Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 449

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 449 (NJ DDR 1961, S. 449); Dr. MICHAEL, BENJAMIN, wiss. Oberassistent im Prorektorat für Forschung der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ GeseUschaftsgefährlichkeit, Strafbarkeit und Absehen von Strafe Die Verfahrenseinstellung als Mittel staatlicher Leitung der Verbrechensbekämpfung In dem Beitrag über die Rolle der Konfliktkommissionen bei der Bekämpfung geringfügiger Verletzungen der Strafgesetze1 habe ich bereits darauf hinge-wiesen, daß den Konfliktkommissionen durch die Übertragung der Behandlung geringfügiger Verletzungen der Strafgesetze staatliche Aufgaben übertragen wurden. In dem Beitrag wurden daraus auch einige wichtige Schlußfolgerungen für die Aufgaben und die Arbeitsweise der Konfliktkommissionen sowie hinsichtlich der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsorgane mit den Konfliktkommissionen gezogen. Im folgenden sollen einige weitere Fragen behandelt werden, die sich unmittelbar für die Arbeit der Strafverfolgungsorgane ergeben. Dabei ist von der grundlegenden Feststellung äuszu-gehen, daß durch die Entwicklung der Konfliktkommissionen die Aufgaben der Strafverfolgungsorgane als Organe der staatlichen Leitung der Kriminalitätsbekämpfung nicht geändert wurden. Die Entstehung der Konfliktkommissionen mindert in keiner Weise die Verpflichtung, die die Strafverfolgungsorgane gegenüber den zentralen wie die örtlichen Organen der Staatsmacht haben, die wirksamsten Maßnahmen zur Einengung und schließlichen Überwindung der Kriminalität zu treffen. Diese Tatsache ist Ausdruck der von N. S. Chruschtschow auf dem XXI. Parteitag der KPdSU getroffenen prinzipiellen Feststellung, „daß der Übergang einzelner Funktionen von den Staatsorganen an die gesellschaftlichen Organisationen keineswegs eine Schwächung der Rolle der sozialistischen Staaten im Aufbau des Kommunismus bedeutet. Die Ausübung einer Reihe derzeit staatlicher Funktionen durch die gesellschaftlichen Organisationen wird die politische Grundlage der sozialistischen Gesellschaft erweitern und festigen, sie wird eine weitere Entwicklung der sozialistischen Demokratie gewährleisten.“2 Es geht hier also um die Verbreiterung und damit gleichzeitig Vertiefung der Grundlagen der Verbrechensbekämpfung. Das bedeutet insbesondere für die Strafverfolgungsorgane, daß es auch notwendig ist, neue Formen der staatlichen Leitung der Verbrechensbekämpfung zu entwickeln, die dem neuen Entwicklungsstadium entsprechen. Das betrifft insbesondere die Formen der Zusammenarbeit mit den Konfliktkommissionen und ihrer Anleitung. Wenn hier von Anleitung der Konfliktkommissionen durch die Strafverfolgungsorgane die Rede ist, so soll damit durchaus nicht die Verantwortlichkeit der Gewerkschaften für die allseitige Anleitung der Konfliktkommissionen gemindert werden. Es soll auch in keiner Weise Erscheinungsformen der Gängelei der Konfliktkommissionen das Wort geredet werden. Wie die Konfliktkommission eine ihr übertragene Sache behandelt, ist ihre Sache, und jede Bevormundung hierbei wäre ein Verstoß gegen die sozialistische Demokratie. Die Anleitung der Konfliktkommissionen durch die Strafverfolgungsorgane und zu dieser sind sie 1 MJ 1961 S. 336 ft. 2 vgl. Chruschtschow. Über die Kontrollziffern für die Entwicklung der Volkswirtschaft der UdSSR in den Jahren 19S9 bis 1965, Berlin 1959, S. 130 1. kraft ihrer staatlichen Verantwortung berechtigt und verpflichtet besteht vor allem in der Einstellung von Strafverfahren und ihrer Übergabe an die Konfliktkommission. Es ist von großer Wichtigkeit, daß diese Bedeutung der Verfahrenseinstellung voll begriffen wird. Die Einstellung eines Strafverfahrens in den hier betrachteten Fällen ist keineswegs also ein mehr oder weniger formaler Akt, durch den ein Vorgang zum Abschluß gebracht wird. ’ Vielmehr ist sie eine Form staatlicher Leitung, eine Form der Führung des Menschen zum sozialistischen Bewußtsein, eine Form der Bekämpfung und Überwindung der Kriminalität. Das gleiche gilt prinzipiell auch für die Verfahrenseinstellungen nach § 8 StEG. Auch hier geht es darum, die Verfahrenseinstellung zu einem Mittel der Führung der Menschen, des Kampfes um die sozialistische Bewußtheit zu machen. Deshalb besteht .im Fall einer Verfahrenseinstellung nach § 8 StEG eine wichtige Aufgabe der Strafverfolgungsorgane darin, die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Verhalten des Täters zu unterstützen. Denn auch hier handelt es sich letzten Endes um die Beseitigung von Überresten des Kapitalismus, die, wenn nichts geschieht, auch zu Wurzeln der Kriminalität werden können. Aus dem Gesagten ist ersichtlich, wie falsch die Auffassung einiger Untersuchungsorgane ist, daß die sorgfältige Ermittlung bei minderschweren Handlungen nicht lohne, weil dabei „nichts herauskomme“, d. h. kein Gerichtsverfahren durchgeführt wird. Wenn bei einer geringfügigen Verletzung der Strafgesetze ausschließlich gesellschaftliche Maßnahmen getroffen werden, dann dient das in der gleichen Weise der Erfüllung unserer Hauptaufgaben wie die Durchführung eines Strafverfahrens, ist oft sogar noch wirksamer. Eine entscheidende Voraussetzung dafür ist aber die sorgfältige Ermittlung des Sachverhalts. Die Einstellung eines Strafverfahrens und die Übergabe an die Konfliktkommission sind Entscheidungen, die von den Strafverfolgungsorganen größtes Verantwortungsbewußtsein und Kldfheit über die Aufgabe unserer Strafrechtspflege verlangen. In den hier betrachteten Fällen hat das Strafverfolgungsorgan in der Regel zwei Fragen zu prüfen: 1. ob eine gesellschaftsgefähriiche Handlung vorliegt oder nicht, d. h., ob die Voraussetzungen von § 8 StEG vorliegen; 2. wenn die Handlung gesellschaftsgefährlich ist, ob sie von geringer GeseUschaftsgefährlichkeit ist und ob alle Voraussetzungen vorliegen, sie nach § 2 EGAGB an die Konfliktkommission zu übergeben. Tm Fall der fehlenden GeseUschaftsgefährlichkeit ist gleichzeitig darüber zu beraten, welche anderen gesellschaftlichen Maßnahmen durchzuführen sind, um auf den Täter erzieherisch einzuwirken (z. ff Durchführung eines Disziplinarverfahrens, Aussprache über die Handlung im Kollektiv des Täters oder auch vor der Konfliktkommission). Das Wesen der Gesellsehaftsgefährliehkeit einer Handlung Wie man sieht, ist eine der entscheidenden Fragen, die von den Strafverfolgungsorganen zu prüfen sind, die nach Vorhandensein und Grad, der Gesellschafts- 449;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 449 (NJ DDR 1961, S. 449) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 449 (NJ DDR 1961, S. 449)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Ausschließungsscheine der Wehrkreiskommandos sind als Werteffekten zu behandeln und bei der Entlassung gegen gesonderte Quittung auf der Abgangsverhandlung auszuhändigen.

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