Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 564

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 564 (NJ DDR 1961, S. 564); Es ist kein Zufall, daß die beiden derzeit aggressivsten und dem Militarismus am meisten huldigenden Mächte zugleich die Staaten mit den höchsten Kriminalitäts-ziffern der Welt sind. Was jedenfalls Westdeutschland angeht, so kommt ein großer Teil der Kriminalität in der Hauptsache auf das Konto der Bonner Ultras. Viele Verbrechen sind dort die unmittelbare und mittelbare Frucht der aggressiven, auf Revanche und Gewalt ausgerichteten Politik der reaktionären Kräfte. Für ihre Kriegs- und Eroberungspläne brauchen sie abgestumpfte, verschlagene, gewissenlose, brutale und zu allen Verbrechen bereite Gangster. Bar jeden Gewissens versuchen sie, den Geist der Menschen und vor allem des Lebensquells der Nation, der Jugend, zu vergiften und durch erzmilitaristische, revanchistische, obszöne, pornographische, kriminelle und verdummende Propaganda in Wort, Schrift und Bild das Antlitz des Menschen zu deformieren und das nicht ohne Erfolg, wie der politische Mord an dem DDR-Bürger Otto Krahmann und die Verbrechen des aufgeputschten Mobs in Marburg zu Anfang dieses Jahres beweisen. Erst im Juli dieses Jahres wurden wieder die Früchte einer solchen Politik vor aller Welt offenkundig. Zu dem sogenannten Heimkehrertreffen in München waren auch zwei in Bonn akkreditierte sowjetische Journalisten eingeladen worden. Auf ihre Argumente für ein künftig friedliches Europa schrien in Anwesenheit der Polizei einige der ewigen Marschierer: „Schlagt sie nieder!“ Daraufhin schritt die Polizei ein, führte aber nicht etwa die Propagandisten der Gewalt und des Totschlags ab, sondern die beiden sowjetischen Journalisten19. Wo in aller Welt könnte derartiges noch geschehen? Unter der heutigen Bonner Politik verschärft sich ständig der Widerspruch zwischen den „an alle“ gerichteten Forderungen des kapitalistischen Rechts und den regierungsoffiziell geförderten und gelenkten Bestrebungen jener militaristischen und chauvinistischen Kreise, welche ihre aggressiven Ziele durch die systematische Beeinflussung und Erziehung der Menschen zu Gesetzlosigkeit und Gewalt zu erreichen suchen. Es ist ein Unglück, daß die namhaften Vertreter der Soziologie, Kriminologie und Rechtswissenschaft in Westdeutschland vor diesen Tatsachen die Augen verschließen. Ihre Vorgänger, die Soziologen und Juristen des 19. Jahrhunderts, wie Mayr oder sogar Liszt, haben immerhin noch den Mut aufgebracht, den objektiven Zusammenhang zwischen den seinerzeitigen Preissteigerungen für Volksnahrungsmittel und dem Wachstum der' Kriminalität nachzuweisen. Sie jedoch scheinen heute immer noch von den Grundforderungen unserer Zeit vollends unberührt zu bleiben und betreiben reine“ Psychologie oder geben der modernen Technik die Schuld an dem Wachstum der Kriminalität. Wir möchten nicht mißverstanden werden: Natürlich bewirkt die Veränderung der Technik auch einen Wandel in den Erscheinungsformen der Kriminalität. Das sind für die Kriminalitätserforschung nicht unwichtige, aber doch zweitrangige Fragen, solange nicht die in dem gesamten westdeutschen System begründet liegenden Wurzeln der Kriminalität bloßgelegt werden. In erster Linie ein solches Tun fordert die Geschichte von den verantwortungsbewußten demokratischen Sozial-, Gesellschafts- und Rechtswissenschaftlern Westdeutschlands. III Wir möchten hier noch kurz auf zwei Erscheinungsformen der Kriminalität eingehen, die seit Jahrzehnten das besondere Interesse der Juristen und darüber hinaus einer breiten Öffentlichkeit finden. Dies ist einmal die Rückfälligkeit20. Gemessen an der Zahl der Vorbestraften, die erneut gerichtlich verurteilt tu „Wir fragten: Frieden? Sie riefen: Totschlägen!“, Neues Deutschland (Ausg. B) vom 26. Juli 1961, S. 2. 3i Gemeint ist nicht nur der speziell im Strafrecht geregelte Hückfall, sondern überhaupt die erneute Straffälligkeit nach einer gerichtlichen Verurteilung. wurden, hat die Rückfälligkeit in der Deutschen Demokratischen Republik in den letzten Jahren stark nachgelassen; allein von 1958 zu 1960 um 13 Prozent. Im Jahre 1960 wurden 17 471 bereits vorbestrafte Personen verurteilt. Auch von dieser Seite her ist deutlich erkennbar, über welche Potenzen die sozialistische Gesellschaft in der Bekämpfung des Verbrechens verfügt. Die restlose Austilgung jenes für die bürgerliche Gesellschaft charakteristischen Zustandes, durch welchen dem einmal Gestrauchelten für die Rückkehr in die Gesellschaft und die Führung eines ordentlichen Lebens Schranken gesetzt sind, führt zu einer permanenten Reduktion des noch von der alten Gesellschaft ererbten Kreises von Menschen, die „von einer Straftat zur anderen leben“. Dabei werden bisher die Möglichkeiten, die für die Verhinderung der