Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 464

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 464 (NJ DDR 1961, S. 464); sozialistischen Gesetzlichkeit auffassen. Es gebe aber noch Richter, die dieser Entwicklung der Anwaltschaft mit Vorbehalt gegenüberstehen und die Kraft der sozialistischen Anwaltschaft zur Lösung der Aufgaben der Rechtspflege nicht beachten und nicht ausnutzen. Gemeinsame Beratungen zwischen den Rechtsanwälten der Zweigstellen, den Richtern der Stadtbezirksgerichte und den Staatsanwälten im Stadtbezirk über allgemein interessierende Fragen der Rechtsprechung sollen daher zur ständigen Arbeitsmethode in allen Stadtbezirken werden. Rechtsanwalt J a k u b i k (Berlin) und Rechtsanwalt Dr. Ködel (Halle) wandten sich gegen eine Einengung der anwaltlichen Tätigkeit, die darin zum Ausdruck kommt, daß der Anwalt von der Vertretung der Bürger vor bestimmten Staatsorganen ausgeschlossen werden soll, wie z. B. nach dem Entwurf einer neuen Verordnung über Jugendhilfe im Verfahren zur Entscheidung über eine Sorgerechtsentziehung. Eine solche Maßnahme entspricht nicht der gesellschaftlichen Bedeutung der Anwaltschaft in unserem Staat. Die Bürger müssen die Möglichkeit haben, sich in allen rechtlichen Angelegenheiten der qualifizierten Hilfe eines Rechtsanwalts zu bedienen. ' Volkskammerabgeordneter Rechtsanwalt Dr. Otto (Schmalkalden) brachte zum Ausdruck, daß es zwischen Einzelanwälten und Kollegiumsanwälten keine unterschiedlichen Ansichten gibt. Er begrüßte die Staatsratserklärung, die auch für die Arbeit der Einzelanwälte neue Impulse gibt. Die Anwaltschaft sollte es als besondere Verpflichtung betrachten, die Wiedervereinigung zu fördern und die Kontakte zu westdeutschen Berufskollegen vor allem in diesem Interesse zu pflegen. Mehrere Diskussionsredner brachten die Verbundenheit der Anwaltschaft der DDR mit den fortschrittlichen westdeutschen Rechtsanwälten zum Ausdrude, die sich der zunehmenden Einschränkung der Freiheit der Anwaltschaft in Westdeutschland entgegenstellen. Zum 31. Deutschen Anwaltstag wurde einstimmig eine Entschließung angenommen, die in NJ .1901 S. 316 veröffentlicht worden ist. * Die Bedeutung dieser erfolgreichen Aussprache ist vor allem darin zu sehen, daß im breiten Kreise die Grundfragen der anwaltlichen Tätigkeit erörtert wurden, die die Grundlage für die Lösung vieler Einzelprobleme darstellen. Die Beratung war ein wichtiger Beginn bei der Heräusarbeitung der Fünktiön des Rechtsanwalts im Zusammenhang mit seiner Rolle bei der Förderung der gesellschaftlichen Entwicklung. Die Ergebnisse der Aussprache,’ der ähnliche Beratungen in allen Bezirken der DDR folgen sollten, gestatten es, die Berufspflichten und die Arbeitsmethoden des Anwalts unter neuen Gesichtspunkten zu durchdenken. Dabei Hat sich gezeigt, daß es auch auf dem Gebiet der anwaltlichen Tätigkeit eine Fülle von Problemen gibt, die dringend der wissenschaftlichen Bearbeitung bedürfen. Die Tagung verdeutlichte, mit welchem Ernst .sich die Anwälte der DDR mit den Problemen ihrer Tätigkeit beschäftigen und welche günstigen Voraussetzungen', für ihre Arbeit in- unserer Gesellschaftsordnung bestehen. Zugleich ließ die, Tagung erkennen,, mit welcher . Sorge die Anwälte der DDR die fortschreitende Auflösung des Rechts in Westdeutschland beobachten und; wie sie am Kampf fortschrittlicher westdeutscher Berufskollegen gegen diese Entwicklung