Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 555

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 555 (NJ DDR 1961, S. 555); zonenstaates und an westdeutsche Konzerne weitergeleitet werden, besteht darin, Material für sogenannte Vorverhandlungen zu liefern. Sie dienen dazu, die bespitzelten Bürger durch Drohung und Erpressung, Überredung und Versprechungen zum Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik und damit zum Verrat an der Sache des Friedens, an ihren Mitbürgern und an ihrer Familie zu mißbrauchen. Die Angeklagten haben ihre gegen die Deutsche Demokratische Republik gerichteten Handlungen vorsätzlich begangen. Wie sich aus der Schilderung ihrer Lebensläufe ergibt, haben sie, der ihnen anerzogenen faschistischen Ideologie nachhängend, sich aus Feindschaft zur gesellschaftlichen Entwicklung der Arbeiter-und-Bauern-Macht mit den Kräften des Imperialismus verbunden. Sie wollten dem Staat, der ihnen ein Studium, eine friedliche Arbeit in einer verantwortlichen Funktion, ein sorgenfreies Leben und weitere Entwicklungsmöglichkeiten geboten hatte, Schaden zufügen. Deshalb können sie sich nicht zu ihren Gunsten auf die Hinterhältigkeit der Methoden ihrer eigenen Anwerbung als Agenten berufen. Der ganzen Schmutzigkeit ihres Tuns bewußt, haben sie sich über alle Hemmungen hinweggesetzt und rücksichtslos sogar ihre engsten Arbeitskollegen und der Angeklagte Bartel sogar seinen eigenen Bruder bespitzelt und ausgeliefert. Angesichts dieser schweren Schuld sind die beruflichen Leistungen der Angeklagten für das Strafverfahren ohne Bedeutung. Die Handlungen der Angeklagten Adamo und Bartel sind Verbrechen nach den §§14, 24 Abs. 1 und 2 Buchst, d StEG in Tateinheit mit § 21 Abs. 1 Ziff. 1 StEG. Die Angeklagten Schumann und Gleich haben im Aufträge westdeutscher Wirtschaftsunternehmen Menschenhandel mit Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik betrieben. Organisator des vom Angeklagten Schumann betriebenen Menschenhandels ist ein durch Personalunion mit dem westdeutschen Nobel-Dynamit-Konzern verbundener Unternehmer. Hinter dem Angeklagten Gleich steht als Organisator der Kapitalist urtd Verräter Meyer. Beide Angeklagte haben im Jahre 1960 auftragsgemäß auf Spezialisten und Facharbeiter, die in volkseigenen Betrieben beschäftigt waren, eingewirkt, um sie zum Verrat an der Deutschen Demokratischen Republik und an der Sache des Friedens zu veranlassen. Dazu haben sie ihren Opfern Versprechungen über höhere Einkommens- und bessere Lebensverhältnisse gemacht. Die Angeklagten haben ihre gegen die Deutsche Demokratische Republik gerichteten Handlungen vorsätzlich begangen. Beide Angeklagte haben, wie sie selbst ausführten, sich nach dem Kriege völlig unzureichend mit der faschistischen Ideologie auseinandergesetzt, von der sie durchdrungen waren. Unter dem Vorwand, sich nicht politisch betätigen zu wollen, lehnten sie eine Beteiligung am gesellschaftlichen Fortschritt ab. Bereitwilligst nahmen sie aber die feindliche Hetzpropaganda in sich auf und fühlten sich bis zuletzt mit den Kräften des Rückschritts verbunden. Deshalb haben sie die ihnen erteilten Aufträge ausgeführt, obgleich ihnen von ihren Auftraggebern ausdrücklich bedeutet worden war, daß ihnen Facharbeiter und Spezialisten aus der Deutschen Demokratischen Republik nützlicher sind als die westdeutschen. Sie haben das ohne Rücksicht darauf getan, daß durch diesen Menschenhandel dem Aufbau des Sozialismus und den Interessen der Bürger Schaden zugefügt wurde. Der aus der Arbeiterklasse /stammende Angeklagte Gleich, der bereits 1930 der NSDAP und 1931 der SA beigetreten war und während des Krieges Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat, ließ sich vom Unternehmer Meyer in der für Kapitalisten typischen Weise mit kleinen Zuwendungen korrumpieren. Diese den Beweggrund und die Ursachen des Handelns des Angeklagten kennzeichnenden Motive können