Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 522

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 522 (NJ DDR 1961, S. 522); seiligte, die einer gewissenhaften Arbeitsweise ent-gegenwirkten. Diese Unklarheiten reichten selbst bis zu den Justitiaren. Daher fand während des Brigadeeinsatzes eine Aussprache, mit den Mitarbeitern des Justitiars des Bezirksverbandes Erfurt statt, in der alle aufgetretenen Probleme geklärt wurden. Nach dem Einsatz wurde eine Handelstagung durchgeführt, an der neben den Leitungskollektiven aller Konsumgenossenschaften des Kreises Vertreter staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen teil-nahmen. Hier wurden die Überprüfungsergebnisse sehr eingehend diskutiert, und es wurde insbesondere auf die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Organen der Staatsmacht und den Handelsorganen hingewiesen. Insgesamt kann eingeschätzt werden, daß die Überprüfungen der Komplex-Brigade geeignet waren, den zunehmenden Minusdifferenzen in unserem Kreisgebiet entgegenzuwirken und den Handelsfunktionären Hilfe und Anleitung für ihre künftige Tätigkeit zu geben. HELMUT RÖCKERT, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Erfurt Das Mankoproblem muij gelöst werden! Eine Verallgemeinerung der im vorstehenden Artikel von Thimm dargelegten Erfahrungen über Untersuchungen im genossenschaftlichen Handel vom inhaltlichen Ergebnis her ist m. E. wesentlich und wertvoll, da sich hierin deutlich die Wirksamkeit staatsanwalt-schaftlicher Tätigkeit widerspiegelt. Die Untersuch ungsergebnisse lassen sich auf folgende grundlegenden Feststellungen reduzieren: 1. Die Lösung des Mankoproblems ist keine organisatorische, sondern eine politisch-ideologische Frage (z. B. Leitungstätigkeit, Bewußtseinsstand und Einbeziehung der Werktätigen, Entwicklung und Festigung der sozialistischen Brigaden u. ä.). 2. Die Einbeziehung der Werktätigen in Form der Verkaufsstellenausschüsse muß entschieden verbessert werden. * i 3i Die Unterstützung der Handelsorgane zur Entwicklung und Festigung der sozialistischen Brigaden im Handel muß bedeutend verstärkt werden. 4. Die intensive Bekämpfung der Manki erfordert die Durchführung kurzfristiger Nachkontrollen und die gleichzeitig verstärkte Einführung von Sofortinventuren, Kassen- und Preiskontrollen. 5. Die Arbeit der Vorstände der Konsumgenossenschaften muß auf ein höheres politisches Niveau gehoben werden, wobei die Fragen der Kaderpolitik und Qualifizierung sowie die Frage der Verantwortlichkeit besondere Beachtung verdienen. 6. Die staatliche Leitungstätigkeit der örtlichen Organe gegenüber den Konsumgenossenschaften (insbesondere den Dorf-KG) muß eigenverantwortlich verbessert und verstärkt werden. Ihre Anleitung hat sich nicht nur auf Versorgungsfragen zu erstrecken, sondern muß einen allseitig politischen Inhalt haben. 7. Die Konfliktkommissionen im Handel sind keine „Vollstreckungsorgane“ der Vorstände, sondern Organe der gesellschaftlichen Erziehung der Werktätigen und haben deshalb bei ihren Entscheidungen die Grundsätze der beschränkten materiellen Verantwortlichkeit strikt anzuwenden. Diese zusammenfassenden Feststellungen ergeben sich nicht allein aus den Untersuchungen im Kreis Gotha; sie finden ihre Bestätigung durch operative Überprüfungen, die wenn auch mit unterschiedlicher Qualität in den Kreisen Weimar-Stadt, Arnstadt, Mühlhausen und Nordhäusen durchgeführt worden sind.' Von der Bezirksstaatsanwaltschaft Erfurt wurde in einem einschätzenden Bericht in der Ständigen Kommission Handel und Versorgung eine zusammenfassende Auswertung vorgenommeni Nach gründlicher -Diskussion der Probleme fanden die staatsanwaltschaft- lichen Feststellungen und Schlußfolgerungen volle Zustimmung. Die Ständige Kommission faßte den Beschluß, dem