Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 519

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 519 (NJ DDR 1961, S. 519); lieh überprüften Konsumgenossenschaften.'Dem Einsatz ging ein Erfahrungsaustausch mit dem Staatsanwalt des Kreises Arnstadt über in seinem Kreis bereits durchgeführte Überprüfungen voraus/ Die Untersuchung ‘in den Konsumgenossenschaften Wechrr.är, Waltershausen, Bufleben-Sonneborn und Tambach-Dietharz hatte das Ziel, die Maßnahmen der Leitungskollektive, insbesondere der Vorstände, zur Bekämpfung von Minusdifferenzen zu untersuchen, aufgetretene Mängel und Gesetzesverletzungen an Ort und Stelle aufzudecken und Voraussetzungen für deren sofortige Beseitigung zu schaffen. Die Lösung dieser Aufgabe erschien um sö dringlicher, als es im Beschluß des Ministerrates vom 20. August 1959 heißt: „Der Handel nimmt im gesellschaftlichen Leben einen entscheidenden Platz ein. Die erfolgreiche Lösung seiner Aufgaben trägt wesentlich dazu bei, das Ver-trauen der Bevölkerung zu unserer Arbeiter- und-Bauern-Macht zu festigen und der Masseninitiative einen weiteren Aufschwung zu geben. Alle Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Produktion und des Handels müssen darauf gerichtet sein, im friedlichen ökonomischen Wettstreit zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und Westdeutschland und damit zwischen dem Sozialismus und dem Kapitalismus einen maximalen Zeitgewinn zu erzielen1 2.“ Für die Handelsfunktionäre bedeutet die Realisierung und Durchsetzung dieser gesellschaftlichen Forderungen insbesondere, den Kampf gegen die immer noch häufig auftretenden Minusdifferenzen zu führen. Planmäßige Inventuren sind von großer erzieherischer Bedeutung Ein wichtiges Mittel im Kampf gegen die Minusdifferenzen ist die planmäßige Durchführung von Kontroll-inventuren. Entsprechend der Richtlinie über vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Inventurdifferenzen und über Durchführung und Auswertung von Inventuren- (im weiteren Richtlinie genannt) sind solche im genossenschaftlichen Einzelhandel nach einem von der Konsumgenossenschaft aufzustellenden Plan periodisch in sämtlichen Verkaufsstellen durchzuführen. Verantwortlich für ihre Durchführung ist das Vorstandsmitglied Kader/Arbeit. Entsprechend der Richtlinie haben Kontrollinventuren in Lebensmittel-, Gemischt- und Industriewarenverkaufsstellen zweimal und in Fleischwarenverkaufsstellen, Gaststätten, und im ambulanten Handel viermal jährlich zu erfolgen. Die Überprüfung ergab, daß in vielen Konsumgenossenschaften keine Inventurpläne vorhanden waren. In allen überprüften Genossenschaften wurde der vorgeschriebene Turnus nicht eingehalten. So fanden in den Verkaufsstellen 903 und 951 der KG Wechmar bis zum 31. August 1960 überhaupt keine Inventuren statt. Derart grobe Verstöße gab es auch in der KG Tambach-Dietharz, wo die letzten Kontrollinventuren am 3. und 4. November 1959 stattgefunden hatten. Eine solche Inventurpraxis gewährleistet keinesfalls den vorbeugenden Schutz des genossenschaftlichen Eigentums und birgt stets die Gefahr des Auftretens von Fehlbeträgen durch aufkommende Sorglosigkeit, Disziplinverstöße und Unachtsamkeit in sich. Ein weiterer Mangel zeigte sich darin, daß die Inventurspiegel teils gar nicht oder aber unvollständig geführt werden. Auf diese Weise haben die Vorstände keine Übersicht über das Inventurgeschehen der einzelnen Verkaufsstellen. Völlig unbefriedigend ist ferner, daß in allen überprüften Konsumgenossenschaften die Mitglieder der Verkaufsstellenausschüsse zu wenig 1 veröffentlicht in Thesen zur Handelskonferenz, ND (Ausg. B) vom 30. Juni 1959, S. 5 6. 