Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 533

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 533 (NJ DDR 1961, S. 533); differenziert zur Strafbarkeit Stellung zu nehmen. Hier sind die Freiheitsstrafe, die kurzfristige Freiheitsstrafe und die Strafen ohne Freiheitsentzug angedroht, und es kann wohl nur bestimmt werden, daß die für die schuldhafte Begehung der Handlung gesetzlich angedrohte Strafe nach Art und Maß nicht überschritten werden darf. Wegen der unterschiedlichen Verhaltensweisen und Gefährlichkeit dieser Handlungen kann eine weitere Differenzierung nicht erfolgen. In unserem Kapitel über Straftaten gegen die Tätigkeit der staatlichen Organe gibt es schließlich noch einzelne Vorschriften, bei denen wegen der Schwere der Straftaten gegen die sozialistische Rechtsordnung und die Rechte der Bürger nur Freiheitsstrafe und nicht zugleich noch Strafen ohne Freiheitsentzug angedroht werden sollen, und zwar bei Wahlbehinderung, Wahlfälschung, Aussageerpressung und Rechtsbeugung, obwohl diese Straftaten bei- uns nicht mehr in Erscheinung getreten sind. * Zum Schluß möchten wir uns besonders an die Praktiker, die künftig mit dem neuen StGB arbeiten werden, an unsere Richter und Staatsanwälte, an die Mitarbeiter der Untersuchungsorgane und die Verteidiger wenden, diese Vorschläge nach ihren eigenen Erfahrungen und nach den begründeten Erfordernissen der sozialistischen Rechtspflege zu durchdenken. Es ist notwendig, Gesetze von hoher Qualität zu schaffen. Zugleich ist eine hohe Qualität der Tätigkeit der Sicherheits- und Justizorgane erforderlich. Wir sollten durch gemeinsame Überlegungen an der Ausarbeitung des neuen Strafgesetzbuchs mitarbeiten, das ein wichtiges Instrument zur-Sicherung unserer sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und der neuen gesellschaftlichen Verhältnisse sowie zur sozialistischen Erziehung unserer Menschen sein wird. Dr. ERICH BUCHHOLZ, beauftr. Dozent am Institut für Strafrecht der Humboldt-Universität Berlin GERT SCHWARZ, wiss. Oberassistent im Prorektorat für Forschung der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ WALTER GRIEBE, wiss. Assistent am Institut für Strafrecht der Humboldt-Universität Berlin Zur Neuregelung der Bekämpfung der Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Planwirtschaft Den Bestimmungen über die Aneignungs- und Beschädigungsdelikte, über die wir im ersten Teil unseres Beitrages gesprochen haben (NJ 1961 S. 478) müssen sich im neuen Strafgesetzbuch jene Strafrechtsnormen anschließen, die die rechtliche Grundlage zur Bekämpfung gesellschaftsgefährlicher Störungen bei der größtmöglichen Steigerung der Arbeitsproduktivität im Wege der vollen Ausschöpfung der Vorzüge der sozialistischen Produktionsverhältnisse bilden. Vergeudung sozialistischen Eigentums Es handelt sich hierbei um die gesetzliche Fixierung gesellschaftsgefährlicher Handlungen, die nur von bestimmten Personen begangen werden können, nämlich solchen, die in sozialistischen Betrieben, Ge-, nossenschaften, staatlichen oder gesellschaftlichen Einrichtungen, aber auch in Betrieben mit staatlicher Beteiligung, mit Kommissions- oder ähnlichen Verträgen beschäftigt sind1 und in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit handeln. Es geht hier um Verhaltensweisen, die im schuldhaften und pflichtwidrigen unsachgemäßen Umgang mit gesellschaftlichen Werten und menschlicher Arbeitskraft bestehen und sich somit gegen die wirtschaftliche Effektivität der sozialistischen Produktionsverhältnisse, gegen die bewußte, planmäßige Mehrung des sozialistischen Eigentums als der Basis für die Verwirklichung des ökonomischen Grundgesetzes des Sozialismus unter den Bedingungen des Wettbewerbes zwischen den beiden Weltsystemen richten. Derartige Handlungen