Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 518

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 518 (NJ DDR 1961, S. 518); geleiteten Justizapparat heraus. Dieser Abschnitt bringt vielmehr in besonderem Maße zum Ausdruck, wie der demokratische Zentralismus die zentrale Leitung im allgemeinen mit den Beschlüssen der örtlichen Organe verbindet. Dabei scheint mir die Formulierung: „Der Bezirkstag orientiert durch seine Beschlüsse das Bezirksgericht auf die Schwerpunkte bei der Durchführung des Volkswirtschaftsplanes und der Entwicklung des sozialistischen Zusammenlebens der Menschen im Bezirk“, besonders geglückt, weil sie einmal den Inhalt der Beziehungen kurz und prägnant festlegt, auf der anderen Seite die Unabhängigkeit des Gerichts von jeder Weisung im Einzelfall ausdrückt. So werden in Durchführung des 13. Plenums gerade die zentralen Anleitungen zu allen Problemen auf dem Gebiet der Wirtschaft durch die bezirkliche Orientierung ergänzt werden müssen. Dies zeichnet sich bereits jetzt bei den zur Zeit durchgeführten Bezirkstagssitzungen ab. Nicht nur die Richter, auch die Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte dürfen sich z. B. nicht mit dem Hinweis im Bericht des Politbüros auf die Bedeutung der Grundstoffindustrie usw. begnügen; auch die Konkretisierung dieser Ausführungen durch die zentralen Organe auf das Gebiet der Justiz genügt nicht, sondern man muß wissen: Das bedeutet im Bezirk Cottbus „Schwarze Pumpe“ und Lübbenau; im Kreis X VEB Y des Maschinenbaus; im Bezirk Neubrandenburg konzentriert sich der Kampf gegen Viehverluste auf die LPGs in den Dörfern A, B, C. Umgekehrt werden die Justizorgane, im besonderen wieder die Gerichte, verpflichtet, die Bezirkstage sorgfältig über die Kriminalität auf den vom 13. Plenum genannten Gebieten zu informieren und mit ihnen und ihren Organen die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität sowie zur Festigung der sozialistischen Disziplin und Gesetzlichkeit festzulegen. Anders konnten die Justizorgane ihre Aufgaben schon bisher nicht richtig lösen; es wird ihnen aber unmöglich sein, den Forderungen des 13. Plenums nachzukommen, wenn sie nicht ihre Zusammenarbeit entsprechend den Arbeitsordnungen noch weiter über den bisherigen Stand hinausheben. Die Vorbereitung der Wahlen wird die Zusammenarbeit festigen: Richter und Staatsanwälte werden einmal die Vorbereitung der Wahl gegen alle Störungen sichern. Sie werden noch sorgfältiger als bisher darauf achten, daß jedes Gerichtsverfahren so verläuft, daß es der Art der Beziehungen entspricht, wie sie in der Programmatischen Erklärung des Staatsrates für die Beziehungen zwischen dem Staatsapparat und seinen Bürgern gefordert werden. Sie werden sich mit aller ihrer Einsatzbereitschaft in der Wahlbewegung zur Verfügung stellen. Sie werden auch an der Rechenschaftslegung ihrer Volksvertretung mitwirken auf die Bedeutung der vom Kreistag durchgeführten Richterwahl und die Tätigkeit der Volksvertretungen für die Wahrung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung hin-weisen. Sie werden aber gerade auch aus der Rechenschaftslegung die so notwendige Orientierung über alle wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Fragen ihres Kreises, der Gemeinden ihres Kreises gewinnen. * Abschließend wende ich mich an alle Leiter der Justizorgane in den Bezirken und Kreisen: Führen Sie Ihre Mitarbeiter so, daß ihnen die Meisterung aller Aufgaben gelingt. Sichern Sie eine straffe Disziplin innerhalb Ihrer Behörden, erziehen Sie alle Mitarbeiter zu strenger Wachsamkeit und Verschwiegenheit. Schaffen Sie zwischen sich und allen Mitarbeitern eine Atmosphäre der Offenheit und des Vertrauens und gehen Sie selbst mit gutem Beispiel an Einsatzbereitschaft, Disziplin und Sparsamkeit voran. Auch für die Mitarbeiter der Gerichte, Staatsanwaltschaften und der Notariate gilt der Aufruf des Nationalrates der Nationalen Front des Demokratischen Deutschland: „Der Angestellte des Staates und der Wirtschaft dient seiner Republik und dem Frieden, wenn er seine Aufgaben mit Initiative, unbürokratisch und verantwortungsfreudig erfüllt.“''3 io io ND (Ausg. B) vom 23. Juli 1961, S. 3. GUNTER THIMM, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Kreises Gotha Probleme der Bekämpfung von Minusdifferenzen im Handel Auswertung von komplexen Überprüfungen einiger Konsumgenossenschaften im Kreis Gotha Ausgehend von dem Beschluß des Ministerrates vom 20. August 1959 zu den Thesen der Handelskonferenz, hatte die Staatsanwaltschaft im Juli 1960 die Entwicklung der Manko-Verfahren vor dem Kreisarbeitsgericht Gotha analysiert. Im Ergebnis war festzustellen, daß die Manko-Streitfälle im ersten Halbjahr 1960 gegenüber dem zweiten Halbjahr 1959 angestiegen waren. Die gleichfalls analysierte Strafrechtsprechung ergab ebenfalls eine ansteigende Tendenz. Aus diesem Grunde wurden im Arbeitsplan der Staatsanwaltschaft des Kreises Gotha Komplex-Überprüfungen einiger Konsumgenossenschaften durch die Abteilungen IV und V aufgenommen. An diesen Komplex-Uberprüfungen beteiligten sich neben dem juristischen Mitarbeiter des Bezirks-Verbandes Erfurt und dem Hauptbuchhalter des Kreis-Verbandes Gotha ein Vertreter der Gewerkschaft Handel, Nahrung und Genuß sowie Revisionskommissionsmitglieder der ört- 518;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und. Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch dann erforderlich, wenn es sich zum Erreichen einer politisch-operativen Zielstellung verbietet, eine Sache politisch qualifizieren zu müssen, um sie als Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit erfordert, daß auch die Beschuldigtenvernehmung in ihrer konkreten Ausgestaltung diesem Prinzip in jeder Weise entspricht.

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