Anteil nehmen. Rechtsanwalt GERHARD HÄUSLER, Mitglied des Rechtsanwaltskollegiums von Groß-Berlin Probleme der Entwicklung der Organe gesellschaftlicher Disziplinargewalt Wie die Beiträge von M. Benjamin1, Beyerl Neumann2 und Winkelbauer / Kirmse l Meier3 zeigen, sind dadurch, daß den Konfliktkommissionen die Befugnis übertragen wurde, über geringfügige Verletzungen von strafrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden, eine Reihe sowohl praktischer als auch theoretischer Probleme aufgeworfen worden. Diese müssen unbedingt geklärt werden, um eine einheitliche, der sozialistischen Gesetzlichkeit entsprechende Praxis zu gewährleisten. Diesem Ziel diente eine Arbeitstagung über Probleme der Entwicklung der Organe der gesellschaftlichen Disziplinargewalt in der DDR, die von einer Arbeitsgruppe der Sektion Strafrecht der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ gemeinsam mit der Sektion Arbeitsrecht am 1. Juni 1961 in der Humboldt-Universität durchgeführt wurde und an der Wissenschaftler auf dem Gebiet des Strafrechts und Strafprozesses, Arbeitsrechts und der Staatsund Rechtstheorie sowie Vertreter der Justiz, der Staatsanwaltschaft, der Volkspolizei und der Gewerk- 1 Die Rolle der Konfliktkommission bei der Bekämpfung geringfügiger Verletzungen der Strafgesetze, NJ 1961 S. 336 ff. 2 Die Übergabe von Verfahren an die Konfliktkommission* NJ 1961 S. 340 ff. 3 Die Bearbeitung geringfügiger Strafsachen durch die Strafverfolgungsorgane und ihre Übergabe an die Konfliktkommission, NJ 1961 S. 405 ff. sdbaften teilnahmen. Als freundschaftlich begrüßter Gast nahm an der Tagung Prof. Dr. Miklos K a d a r (Dekan der juristischen Fakultät der Universität Budapest) teil. In Vorbereitung der Tagung waren Thesen vorgelegt worden, die die Arbeitsgruppe ausgearbeitet hatte. Auf der Grundlage dieser Thesen gab dann Rolf Schüsseler. (Institut für Staats- und Rechtstheorie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg) eine Einführung in die wichtigsten Probleme des Themas. Da die vorgelegten Thesen zu wesentlichen Teilen auch in dem bereits erwähnten Beitrag von M. Benjamin zum Ausdruck kommen, beschränkt sich der Bericht bewußt auf einen Überblick über die Diskussion der Arbeitstagung. Im Mittelpunkt der Beratung standen naturgemäß die Fragen, die mit der Funktion und den Aufgaben der Konfliktkommission bei der Bekämpfung geringfügiger Verletzungen der Strafgesetze Zusammenhängen. Dabei wurde betont, daß es nicht die Hauptaufgabe der Konfliktkommission ist, über geringfügige Verletzungen von strafrechtlichen Bestimmungen durch Werktätige zu entscheiden. Diese Aufgabe muß sich vielmehr ein-fügen in den schwierigen Prozeß der Erziehung und Selbsterziehung der Werktätigen im Sinne der Gebote der sozialistischen Moral und zur bewußten Einhaltung des sozialistischen Rechts. Damit wird eindeutig der sowohl in der Praxis als auch in einigen Publikationen zu beobachtenden Tendenz entgegengetreten, die Be- 464;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 464 (NJ DDR 1961, S. 464) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 464 (NJ DDR 1961, S. 464)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht verursachende beeinflussende Umstände und Bedingungen hervorzuheben und darzustellen, wie diese Situationen, Umstände und Bedingungen sich auf das Handeln des Täters auswirkten.

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