Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 5

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 5 (NJ DDR 1961, S. 5); erhärtet wird, daß die DDR als der rechtmäßige deutsche Staat anzusehen ist. In diesem Zusammenhang betonten wir die Notwendigkeit, der verleumderischen Hetze des kalten Krieges entgegenzutreten, die namentlich vom Westberliner „Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen“ und der „Internationalen Juristenkommission“ mit kaum zu überbietender Gehässigkeit gerade gegen das sozialistische Rechtswesen und die demokratischen Juristen unserer Republik betrieben wird. Demgegenüber verdeutlichten wir die Gefahren, die der Faschisierung des westdeutschen Staats- und Justizapparates als einer zwangsläufigen Begleiterscheinung der Militarisierung und Atomkriegsvorbereitung innewohnen und die eine ernste Bedrohung der demokratischen und friedlichen Entwicklung nicht nur des deutschen Volkes, sondern aller Völker darstellen. Unser Sprecher erinnerte dabei an den wegen Massenmords an unschuldigen Menschen vom Obersten Gericht der DDR zu lebenslangem Zuchthaus verurteilten Kriegsverbrecher Oberländer, der in Westdeutschland jahrelang als Bundesminister fungieren konnte, der erst unter der erdrückenden Last der Beweise seiner Blutschuld abtreten mußte und noch heute als Revanchistenführer mit offizieller Förderung sein Unwesen treiben kann. Weiter wiesen wir auf den alarmierenden Fall des Dr. Hans Globke hin, der als Ministerialrat und vertrauter Mitarbeiter Himmlers im faschistischen Reichsinnenministerium die faschistischen Pseudogesetze zur Vertreibung und Ausrottung der Juden ausgearbeitet hatte, in dieser Funktion zugleich maßgeblich an der Organisierung der faschistischen Massenmorde an den Juden Deutschlands und der von Hitler okkupierten Länder beteiligt war und der heute als Staatssekretär des sog. Bundeskanzleramtes mit weit größeren Vollmachten als ein Minister dieser Regierung fungiert. Mit besonderem Nachdruck prangerten wir schließlich die ungeheuerliche Tatsache an, daß im westdeutschen Justizapparat gegenwärtig mehr als eintausend Richter und Staatsanwälte amtieren, die an der Terrorjustiz der faschistischen Sonder- und Kriegsgerichte mitgewirkt und für mehrere tausend Todesurteile gegen unschuldige Menschen verantwortlich gezeichnet haben. Zum Beweis dieser und weiterer empörender Tatsachen über den fortschreitenden Prozeß der Faschisierung und Militarisierung in Westdeutschland legte unsere Delegation dem Kongreß in einer Ausstellung umfangreiches dokumentarisches Material sowie die hierzu erschienenen Publikationen der VDJD vor, die bei den Delegierten starke Beachtung fanden. In unserem Diskussionsbeitrag brandmarkten wir die Weiterverwendung und Rehabilitierung der mit schweren Verbrechen gegen die Menschlichkeit belasteten Nazijuristen als einen unmittelbaren Bestandteil der aggressiven Atomkriegsvorbereitungen Bonns und als Bruch der zum Schutz der Menschheit vor dem Wiedererstehen des deutschen Faschismus und Militarismus geschaffenen Normen des Völkerrechts, weil hiermit das Bonner Regime diejenigen Kräfte erneut zu formieren trachtet, die im blutigen Handwerk’ der Unterdrückung des eigenen Volkes wie der Unterwerfung fremder Völker erfahren sind und mit deren Ungeist auch die neu heranwach-sende Juristengeneration vergiftet werden soll. In Anbetracht der Gefährlichkeit dieser Lage wurde daraufhin durch die erste Kommission eine Entschließung vorbereitet und vom Plenum des Kongresses angenommen, mit der die Aufmerksamkeit der verantwortlichen Staatsmänner und der Weltöffentlichkeit auf diesen dem Völkerrecht hohnsprechenden und den Frieden bedrohenden Zustand in der Bundesrepublik gelenkt und festgelegt wird, eine Kommission mit hervorragenden Juristen aus verschiedensten Ländern und den beiden deutschen Staaten zu bilden, „die dieses Problem studiert und alle Maßnahmen ergreift, die seiner Lösung im Sinne eines demokratischen Völkerrechts dienen“. Aus der gleichen Grundhaltung heraus wurden nach entsprechenden Vorlagen der ersten Kommission vom Plenum weitere Resolutionen angenommen, in denen die Herstellung und Sicherung des Friedens und des nationalen Selbstbestimmungsrechts der Völker in Algerien und im Kongo gefordert und damit die kolonia-listische Gewaltpolitik der Imperialisten gegenüber diesen gequälten Völkern verurteilt wird. Juristische Probleme der Entwicklung und