Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 471

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 471 (NJ DDR 1961, S. 471); Laufbahn durch seine Tätigkeit als Senatspräsident beim Bundesgerichtshof. Wer die Bonner Justiz kennt, den wundert das nicht. Auch Staatssekretär Dr. Franz Schlegelberger war angeblich nur deshalb auf seinem Posten im Reichsjustizministerium verblieben, um „gefährlicheren Nachfolgern den Weg zu versperren, um gleichgesinnte Kollegen nicht im Stich zu lassen, um Richtern in seiner Person nicht den letzten Rückhalt zu nehmen“ (S. 40). Das Nürnberger Militärgericht hatte diese „interessante“ Verteidigung als „fadenscheinige Entschuldigung“ bezeichnet, aber Schorn will ihm das „bei Wertung der Gesamtpersönlichkeit“ glauben (S. 95). Obwohl also Schlegelberger angeblich geblieben war, um Schlimmeres zu verhüten, hat ihn das als es „sein Führer“ verlangte nicht daran gehindert, einen Erlaß zu unterzeichnen, wonach der Jude Marcus Luftgas wegen Hamsterns von Eiern der Gestapo zur Exekution der Todesstrafe überstellt wurde, obwohl er vom Sondergericht in Kattowitz rechtskräftig zu zwei-- einhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden war (S. 96). Stramm informierte Schlegelberger im Mai 1942 Hitler darüber, daß er vorgeschlagen habe, die strenger gewordenen Gesetze gegen Landesverrat rückwirkend anzuwenden, damit danach auch Taten erfaßt werden könnten, die vor 1933 geschehen waren. Sind das l?eweise für einen von innen geführten Kampf gegen die NazipaTtei? Im III. Teil seines Buches, den er „Dokumente und Prozesse“ nennt, hat Schorn auf 226 Druckseiten zahlreiche Urteile, Gerichtsbeschlüsse usw. mit aktenmäßiger Akribie zusammengestellt, um auf ihrer Grundlage die Richter des „Dritten Reiches“ zu rechtfertigen. Hier weist er nach, wie von Humanität beseelte Richter Wege suchten und fanden, um selbst mit Gesetzen, die Ausdruck des Unrechts waren, und trotz rechtswidriger Eingriffe der Gewaltherrschaft noch Gerechtigkeit durchzusetzen. Aber da das Buch den Titel „Der Richter im Dritten Reich1* trägt, erhebt der Leser, der ein Kompendium von 743 Seiten durchzuarbeiten hat, mit Recht Anspruch auf vollständige Unterrichtung. Die einseitige Behandlung des Themas, dessen Schwerpunkte auf Gebieten liegen, die der Verfasser umgeht, erweckt den Verdacht, daß Schorn im Zuviel an Nichttypischem das Wesentliche ertränken will. Durch seine einseitige Faktensammlung vertuscht Schorn in diesem Teil seines Buches die wahren Zusammenhänge und lenkt von den wirklichen Auftraggebern, ihren Drahtziehern und deren robenumwallten Vollstreckern des Unrechts ab; dadurch verfälscht er die Tatsachen. Blutrichter beherrschen die Bonner Justiz Der Mythos von einer im wesentlichen antifaschistischen Richterschaft im „Dritten Reich“ ist der Nebel, der die Blutrichter unsichtbar machen soll. Die nazistischen Blutrichter, die das westzonale Justizwesen bereits beherrschen, haben dort auch dem Antisemitismus wieder Eingang- verschafft, denn Völkerhetze und Rassenhaß sind Bestandteile ihres faschistischen . „Ungeistes. Und wurden sie . nicht moralisch durch Adenauer, ermuntert, der im Gespräch mit Außenminister Spaak in London 1954 den damaligen französischen Ministerpräsidenten Mendes-France als ■„widerlichen Judenlümmel“ beschimpfte?12 Schon ist es den antisemitischen Kräften in der Bonner Justiz gelungen, den Judenmörder Zind entkommen zu lassen. Und gegen den antisemitischen Schmierfinken 1 Nieland, der seit 1952 laufend Briefe an, die Bonner Minister über den angeblich jüdischen Ursprung des Nazismus schrieb, ja, sogar zynisch behauptete, daß die 12 Gör'schler/Reinhä'rdt, Die Schände von Köln und Bonn, Berlin 1960, S. 44. „Judenverfolgung der Hitler-Aktion mit Bedacht“ vom „Internationalen Judentum“ selbst gelenkt worden sei, lehnte im November 1958 die erste Strafkammer des Hamburger Landgerichts die Eröffnung des Hauptverfahrens ab13. Im Hinblick auf die Verurteilung der Faschisten, die am Weihnachtsabend, des Jahres 1959 die Synagogen in Köln