Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 50

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 50 (NJ DDR 1961, S. 50); Entwicklung der bewußten Kollektivität in den Wohngebieten und Gemeinden; Überwindung des bisherigen Individualismus; Entwicklung des humanistischen Prinzips der sozialistischen Gemeinschaft; die Durchsetzung der Grundsätze der sozialistischen Moral und Ethik; Schutz des sozialistischen Eigentums und der Rechte der Bürger sowie die systematische Sicherung der materiellen Ansprüche der Bürger durch bewußte Mitwirkung an der Gestaltung der Lebensverhältnisse. Diese Forderungen können nur dann verwirklicht werden, wenn die Zivilrechtsprechung aus ihrer noch bestehenden Isolierung gelöst wird, in die gesamtstaatliche Leitungstätigkeit unter der Anleitung der Volksvertretungen einfließt und die breite Mitwirkung der Werktätigen bei der Vorbereitung und Durchführung der Zivilverfahren gesichert wird. Besondere Bedeutung hat dabei die Aktivierung der Massen zur Überwindung gesellschaftlicher Widersprüche durch die Auswertung von Zivilverfahren. Die Forderung, durch die Zivilrechtsprechung staatliche Leitungstätigkeit zu verwirklichen, schließt daher die Forderung nach einer höheren Qualität der Verhandlung und der Entscheidung des Einzelfalles in sich ein. Dadurch werden die Entscheidungen im Zivilverfahren zugleich zum Hebel der vorbeugenden Tätigkeit. Sinn der vorbeugenden Tätigkeit ist nicht die unmittelbare Vermeidung von Zivilprozessen, sondern die Erziehung aller Bürger zur Einhaltung der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens. Die vorbeugende Tätigkeit trägt dazu bei, daß die überwiegende Mehrheit der Bürger immer stärker selbst den Kampf gegen Verletzungen der Regeln der sozialistischen Moral und des sozialistischen Rechts führt. Beim Kreisgericht Schwerin-Stadt fiel auf, daß der größte Teil der anhängigen Zivilverfahren Mietstreitigkeiten waren. Die Justizorgane bemühten sich, nach Eingang der Klage durch persönliche Aussprachen mit den Mietparteien oder in Hausversammlungen eine außergerichtliche Einigung vor Durchführung des Termins herbeizuführen. Soweit die Mietstreitigkeiten die Durchführung notwendiger Reparaturen zum Inhalt hatten die privaten Hausbesitzer sträubten sich häufig, Renovierungen vornehmen zu lassen , lösten die Schöffen und die Richter oftmals diese Streitigkeiten an Ort und Stelle gemeinsam mit der Nationalen Front des Wohnbezirks und den Hausgemeinschaften. Durch diese operative Arbeitsmethode erübrigte sich die Durchführung einer Reihe von Zivilprozessen. Das Kreisgericht erkannte, daß es nicht nur darauf ankommt, den einzelnen Hauseigentümer durch das Gericht zu zwingen, seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zu erfüllen, sondern daß die Erhaltung vorhandenen Wohnraums ein gesellschaftliches Anliegen ist und zur Überwindung der Ideologie bestimmter Hauseigentümer ihr Eigentum nur als Quelle des Profits anzusehen die gesellschaftlichen Kräfte eingesetzt werden müssen. In anderen Beispielen wurde auf dem Lehrgang berichtet, wie ähnliche operative Tätigkeit der Justizorgane durch Hinweise in der Rechtsauskunft oder in der Rechtsantragstelle oder auch durch Hinweise anderer Organe ausgelöst wurde. Das Kreisgericht Stollberg ist z. B. in der Stadt Oelsnitz dazu übergegangen, bei aufgetretenen Mietstreitigkeiten gemeinsam mit der Abt. Wohnraumlenkung Haus- und Straßenversammlungeji durchzuführen. Die Grundlage für die Durchführung dieser Versammlungen ist nicht ein bereits anhängiger Mietprozeß, sondern sind die Beschwerden, welche in den Sprechstunden der Abt. Wohnungswesen oder beim Kreisgericht vorge- tragen werden. Diese Maßnahmen haben das Ziel, Mietstreitigkeiten ohne Durchführung einer Verhandlung zu bereinigen und die Nationale Front bei der Bildung und Festigung von Hausgemeinschaften zu unterstützen. Die erwähnten Beispiele sind aber auch in anderer Hinsicht interessant. Sie beweisen, daß der neue Arbeitsstil in der Zivilrechtsprechung sich dahin