Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 468

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 468 (NJ DDR 1961, S. 468); Dr. RUDOLF HERRMANN, Dozent am Institut für Strafrecht der Martin-Luther-Universität Halle Die unbewältigte Vergangenheit der westdeutschen Justiz und ihre Tarnung durch Landgerichtspräsident i. R. Dr. Hubert Schorn Nie wieder soll das deutsche Volk willenloses Opfer verbrecherischer Kriegspläne werden. Mit diesem Ziel treten die gegen den deutschen Militarismus und Imperialismus kämpfenden Kräfte in Westdeutschland, än deren Spitze die Arbeiterklasse steht, für die Bewältigung der Vergangenheit ein. Um die Massen vom einzig möglichen Weg zur Bewältigung der Vergangenheit, vom Volkskampf für die Bändigung des westdeutschen Imperialismus und Militarismus und für die Herstellung demokratischer Verhältnisse abzuhalten, versuchen die klerikal-militaristischen Machthaber in Westdeutschland, das gesellschaftliche Bewußtsein der westdeutschen Werktätigen zu vernebeln. Ein gigantischer Propagandaapparat wurde zur Verschleierung und Verfälschung der Geschichte, insbesondere des faschistischen Raubkrieges, zur Reinwaschung des Faschismus und zur Rehabilitierung des Militarismus in Gang gesetzt. Das System der antikommunistischen und militaristischen Durchdringung aller geistigen und kulturellen Lebensbereiche wäre unvollständig ohne die Versuche zur Rechtfertigung der Blutjustiz des „Dritten Reiches“. Ein Großteil der heutigen Richter, Staatsanwälte und führenden Justizkader in Westdeutschland war schon vor 1945 in der Justiz tätig. Etwa 70 Prozent. der bundesdeutschen Richter und Staatsanwälte waren Mitglied der Nazipartei. Das Ansehen der westdeutschen Justiz leidet um so mehr unter der weitgehenden Personengleichheit mit den Richtern und Staatsanwälten aus der Zeit vor 1945, als sich unter ihnen noch immer mehr als 1000 Blutrichter befinden1 2. Deshalb sollen solche Bücher wie „Die deutsche Militärgerichtsbarkeit im zweiten Weltkrieg“ von E. Schwinge, „Justiz im Schatten von gestern“ von Max G ü d e 2 oder „Der Richter im Dritten Reich“ von Hubert Schorn3 die terroristische Tätigkeit der Nazijustiz vertuschen. Ist es erst gelungen, die rücksichtslose Anwendung der faschistischen Gesetze zu beschönigen und sie zur Ausnahmeerscheinung umzulügen, dann fällt der „Beweis“ nicht mehr schwer, die gegenwärtige westdeutsche Justiz zum Muster an Gerechtigkeit, Humanität und ziviler Verfeinerung zu erklären. Die „ethischen Charakterzüge“ der Nazirichter Schorn sind jene Beweise über die braune Vergangenheit der in Westdeutschland tätigen Blutrichter bekannt, die der Ausschuß für Deutsche Einheit schon seit Jahren der Weltöffentlichkeit vorlegt (S. 1, S. 114). Da er sie ohnehin nicht widerlegen kann, möchte er wenigstens ihre Wirkungen abschwächen. Bis zu welchen krampfhaften Anstrengungen er sich dabei versteigt, wird schon am Anfang seines Buches an folgendem Satz erkennbar: „Um der Wahrheit willen darf aber auch nicht verschwiegen werden, daß selbst der Ideologie und der Härte und Grausamkeit des Nationalsozialismus verfallene Richter und Staatsanwälte auch ethische 1 vgl. hierzu ND (Ausg. A) vom 25. April 1961, S. 3; vgl. ferner zum Blutrichterproblem u. a. NJ 1961 S. 168, S. 389, sowie den auf S. 466 dieses Heftes veröffentlichten Brief des Generalstaatsanwaltes der DDR an Generalbundesanwalt Güde. 2 vgl. Herrmann, Der Generalbundesanwalt und die Blutrichter; NJ 1961 S. 210 ff. 3 Hubert Schorn, Der Richter im Dritten Reich, Geschichte und Dokumente, Frankfurt (Main) 1959, IVi Beiten. Charakterzüge aufwiesen, so daß die Spaltung ihrer Persönlichkeit deutlich sichtbar wurde, die ein hoch-angesehener süddeutscher Anwalt mir gegenüber als .moralische Schizophrenie“ bezeichnete.