Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 51

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 51 (NJ DDR 1961, S. 51); anlassen, alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Zivilprozessen zu nutzen, bieten die Gewähr für eine den Bedürfnissen der Praxis und der gesellschaftlichen Entwicklung entsprechende rechtliche Gestaltung dieses Teils der neuen Zivilprozeßordnung. Aus den geschilderten Beispielen wird zugleich auch die Notwendigkeit des Zusammenwirkens zwischen Rechtsprechung und Gesetzgebung sichtbar. Die Praxis muß dazu übergehen, in stärkerem Maße als bisher über die bereits praktizierten Vorschläge zur künftigen Gestaltung des Zivilprozesses zu berichten, damit diese Erfahrungen zur weiteren Grundlage der Gesetzgebungsarbeiten werden. Die Einbeziehung der Werktätigen in die Zivilrechtsprechung durch Auswertung von Zivilverfahren in sozialistischen Kollektiven, gesellschaftlichen Organisationen oder auch in Gemeinden und Wohngebieten im Rahmen der vorbeugenden Tätigkeit ist zwar eine wichtige, aber nicht die einzige Form der Beteiligung der Werktätigen. Es wurde bereits dargelegt, daß den zivilrechtlichen Konflikten gesellschaftliche Widersprüche zugrunde liegen. Diese Widersprüche können im allgemeinen nur mit gesellschaftlichen Mitteln aufgedeckt werden. Ob ein Bürger die Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens mißachtet, ob er erzieherischen Hinweisen gegenüber bisher unzugänglich war, ob überhaupt versucht wurde, auf ihn erzieherisch einzuwirken, kann das Gericht nicht allein auf Grund der Vorträge der Prozeßparteien beurteilen. Wird mit der Klage z. B. ein Garantieanspruch geltend gemacht, so wird der Kläger kaum etwas über die Ursachen der minderen Qualität des betreffenden Erzeugnisses berichten können. Durch Einbeziehung der Werktätigen in den Zivilprozeß können aber die Justizorgane solche Ursachen aufdecken und werden dadurch befähigt, Maßnahmen zur Überwindung der Hemmnisse zu veranlassen. Hier hat die Rechtsanwaltschaft als Organ der sozialistischen Rechtstätigkeit eine wichtige Aufgabe, mit ihren Mitteln dazu beizutragen, daß auch mit Hilfe des Zivilverfahrens gesellschaftliche Widersprüche beseitigt werden. , Der Rechtsanwalt kann in enger Zusammenarbeit mit den Justizorganen bereits darauf hinwirken, daß durch Aktivierung gesellschaftlicher Kräfte Widersprüche möglichst ohne Inanspruchnahme des Gerichts gelöst werden. Im Kreis Neuruppin hat z. B. in einer Ehesache ein Rechtsanwalt nicht dem Auftrag eines Bürgers entsprochen und die Ehescheidungsklage erhoben, sondern Verbindung mit dem Gericht aufgenommen und sich dafür eingesetzt, daß die Ursachen des betreffenden Ehekonfliktes in einer zwanglosen Aussprache vor Gericht erläutert und schließlich beseitigt wurden. Die Justizorgane müssen bemüht sein, dem Rechtsanwalt zu helfen, alle Möglichkeiten der neuen Arbeitsweise auszunutzen. Dazu gehört, daß er bei allen zivilrechtlichen Streitigkeiten, die eine Lösung durch das Gericht erfordern, vor Abfassung der Klageschrift sich bemüht, die Ursachen des Konflikts zu erforschen und festzustellen, was bereits unternommen wurde, um diesen Konflikt durch gesellschaftliche Kräfte zu lösen und seine Ursachen zu beseitigen. Das ist die Grundlage für den Vorschlag, den der Rechtsanwalt zur Beseitigung der Ursachen des Konflikts dem Gericht unterbreitet, im Verfahren selbst kann der Rechtsanwalt entscheidend dazu beitragen, daß das Gericht konzentriert und beschleunigt verhandelt. Nach Abschluß des Verfahrens wird der Rechtsanwalt bei der Auswertung mitwirken und sich gemeinsam mit dem Gericht für die Beseitigung von Hemmnissen und Mängeln einsetzen, die in dem betreffenden Zivilprozeß zutage getreten sind. Es muß grundsätzlich erreicht werden, daß die Erledigung der Verfahren möglichst in einem Termin erfolgt und das Urteil in dieser Verhandlung verkündet und auch bereits abgefaßt wird. Deshalb sind verschiedene Gerichte dazu übergegangen, schon nach Eingang der Klage mit einer Prozeßpartei oder auch mit beiden eine Aussprache herbeizuführen, um z. B. die Mängel der Klage zu rügen, den Sachverhalt zu erörtern oder auch um den Kläger zur Rücknahme der Klage oder den Verklagten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen zu veranlassen. An diesen Aussprachen sind die Schöffen beteiligt. Soweit erforderlich, werden auch Vertreter von sozialistischen Kollektiven oder staatlichen Organen u. a. einbezogen, oder es wird