2 Schriftenreihe der Konsumgenossenschaften 1957, Heft 16, 3. veränderte Auflage. .oder gar nicht in das Inventurgsschehen und überhaupt in . das genossenschaftliche Leben einbezogsn wurden. Hier liegt ein, ernsthafter ideologischer Fehler, der gegen das Prinzip der Einbeziehung unserer W-erktäti-. gen in die Lenkung von Staat und Wirtschaft verstößt. Daß die Bereitschaft der Menschen vorhanden ist, zeigte z. B. eine im Bereich der KG Waltershausen durch-- geführte Sparsamkeitskonferenz, auf der mehr' ehrenamtliche Mitarbeiter anwesend waren als Verkaufs-■ Stellenleiter. Da dem Manko-Problem in erster Linie ideologische Ursachen zugrunde liegen, wird es sich nur mit der Festigung des Bewußtseins der im Handel Beschäftigten klären. Da sich die Bewußtseinsentwicklung unserer Menschen nicht kontinuierlich, sondern unter ständiger Überwindung von Widersprüchen vollzieht, erwächst für alle Staats- und Wirtschaftsfunktionäre die Verpflichtung. sich fördernd in diesen Entwicklungsprozeß einzuschalten. Indem die Leitungskollektive der Handelsorgane die Losung „Plane mit, arbeite mit, regiere mit“ verwirklichen helfen, geben sie ihrer Arbeit die richtige politische Basis und verleihen auch ihren Maßnahmen hinsichtlich der Bekämpfung von Minusdifferenzen Planmäßigkeit und Breite. Behandlung der Inventurergebnisse durch die Vorstände Ein Mittel, dem im Kampf gegen die Minusdifferenzen größte Bedeutung zukommt, ist die frist- und ordnungsgemäße Behandlung der mit der Buchhaltung abgestimmten Inventurergebnisse durch den Vorstand. Dieser ist u. a. verpflichtet, innerhalb eines Monats seit dem Inventurlag über die Behandlung des abgestimmten Inventurergebnisses Beschluß zu fassen. Bei Fehlbeträgen kann der Vorstand, nachdem er sich eingehend . mit den Ursachen und Umständen der Differenzen befaßt hat, beschließen: a) einen Antrag bei der Konfliktkommission auf Geltendmachung eines schuldhaft verursachten Schadens zu stellen; b) bei Vorliegen des Verdachts strafbarer Handlungen eine Strafanzeige zu erstatten und gleichzeitig den Schaden geltend zu machen; c) daß der Fehlbetrag von der Konsumgenossenschaft zu tragen ist (ausgebucht wird). Die Überprüfungen haben ergeben, daß in vielen Fällen weder die Termine eingehalten noch richtige Beschlüsse gefaßt wurden. Den zum Teil erheblichen Fristüberschreitungen muß künftig in allen Genossenschaften konsequent entgegengetreten werden. Schwerwiegender sind aber noch die Mängel in der Leitungstätigkeit hinsichtlich des Inhalts der Beschlüsse, die gefaßt werden. Der Vorstand der KG Bufleben-Sonneborn faßte z. B. am 12. Januar 1980 nach der Beratung über die Inventur der Verkaufsstelle 510 vom 10. November 1959 den Beschluß, Antrag auf Ersatzleistung an die Konfliktkommission zu stellen. Als Begründung wurde lediglich angeführt, daß die betreffende Kollegin Alleinverkäuferin in der Verkaufsstelle sei. Diese Tatsache begründet jedoch noch keinen Rechtsanspruch. Be: der Überprüfung mußten die Vorstände daher darauf hingewiesen werden, daß sie dann, wenn sie beschließen, einen Werktätigen zur Wiedergutmachung des entstandenen Schadens heranzuziehen, immer die schuldhafte Schadensverursachung nach-weisen müssen. Können dem Werktätigen keine Pflichtverletzungen nachgewiesen werden, kann die Entscheidung des Vorstandes nur auf Ausbuchung gerichtet sein. Da andererseits das gesellschaftliche Eigentum eines erhöhten Schutzes bedarf, haben sich die Vorstände beim Auftreten von Minusdifferenzen sehr gründlich mit deren Ursachen auseinanderzusetzen. Eine ähnliche fehlerhafte Handhabung wurde auch im Arbeitsrechtsstreit H. gegen KG Bufleben/Sonneborn offenbar. Auch hier hatte die Konsumgenossenschaft 519;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 519 (NJ DDR 1961, S. 519) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 519 (NJ DDR 1961, S. 519)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel stehen für die weitere Bearbeitung zur Verfügung, werden benötigt sind zu schaffen? Mit welchen anderen Diensteinheiten Staatssicherheit und welchen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß die Besuche durch je einen Mitarbeiter ihrer Abteilungen abgesichert werden. Besuche von Diplomaten werden durch einen Mitarbeiter der Hauptabteilung abgesichert.

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