Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 551

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 551 (NJ DDR 1961, S. 551); Der Menschenhandel ist ein Bestandteil des kalten Krieges. Er soll im Ergebnis dazu führen, die Deutsche Demokratische Republik politisch, wirtschaftlich, kulturell und moralisch zu schädigen, auszuhöhlen und für die geplante Einverleibung in den NATO-Staat sturmreif zu machen. Das internationale Ansehen der Deutschen Demokratischen Republik soll herabgesetzt werden. Der Menschenhandel dient zugleich der Stärkung des politischen und ökonomischen Kriegspotentials der westdeutschen Militaristen und Imperialisten und der Vorbereitung des Bruderkrieges in Deutschland. Deshalb übt jeder Verrat an der Sache des Friedens und an seinem Vaterland, der die Deutsche Demokratische Republik verläßt und sich in die Hände der Menschenhändler begibt. Er unterstützt gewollt oder ungewollt zwangsläufig die Kriegsvorbereitung der Bonner Militaristen. Die Menschenhändler bedienen sich schmutzigster Methoden; Drohung und Erpressung, psychischer und physischer Drude sind nur einige Mittel bei der Beseitigung noch vorhandenen Widerstandes. Sie beschaffen sich systematisch Angaben über berufliche, politische Tätigkeit und moralische Eigenschaften von Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik und versenden Tausende von Lock- und Drohbriefen; sie erteilen ihren Agenten konkrete, auf Menschenfang gerichtete Aufträge und zahlen Kopfprämien für jeden Bürger, der dem Menschenhandel zugeführt wird. Sie benutzen vor allem den Aufenthalt in Westdeutschland und Westberlin, z. B. zu Verwandtenbesuchen, auf Tagungen, Kongressen, bei Sport- und Kulturveranstaltungen, um Bürger der Deutschen Demokratischen Republik auf die Bahn des Verrats zu bringen. Westberlin spielt heute wie einst Shanghai die Rolle des Hauptumschlagplatzes im Menschenhandel. Zahlreiche westdeutsche Dienststellen und Organisationen, die sich rechtswidrig in Westberlin befinden, nutzen die gegenwärtige Lage aus, mitten im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik Menschenhandel zu betreiben. Die westdeutschen Militaristen werden dabei von den Geheimdiensten der in diesem Teil der Stadt stationierten Besatzungsmächte aktiv unterstützt. Sie mißbrauchen zu diesem Zweck die Verkehrs- und Nachrichtenverbindungen, die nach den zwischen den Alliierten getroffenen Vereinbarungen ausschließlich der Versorgung der westlichen Besatzungstruppen zu dienen haben. Deshalb widerspricht die Inanspruchnahme des militärischen und zivilen Luftverkehrs von und nach Westberlin für den Abtransport der Opfer des Menschenhandels und flüchtig gewordener Krimineller den legalen und vereinbarten Zwecken. Dies ist ein weiterer Beweis für die Anomalität der Lage in Westberlin. Nach Westberlin werden die Opfer unter dem Vorwand harmloser Aussprachen gelockt, um sie dazu zu bringen, ihre gesicherte Existenz aufzugeben und die Deutsche Demokratische Republik zu verraten. In Westberlin werden sie im sogenannten Notaufnahmeverfahren von den Geheimdiensten Westdeutschlands und anderer imperialistischer Staaten nach Spionageangaben ausgepreßt und veranlaßt, diesen Agenten Anknüpfungspunkte für die Ausweitung des Menschenhandels zu geben. Von Westberlin werden sie nach Westdeutschland als Ausbeutungsobjekte transportiert. Aus Westberlin beliefern Menschenhändler die NATO-Kasernen, wo junge Männer gegen ihre eigenen Interessen von Nazi-Offizieren als Kanonenfutter der Imperialisten gedrillt werden. Uber Westberlin führt der Weg vieler Frauen und Mädchen in den Sumpf der Unmoral. Westberlin ist für viele der erste Schritt in die Gosse oder in den Tod. Deshalb entspricht es den Lebensinteressen des Volkes, einen Friedensvertrag abzuschließen und Westberlin in eine Freie Stadt zu verwandeln. ~ II Die Organisierung des Menschenhandels sowie die Beteiligung daran widersprechen dem Völkerrecht. Bereits die Führung des kalten Krieges, dem der Menschenhandel dient, ist völkerrechtlich ein Verbrechen. Seinen unmittelbaren Aktionsformen nach ist er Intervention, seinem Zweck nach