und Offenbach schändeten, Türen und Fenster der Wohnungen jüdischer Bürger in Westdeutschland und Westberlin mit Hakenkreuzen beschmierten und deswegen im Jahre 1960 von westdeutschen Gerichten mit wenigen Monaten Gefängnis bestraft wurden, schreibt Professor Dr. B a u m a n n aus Tübingen in der westdeutschen „Juristenzeitung“ vom Januar 1961: „Auch deshalb, weil heute antisemitische Äußerungen kaum Anklang finden und zu einer allgemeinen Verfolgung führen dürften, sind die heutigen Handlungen milder zu bewerten als etwa eine Hetze, vielleicht auch schon ein bloßes Bekenntnis zum Antisemitismus in der Zeit nach 1933. Die ausgeworfenen Strafen sind daher nur schwer verständlich. Insbesondere ist das der Fall, wenn in diesem Bereich jugendliche Täter begegnen, die mehr aus Übermut und um beachtet zu werden und ohne ein starkes inneres Verhältnis zu den Dingen gehandelt haben. Aber auch der Überzeugungstäter, etwa der unbelehrbare Nazi und Rassenstreiter, würde mit besonders hohen Freiheitsstrafen überbewertet.“14 Solche Worte sind Dünger für die Drachensaat. Die Faschisten fühlen sich durch sie angespornt. Seit Beginn des Eichmann-Prozesses beschmieren sie unterschiedslos Kirchen, Gaststätten und andere Gebäude mit „Heil Eichmann“ und mit Hakenkreuzen. Der Ruf der westdeutschen Justiz als warmes Nest des Antisemitismus ist so fest begründet, daß sogar Eichmann selbst sich darum bemüht, von bundesdeutschen Blut-richtem abgeurteilt zu werden. Ist diese Schande noch zu steigern? Und wie die Antisemiten, so betrachten auch die militaristischen Verbrecher die Bonner Justiz heute als ihre sicherste Zufluchtsstätte. Deutlich haben das der SS-General Simon und seine Komplicen im letzten Akt des Ansbacher Prozesses ausgesprochen. Hatten sie in den ersten Prozessen 1955 und 1958 noch versucht, ihre Mordtaten gegen friedliche Einwohner des Dorfes Brettheim in den letzten Kriegstagen abzuschwächen, so legten sie 1960 ihre Verbrechen unverblümt dar, wobei sie erklärten, sie hätten richtig gehandelt und würden auch wieder so handeln. Auf ihre anderslautenden Aussagen in den ersten Prozessen aufmerksam gemacht, erwiderten sie: „Damals hatten wir noch kein Vertrauen zu den Gerichten. Heute aber, ja!“15 Wenn die SS-Männer heute Vertrauen zum Bonner Staat haben, den sie als Vaterland der SS bezeichnen, dann haben die Blutrichter und Blutstaatsanwälte in der Bonner Justiz das ihrige getan, damit es dazu kam. Das Bonner Regime hat Hitlers Rezept der Aggressionsvorbereitung übernommen. Zur Verwirklichung seiner gefährlichen Politik braucht es auch die Blutrichter. Seine Taktik besteht darin, die lästigen Forderungen nach Entfernung und Bestrafung der Blutrichter zu verwässern, zu ignorieren, sich totlaufen zu lassen. Schorns Buch unterstützt diese Taktik. Weil der Bonner Naziungeist Deutschland schadet, sind wir verpflichtet, den Menschen in der Deutschen Demokratischen Republik sowie vor allem in Westdeutschland immer wieder die Wahrheit zu vermitteln. Dazu sollte diese Buchbesprechung beitragen. 13 a. a. O., S. 57, 58. . . ' 14 Baumann, Justiz und Politik, Juristerizeitung 1961, Nr. 1, S. 19. 15 Görner, Die westzonale Justiz ein Instrument des deutschen Militarismus; ’DeT BchöHe I960, -Heft;41, S'. 392 fl. (396). 471;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 471 (NJ DDR 1961, S. 471) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 471 (NJ DDR 1961, S. 471)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die ZisLe der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet,. - die Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie zu er folgen; Verhafteten ist die Hausordnung außerhalb der Nachtruhe jederzeit zugänglich zu machen. Unterbringung und Verwahrung. Für die Verhafteten ist die zur Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges durch die Suche, Sicherstellung und Dokumentierung von Gegenständen, Mitteln. Die Körperdurehsuenung wird im entkleideten Zustand der Verhafteten durchgeführt.

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