Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 578

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 578 (NJ DDR 1961, S. 578); Selbstbestimmung ist nur möglich, wenn auch die KPD und ihre Mitglieder, Anhänger und Wähler ungehindert am Leben der Nation teilnehmen und zur politischen Willensbildung des Volkes beitragen können. Die Einschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts der Bürger durch eine ufei'lose Auslegung des Begriffs der Ersatzorganisation beweist erneut, wie ausgehend vom KPD-Verbot eine Atmosphäre der Unfreiheit und des Konformismus immer mehr jede demokratische Regung zu ersticken droht. Die Forderung nach Wiederherstellung der Legalität der KPD ist deshalb nidit allein Sache der Kommunisten, sondern wurzelt in den demokratischen und friedliebenden Interessen der Arbeiterklasse und des ganzen Volkes. Nicht zuletzt sind die für die unabhängigen Wählergemeinschaften bisher zum großen Teil positiv ausgefallenen Urteile der Verwaltungsgerichte ein gewisser Beweis dafür, wie unter dem Druck der aktiven Kräfte des Friedens und der Demokratie sich selbst im Bonner Staatsapparat die Widersprüche immer mehr zuspitzen und die Gewißheit unterstreichen, daß durch gemeinsame Aktionen der demokratischen Kräfte eine Wende in der westdeutschen Politik zugunsten des Friedens und der Demokratie erzwungen werden kann. Cius der Praxis für die Praxis Kriminalitätsanalysen mit den örtlichen Organen der Staatsmacht aus werten! In unserem Kreis wird ebenso wie in anderen Kreisen des Bezirks Gera seit längerem nach Abschluß eines Quartals durch die Sicherheits- und Justizorgane die Entwicklung der Kriminalität analysiert. Es geht dabei nicht nur darum, Zahlen zusammenzustellen oder die Statistik zu erläutern, sondern wir wollen damit Wert und Erfolg unserer Arbeit überprüfen und feststellen, ob wir die politisch-ökonomischen Schwerpunkte beachtet haben und ob unsere Tätigkeit zur Lösung der Schwerpunktaufgaben beigetragen hat. Früher wurde die Analyse mit den Mitarbeitern der Kriminalpolizei, den Richtern und Staatsanwälten gemeinsam ausgewertet und beraten, wie die Arbeit eines jeden Organs verbessert werden kann. Nach der Auswertung des Staatsratsbeschlusses vom 30. Januar 1961 wurde festgelegf, die Kriminalitätsanalyse ebenfalls mit den örtlichen Organen der Staatsmacht auszuwerten. Selbstverständlich erhielten bis dahin sowohl der Kreistag als auch der Rat des Kreises sofort Hinweise und Informationen aus Verfahren, wenn dabei Mängel in der staatlichen Leitungstätigkeit usw. festgestellt wurden. Durch die Auswertung der Kriminalitätsanalyse im Kreistag und in seinen Organen werden diese Hinweise ergänzt und nach den einzelnen volkswirtschaftlichen Bereichen zusammengefaßt. Der Rat des Kreises kann dann selbst prüfen, ob die aus den Verfahren gegebenen Hinweise auch zu entsprechenden Veränderungen geführt haben. Durch die Berichte über die Entwicklung der Kriminalität und ihre Ursachen sowie über die Entwicklung der Jugendrechtspflege werden die örtlichen Organe der Staatsmacht über die örtlichen und sachlichen Schwerpunkte der Kriminalität sowie ihre Ursachen informiert und können somit die Werktätigen zielgerichtet für den Kampf gegen die Kriminalität mobilisieren. Erstmalig wurde die Kriminalitätsanalyse nach Abschluß des I. Quartals 1961 in einer Ratssitzung behandelt, an der Vorsitzende mehrerer ständiger Kommissionen sowie Vertreter der FDJ und des FDGB teilnahmen. Als nächstes soll die Auswertung mit den ständigen Kommissionen des Kreistages und der Volksvertretung selbst folgen, so wie das in Abschn. V Ziff. 3 der Ordnung über die Aufgaben und die Arbeitsweise des Kreistages und seiner Organe vom 28. Juni 1961 (GBl. I S. 84) festgelegt ist. In dieser Ratssitzung wurde die positive zahlenmäßige Entwicklung der Kriminalität im I. Quartal eingeschätzt1. Sodann kam es darauf an, auf der Grundlage der Analyse über die noch bessere Zusammenarbeit, über die komplexe Arbeit im Rat und in seinen Fachabteilungen und besonders über die Beseitigung von Mißständen zu beraten, um durch die Verbesserung der Arbeit zu einem noch stärkeren Absinken der Kriminalität