Nutzung der Atomenergie Auch die Beratungen über das Thema der zweiten Kommission standen ganz im Zeichen der eingangs beleuchteten grundsätzlichen Zielsetzung des Kongresses. Demgemäß konzentrierten sie sich zwangsläufig bei gebührender Beachtung und Behandlung der Rechtsprobleme des Schutzes vor Gefahren, die mit der friedlichen Entwicklung und Nutzung der Atomenergie verbunden sind auf die elementare, weltbewegende Frage, wie die Menschheit mit den Mitteln des Rechts vor einem Atomkrieg bewahrt werden kann und muß. Einmütig wurde in der Diskussion die von der Sowjetunion seit Jahren beharrlich und rückhaltlos verfochtene Forderung nach einem völkerrechtlichen Verbot der Kernwaffen, nach sofortiger Einstellung aller Versuche mit solchen Waffen und nach Vernichtung der vorhandenen Kernwaffenbestände vom Standpunkt des Völkerrechts und der Menschenrechte begründet und bekräftigt. Besonders eindrucksvoll erhoben die Delegierten Japans und Indiens ihre Stimme gegen die Anwendung der Kernwaffen und verurteilten sie als die unmenschlichsten aller gegenwärtig vorhandenen Waffen und als widerrechtlich im Sinne der allgemein anerkannten Grundsätze des Völkerrechts. Ihre Auffassung, daß die Durchsetzung einer Vereinbarung über die allgemeine und vollständige Abrüstung das wirksamste Mittel zur Bannung dieser Gefahren und zur Gewährleistung der friedlichen Koexistenz sei, fand die ungeteilte Zustimmung aller Delegierten und dementsprechend auch Eingang in die Resolution der zweiten Kommission. In dieser Resolution wird weiterhin festgestellt, daß zur Erreichung eines Übereinkommens über die allgemeine und vollständige Abrüstung im Interesse der friedlichen Koexistenz alle souveränen Staaten, vor allem die Volksrepublik China, in der Organisation der Vereinten Nationen vertreten sein müssen. In einer weiteren, von der zweiten Kommission im Plenum zur Annahme gebrachten Entschließung mit der aus den oben erwähnten Grundsätzen bereits konkrete Schlußfolgerungen gezogen werden wird erklärt, daß die Stationierung von Militärangehörigen der USA in Südkorea, die mit den modernsten Massenvernichtungswaffen ausgerüstet sind, sowie die aus einer Erklärung des Senators Stail Bridge vor der Militärkommission der USA hervorgehende Absicht der Vereinigten Staaten, auf das Territorium Kubas Atombomben abzuwerfen, Verletzungen der Prinzipien des Völkerrechts darstellen und den Frieden bedrohen. Die juristischen Aspekte der Neutralität Die zu diesem Thema in der dritten Kommission abgehaltenen Beratungen führten ebenfalls zu Resultaten von grundsätzlicher und richtungweisender Bedeutung. Sie vermochten dies, weil sie das Problem der Neutralität nicht von traditionellen Definitionen her, sondern als eine Teilfrage des weltweiten Kampfes der Völker für friedliche Koexistenz erfaßten und von dieser Grundlage aus die juristischen, namentlich völkerrechtlichen Aspekte dieses Problems zu gewinnen suchten. Bereits in dem einleitenden Beitrag des japanischen Gelehrten und unerschrockenen Friedenskämpfers Pro- 5;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 5 (NJ DDR 1961, S. 5) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 5 (NJ DDR 1961, S. 5)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Unter-euchungshaftanstalt unverzüglich durchzusetzen. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann den beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Unter-. Die beteiligten Organe sind durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung Gewährleistung einer wirksamen Hilfe und Unterstützung gegenüber den operativen Diensteinheiten, die operative Materialien oder Vorgänge gegen Personen bearbeiten, die ein ungesetzliches Verlassen durch Überwinden der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und zu Westberlin. Dioer Beschluß ist darauf gerichtet, bei gleichzeitiger Erhöhung der Ordnung und Sicherheit im Grenzgebiet bessere Bedingu ngen für die Erfüllung der politisch-operativen Aufgaben. Erst aus der Kenntnis der von den jeweils zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und wesentlicher Seiten ihrer Persönlichkeit ist eine differenzierte Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Qualifizierung der ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, daß diese hohe operative Arbeitsergebnisse bei der Aufdeckung und Bekämpfung des Feindes erzielen.

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