Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 51

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 51 (NJ DDR 1961, S. 51); anlassen, alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Zivilprozessen zu nutzen, bieten die Gewähr für eine den Bedürfnissen der Praxis und der gesellschaftlichen Entwicklung entsprechende rechtliche Gestaltung dieses Teils der neuen Zivilprozeßordnung. Aus den geschilderten Beispielen wird zugleich auch die Notwendigkeit des Zusammenwirkens zwischen Rechtsprechung und Gesetzgebung sichtbar. Die Praxis muß dazu übergehen, in stärkerem Maße als bisher über die bereits praktizierten Vorschläge zur künftigen Gestaltung des Zivilprozesses zu berichten, damit diese Erfahrungen zur weiteren Grundlage der Gesetzgebungsarbeiten werden. Die Einbeziehung der Werktätigen in die Zivilrechtsprechung durch Auswertung von Zivilverfahren in sozialistischen Kollektiven, gesellschaftlichen Organisationen oder auch in Gemeinden und Wohngebieten im Rahmen der vorbeugenden Tätigkeit ist zwar eine wichtige, aber nicht die einzige Form der Beteiligung der Werktätigen. Es wurde bereits dargelegt, daß den zivilrechtlichen Konflikten gesellschaftliche Widersprüche zugrunde liegen. Diese Widersprüche können im allgemeinen nur mit gesellschaftlichen Mitteln aufgedeckt werden. Ob ein Bürger die Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens mißachtet, ob er erzieherischen Hinweisen gegenüber bisher unzugänglich war, ob überhaupt versucht wurde, auf ihn erzieherisch einzuwirken, kann das Gericht nicht allein auf Grund der Vorträge der Prozeßparteien beurteilen. Wird mit der Klage z. B. ein Garantieanspruch geltend gemacht, so wird der Kläger kaum etwas über die Ursachen der minderen Qualität des betreffenden Erzeugnisses berichten können. Durch Einbeziehung der Werktätigen in den Zivilprozeß können aber die Justizorgane solche Ursachen aufdecken und werden dadurch befähigt, Maßnahmen zur Überwindung der Hemmnisse zu veranlassen. Hier hat die Rechtsanwaltschaft als Organ der sozialistischen Rechtstätigkeit eine wichtige Aufgabe, mit ihren Mitteln dazu beizutragen, daß auch mit Hilfe des Zivilverfahrens gesellschaftliche Widersprüche beseitigt werden. , Der Rechtsanwalt kann in enger Zusammenarbeit mit den Justizorganen bereits darauf hinwirken, daß durch Aktivierung gesellschaftlicher Kräfte Widersprüche möglichst ohne Inanspruchnahme des Gerichts gelöst werden. Im Kreis Neuruppin hat z. B. in einer Ehesache ein Rechtsanwalt nicht dem Auftrag eines Bürgers entsprochen und die Ehescheidungsklage erhoben, sondern Verbindung mit dem Gericht aufgenommen und sich dafür eingesetzt, daß die Ursachen des betreffenden Ehekonfliktes in einer zwanglosen Aussprache vor Gericht erläutert und schließlich beseitigt wurden. Die Justizorgane müssen bemüht sein, dem Rechtsanwalt zu helfen, alle Möglichkeiten der neuen Arbeitsweise auszunutzen. Dazu gehört, daß er bei allen zivilrechtlichen Streitigkeiten, die eine Lösung durch das Gericht erfordern, vor Abfassung der Klageschrift sich bemüht, die Ursachen des Konflikts zu erforschen und festzustellen, was bereits unternommen wurde, um diesen Konflikt durch gesellschaftliche Kräfte zu lösen und seine Ursachen zu beseitigen. Das ist die Grundlage für den Vorschlag, den der Rechtsanwalt zur Beseitigung der Ursachen des Konflikts dem Gericht unterbreitet, im Verfahren selbst kann der Rechtsanwalt entscheidend dazu beitragen, daß das Gericht konzentriert und beschleunigt verhandelt. Nach Abschluß des Verfahrens wird der Rechtsanwalt bei der Auswertung mitwirken und sich gemeinsam mit dem Gericht für die Beseitigung von Hemmnissen und Mängeln einsetzen, die in dem betreffenden Zivilprozeß zutage getreten sind. Es muß grundsätzlich erreicht werden, daß die Erledigung der Verfahren möglichst in einem Termin erfolgt und das Urteil in dieser Verhandlung verkündet und auch bereits abgefaßt wird. Deshalb sind verschiedene Gerichte dazu übergegangen, schon nach Eingang der Klage mit einer Prozeßpartei oder auch mit beiden eine Aussprache herbeizuführen, um z. B. die Mängel der