auswirkt, daß die politische Massenarbeit bereits dann einsetzt, wenn Tatsachen bekannt werden, die einen gesellschaftlichen Konflikt herbeiführen könnten, oder daß bestimmte Ereignisse, die einem anhängigen Zivilverfahren zugrunde liegen, noch vor der eigentlichen Entscheidung des Gerichts geklärt werden. Die Justizfunktionäre haben in der Vorbereitung der Richterwahlen umfangreiche gesellschaftliche Arbeit geleistet, aber die Forderung, die Einheit zwischen politischer Massenarbeit und der Rechtsprechung herzustellen, wurde dabei noch nicht immer verwirklicht. Eine der Ursachen dafür ist, daß sich noch viele Richter und Staatsanwälte darauf beschränken, bereits abgeschlossene Verfahren in dem Kreis auszuwerten, aus dem die am Verfahren Beteiligten kommen. Eine wirksame vorbeugende Tätigkeit durch die Justizorgane bedingt aber, daß nicht erst das Entstehen von Konflikten abgewartet werden darf, sondern vorhandene Ursachen für Konfliktbildung sofort zu beseitigen sind. Deshalb muß die zum Teil noch immer vorhandene oder sich bereits wieder breitmachende Unterschätzung der Rechtsantrags- und Rechtsauskunftstätigkeit bekämpft werden; denn hier liegt eine der Erkenntnisquellen für Umstände, die die Konfliktbildung verursachen oder begünstigen. Die Bedeutung der Auswertung bereits abgeschlossener Verfahren soll dadurch keineswegs geschmälert werden. Es kommt aber vor allem darauf an, mit einer solchen Auswertung dort einzusetzen, wo wirkliche Schwerpunkte vorhanden sind, wie z. B. die Auswertung des Zivilurteils gegen den Melker im Kreis Gardelegen. Im Kreis Bitterfeld ist es den Justizorganen gelungen, auch bei Teilzahlungsschuldnern eine bessere Zahlungsdisziplin zu erreichen. Die Justizorgane haben in einer Aussprache, an der Vertreter der Handelsorgane, der Sparkasse und die Sekretäre des Gerichts' teilgenommen haben, nicht nur auf die formale Behandlung der Mahnverfahren hingewiesen, sondern vor allem durch eine Reihe von Aussprachen in Großbetrieben erreicht, daß sich die Teilzahlungsschuldner mit dem Abzug der Raten vom Lohn und cfer sofortigen Überweisung an die Handelsorgane einverstanden erklärten. Im Zuge dieser Aussprachen wurde erreicht, daß 70 Zahlungsbefehle zurückgenommen wurden.2 In diesem Zusammenhang ist auch auf die Arbeitsweise der Stadtbezirksgerichte Friedrichshain und Prenzlauer Berg in Berlin hinzuweisen. Durch Zusammenarbeit mit der Kommunalen Wohnungsverwaltung werden säumige Mieter dazu erzogen, ihre Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zu erfüllen. Diese Beispiele zeigen, welchen Einfluß die Gerichte darauf nehmen können, daß in immer stärkerem Maße nur dann ein Zivilprozeß angestrengt wird, wenn dafür eine gesellschaftliche Notwendigkeit besteht. Soweit Bürger zur Einhaltung zivilrechtlicher Pflichten angehalten werden müssen, besteht eine gesellschaftliche Notwendigkeit zur Klageerhebung immer dann, wenn andere erzieherische Maßnahmen nicht möglich oder ohne Erfolg geblieben sind. Die gesellschaftliche Notwendigkeit zur Klageerhebung wird also in der zukünftigen gesetzlichen Regelung unseres sozialistischen Zivilprozesses eine Vorausetzung des gerichtlichen Tätigwerdens sein. Die bereits jetzt gesammelten Erfahrungen in der geschilderten Arbeitsweise der Gerichte, die auch staatliche Institutionen, VEB u. a. ver- 2 vgl. auch NJ 1960 S. 460 i.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 50 (NJ DDR 1961, S. 50) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 50 (NJ DDR 1961, S. 50)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Im Gesetz werden die einzelnen Handlungsmöglichkeiten geregelt, mit denen in die Rechte und Freiheiten der Bürger eingegriffen werden darf, um Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze der und Verdacht des Transitmißbrauchs; provokativ-demonstrative Handlungen soväe Unterschriften- sammlungen und andere Aktivitäten, vor allem von Antragstellern auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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