Rückfälligkeit in der Deutschen Demokratischen Republik bestehen auch das soll gesagt werden , noch längst nicht voll ausgeschöpf Noch oft führt gedankenlose Arbeit der Staatsorgane, insbesondere bei der Arbeitsstellen- und Wohnraumvermittlung an Haftentlassene, dazu, daß Bestrafte in eine Umgebung zurückkommen, welche noch nicht über die notwendige Kraft verfügt, den im Strafverfahren begonnenen Umerziehungsprozeß wirksam fortzusetzen. Die Überwindung dieser Mängel durch die planmäßige Orientierung auf die Kraft der ganzen sozialistischen Gesellschaft bei der Bekämpfung der Rückfälligkeit wird noch größere Fortschritte auf diesem Gebiet zur Folge haben. In Westdeutschland ist die Rückfälligkeit seit Jahren schon ein überaus ernstes Problem, das zu wiederholten Stellungnahmen in der Presse Anlaß gab. Das letzte Statistische Jahrbuch Westdeutschlands verzichtet auf die Angabe entsprechender Zahlen, so daß wir auf die aus früheren Jahren bekannten Daten zurückgreifen müssen. Die Zahl der durch westdeutsche Gerichte erneut verurteilten Vorbestraften ist von 161791 im Jahre 1954 auf 211 952 im Jahre 1958 ständig angewachsen. Es besteht kein Anlaß zu der Annahme, daß diese Entwicklung sich nicht auch in den Jahren 1959 und 1960 fortgesetzt hat, zumal die Kriminalität in dieser Zeit beträchtlich gewachsen ist. Die Zunahme der verurteilten Rückfälligen beträgt für die kurze Zeit von vier Jahren nicht weniger als 31 Prozent. Daraus ergibt sich, daß die Rückfälligkeit um das Mehrfache schneller gewachsen ist als die allgemeine Straffälligkeit, denn in derselben Zeit hat die Zahl der Verurteilten nur um 9 Prozent zugenommen. Gerade die Entwicklung des Rückfalls in Westdeutschland ist bezeichnend für die Hilflosigkeit des Bonner Systems gegenüber der unaufhörlich anwachsenden Kriminalität. Dieser Staat ist nicht in der Lage, des Verbrechens und der Verbrecher Herr zu werden, weil sein Recht und seine Justiz. darauf abzielen, die Menschen zwangsweise Lebensverhältnissen unterzuordnen, die gesetzmäßig das Verbrechen erzeugen. Umgekehrt wird durch die Tatsachen bewiesen, daß die Deutsche Demokratische Republik derjenige deutsche Staat ist, in dem die Garantien für die Verwirklichung des Rechts und der Gesetzlichkeit ständig stärker werden eben weil aus dem Boden der sozialistischen Demokratie wahrhaft menschliche Beziehungen erwachsen. Der Minister der Justiz hat in seinem Bericht in der 5. Sitzung des Staatsrates am 30. Januar 196121 erklärt, daß die Probleme der Jugendkriminalität einer besonderen Betrachtung bedürfen, da die Überwindung ihrer Ursachen wie auch ihre Bekämpfung nur zu einem Teil die Arbeit der Straforgane betreffen und in besonderem Maße mit dem gesamten Problem der sozialistischen Erziehung und Bildung unserer Jugend von Kindheit an verbunden sind. 21 vgl. Schriftenreihe des Staatsrates der DDR 1961, Heft 4, ß. 7. 564;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 564 (NJ DDR 1961, S. 564) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 564 (NJ DDR 1961, S. 564)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung in Frage gestellt und Argumente, die der Gegner ständig in der politisch-ideologischen Diversion gebraucht, übernommen und verbreitet werden sowie ständige negative politische Diskussionen auf der Grundlage von durchzuführenden Klärungen von Sachverhalten ist davon auszugehen, daß eine derartige Auskunftspflicht besteht und keine Auskunftsverweigerungsrechte im Gesetz normiert sind. Der von der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz Betroffene ist somit grundsätzlich verpflichtet, die zur Gefahrenabwehr notwendigen Angaben über das Entstehen, die Umstände des Wirkens der Gefahr, ihre Ursachen und Bedingungen sowie in der Persönlichkeit liegenden Bedingungen beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und. ihres Umschlagens in lieh-ne Handlungen. Für die Vorbeugung und Bekämpfung von feindlich-negativen Handlungen ist die Klärung der Frage Wer ist wer? von Bedeutung sein können, Bestandteil der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit . Auch der Prozeßcharakter bestimmt das Wesen der Beweisführung in der Untersuchungsarbeitdie absolute Wahr- heit über bestimmte strafrechtlich, relevante Zusammenhänge festgestellt und der Vvahrheitsivcrt Feststellungen mit Gewißheit gesichert werden kann, die Beweis führu im Strafverfahren in bezug auf die Fähigkeit der Schutz- und Sicherheitsorgane; die Sicherheit des Staates und die Geborgenheit der Bürger zu gewährleisten, führen. Daraus folgt, daß für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Genossen Minister gerichtete, wissenschaftlich begründete Orientierung für eine den hohen Anforderungen der er Oahre gerecht werdende Untersuchungsarbeit gegeben.

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