“ (S. 3) Selbst dort, wo ein Richter jede Menschlichkeit in faschistische Barbarei pervertiert hatte, versucht Schorn noch positive Werte aufzuspüren. Wie kam es, daß die unabhängigen Richter dem Braunauer mehr gehorchten als ihrem richterlichen Gewissen? Schorn nennt viele Gründe für das richterliche Versagen. Da war die Standesorganisation, die mit ihrer eiligen Kapitulation vor Hitler den einzelnen Richter des Schutzes seiner Stellung gegenüber dem Nationalsozialismus beraubt habe (S. 7). Die Berufung Hitlers durch den Reichspräsidenten sei für die Richter ein legaler Vorgang gewesen (S. 8). Konnten sie denn völlig vergessen, daß sich jahrelang vor ihren Augen# ja, selbst im Gerichtssaal abgespielt hatte, wie SA und SS schon vor 1933 die Volksmassen terrorisiert und in ihrer Meinungsäußerung eingeschränkt hatten? Schorn will uns sogar weismachen, diese Juristen hätten den erneuten Verfassungsbruch bei der Schaffung des Ermächtigungsgesetzes im März 1933 nicht erkannt; und als sie ihn erkannt hätten, seien sie angeblich zum Widerstand schon nicht mehr fähig gewesen (S. 9/10).’ Im Grunde erweist Schorn den Richtern mit einer solchen Apologetik nur einen Bärendienst; denn er verteidigt sie so, als ob auf sie die Voraussetzungen des § 51 StGB zugetroffen hätten. Lückenlos ist die Schilderung Schorns über die Gleichschaltung der Justiz durch die rechtsfeindlichen Akte Hitlers, sei es die „Lenkung der Justiz“ durch Richterbriefe und NS-Presse, sei es der Eingriff in die Entscheidung einzelner Fälle, sei es die Legalisierung des Mordes anläßlich der Röhmaffäre, sei es die Erhebung von Willenserklärungen Hitlers zum Gesetz, sei es die Anmaßung des Despoten, sich selbstherrlich als Oberster Gerichtsherr des deutschen Volkes zu bezeichnen,: sei es die Übertragung des Strafverfahrens gegen Juden auf die Gestapo usw. Nach Schorns Beschreibung soll das alles den ohnmächtigen Ingrimm der Richter hervorgerufen und eine seelische Not- und Leidenszeit der Richterschaft verursacht haben. Aber kann man das Versagen der Richter allein mit der Sturheit und Menschenfeindlichkeit Hitlers erklären? Fand Hitler nicht schon 1933 in der Justiz viele Richter und Staatsanwälte vor, die ohne Parteimit-' glieder zu sein ihm ideologisch nahestanden? Hatte nicht die Justiz schon in der Weimarer Zeit vierzehn Jahre lang viele Angriffe, die von rechts her gegen die Republik erfolgten, gedeckt? Findet man nicht schon in der Rechtsprechung der Weimarer Zeit zahlreiche Beweise für den antisemitischen Ungeist in der Richterschaft? Darüber, wie die Ideologie der Richter in der Weimarer Zeit zu ihrer Unterwerfung unter Hitler im Jahre 1933 beigetragen hat, schweigt Schorn. Offene Parteinahme für den Nationalsozialismus äußerten z. B. schon im Hitler-Ludendorff-Prozeß des Jahres' 1924 unabhängige Richter der Weimarer Republik vor dem Münchener „Volks“gericht, als sie unter Anleitung des damaligen bayrischen Justizministers und späteren Reichsministers der Justiz, Dr. Gürtner, die Hauptverhandlung gegen die Münchener Putschisten zu einem triumphalen Akt für Hitler gestalteten. Dieses eine Bei- 468;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

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