und Versorgung sowie Landwirtschaft beauftragt, die zahlreichen Hinweise über Gesetzesverletzungen, über Ursachen und Bedingungen der Gesetzesverletzungen in den ihnen unterstellten Betrieben auszuwerten und Maßnahmen festzulegen, daß z. B. Unordnung und Schlamperei in einer Verkaufsstelle nicht mehr Vorstufe bzw. günstiger Nährboden für strafbare Handlungen sind. HORST JUCH, Staatsanwalt des Kreises Rudolstadt Wie ist bei der territorialen Arbeitsweise die Leitungstätigkeit zu verbessern? In meinem ersten Artikel wurde bereits angedeutet, daß die Rechtsprechung der einzelnen Territorien abwechselnd in den Dienstbesprechungen eingeschätzt wird. Inzwischen ist diese Methode zu einem festen Bestandteil unserer Dienstbesprechungen geworden und hat sich gut bewährt. Die Einschätzung wird von dem Richter eines anderen Territoriums vorbereitet, wobei die jeweils bei Gericht tätigen Schöffen und die Staatsanwälte mit einbezogen werden. Diese wechselseitige kritische Einschätzung, die mit der quartalsweisen gemeinsamen Überprüfung der Fristüberschreitungen, Erledigungen und Reste jedes Territoi'iums verbunden wird, führt zu einem gewissen Wettbewerb. Da der Direktor kein bestimmtes Territorium übernimmt, sondern bei Urlaub, Lehrgang und Krankheit eines Kollegen eines der drei Gebiete vertretungsweise bearbeitet, habe ich bisher in zwei Territorien gearbeitet und dabei einen gründlichen Einblick in die Bearbeitung der Verfahren durdi den jeweiligen Richter erhalten, so wie ich ihn vorher nicht hatte. Alle Mängel, die mir dabei auffielen, wurden in den Dienstbesprechungen ausgewertet. Sind alle drei Richter tätig, so kann ich mich neben besonderen Verfahren gründlicher als bisher u. a. der politischen Anleitung, der Konsultationstätigkeit bei schwierigen Problemen, der Kaderarbeit und der Teilnahme an Verhandlungen der Richter widmen und dadurch ebenfalls die Leitungstätigkeit verbessern. Ein weiteres wichtiges Mittel, um die einheitliche Zielsetzung in der Arbeit des Kreisgerichts zu erhalten, ist der Arbeitsplan und seine wirksame Kontrolle. Er enthält bei uns für das II. Halbjahr neben zwei für alle Territorien geltenden Schwerpunkten nämlich: Entwicklung einer guten genossenschaftlichen Arbeit in den LPGs und Erfüllung des Plans der Konsumgüterproduktion je zwei sich aus den Beschlüssen der Kreisleitung der SED und des Kreistages ergebende Schwerpunkte für jedes Territorium. Seit der Einführung der territorialen Arbeitsweise sind diese politisch-ökonomischen Schwerpunkte nicht bloß mehr oder weniger unverbindliche Orientierungen, wie dies z. B. früher für die Vorsitzenden der Zivil- und Ehekammern der Fall war. Jetzt wird von jedem Richter in der Dienstbesprechung darüber berichtet, wie er mit allen gerichtlichen Mitteln auf die Lösung dieser Schwerpunktaufgaben eingewirkt hat. Hierbei werden die guten und schlechten Erfahrungen ausgewertet. Erwähnt sei noch, daß die bei Gericht tätigen Schöffen während ihres Einsatzes nicht nur in einem, sondern in zwei Territorien je eine Woche eingesetzt sind und so in der Abschlußbesprechung die Arbeit in den einzelnen Territorien kritisch vergleichen können. Zum Schluß noch einige Überlegungen: Auch von der Fachkammer kann bis zu einem gewissen Grad eine gute Verbindung zu den Werktätigen hergestellt werden, und der Richter kann in Betriebsabteilungen, LPGs und Wohnbezirken häufig auftreten. Was ihm aber dann immer noch fehlt, ist neben dem engeren persönlichen Kontakt, den die territoriale Arbeitsweise im Laufe der Zeit schafft, vor allem die Fähigkeit, alle Komplexe der gerichtlichen Arbeit gründlich einschätzen zu können. Auch der Richter, der nicht nach der territorialen Methode arbeitet, kann sich vor der Entscheidung einer Sache oder vor der Versammlung, in der ein Verfahren ausgewertet wird, über die Lage im betreffenden Betriebsteil, in der LPG oder im Wohnbezirk informieren. Was ihm dann immer noch fehlt, ist die Kenntnis von der Lage auch in der Nachbarschaft der betreffenden Betriebsabteilung, LPG usw. Gerade jetzt bei der Entwicklung einer guten genossenschaftlichen Arbeit in den LPGs müssen jedoch auch die Probleme in den Nachbargemeinden und die sich daraus ergebenden Einflüsse beachtet werden. Diesen wachsenden Aufgaben wird aber die althergebrachte Die Leitungstätigkeit des Direktors bei territorialer Arbeitsweise des Kreisgerichts 579;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 579 (NJ DDR 1961, S. 579) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 579 (NJ DDR 1961, S. 579)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich seinFormelle, gleichgültige, politisch unkluge, undifferenzierte, letztlich ungesetzliche Entscheidungen darf es nicht geben. Immer wieder muß gerade die hohe politische Bedeutung der strikten Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu : Trotz Begründung des Verdachts einer Straftat kann es unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und strafrechtlich relevanten Umständen zweckmäßig und angebracht sein, auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Verdächtigen für das Kollektiv in positiver und negativer Hinsicht ergeben? In welcher Weise und durch wen müßte gegenüber dem Kollektiv im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in dieser Alternative an den Staatsanwalt entspricht der Regelung der über die ausschließlich dem Staatsanwalt vorbehaltene Einstellung des Ermittlungsverfahrens, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuch von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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