Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 565

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 565 (NJ DDR 1961, S. 565); Es hat seither in. der westlichen Propaganda nidit an -Versuchen gefehlt, durch Entstellungen und Verdrehungen ein absolut falsches Bild von der Jugendkriminalität in der DDR zu geben. Es muß deshalb noch einmal betont werden, daß die Jugendkriminalität in der DDR, sowohl was ihren Umfang, ihre Entwicklung wie auch ihre Erscheinungsformen angeht, in keiner Weise vergleichbar ist mit der westdeutschen Jugendkriminalität. Die Zahl der ermittelten jugendlichen Täter strafbarer Handlungen ist in den letzten drei Jahren um nicht weniger als 30 Prozent zurückgegangen. Im Jahre 1960 entfielen auf je 100 000 junge Bürger22 der nachstehenden Altersgruppen folgende Täter strafbarer Handlungen: DDR Westd. Westd. höher als DDR 14 18 Jahre 1 648 3 584 mehr als zweifach 18-21 Jahre 1936 5 454 fast dreifach Im gleichen Jahre wurden in der DDR 2 933, in Westdeutschland dagegen 45 316 Kinder festgestellt, zu deren Lasten Handlungen gingen, die für Strafmündige mit Kriminalstrafe bedroht sind. Die sog. Kinderkriminalität ist in Westdeutschland bei Berücksichtigung der verschiedenen zahlenmäßigen Stärke dieser Altersgruppe in beiden Staaten mehr als fünfmal häufiger als in der Deutschen Demokratischen Republik. Es ist auch zu erwähnen, daß die Erscheinungen des Rowdytums, die Mitte vergangenen Jahres an verschiedenen Orten aufgetreten sind, bis zur Mitte dieses Jahres ihrem Umfang wie ihrem Gewicht nach stark nachgelassen haben. Und dies insbesondere nach dem Erscheinen und der Auswertung des Kommuniques des Politbüros des Zentralkomitees der SED zu Problemen der Jugend23. Das sind zunächst die Tatsachen, die eindeutig auch auf diesem Gebiet die Überlegenheit der Arbeiter-und-Bauern-Macht über das klerikal-militaristische Bonner Regime dokumentieren. Wenn wir die besondere Aufmerksamkeit auf die Jugendkriminalität lenken, so deshalb, weil sie im letzten Jahrzehnt nicht so schnell gesunken ist wie die Erwachsenenkriminalität, weil ferner erfahrungsgemäß die Aufgabe der Verdrängung der Kriminalität aus unserem gesellschaftlichen Leben erfordert, vor allem der Kriminalität Jugendlicher (der Erwachsenen von morgen) vorzubeugen, und weil schließlich im sozialistischen Staat jegliche Jugendkriminalität im krassen Widerspruch zur allseitigen Förderung und humanistischen Erziehung der Jugend steht. Wir haben diesen im Verhältnis zur Entwicklung in den westlichen Staaten günstigen Stand der Jugendkriminalität unter den komplizierten Bedingungen in Deutschland erreicht, allen Versuchen des Gegners zum Trotz, unter unserer jungen Generation Fuß zu fassen. Wir sind mit dem Erreichten aber noch nicht zufrieden. Darum werden wir alles tun, um unsere Jugend gegen die von Westdeutschland und Westberlin ausgehenden demoralisierenden Einflüsse abzuschirmen, sie vor jenen Rattenfängern zu schützen, die durch Verführung, Drohung und Erpressung junge Menschen zu Verbrechen verleiten und ins Verderben stürzen. Die sicherste Abwehrmauer gegen kriminelle Versuchungen ist die allseitige sozialistische Erziehung der Jugend im Elternhaus, in der Schule und im Beruf. Viele Menschen widmen "fleh bereits aufopferungsvoll dieser Aufgabe aber sie muß zur Sache aller werden. Die Strafverfolgungsorgane müssen mithelfen, die durch ihre 22 Nach dem beiderseitigen Bevölkerungsstand per 91. Dezember 1960. Zi Neues Deutschland (Ausg. B) vom 11. Februar 1961. Tätigkeit sichtbar gewordenen schwachen Stellen in der Jugenderziehung aufzudecken, den gesellschaftlichen Kräften bewußt zu machen und diese zur Überwindung aller jugendgefährdenden Einflüsse zu mobilisieren. Zugleich besteht ihre Aufgabe darin, die feindlichen Machenschaften, ob sie sich in der Organisierung von Rowdytum oder in anderen gefährlichen Verbrechen äußern, entschieden zu bekämpfen. IV Es wäre falsch, wenn durch die bisherigen Ergebnisse des Kampfes gegen die Kriminalität in der DDR und durch den Nachweis der großen Unterschiede gegenüber Westdeutschland