beizutragen. Wie notwendig es war, gerade das letzte Problem in den Vordergrund zu stellen, zeigen folgende Beispiele: In einem Strafverfahren wurde festgestellt, daß in Gaststätten und Verkaufsstellen zwar Inventuren durchgeführt, diese aber in keinem Fall abgestimmt werden. Das nutzten Mitarbeiter einer Verkaufsstelle jahrelang zu umfangreichen Unterschla- l Ein solcher Zeitraum ist für die Auswertung der Statistik vor dem örtlichen Organ viel zu kurz; die Zufälligkeiten können zu groß sein. Mit zunehmenden Zahlen treten die Faktoren, die man beobachten will, stärker in Erscheinung. Harrland hielt in einer Lektion, die er während eines Lehrgangs in Ettersburg hielt, richtigerweise den Zeitraum von einem Jahr für unbedingt erforderlich, um eine gewisse Sicherheit zu bekommen. gungen aus. Die Abteilung Handel und Versorgung, aber auch die Leitungen der einzelnen Handelsbetriebe hatten sich in dieser Hinsicht kaum für -die Ursachen der Inventurfehlmengen interessiert.2 Bei Untersuchungen mit der Arbeitsschutzinspektion mußten wir feststellen, daß die Vorsitzenden verschiedener LPGs noch keine Anleitung zur Durchsetzung des Arbeitsschutzes in der Landwirtschaft erhalten hatten. Die Abteilung Landwirtschaft hatte bis dahin keine Maßnahmen zur Durchführung und Kontrolle des Arbeitsschutzes in den Genossenschaften eingeleitet. Der Ministerratsbeschluß vom 15. März 1956 und die Richtlinie über die Organisierung des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit in den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften vom 8. April 1954 (ZB1. S. 167) legen aber fest, daß die Leiter der Abteilung Landwirtschaft dem Arbeitsschutz besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und die Anleitung und Kontrolle zur Durchführung der einschlägigen Arbeitsschutzanordnungen vorzunehmen haben. So war es auch erklärlich, daß es in einer dieser Genossenschaften zu einem folgenschweren Unfall kommen konnte, weil die Arbeitsschutzbestimmungen nicht eingehalten wurden. Deshalb wurde gemäß § 13 StAG beim Vorsitzenden des Rates des Kreises Einspruch eingelegt. Nach Auseinandersetzungen im Rat des Kreises wurde daraufhin die Arbeit der Abteilung Landwirtschaft verbessert3. Natürlich gibt es auch in unserem Kreis eine Reihe positiver Beispiele sowohl für die enge Zusammenarbeit der Justiz- und Sicherheitsorgane mit den örtlichen Organen als auch bei 2 vgl. Thimm, Probleme der Bekämpfung von Minusdifferenzen im Handel, und Röckert, Das Mankoproblem muß gelöst werden, NJ 1961 S. 518 und 522. 3 vgl. hierzu auch den Beitrag von Klitzsch in: „Sozialistische Demokratie“ vom 14. Juli 1961, Nr. 28, S. 10, in dem über die Arbeit des Staatsanwalts des Bezirks Karl-Marx-Stadt auf diesem Gebiet berichtet wird. 578;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 578 (NJ DDR 1961, S. 578) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 578 (NJ DDR 1961, S. 578)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit Inoffizielles! Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie für die Planung der polit isch-ope rativen Arbeit im Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter strikter Wahrung ihrer spezifischen Verantwortung ständig zu gewährleisten, sind die Kräfte und Mittel Staatssicherheit noch stärker auf die Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu konzentrieren; sind die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen operativen Aufgaben; die Schaffung der notwendigen und möglichen Bedingungen für die inoffizielle Zusammenarbeit und der Ausbau dieser nach Maßgabe der Kräfte; Sorge dafür zu tragen, daß die Konspiration und Geheimhaltung in der Zusammenarbeit mit den inoffiziellen Mitarbeiter sowie?ihre Sicherheit zu gewährleisten und An-Zeichen für Dekonspiration, Unehrlichkeit, Unzuverlässigkeit, Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit oder andere negative Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen ist die genaue Kenntnis der innergesellschaftlichen Situation der von erstrangiger Bedeutung für die Be-Stimmung der Schwerpunkte, Aufgaben und Maßnahmen der vorbeugenden Tätigkeit.

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