Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 473

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 473 (NJ DDR 1961, S. 473);  NUMMER 14 JAHRGANG 15 ZEITSCHRIF BERLIN 1961 2. JULIHEFT UND RECHTSWISSENSCHAFT Dt. MICHAEL KOHL, beauftragter Dozent am Institut für Völkerrecht der Friedrich-Schiller-Universität Jena Zu einigen aktuellen Fragen der Ahndung von Kiiegsverbrechen Im Prozeß gegen den ehemaligen SS-Hauptschar-führer Wilhelm Schäfer vor dem 1. Strafsenat des Obersten Gerichts der DDR (vgl. das Urteil in NJ 1961 S. 440 ff.) erstattete Dr. Kohl das völkerrechtliche Gutachten. Der nachstehende Beitrag gibt einige dem Gutachten zugrunde liegende Gedanken des Autors wieder. Weitere Teile des Gutachtens finden u. a. in dem Beitrag des Verfassers zum Sammelband der Sektion Völkerrecht Berücksichtigung, der demnächst im VEB Deutscher Zentralverlag erscheint. Die Redaktion Die Völkerrechtswidrigkeit des Faschismus. Der Versuch, den Faschismus mit scheinbar legalen Mitteln einzuführen Der Imperialismus ist bestrebt, den Übergang zur offenen faschistischen Diktatur mit gesetzgeberischen Maßnahmen scheinbar zu legalisieren. Insofern unterscheidet sich die Situation in Deutschland vor 30 Jahren kaum von der heutigen Lage in Westdeutschland. Vor 30 Jahren führte der Weg vom Artikel 48 Abs. 2 der Weimarer Verfassung über die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes“ vom 4. Februar 1933 (RGBl. I S. 35), die einem Verbot antifaschistischer Versammlungen, Demonstrationen und Publikationen gleichkam, zur „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933 (RGBl. I S. 83). Diese einen Tag nach der faschistischen Provokation des Reichstagsbrandes verabschiedete Verordnung setzte die letzten formalen Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft und wurde so zur Handhabe für das KZ-Regime, das am Ende jenes von Roger G a r a u d y treffend charakterisierten Prozesses steht: „Die Bourgeoisie beginnt ihren Weg damit, daß sie die eigene Legalität verletzt, indem sie nacheinander alle .Freiheiten* beseitigt, die sie in der Zeit ihres Aufstieges geschaffen hatte. Immer neue Ausnahmegesetze werden erlassen.“1 Das ICZ-System wurde zur Staatsdoktrin des Faschismus erhoben und in noch verschärfter Form in den überfallenen Gebieten eingeführt. Wie ein dichtes Netz überzogen die Konzentrationslager als Stützpunkte des 1 - Garaudy, Die Freiheit als philosophische und historische Kategorie, Berlin 1959, S 378. Faschismus Deutschland und die annektierten europäischen Gebiete. Den Widerstand der Völker konnten sie nicht brechen. Heute haben wir in Westdeutschland die gleiche Tendenz, über eine Notstands- und Notdienstgesetzgebung formal-juristische Handhaben für den Übergang zur offenen Diktatur der Reaktion zu schaffen. Die KPD, die für eine parlamentarisch-demokratische Ordnung in Westdeutschland eintritt, hat diese Entwicklung schon bei der Schaffung des Grundgesetzes warnend vorausgesagt. Im Parlamentarischen Rat erklärte seinerzeit Max R e i m a n n : „Obwohl wir Kommunisten aus grundsätzlichen Erwägungen dem Gesetz unsere Stimme versagen, werden die Gesetzgeber im Verlauf ihrer volksfeindlichen Politik ihr eigenes Gesetz brechen. Wir Kommunisten aber werden die im Grundgesetz verankerten wenigen demokratischen Rechte gegen die Verfasser des Grundgesetzes selbst verteidigen.“2 Gewiß sind die selbstbestimmungsfeindlichen Maßnahmen der Bonner Regierung angesichts des heutigen Kräfteverhältnisses in der Welt und in Deutschland perspektivelos. Ihre Gefahr für die elementarsten Lebensrechte der westdeutschen Bevölkerung und den Bestand des Friedens darf aber nicht unterschätzt werden. Im Mittelpunkt der Bonner Notstandsgesetzgebung Kröger, Hofmann, Werner und Seiffert haben sie in ihren Einzelheiten kritisch untersucht3 steht der am 13. Januar 1960 von der Bundesregierung verabschiedete Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes, durch den ein Artikel 115a über den Ausnahmezustand in das Grundgesetz eingeführt werden soll.4 Nach diesem Notstandsgesetz, das von der CDU/CSU aus wahltaktischen Erwägungen bis nach den Bundestagswahlen zurückgestellt wurde, soll neben anderen elementaren Grundrechten der Bonner Verfassung auch das Verbot der Zwangsarbeit (Art. 12 Bonner Grundgesetz) beseitigt werden können. Ferner würde die Möglichkeit eröffnet, jederzeit Art. 104 Abs. 2 und 3 des 2 ND vom 13. September 1951. 3 Kröger u. a., Notstandsdiktatur in Westdeutschland, Berlin 1960; Hofmann/Werner, Notstandsgesetzgebung totale Kriegsvorbereitung, Berlin 1960; Seiffert, Das Notdienstpflichtgesetz der Adenauer-Regierung, Staat und Recht I960, Nr. 8, S. 1319 ff. 4 .Deutscher Bundestag; 3. Wahlperiode, Drucksache 1800 vom 20. April 1960. 473;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 473 (NJ DDR 1961, S. 473) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 473 (NJ DDR 1961, S. 473)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung Strafverfahren, Heue Justiz, Gysi,Aufgaben des Verteidigers bei der Belehrung, Beratung und UnterotUtsuag des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren, Heue Justiz Wolff, Die Bedeutung des Verteidigers für das Recht auf Verteidigung, da dieses Recht dem Strafverfahren Vorbehalten ist und es eines solchen Rechts zur Gefahrenabwehr nicht bedarf. Weitere Festschreibungen, durch die die rechtliche Stellung des von der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß in Vorbereitung gerichtlicher Hauptverhandlungen seitens der Linie alles getan wird, um auf der Grundlage der Einhaltung gesetzlicher und sicherheitsmäßiger Erfordernisse die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung im Bereich Transporte der Linie haben., Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem G-aalohtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung Nachrichten Staatssicherheit erfolgt. Zur Unterstützung der Sicherung der Dienstgebäude der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X