Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 466

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 466 (NJ DDR 1961, S. 466); I Zustimmung des zuständigen Untersuchungsorgans beraten. darf*. Der Hauptinhalt und das Ziel der Beratung vor der Konfliktkommission waren ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion. Aus dem Wesen der gesellschaftlichen Disziplinarorgane folgt, daß der Hauptinhalt ihrer Tätigkeit in der Überzeugung und Erziehung besteht6 7. Eine notwendige Schlußfolgerung daraus ist, zur Beratung die Werktätigen hinzuzuziehen, in deren Bereich der Konflikt entstanden ist. Dr. M e n n i c k e (Institut für Arbeitsrecht der Humboldt-Universität) und Heinze wiesen nach, daß das erforderlich ist, um dem einzelnen zu helfen, aber auch um das Kollektiv zu festigen und solche Bedingungen zu schaffen, die die Umerziehung des Rechtsverletzers gewährleisten und garantieren, daß den Rechtsverletzungen nach und nach völlig der Boden entzogen wird. Beachtlich war in diesem Zusammenhang der Hinweis M. Benjamins, daß es auf sehr differenzierte, sich aus der Aufdeckung der Ursachen der Rechtsverletzung ergebende Erziehungsmaßnahmen ankommt, weil eben der Hauptinhalt der Tätigkeit der Konfliktkommission in der Überzeugung und Erziehung sowohl des Rechtsverletzers als auch des gesamten Kollektivs besteht und in der Beratung alle Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat aufgedeckt werden müssen. 6 Dieser Grundsatz ist ebenfalls in die neue Richtlinie (Abschnitt II Ziff. I0.aufgenommen worden. 7 in der neuen Richtlinie wird dieser Gedanke hervorgehoben (Abschn. II Ziff. 3). Ausgehend von der Untersuchung einer Reihe von Fällen, wies Günter (Kreisgericht Brandenburg-Stadt) nach, daß die Entscheidungen der Konfliktkommissionen da wirkungsvoll waren, wo sie auf einer Klärung der Ursachen gesellschaftswidrigen Verhaltens beruhten und wo die getroffenen Maßnahmen auf . die Überwindung dieser Ursachen hinzielten. Dort jedoch, wo mehr oder weniger formale Entscheidungen getroffen wurden, wurde ein erzieherischer Erfolg nicht erreicht. Besonders eindringlich wurde hervorgehoben, daß die Konfliktkommissionen und auch die Strafverfolgungsorgane das Ergebnis der Beratung beobachten müssen und die „Sache“ nicht mit der Festlegung der Erziehungsmaßnahmen als abgeschlossen betrachten dürfen. Um von schematischen Erziehungsmaßnahmen abzukommen und die erzieherisch wirksamsten zu finden und festzulegen, ist das unbedingt erforderlich8. Die Arbeitstagung hat dazu beigetragen, einige Probleme zu klären und andere klarer zu erkennen. Sie war ein wertvoller Beitrag zur Durchsetzung der Grundsätze des Staatsratsbeschlusses über die weitere Entwicklung der Rechtspflege. DIETER TARRUHN, Berlin 8 Gemäß Abschn. n Ziff. 30 der neuen Richtlinie kontrollieren die Konfliktkommissionen in Zusammenarbeit mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen und mit Unterstützung des Betriebsleiters oder der leitenden Mitarbeiter des Betriebes die Durchführung ihrer Beschlüsse. Bei der Beratung über Verletzungen von strafrechtlichen Bestimmungen sind die Konfliktkommissionen ferner verpflichtet, das Protokoll und den Beschluß an das staatliche Organe, das die Sache de'r Konfliktkommission zur Beratung übergeben hat, zur Kenntnis zu geben (Abschn. n Ziff. 20). dlackt uud Justiz iu dar duudasrapubUk Brief des Generalstaatsanwalts der DDR an Generalbundesanwalt Güde Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt! In Ihrem Interview mit dem Süddeutschen Rundfunk, veröffentlicht im amtlichen Bulletin der Bundesregierung vom 26. Mai 1961, haben Sie erklärt, daß zumindest seit dem Jahre 1955 „sich die (westdeutsche Justiz wirklich mit Entschlossenheit ans Werk gemacht hat, um die den deutschen Namen befleckenden und belastenden Verbrechen (aus der Zeit von 1933 1945) zu verfolgen". Insbesondere habe sie „mit allem Eifer nach einigen großen Tätern wie Eichmann, Mengele oder Heyde/Sawade gefahndet“. Herr Generalbundesanwalt, allein im 1. Halbjahr 1960 habe ich unter Hintanstellung aller formellen Bedenken im Hinblick auf den noch fehlenden Rechtshilfevertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Ihnen und anderen verantwortlichen westdeutschen Justizbehörden durch von mir beauftragte Staatsanwälte rund 800 Todesurteile und weitere Dokumente übergeben lassen. Hierdurch werden, wie Sie selbst am 6. Mai 1960 vor der Presse zugestanden, insbesondere die beim Volksgerichtshof und in Polen tätig gewesenen ehemaligen Blutrichter Hitlers, die wieder in Westdeutschland amtieren, auf das schwerste belastet. Dennoch ist bis heute nicht ein einziger von ihnen zur Verantwortung gezogen worden, obwohl bekannt ist, daß mehr als 1000 dieser Nazi-, Kriegs- und Sonderrichter die westdeutsche Justiz und sogar die „Große Strafrechtskommission" durchsetzt haben, die verschärfte Uberwachungs- und Strafmaßnahmen gegen die Bürger Westdeutschlands ausarbeitet. Wie vereinbart sich dies mit Ihrer Erklärung, daß „die (west)deutsche Justiz sich wirklich mit Entschlossenheit ans Werk gemacht" habe, Naziverbrecher zu verfolgen? Sie weisen in Ihrem Interview darauf hin, daß „es eine schwere Aufgabe sei, wenn Vorgänge, die nun mehr als 20 Jahre zurückliegen, nach so langer Zeit beweiskräftig ermittelt und gerecht abgeurteilt werden sollen und dabei viele materielle, technische oder seelische Hemmungen zu überwinden sind". Aber, Herr Generalbundesanwalt, wen soll diese Begründung Ihrer Versäumnisse überzeugen? Wenn tatsächlich materielle und technische Schwierigkeiten Sie hinderten, die NS-Verbrecher zur Verantwortung zu ziehen, warum haben Sie dann die Unterstützung ausgeschlagen, die Ihnen die Justizorgane der DDR wiederholt antrugen? Warum haben Sie insbesondere das hartnäckig wiederholte Angebot zurückgewiesen, die zahlreichen hier vorliegenden Originaldokumente einsehen und auswerten zu lassen, das ich der Länderkonferenz der. Justizminister und dem Herrn Bundesjustizminister unterbreitete? Sie haben nicht nur von diesem Angebot bis heute keinen Gebrauch gemacht, sondern die westdeutsche Justiz hot es darüber hinaus unterlassen, bis zu den von der Bundesregierung völkerrechtswidrig festgesetzten Verjährüngs- 466;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 466 (NJ DDR 1961, S. 466) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 466 (NJ DDR 1961, S. 466)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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