beeinträchtigen wesensgemäß darin eingeschlossen zugleich die staatliche und gesellschaftliche Leitungstätigkeit, nämlich soweit sich diese auf die Führung der Menschen zur Durchsetzung der in den Planzielen 1.Diese Straftaten kommen also nicht in Betracht für Personen. die im Bereich des privaten Sektors der Wirtschaft tätig sind, in dem keine sozialistischen Eigentums- und Produktionsbeziehungen bestehen. Vgl. dazu auch Buchholz Schwarz, Zum Objekt der Verbrechen gegen das sozialistische Eigentum und die sozialistische Wirtschaft, NJ 1960 s. 647, und Schwarz, Die Rolle des Strafrechts bei der Bekämpfung der Vergeudung gesellschaftlichen Eigentums, Staat und Recht 1960, Heft 3, S. 399 ff. zum Ausdruck gelangenden Gesetzmäßigkeiten der ökonomischen Entwicklung und damit auf die Erziehung der Werktätigen zu bewußten Gestaltern und Organisatoren ihrer eigenen Arbeit bezieht. Mit dieser Erkenntnis gilt es, jeglicher ökonomistischer Interpretation bei der Herausarbeitung und Darlegung des Wesens der hier zu erörternden Handlungen entgegenzuwirken. Die Verstöße gegen die Aktivität der Volksmassen bei der vollen Erschließung der wirtschaftlichen Potenzen der sozialistischen Produktionsverhältnisse, der größtmöglichen Steigerung der Arbeitsproduktivität und damit der Durchsetzung der Prinzipien der sozialistischen Planwirtschaft lassen sich allgemein als Vergeudung kennzeichnen2. Mit diesem Oberbegriff, der in seiner Allgemeinheit die Richtung des Kampfes gegen die in diesen Verhaltensweisen verkörperten gesellschaftlichen Hemmnisse nur unzureichend angibt, wird ein ganzer Komplex von Handlungen erfaßt. Diese Handlungen sofern gesellschaftsgefährlich und strafwürdig sind im neuen Strafgesetz in verschiedenen Tatbeständen mit detaillierten Überschriften als Hinweis auf ihre jeweils spezifische Angriffsrichtung zu beschreiben. Erscheinungsformen der Vergeudung Um zu zeigen, um welche Handlungen es geht, sollen zunächst ihre Erscheinungsformen unabhängig davon, unter welchen konkreten Bedingungen sie strafrechtlich zu bekämpfen sind beschrieben werden. Es lassen sich folgende vier, in wechselseitigen Beziehungen zueinander stehende Gruppen gesellschaftswidriger Handlungen unterscheiden, aus denen dann die für strafbar erkannten Angriffe auszusondern sind3: 1. Die Beschädigung bzw. sonstige materielle Substanzbeeinträchtigung von Produktions- 2 Auf die große Bedeutung des Kampfes gegen jegliche Vergeudung volkswirtschaftlicher Werte weist das 13. Plenum des ZK der SED mit Nachdruck hin. Vgl. Honecker, Volkswirtschaftsplan Kampfprogramm der Arbeiter-und-Bauern-Macht, ND (Ausg. B) vom 9. Juli 1961, S. 5. 3 Schwarz, a. a. O., S. 404 406. 533;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 533 (NJ DDR 1961, S. 533) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 533 (NJ DDR 1961, S. 533)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von gewaltsamen Grenzdurchbrüchen sowie im illegalen Verlassen der durch Seeleute und Fischer beim Aufenthalt in kapitalistischen Häfen; Organisierung von Einbrüchen und Überfällen mit dem Ziel, in den Besitz von Strafgefangenen gelangen und dadurch die Ordnung und Sicherheit in der StrafVollzugs-einrichtung gefährden. Zur ärztlichen Entlassunos-untersuchunq An Bedeutung gewinnt auch die im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den territorialen Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere der Linie im operativen Grenzsicherungssystem sowie - der systematischen und zielstrebigen Aufklärung des grenz- nahen Operationsgebietes mit dem Ziel der gewaltsamen Ausschleusung von Personen in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas sens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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