Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 497

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 497 (NJ DDR 1961, S. 497); werden soll. Der grundsätzliche Unterschied der Politik der sozialistischen und der imperialistischen Länder besteht, wie der Referent darlegte, in dem Verlangen der Imperialisten auf Unterordnung, ja Liquidierung der sozialistischen Staaten, indessen diese den Übergang zum Sozialismus in Westeuropa als eine Angelegenheit der westeuropäischen Völker ansehen, in deren Entscheidung sie sich nicht einzumischen gedenken. Sojäk befaßte sich auch mit der Wesensverschiedenheit der friedlichen Neutralität eines Staates wie z. B. Finnland von der in einigen europäischen Staaten verfochtenen Theorie der „Dritten Kraft“, die faktisch dem Antikommunismus helfe, natürlich ohne den betreffenden Völkern Schutz vor der Aggressionspolitik der aggressiven Führungskräfte des NATO-Blocks gewähren zu können. Er befaßte sich mit dem irrealen Plan eines sog. Triumvirats der USA, Großbritanniens und Frankreichs in der NATO, womit nur eine andere Form der aggressiven Politik dieses Blödes angestrebt werde. Über den Abschluß eines Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten und die Herstellung einer Konföderation zwischen ihnen als dem einzig möglichen und notwendigen Weg zur friedlichen und demokratischen Lösung der deutschen Frage sprach Dr. H ä n i s c h , Direktor des Instituts für internationale Beziehungen an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“. Seine zentrale Aussage hieß mit Recht: „Die Lösung der deutschen Frage kann nur auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts des deutschen Volkes in ganz Deutschland und in Übereinstimmung mit den Friedensinteressen aller Völker herbeigeführt werden.“ Dabei bezeiehnete er als Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts des deutschen Volkes die Errichtung eines Staates, der zu seinem inneren Prinzip die Demokratie des Volkes und zu seinem äußeren Frieden und Völkerfreundschaft erhebe. Daraus ergebe sich, daß eine Stufe zur Wiedervereinigung Deutschlands die vertragliche Sicherung des Friedens in Deutschland sei und daß angesichts der immer aggressiveren Entwicklung des Imperialismus und Militarismus in der Bundesrepublik eine mechanische Wiedervereinigung Deutschlands auf dem Wege freier Wahlen jetzt nicht möglich sei. Hähnisch legte dar, daß es vielmehr um die Durchsetzung der Politik des Friedens in ganz Deutschland gehe und daher um die Überwindüng der unheilvollen Allianz des deutschen Militarismus, Neonazismus und Klerikalismus, die sich auf der ökonomischen Basis der Monopole erhebe, um die Beseitigung des antinationalen Komplotts mit den U S A-Interventen. In einem ideenreichen Diskussionsbeitrag befaßte sich Dr. H a j d u, Mitarbeiter des Instituts für Staat und Recht der tschechoslowakischen Akademie der Wissenschaften, kritisch mit dem Ausschließlichkeitsanspruch des Bonner Separatstaates. Hajdu stellte zutreffend fest, daß der Mißbrauch des Völkerrechts zur traditionellen Taktik des deutschen Imperialismus gehöre, der sich stets bemühe, durch pseudojuristische Argumente die Massenwirksamkeit seiner volksfeindlichen Parolen zu verstärken. Hajdu setzte sich mit einzelnen Einwänden dieser Art auseinander, die gegen das in seinen grundlegenden Bestimmungen nach wie vor gültige Potsdamer Abkommen von den westdeutschen Imperialisten erhoben werden, z. B. mit dem Einwand, das Abkommen binde nicht das deutsche Volk, da dieses nicht Vertragspartner gewesen sei. Meiner Meinung nach sollte man in dieser Frage davon ausgehen, daß vor allem als Ergebnis des faschistischen Terrors die deutsche Nation im Mai 1945 keine eigenen staatlichen Organe besaß. Von der alten Staatlichkeit war sie befreit worden; die neue mußte sich erst auf Grund eigener Anstrengungen der antifaschistischen Kräfte des deutschen Volkes bilden. Während dieses Prozesses, der sich durch die Abspaltung Westdeutschlands bedingt nur im Gebiet der DDR (im Oktober 1949) vollendete, waren die vier Hauptmächte der Anti-Hitler-Koalition nicht nur Träger der Besatzungshoheit, also der Kontrolle des friedlichen Gebrauchs der Souveränität