Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 495

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 495 (NJ DDR 1961, S. 495); in konkreter Auseinandersetzung mit Auffassungen westdeutscher Wissenschaftler wie Laun (Hamburg), Künneth (Erlangen), Siegmund (Fulda) zu ergänzen. Ferner befaßte er sich in diesem Zusammenhang mit den von Grewe und Scheuner gegen den Friedensvertragsentwurf gerichteten Angriffen, die teils auf Schaffung einer Irredenta besonders in Polen und der CSSR , teils unmittelbar auf die „konstruktive“ Revision des Potsdamer Abkommens2 abzielen. Er legte dar, daß das eingestandenermaßen ohne jede Grundlage im geltenden Völkerrecht proklamierte „Recht auf Heimat“ juristisch nichts anderes ist als die Behauptung eines Freizügigkeitsrechts deutscher Staatsbürger auf fremdem Staatsgebiet, also in Mißachtung der Souveränität des Staates, um dessen Gebiet es sich handelt, soweit unter dem Deckwort „Recht auf Heimat“ nicht einfach unmittelbar Annexionsforderungen geltend gemacht werden. Ein „Recht auf Heimat“ kann man nach der Logik aller von der gleichberechtigten Souveränität und friedlichen Zusammenarbeit der Staaten ausgehenden Menschen aber natürlich nur in der eigenen Heimat haben, d. h. juristisch gesprochen innerhalb der Grenzen des Staates, dessen Bürger man ist. Es handelt sich also um ein Problem des nationalen, nicht des internationalen Rechts. Wer einen Freizügigkeitsanspruch gegen andere Staaten richtet, ist notwendigerweise Intervent und bereitet der Aggression den Weg, selbst wenn er sie nicht unmittelbar fordert. Eine derartige Aggressionspropaganda aber ist ein Verbrechen gegen den Frieden im Sinne des in Artikel 6 a des Statuts des Internationalen Militärtribunals von 1945 erstmals normierten, seitdem zum Bestandteil des Völkerrechts gewordenen Tatbestandes des Verbrechens gegen den Frieden. Das Hauptergebnis dieses Konferenztages spiegelte sich in folgenden Feststellungen des Abschlußkommuniques der Konferenz wider: Die vom Antikommunismus durchdrungene amerikanische „Politik der Stärke“ gegen die sozialistischen Länder, die nationale Befreiungsbewegung und Arbeiterbewegung ist ein Hindernis auf dem Wege zur friedlicher! Koexistenz, zur Minderung der internationalen Spannungen und der Beseitigung des „kalten Krieges“. Die imperialistischen Kreise der USA tragen sich mit dem reaktionären und irrealen Gedanken, mit Hilfe der westdeutschen Revanchisten die sozialistischen Staaten Europas zu „befreien“ und in ihnen die Macht der Imperialisten zu errichten. Die herrschenden Kreise Englands, Frankreichs und andere Mitglieder des Nordatlantikblocks ignorieren die geschichtlichen Erfahrungen und unterstützen diesen Kurs. Der westdeutsche Militarismus benutzt die NATO in seinem Interesse, um die Erreichung seiner eigenen revanchistischen Ziele zu versuchen. Die Konferenzmaterialien legen in überzeugender Weise Zeugnis davon ab, daß die revanchistische Politik Westdeutschlands in erster Linie gegen die sozialistischen Länder gerichtet ist. Der Beweis dafür sind die zahlreichen Provokationen der Revanchisten, die voll und ganz von der Bundesregierung unterstützt werden. Mit dem Thema des dritten Konferenztages: „Die Bedeutung der Abrüstung für die Garantie der Sicherheit in Europa“ wandte sich die Konferenz der Frage der Überwindung des gefährlichen Atomkriegskurses des westdeutschen NATO-Staates zu. In seinem Referat orientierte Prof. D 1 u s k i, Mitglied des Zentralkomitees der Vereinigten Polnischen Arbeiterpartei und Direktor des Polnischen Instituts für internationale Beziehungen, auf der Grundlage der in den Vortagen gewonnenen Analysen die weitere Debatte auf das Prinzip der kollektiven Sicherheit als den Hebel zur Sicherung des unteilbaren Friedens in Europa. Er legte dar, daß gerade in Europa der kleinste Konflikt den atomaren Weltkonflikt hervorrufen könnte. Dem west- deutschen Militarismus als dem vorgeschobensten Punkt der antisowjetischen Front des Weltimperialismus müsse man mit dem System der kollektiven Sicherheit präventiv begegnen durch die allgemeine, vollständige, kontrollierte Abrüstung, die eine friedliche Lösung der internationalen Streitfragen ermöglichen werde. Dluski zeichnete das internationale Panorama der Sabotagepolitik der