imperialistische Aggressionsvorbereitung. Nach Art. 2 Ziff. 7 der UNO-Charta ist die Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates, nach Art. 2 Ziff. I die Mißachtung seiner Souveränität und Gleichberechtigung, nach Art. 2 Ziff. 4 jegliche Gewaltandrohung und Gewaltanwendung irgendeines Staates völkerrechtlich verboten. Am Beispiel der deutschen Hauptkriegsverbrecher wurde die individuelle und organisatorische Strafbarkeit von Verbrechen gegen den Frieden, von Kriegsund Menschlichkeitsverbrechen in allen Begehungs- und Teilnahmeformen durch das Londoner Statut für das Internationale Militärtribunal (IMT) vom 8. August 1945 erstmalig normativ festgelegt und im Nürnberger Urteil vom 1. Oktober 1946 mit Präjudizwirkung realisiert. Die Prinzipien dieses Urteils wurden durch einstimmigen Beschluß der UNO-Vollversammlung vom 11. Dezember 1946 auch für die Zukunft völkerrechtlich verbindlich. Der kalte Krieg ist nach Art. 6 a des Statuts des IMT völkerrechtlicher Teil der Planung und Vorbereitung eines Angriffskrieges. Das wird durch die im Bonner Regierungsbulletin veröffentlichte Denkschrift des Führungsstabes der Bundeswehr vom 20. August I960 erhärtet. Der kalte Krieg ist völkerrechtlich ein Verbrechen gegen den Frieden. In der Form des Menschenhandels ist der kalte Krieg darüber hinaus ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Unter den im Artikel 6 c des IMT-Statuts beispielhaft aufgeführten Begehungsformen findet sich die Verschleppung. Zutreffend haben die Gutachter ausgeführt, daß das, was im zweiten Weltkrieg nach vollzogener Aggression als Deportation praktiziert wurde, jetzt im kalten Krieg, im Stadium der Vorbereitung eines dritten Weltkrieges der deutschen Militaristen, mit den Mitteln des politischen Betrugs und der politischen Erpressung als Menschenfang und Menschen- \ handel reaktiviert wird. Damit soll die Deutsche Demokratische Republik in ihrer politischen, ökonomischen und militärischen Widerstandskraft sowie der ideologischen Festigkeit ausgehöhlt werden. Die faschistische Gestapo deportierte die Menschen in den überfallenen Gebieten mittels unmittelbaren Zwanges. Zum Teil drohte sie ihnen mit KZ, Genickschuß und Strang und raubte ihnen damit selbst in den Fällen die Entscheidungsfreiheit, wenn keine unmittelbare Gewalt angewandt wurde. Jetzt sind die Methoden der Menschenhändler raffinierter geworden. Die Menschen werden planmäßig politisch desorientiert; gegen die Deutsche Demokratische Republik und die anderen sozialistischen Staaten wird unaufhörlich gehetzt. Auf der anderen Seite arbeitet man mit Verlockungen, Drohungen und Erpressungen. Ohne Anwendung von physischem Zwang wird den Menschen, die in den Menschenhandel einbezogen werden, auf diese Weise im Ergebnis genauso die Entscheidungsfreiheit geraubt wie bei der Anwendung physischen Zwanges. Dies verletzt in verbrecherischer Weise die Menschenwürde. Ebenso wie in Fällen der Erpressung und des Betrugs handelt das Opfer scheinbar freiwillig. Alle diese Opfer unterstützen aber ob gewollt oder ungewollt die Vorbereitung eines von den Imperialisten angestrebten Bruderkrieges und atomaren Weltkrieges. Wie das Gutachten zutreffend ausführt, gestattet der erzwungene oder erschlichene Schein der Freiwilligkeit dem Adenauer-Regime, die Legende von der angeblichen Abstimmung mit den Füßen aufzubringen, um damit die 551;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 551 (NJ DDR 1961, S. 551) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 551 (NJ DDR 1961, S. 551)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen der unmittelbar und direkt an feindlich tätigen Personen oder im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen arbeitet, deren Vertrauen besitzt, in ihre Konspiration eingedrungen ist und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur. Begründung des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Entscheidungen über den Abschluß des Ermittlungsverfahrens - sind in Übereinstimmung mit den grundlegenden Zielstellungen der Hechtsverwirklichung zu treffen.

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