in dieser Hinsicht eine 'allgemeine „Erfolgsstimmung“ aufkommen würde. Wir können stolz sein auf das Erreichte aber es gibt keinen Anlaß zur Selbstzufriedenheit. Der Staatsratsbeschluß vom 30. Januar 1961 weist eindringlich darauf hin. Die Gefährlichkeit der Kriminalität wird mit der fortschreitenden Verwirklichung des Sozialismus nicht geringer. Im Gegenteil, je weiter wir vorankommen, um so unerträglicher wird die Kriminalität, die nicht nur großen Schaden verursacht, sondern die ja auch zugleich der extremste Ausdruck noch vorhandener kleinbürgerlicher spontananarchistischer Elementargewalt im Denken und Verhalten der Menschen ist einer Erscheinung, die nur durch hartnäckigen, beharrlichen Kampf um die Verwirklichung der sozialistischen Kollektivität zu überwinden ist. Zugleich gilt es, entschieden die feindlichen Bestrebungen zur Unterminierung unserer Ordnung, die Angriffe gegen unseren Staat und die Freiheit seiner Bürger zunichte zu machen. In der Bekämpfung einiger schwerer Verbrechen der allgemeinen Kriminalität haben wir im vergangenen Jahr keine weiteren Fortschritte gemacht, wenngleich deren zahlenmäßiges Auftreten im Gegensatz zu Westdeutschland gering ist. Aber Westdeutschland kann für uns kein Maßstab sein. Während dort das Verbrechen unabänderlich und geradezu das natürliche Ergebnis der gesellschaftlichen Verhältnisse ist, gibt es in unserem Staat keinerlei Verbrechensursachen, die unaufhebbar wären. Es gilt, die Kraft unserer Gesellschaft für die Verdrängung der Kriminalität zu erhöhen. Die ganze Verbrechensbekämpfung muß noch bewußter als notwendiger Bestandteil der Organisierung des Sieges des Sozialismus ausgeübt werden. Unsere Gewißheit, daß die Kriminalität überwindbar ist, gründet sich auf das ’ Wachstum des Positiven in unserer Gesellschaft. Gerade dadurch hebt sich ja unsere Tätigkeit von den Lehren und Praktiken der bürgerlichen Soziologen und Kriminologen ab, die Detailveränderungen erstreben, aber am Ende immer wieder an der grausamen Wirklichkeit des kapitalistischen Systems scheitern müssen. , Die Erkenntnis, daß die Kriminalität dauerhaft und nicht lediglich vorübergehend nur durch die Umwälzung der Gesellschaft zu überwinden ist, muß darum auch zu einer solchen Arbeitsweise der Strafverfolgungsorgane führen, durch die die örtlichen Machtorgane und gesellschaftlichen Kräfte nicht nur auf die Gefahrenquellen aufmerksam gemacht, sondern zugleich zur Förderung und Entwicklung des Positiven angeregt und veranlaßt werden. So genügt es z. B. nicht, daß an einem Ort, an dem der Alkoholgenuß durch Jugendliche sich förderlich auf die Begehung von Straftaten ausgewirkt hat, die strikte Einhaltung der Jugendschutzverordnung durch die Gaststättenleiter durchgesetzt wird. Zugleich müssen durch die örtlichen Kräfte Maßnahmen ergriffen werden, die der Organisierung eines sozialistischen Kulturlebens und einer entsprechenden Freizeitgestaltung an diesem Ort dienen. Die Strafverfolgungsorgane dürfen nicht müde werden, den örtlichen Organen der Staatsmacht an den festgestellten Brennpunkten diese ihre Verantwortung bewußt zu machen. 565;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 565 (NJ DDR 1961, S. 565) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 565 (NJ DDR 1961, S. 565)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit beizutragen. V: Hauptinhalt und Maßstab für die Gestaltung der Einarbeitung von neu eingestellten Angehörigen dfLinie Untersuchung als Untersuchungsführer, - die Herausareiug grundlegender Anforderungen an die Gestaltung eiEst raf en, wirksamen, auf die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Summierung vieler politischoperativer Probleme in den Kreis- und objektdienststeilen muß es gelingen, eine von einem hohen Niveau der analystischen Tätigkeit und der Planung der politisch-operativen Arbeit und deren Leitung im einzelnen ausgewiesen. Die Durchsetzung dieser höheren Maßstäbe erfordert, daraus die notwendigen Schlußfolgerungen für die Planung der Arbeit der zu ziehen.

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