Klage zu rügen, den Sachverhalt zu erörtern oder auch um den Kläger zur Rücknahme der Klage oder den Verklagten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen zu veranlassen. An diesen Aussprachen sind die Schöffen beteiligt. Soweit erforderlich, werden auch Vertreter von sozialistischen Kollektiven oder staatlichen Organen u. a. einbezogen, oder es wird geklärt, in welchem Umfang ihre Einbeziehung in die Verhandlung not-- wendig ist. Damit komplizierte zivilrechtliche Fragen möglichst in einem Verhandlungstermin entschieden werden können, wird darauf geachtet, daß die Klageschrift bereits alle Hinweise enthält, die eine gründliche Vorbereitung ermöglichen. Dazu gehören auch die Angaben, welche. Möglichkeiten der Erziehung bereits genutzt worden sind oder worin die gesellschaftliche Notwendigkeit des gerichtlichen Tätigwerdens besteht. Die Richter, die am Lehrgang in Ettersburg teil-nahmen, verpflichteten sich, durch solche Arbeitsweise für eine schnellere Entscheidung in Zivilverfahren Sorge zu tragen. Sie werden jetzt sofort nach Eingang der Klage und deren Prüfung eine Frist für die Erledigung des Verfahrens bestimmen. Auch bei komplizierten zivilrechtlichen Fragen soll diese Frist nach Möglichkeit nicht mehr als sechs Wochen, gerechnet vom Eingang der Klage, betragen. Die Anleitung durch das Rechtsmittelgericht Eine wichtige Form der Anleitung ist eine beispielgebende, zielgerichtete Rechtsprechung. Daran demonstriert das Rechtsmittelgericht anschaulich die Durchsetzung des neuen Arbeitsstils in allen Verfahrensabschnitten. Dazu sind auch geeignete Zivilverfahren vom Bezirksgericht im Kreisgebiet durchzuführen. Hierzu ein Beispiel des Bezirksgerichts Dresden: Im Bezirk Dresden klagte eine Erbengemeinschaft gegen den Rat einer Gemeinde. Im Rahmen des NAW-Programms und des Wettbewerbs um das schöne sozialistische Dorf hatte die Gemeinde 1956 begonnen, innerhalb von zwei Jahren den baulich völlig vernachlässigten Saal des Dorfgasthauses wieder aufzubauen. Dazu waren 32 000 DM aus Staatsmitteln aufgewandt und für 20 000 DM Leistungen im NAW erbracht worden. Die Gemeinde wurde wegen ihrer vorbildlichen. Aufbauleistungen zweimal Republiksieger im genannten Wettbewerb. Die Erbengemeinschaft machte nunmehr eine Schadensersatzforderung wegen Wertminderung und verbotener Eigenmacht geltend, weil der Saal nicht in seinem bisherigen Umfang wieder aufgebaut worden sei und deshalb in der Zukunft weniger Miete gefordert werden könne. Sie hatte sich bis zur Klageerhebung im September 1960 überhaupt nicht um die Erhaltung ihres Eigentums, geschweige um den Wiederaufbau gekümmert. Das Verfahren wurde im betreffenden Objekt nach einer vorausgegangenen Ortsbesichtigung am gleichen Tage durchgeführt. Hinzugezögen wurden auch alle übrigen Beteiligten, wie Bürgermeister, Ratsmitglieder, Gemeindevertreter, die beiden LPG-Vorsitzenden, Vertreter der Patenbetriebe, der Vorsitzende der Nationalen Front sowie Aufbauhelfer und andere Einwohner des Dorfes. Im Verfahren kam es nicht nur darauf an, lediglich die Rechtsfragen zu klären, sondern die gesellschaftlichen Verhältnisse in der Gemeinde mit Hilfe dieses Verfahrens allen Beteiligten und insbesondere den Klägern deutlich zu machen und ihnen das Unmögliche ihrer Forderung vor Augen zu führen. Dabei mußten sie besonders darauf hingewiesen werden, daß ihre Forderung und die Begründung dafür als eine Verhöhnung des Aufbauwillens der Werktätigen angesehen werden mußten. Um den Aufbauwillen weiter 51;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 51 (NJ DDR 1961, S. 51) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 51 (NJ DDR 1961, S. 51)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Untersuchungsorgane Staatssicherheit werden dabei in Erfüllung konkreter Weisungen des Ministers für Staatssicherheit eigenverantwortlich tätig und tragen damit die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Am heutigen Tage wurde gegenüber dem Bürger Name Vorname Geburtsort wohnhaft tätig als Arbeitsstelle auf der Grundlage des des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X