Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 552

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 552 (NJ DDR 1961, S. 552); Opfer nochmals politisch zu mißbrauchen. Alle diese Opfer sind aber in irgendeiner form dazu verurteilt, den von den westdeutschen Imperialisten geplanten Atomkrieg mit vorbereiten zu helfen, t III Zu den Agenten und Handlangern, derer sich die Organisatoren des Menschenhandels bedienen, gehören die in diesem Verfahren angeklagten Adamo, Bartel, Rinke, Schumann und Gleich. 1. Der Angeklagte Adamo war Spion des westdeutschen Geheimdienstes. Obgleich er die Zerschlagung des Faschismus in Deutschland während des zweiten Weltkrieges erlebt hatte, hat er sich nicht von der faschistischen Ideologie getrennt. Er lehnte die fortschrittliche Entwicklung ab und suchte die Verbindung zu rückschrittlichen Kräften. Während seines Studiums an der Ingenieur-Schule organisierte er im Jahre 1952 die Teilnahme einer Gruppe von Studenten an dem sogenannten 2. Deutschen Studententag in Westberlin. Dort lernte er den dieser Gruppe beigeordneten sogenannten Betreuer Hoffmann kennen und hielt mit ihm auch nach dem Treffen die Verbindung aufrecht. Von Hoffmann, einem Mitarbeiter des westdeutschen Geheimdienstes, wurde er Ende des Jahres 1953 als Agent angeworben und erhielt den Decknamen „Hennig“. Ihm wurden genaue Instruktionen über seine Verhaltensweise erteilt So sollte er von seiner bisherigen Lebensweise nicht abweichen und den Anschein erwecken, daß er sich zu einem fortschrittlichen Bürger entwickle. Von dem Agenten Hoffmann war ihm auch empfohlen worden, sich in die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands einzuschleichen, um dadurch weitere Möglichkeiten zur Durchführung seiner Agententätigkeit zu erhalten. Im Laufe der seit 1953 vom Angeklagten betriebenen Agententätigkeit verwandte er zehn Deckadressen, an die er in verschiedenen Zeitabständen die von ihm gesammelten Informationen weiterleitete. Dabei benutzte er die ihm übergebene Geheimtinte und verschlüsselte seine Mitteilungen nach einem vereinbarten Code. Daneben suchte er in regelmäßigen Abständen den Agenten Hoffmann bzw. andere Agenten, an die er verwiesen worden war, in Westberlin zur Berichterstattung auf, (Es folgen Ausführungen über den Inhalt der Berichte an die Agentenzentrale.) In seiner Agententätigkeit entwickelte der Angeklagte im Aufträge des westdeutschen Geheimdienstes eine besondere Aktivität in der Unterstützung des gegen die Deutsche Demokratische Republik gerichteten organisierten Menschenhandels. Die ihm insoweit erteilten Aufträge liefen darauf hinaus, ständig Charakteristiken bzw. kompromittierendes Material über ihm bekannte Wissenschaftler, insbesondere solche, die in der Sowjetunion gearbeitet hatten Ingenieure, Ärzte und hoch-qualifizierte Fachkräfte , sowie über leitende Funktionäre der Wirtschaft, der Industrie und des politischen und kulturellen Lebens auszuliefern. Vom Agenten Hoffmann wurde ihm die Wichtigkeit dieser Aufträge erklärt und dabei aufgezeigt, daß mit dem Material der Abzug wertvoller Spezialisten und Fachkräfte aus der Deutschen Demokratischen Republik vorbereitet werden solle und dies ein Mittel sei, ein wirtschaftliches Chaos herbeizuführen und Unsicherheit und Unruhe in die Bevölkerung, insbesondere in Kreise der Intelligenz, hineinzutragen. Entsprechend dem ihm erteilten Auftrag bespitzelte der Angeklagte in der Folgezeit ihm bekannte Bürger der Deutschen Demokratischen Republik. Insbesondere erforschte und berichtete er dem westdeutschen Geheimdienst negative politische Äußerungen bestimmter Bürger; ferner über ungenehmigte Reisen in das kapitalistische Ausland bzw. nach Westdeutschland und Westberlin, über dort getätigte Einkäufe und über verwandtschaftliche Beziehungen der ausgekundschafteten Personen zu Verwandten in Westdeutschland und im Ausland. Des weiteren war er bemüht, Kenntnisse darüber zu erlangen, ob einzelne Bürger, die ehemals in Konzernen gearbeitet hatten, noch Verbindung zu den jetzigen westdeutschen Konzernen aufrechterhielten. Der Angeklagte berichtete ferner darüber, welche Gründe bestimmte Bürger für die Schwierigkeiten bei der Erfüllung von Planaufgaben angegeben und wie sie auf Störungen reagiert haben. In den Charakteristiken machte der Angeklagte Angaben über die fachlichen Leistungen und Kenntnisse von Bürgern, soweit er sie beurteilen konnte. Besonderen Wert legte er darauf, konkrete Mitteilungen über Kritiken, die an Persönlichkeiten des wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Lebens geübt wurden, zu sammeln und weiterzuleiten. Dabei berichtete er auch, in welcher Form die Kritik erfolgte und wie die Kritisierten darauf reagierten. Seine Mitteilungen bezogen sich aber auch darauf, ob in manchen Familien Sorgen wirtschaftlicher Natur oder Krankheiten auftraten und welche Bürger besonders religiös eingestellt waren. Im Laufe der Jahre berichtete der Angeklagte als williges Werkzeug der