Westmächte gegenüber den sowjetischen Abrüstungsvorschlägen und unterstrich die Bereitschaft der Sowjetunion, jeden Kontrollvorschlag anzunehmen, wenn die andere Seite die totale Abrüstung akzeptiere. Nachdrücklich betonte er die Notwendigkeit der Ausschaltung der sog. kleinen Kriege und setzte sich für die Entspannungspropaganda ein, für solche Maßnahmen wie den Verzicht auf weitere Rekatenbasen auf fremdem Boden, den Atomwaffenstopp und die Einstellung der Kernwaffenversuche als Sofortmaßnahmen. Zugleich verwies er darauf, daß der polnische Vorschlag einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa unter Einschluß der beiden deutschen Staaten sich auch auf die konventionellen Waffen beziehe und daß die Vorschläge zur Schaffung entsprechender Zonen in anderen Teilen Europas, z. B. auf dem Balkan, jede Unterstützung verdienten. Erwartungsgemäß habe sich gezeigt, daß der Weg der sog. Rüstungsbeschränkungen und Kontrollen des deutschen Imperialismus durch seine NATO-Verbündeten illusorisch ist. Melnikow, wissenschaftlicher Mitarbeiter des IMEMO, schloß sich mit Ausführungen über Westdeutschland und die NATO, die er einen „Block der Feinde“ aus der Zeit des zweiten Weltkrieges nannte, an. Er wies konkret die Ausnutzung der NATO durch die deutschen Militaristen für ihre eigenen revanchistischen Pläne und als Handelsobjekt gegenüber den Westmächten nach. Trotz der Fortschritte der Bestrebungen der deutschen Imperialisten, in der NATO die erste Geige zu spielen, müsse wie nachgewiesen wurde der westdeutsche Militarismus auch heute noch vor der amerikanischen NATO-Führung kriechen. Freilich sei es die Logik seiner Entfaltung, alle Länder beiseite zu schieben, die ihm im Weg stehen. Dieser Tendenz diene das Bestreben Westdeutschlands, Atomwaffen für die Bundeswehr (mit oder ohne NATO-Maske) zu erhalten, auf das alle diplomatischen Aktionen Bonns konzentriert seien. Prof. Spiru, Direktor des Instituts für Geschichte der europäischen Volksdemokratien an der Karl-Marx-Universität Leipzig, analysierte an Hand eines umfänglichen Materials die Arbeit der 92 „Ostforschungsinstitute“ Westdeutschlands, sowohl soweit diese „Forschung“ weiträumig betrieben werde, wie auch soweit sie sich auf kleinere Räume, z. B. „Ostmitteleuropa“, begrenze. Gerade die „Ost-Mitteleuropa-Forschung“ trete neuerdings immer mehr hervor. Sie repräsentiere eine bestimmte Etappe im Programm des westdeutschen Revanchismus, die sich aus ihrem bewußt ungenau umschriebenen Gegenstand ablesen lasse, der aber jedenfalls die DDR, Polen und die CSSR umschließe. Spiru bewies, daß die „Ostforschung“ ein Bestandteil des Diktaturmechanismus des Bonner Staates ist, und betonte dabei das immer stärkere Hervortreten pseudojuristischer Argumentationen, wie z. B. der Völkerrechtler Raschhofer und Rabl. Insbesondere befaßte er sich mit den supranationalen Tarnungsformen des Vor-herrschaftsstrebens der westdeutschen Imperialisten durch die Propagierung eines gesamteuropäischen Föderalismus, den er als Einsperrung des Selbstbestimmungsprinzips in imperialistisch beherrschte „föderalistische Unionen“ kennzeichnete, als die im Grunde neokolonialistische Idee der „friedlichen Partnerschaft“ der deutschen „Herrenmenschen“ mit den von ihnen zu „befreienden“ Völkern Ost- und Südosteuropas. Prof. Radojnov (Rechtsinstitut der Bulgarischen Akademie der Wissenschaften) befaßte sich speziell mit 495 2 vgl. „Rheinischer Merkur“’ vom 12. Mai 1961.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 495 (NJ DDR 1961, S. 495) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 495 (NJ DDR 1961, S. 495)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit , ntch stärker vom Primat der Vor-beugung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen verwirklichen, Störungen verursachen und der gesellschaftlichen Entwicklung in der Schaden zufügen kann. Es geht vor allem auch darum, rechtzeitig solche feindlich-negativen Kräfte im Innern der bewußt die Konfrontation mit den-Sicherheitsorganen anstreben, haben sich die Leiter, die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit im allgemeinen, im Beweisführungsprozeß im besonderen und bei der Realisierung jeder Untersuchungshandlung im einzelnen.

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