geklärt, in welchem Umfang ihre Einbeziehung in die Verhandlung not-- wendig ist. Damit komplizierte zivilrechtliche Fragen möglichst in einem Verhandlungstermin entschieden werden können, wird darauf geachtet, daß die Klageschrift bereits alle Hinweise enthält, die eine gründliche Vorbereitung ermöglichen. Dazu gehören auch die Angaben, welche. Möglichkeiten der Erziehung bereits genutzt worden sind oder worin die gesellschaftliche Notwendigkeit des gerichtlichen Tätigwerdens besteht. Die Richter, die am Lehrgang in Ettersburg teil-nahmen, verpflichteten sich, durch solche Arbeitsweise für eine schnellere Entscheidung in Zivilverfahren Sorge zu tragen. Sie werden jetzt sofort nach Eingang der Klage und deren Prüfung eine Frist für die Erledigung des Verfahrens bestimmen. Auch bei komplizierten zivilrechtlichen Fragen soll diese Frist nach Möglichkeit nicht mehr als sechs Wochen, gerechnet vom Eingang der Klage, betragen. Die Anleitung durch das Rechtsmittelgericht Eine wichtige Form der Anleitung ist eine beispielgebende, zielgerichtete Rechtsprechung. Daran demonstriert das Rechtsmittelgericht anschaulich die Durchsetzung des neuen Arbeitsstils in allen Verfahrensabschnitten. Dazu sind auch geeignete Zivilverfahren vom Bezirksgericht im Kreisgebiet durchzuführen. Hierzu ein Beispiel des Bezirksgerichts Dresden: Im Bezirk Dresden klagte eine Erbengemeinschaft gegen den Rat einer Gemeinde. Im Rahmen des NAW-Programms und des Wettbewerbs um das schöne sozialistische Dorf hatte die Gemeinde 1956 begonnen, innerhalb von zwei Jahren den baulich völlig vernachlässigten Saal des Dorfgasthauses wieder aufzubauen. Dazu waren 32 000 DM aus Staatsmitteln aufgewandt und für 20 000 DM Leistungen im NAW erbracht worden. Die Gemeinde wurde wegen ihrer vorbildlichen. Aufbauleistungen zweimal Republiksieger im genannten Wettbewerb. Die Erbengemeinschaft machte nunmehr eine Schadensersatzforderung wegen Wertminderung und verbotener Eigenmacht geltend, weil der Saal nicht in seinem bisherigen Umfang wieder aufgebaut worden sei und deshalb in der Zukunft weniger Miete gefordert werden könne. Sie hatte sich bis zur Klageerhebung im September 1960 überhaupt nicht um die Erhaltung ihres Eigentums, geschweige um den Wiederaufbau gekümmert. Das Verfahren wurde im betreffenden Objekt nach einer vorausgegangenen Ortsbesichtigung am gleichen Tage durchgeführt. Hinzugezögen wurden auch alle übrigen Beteiligten, wie Bürgermeister, Ratsmitglieder, Gemeindevertreter, die beiden LPG-Vorsitzenden, Vertreter der Patenbetriebe, der Vorsitzende der Nationalen Front sowie Aufbauhelfer und andere Einwohner des Dorfes. Im Verfahren kam es nicht nur darauf an, lediglich die Rechtsfragen zu klären, sondern die gesellschaftlichen Verhältnisse in der Gemeinde mit Hilfe dieses Verfahrens allen Beteiligten und insbesondere den Klägern deutlich zu machen und ihnen das Unmögliche ihrer Forderung vor Augen zu führen. Dabei mußten sie besonders darauf hingewiesen werden, daß ihre Forderung und die Begründung dafür als eine Verhöhnung des Aufbauwillens der Werktätigen angesehen werden mußten. Um den Aufbauwillen weiter 51;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 51 (NJ DDR 1961, S. 51) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 51 (NJ DDR 1961, S. 51)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat begründet werden kann. Auf der Grundlage dieser Analyse sind die weiteren Maßnahmen zum Erreichen der politisch-operativen Zielstellung festzulegen Soweit nicht die Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können die Notwendigkeit der Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlunge gemäß oder die Notwendigkeit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens begründen. Bei allen derartigen Handlungen besteht das Erfordernis, die im Zusammenhang mit dem Aufnahmeprozeß zu realisierenden Maßnahmen stellen. Voraussetzungen für das verantwortungsbewußte und selbständige Handeln sind dabei - ausreichende Kenntnisse über konkrete Handlungsziele für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie als staatliches Vollzugsorgan eng mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, insbesondere zur Einflußnahme auf die Gewährleistung einer hohen öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Entfaltung einer wirkungsvolleren Öffentlichkeitsarbeit, in der es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners.

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