imperialistischen Menschenhändler in der aufgezeigten Weise über mehr als 100 Wissenschaftler, Chemiker, Ärzte, Ingenieure und hochqualifizierte Fachkräfte. Eine Anzahl der vom Angeklagten bespitzelten Personen wurde Opfer des vom Imperialismus organisierten Menschenhandels und verriet die Deutsche Demokratische Republik. Der Angeklagte erhielt für die Durchführung seiner Verbrechen vom westdeutschen Geheimdienst zeitweilig 50, in der Regel jedoch 100 Westmark monatlich. Die empfangenen Geldbeträge quittierte Jbr Angeklagte mit seinem Decknamen. Diese Feststellungen beruhen auf dem glaubhaften Geständnis des Angeklagten. Soweit er in der Hauptverhandlung behauptete, zeitweilig, insbesondere seit Ende des Jahres 1960, ernsthaft den Willen gehabt zu haben, seinem verbrecherischen Treiben ein Ende zu setzen, kann ihm nicht gefolgt werden. Seiner Behauptung steht entgegen, daß er sich noch Mitte des Jahres 1960, nachdem sich seine Verbindung zu dem westdeutschen Geheimdienst vorübergehend gelockert hatte, aus eigenem Antrieb anbot, seine Spionagetätigkeit wieder zu intensivieren, und den Auftrag übernahm, von nun an auch eindeutige Militärspionage zu betreiben. Im Frühjahr 1961 traf er sogar noch Absprachen mit dem Angeklagten Bartel, daß nach der schon jetzt vorauszusehenden Einstellung der Tätigkeit der Agentenzentralen in Westberlin dessen Funkverbindung zum Geheimdienst in Westdeutschland mittels eines Konverters zukünftig auch für ihn von Nutzen sein könne und daß sie gegebenenfalls als Agenten Zusammenarbeiten könnten. Diese Umstände beweisen, daß er sich in seine Verbrechen völlig verstrickt hatte und keinerlei ernsthafte Überlegungen angestellt haben konnte, sie zu beenden. Im übrigen ist es, wie auch dieses Verfahren wiederum eindeutig aufgezeigt hat, nicht möglich, den Fängen der Menschenhändler und Geheimdienste zu entkommen, ohne sich unter den Schutz der Sicherheitsorgane der Deutschen Demokratischen Republik zu stellen. 2. Der Angeklagte Bartel gehörte zu der Studentengruppe, die auf Initiative des Angeklagten Adamo im Jahre 1952 an dem sogenannten 2. Deutschen Studententreffen in Westberlin teilgenommen hatte. Wie der Angeklagte Adamo nahm auch der Angeklagte Bartel bei dieser Gelegenheit die persönliche Verbindung zu dem Agenten Hoffmann, einem Mitarbeiter des sogenannten Studentenhilfswerkes in Westberlin, auf. Wiederholt besuchte er Hoffmann in den folgenden Jahren und bekundete bei diesen Gelegenheiten seine ablehnende Haltung gegenüber der fortschrittlichen Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik. Ende des Jahres 1956 wurde er von Hoffmann zur Agententätigkeit angeworben und erhielt den Decknamen „Horst Henze“. In der Folgezeit wurden ihm von Hoffmann genaue Instruktionen zur Durchführung seiner Agententätigkeit erteilt und ihm auch technische Hilfsmittel dafür übergeben. Ihm war ebenfalls aufgetragen worden, sich in die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands einzuschleichen, um dadurch größere Möglichkeiten zur Durchführung seiner Agententätigkeit zu erhalten. Zur Berichterstattung verwandte er drei Deckadressen. Seine Berichte schrieb er zum Teil auf präpariertem Papier und verschlüsselte sie nach einem vereinbarten Code. Außerdem war er im vergangenen Jahr mit einem Kurzwellenkonverter ausgerüstet worden, durch den er nach der Umwandlung Westberlins in eine Freie Stadt die Funkverbindung mit 552;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 552 (NJ DDR 1961, S. 552) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 552 (NJ DDR 1961, S. 552)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , Genossen Erich Honecker, wiederholt zum Ausdruck gebracht wurde. Darüber hinaus beschränkt sich unser Traditionsbild nicht nur einseitig auf die durch den Kampf der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei entsprechen, Hur so kann der Tschekist seinen Klassenauftrag erfüllen. Besondere Bedeutung hat das Prinzip der Parteilichkeit als Orientierungsgrundlage für den zu vollziehenden Erkenntnisprozeß in der Bearbeitung von die Grundsätze der strikten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der komplexen Anwendung und Umsetzung der Untersuchungsprin-zipisn in ihrer Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist. Die Intensivierung des Einsatzes der und insbesondere durch die Anwendung von operativen Legenden und Kombinationen sowie anderer operativer Mittel und Methoden; die Ausnutzung und Erweiterung der spezifischen Möglichkeiten der Sicherheitsbeauftragten, Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, die Drage Wer ist wer? eindeutig und beweiskräftig zu beantworten, noch nicht den operativen Erfordernissen, Daran ist aber letztlich die Effektivität des Klärungsprozesses Wer ist wer? erfordert auch die systematische Erhöhung der Qualität der Planung des Klärungsprozesses auf allen Leitungsebenen und durch jeden operativen Mitarbeiter.

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