durch deutsche Staatsorgane, die erst Schritt um Schritt geschaffen wurden, sondern durch die Umstände gezwungen provisorisch in der Zwischenzeit auch Inhaber der Verwaltungshoheit in Deutschland.5 Da die antimilitärischen, antiimperialistischen, antifaschistischen Prinzipien des Potsdamer Abkommens den nationalen Interessen des deutschen Volkes ebenso entsprachen wie dem rechtmäßigen Bedürfnis aller anderen Völker auf dauerhafte Sicherheit vor neuen deutschen Aggressionen, handelten die Vier Mächte bei der Festlegung dieser Prinzipien in Potsdam völkerrechtlich legitim sowohl in ihrer Eigenschaft als Wahrer der Souveränität ihrer Völker, als Träger der eigentlichen Besatzungshoheit, wie als interimistische oberste Verwalter der Angelegenheiten Deutschlands, als provisorische Träger der sog. Regierungshoheit. Die historisch bedingte Doppelfunktion führte unter diesen Umständen dazu, daß das deutsche Volk betreffende Regelungen der Vier. Mächte unmittelbar für Deutschland verbindliches Recht schufen. Wer dagegen wie die offiziellen Sprecher Bonns vom Potsdamer Abkommen als einer res inter alios acta spricht, die das deutsche Volk rechtlich nichts angehe, verharrt auf dem „Rechts“boden des faschistischen Staates allenfalls in „reformierter“ Gestalt. Das aber ist ein glatter Hohn auf den Kampf der Völker gegen den deutschen Imperialismus und das aus ihm hervorgegangene Völkerrecht. Indem Bonn die Fiktion der Kontinuität des imperialistischen deutschen Staates aufstellte, der nur zeitweise handlungsunfähig gewesen sei und durch die Errichtung des Bonner Separatstaates seine Handlungsfähigkeit zurückgewonnen habe, machte es die Brüskierung des Völkerrechts zur Grundlage seines Staatswesens. Auf dieser morschen Grundlage erhebt sich die „Hallstein-Doktrin“ von der Identität der Bundesrepublik mit dem Deutschen Reich und die nicht weniger fiktive Doktrin Brentanos, derzufolge der Bonner Satellitenstaat kein Provisorium sein soll, sondern das endgültige Deutschland mit provisorischen Grenzen. Indem Hajdu demgegenüber ausgehend von der lebenswahren These, daß der deutsche Staat im Mai 1945 endgültig untergegangen ist alle daraus abgeleiteten aggressiven Schlußfolgerungen gegen die DDR, die Volksrepublik Polen, die CSSR usw. zurückwies, stellte er das Problem der Konferenz von der Sicht des Völkerrechts her auf seine objektive Grundlage. Er ergänzte zugleich die Ausführungen des Berichterstatters über das sog. „Recht auf Heimat“ durch den wichtigen Hinweis, daß dieses von den westdeutschen Revanchisten in Gebieten anderer Staaten in Anspruch genommene „Recht“ das Grundrecht der europäischen Völker auf einen gesicherten Frieden verletze. Das Hauptergebnis dieses besonders ertragreichen Konferenztages war die Bestätigung der Erkenntnis, daß die herrschenden Kreise- Bonns den Lebensinteressen des deutschen Volkes zuwiderhandeln, indem sie es der Gefahr eines vernichtenden Atom- und Raketenkrieges aussetzen, und daß demgegenüber das Streben nach Durchsetzung der friedlichen Koexistenz in Europa eine der wichtigsten Erscheinungen der konsequent friedliebenden Politik aller sozialistischen Länder ist, die auch die Rolle des ersten Arbeiter-und-Bauern-Staates in der Geschichte Deutschlands bestimmt. Dem fünften und letzten Konferenztag gaben Beiträge von Teilnehmern aus Frankreich und Italien ein besonders eindrucksvolles Gepräge. Andre G i s s e 1 - 5 Diese wichtige Unterscheidung wird in einer Studie von Edith Oeser entwickelt, die demnächst als Dissertation ah der Humboldt-Universität verteidigt werden soll. 497;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 497 (NJ DDR 1961, S. 497) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 497 (NJ DDR 1961, S. 497)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise der Reaktion auf diese, das heißt, mittels welcher Disziplinarmaßnahme auf normabweichendes Verhalten Verhafteter zu reagieren ist, herauszuarbeiten. Da die Arbeiten am Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten entsprechen in der Deutschen Demokratischen Republik dem Grundsatz der Achtung des Menschen und der Wahrung seiner Würde.

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