die Schwere des Verbrechens keineswegs in milderem Lichte erscheinen lassen. Vielmehr ist zu berücksichtigen, daß er nach Rückkehr aus Westdeutschland sofort und mit erheblicher Intensität an die Erfüllung seiner Aufträge heranging. Der Angeklagte Schumann entwickelte bei der Erfüllung seiner Aufträge geringere Intensität. Sie muß im Zusammenhang gesehen werden mit seinen im beruflichen Leben gezeigten Leistungen. Durch ihr Verhalten haben sich die Angeklagten Schumann und Gleich ebenso wie die vorgenannten Angeklagten eines Verbrechens nach § 21 Abs. 1 Ziff. 1 StEG schuldig gemacht. Die Angeklagte Rinke hat im Juni 1960 von einem Mitarbeiter des amerikanischen Geheimdienstes im Westberliner Lager Marienfelde den Auftrag bekommen, junge Menschen aus ihrem Bekanntenkreis in Arnstadt durch Versprechungen den Menschenhändlern zuzuführen. Unverzüglich nach ihrer Rückkehr aus Westberlin im Juli 1960 hat sie begonnen, den Auftrag zu erfüllen. Sie hat auf mindestens fünf junge Menschen eingewirkt, den Arbeiter-und-Bauern-Staat zu verraten. Die jedem jungen Menschen in der Deutschen Demokratischen Republik gebotenen vielfältigen Möglichkeiten, sich zu einem fortschrittlichen, mit einer sozialistischen Moral ausgerüsteten Menschen zu entwickeln, und die großzügige Förderung hat die Angeklagte ausgeschlagen. Ohne festen Halt im Elternhaus wurde sie arbeitsscheu und demoralisiert und ließ sich von kriminellen Elementen auf den Weg des Verbrechens ziehen. Dem amerikanischen Geheimdienst, der die Haltlosigkeit der Angeklagten alsbald erkannt hatte, war sie ein willfähriges Instrument für die Verwirklichung des von ihm betriebenen Menschenhandels, das er ohne Rücksicht auf die Jugend der Angeklagten ausgenutzt hat. Das Versprechen von Kopfprämien war für die Angeklagte ausreichender Grund, den ihr erteilten Auftrag anzunehmen und zu verwirklichen. Die Angeklagte hatte zu Beginn ihrer Straftat noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet. Die nach § 4 JGG erforderlichen Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit liegen bei der Angeklagten vor. Die Angeklagte hat sich durch ihr Verhalten eines Verbrechens nach § 21 Abs. 1 Ziff. 1 StEG schuldig gemacht. Gemäß § 24 JGG findet das allgemeine Strafrecht Anwendung. Nach Abwägung aller Umstände, insbesondere der Art und Dauer der von den Angeklagten begangenen Verbrechen, ihrer verbrecherischen Intensität, ihrer Rolle und Bedeutung in dem als Bestandteil des kalten Krieges organisierten Menschenhandel wie auch ihrer persönlichen und politischen Entwicklung, hat das Oberste Gericht die Angeklagten wie folgt verurteilt:, den Angeklagten Adamo zu fünfzehn Jahren Zuchthaus, den Angeklagten Bartel zu zwölf Jahren Zuchthaus, den Angeklagten Gleich zu vier Jahren und sechs Monaten Zuchthaus, den Angeklagten Schumann zu drei Jahren und sedis Monaten Zuchthaus und die Angeklagte Rinke zu 2 Jahren Zuchthaus. Die Personenkraftwagen der Angeklagten Adamo und Bartel wurden gemäß § 40 StGB eingezogen, weil sie zur Begehung ihrer Agententätigkeit gebraucht wurden. Die Untersuchungshaft wird gemäß § 219 Abs. 2 StPO auf die zu verbüßenden Strafen angerechnet. 555;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 555 (NJ DDR 1961, S. 555) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 555 (NJ DDR 1961, S. 555)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit. Die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sichei heit erfordert besondere Methoden, die nicht den Umfang der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern annehmen dürfen. Sie ist nach folgenden Gesichtspunkten zu organisieren: Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen am Strafverfahren beteiligten Staatsorganen, die Gerichte und der Staatsanwalt, im Gesetz über die Staatsanwaltschaft. sowie im Gerichtsverfassungsgesetz. detailliert geregelt.

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