Bezirksvorstand der Konsumgenossenschaften zu empfehlen, über die aufgedeckten Gesetzesverletzungen, Fehler, Mängel und Schwächen in der Arbeit der einzelnen KGs zu beraten und durch entsprechende Anleitung und Unterstützung der einzelnen Kreisverbände die notwendigen Veränderungen herbeizuführen. Des weiteren wurde die Abteilung Handel und Versorgung beim Rat des Bezirks aufgefordert, den staatsanwaltschaftlichen Bericht ebenfalls zu beraten und die notwendigen staatlichen Maßnahmen zur Anleitung und Unterstützung der Konsumgenossenschaften insbesondere in politisch-ideologischer und organisatorischer Hinsicht durch die örtlichen Staatsorgane festzulegen. Außerdem erhielt jedes Mitglied der Ständigen Kommission Handel und Versorgung den Auftrag, ln seinem Wirkungsbereich die Feststellungen der Staatsanwaltschaft zu verwerten, um eine Veränderung in der Arbeit des genossenschaftlichen Handels zu erreichen. Unabhängig davon wurde von der Staatsanwaltschaft eine Gesamtauswertung und -einschätzung mit verantwortlichen Mitarbeitern des Vorstandes der Bezirks-Konsumgenossenschaften vorgenommen. Auch in dieser Beratung ist nach gründlicher Erörterung der Probleme volle Klarheit hinsichtlich der Notwendigkeit einer allseitigen Verbesserung der Arbeit in den einzelnen Konsumgenossenschaften erzielt worden. Er kann bereits jetzt gesagt werden, daß in einzelnen Kreis-Konsumgenossenschaften (z. B. Erfurt, Weimar) eine Verbesserung, insbesondere hinsichtlich der Arbeit der Konfliktkommissionen, eingetreten ist. In anderen Kreisen allerdings (wie z. B. Mühlhausen, Langensalza, Sömmerda) sind die Probleme noch nicht erkannt und daher auch noch nicht die notwendigen Schlußfolgerungen für die Arbeit der Konfliktkommissionen gezogen worden. Deshalb wurden die Kreisstaatsanwälte auf diese Fragen orientiert, um gegebenenfalls mit anderen staatsanwaltschaftlichen Mitteln die Durchsetzung der Prinzipien der sozialistischen Gesetzlichkeit zu gewährleisten. [ , Zusammenfassend kann das Fazit gezogen werden, daß durch die umfangreichen Untersuchungen im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Aufsichtstätigkeit aktuelle Probleme des genossenschaftlichen Handels in ihren Mängeln und Schwächen aufgedeckt worden sind und durch allseitige Auswertung der gewonnenen Ergebnisse sowohl die Methodik der staatsanwaltschaftlichen Arbeit vervollkommnet wurde als auch durch Ausübung der Gesetzlichkeitsaufsicht verändernd auf die Situation auf diesem Gebiet eingewirkt worden ist* 522;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 522 (NJ DDR 1961, S. 522) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 522 (NJ DDR 1961, S. 522)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der - Referat auf der Beratung des Sekretariats des Zentralkomitees der mit den Sekretären der Kreisleitungen am Dietz Verlag, Berlin, Dienstanweisung über politisch-operative Aufgaben bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin und ihrer Seegrenze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Feindangriffe und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten stehen. Die Änderungen und Ergänzungen des Strafrechts erfolgten nach gründlicher Analyse der erzielten Ergebnisse im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik durchgeführte Strafverfahren beim Bundesnachrichtendienst? Antwort;Während der Befragung durch Mitarbeiter des Bundesnachrichtendientes in München;wurde ich auch über das gegen mich durchgeführte Strafverfahren wegen gesetzwidrigen Verlassens der Deutschen Demokratischen Republik geben neue Hinweise für konkrete Versuche des Gegners zur Durchsetzung seiner Konzeption der schrittweisen Zersetzung und Aufweichung der sozialistischen Ordnung.

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