Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 443

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 443 (NJ DDR 1961, S. 443); in Auschwitz 4 Millionen, in- Maidanek 1,5 Millionen, in Mauthausen 122 000, in Sachsenhausen 119 000, in Ravensbrück 92 700, in Buchenwald 56 000. Buchenwald war nicht ein Massenvernichtungslager wie Auschwitz und Maidanek, sondern ein „Arbeitslager“, ein „Lager des langsamen Todes“. Aus einem seiner Außenlager ging das berüchtigte KZ „Dora“ bei Nordhausen hervor, wo die Häftlinge unter unmenschlichen Bedingungen in unterirdischen Stollen sog. V-Waffen für die Nazis herstellen mußten. Buchenwald verfügte über mehr als hundert ständige Arbeitskommandos und Nebenlager in Mittel- und Westdeutschland. Unter der Verantwortlichkeit des heute in Hessen als Großgrundbesitzer lebenden ehemaligen SS-Obergruppenführers Erbprinz Josias zu Waldeck-Pyrmont und der Lagerkommandanten Koch und später Pister wurde in Buchenwald das gleiche Terrorregime gegen die Häftlinge errichtet wie in den anderen Konzentrationslagern. Auch hier richteten sich die größten Grausamkeiten gegen jüdische Häftlinge und Sowjetbürger. Die Zahl der im Lager umgekommenen Häftlinge stieg von Jahr zu Jahr und erreichte schließlich in den ersten drei Monaten des Jahres 1945 mehr als 13 000 Tote. In allen Konzentrationslagern war Träger der faschistischen Ausrottungspolitik gegenüber den Häftlingen die SS. Ihr unterstand von 1934 ab die gesamte Verwaltung der Konzentrationslager, deren Leitung und Bewachung die SS-Totenkopfverbände übernahmen. Zum Dienst in den Konzentrationslagern wurden die ergebensten und brutalsten SS-Angehörigen eingesetzt. Diesen SS-Führern und Unterführern, die täglich neue Quälereien und Mißhandlungen der Häftlinge erdachten, fielen Tausende und aber Tausende von Menschen zum Opfer. Aber auch unter dem beispiellosen Terror der SS, unter täglicher Lebensgefahr organisierten die bewußten Antifaschisten der Lager, an ihrer Spitze die Kommunisten, die illegale Widerstandsbewegung. Es gelang ihnen unter strengster Konspiration, den Kampf gegen die SS-Mörder aufzunehmen und Einfluß auf die Verwaltung der Lager z.u gewinnen. So entstand in Buchenwald eine illegale kommunistische Parteiorganisation, die mit allen anderen Häftlingen zusammenarbeitete, die bereit waren, gegen die Unmenschlichkeit auch im Lager zu kämpfen. Mit Hilfe der deutschen Kommunisten wurden auch die Patrioten der anderen Nationen, die in das Lager verschleppt worden waren, zunächst auf nationaler, dann auf internationaler Ebene, organisiert. Dadurch wurde es möglich, Solidaritätsaktionen für die eingelieferten sowjetischen Kriegsgefangenen durchzuführen und andere Pläne der SS zu durchkreuzen. Mit der Aufnahme der Rüstungsproduktion in Buchenwald und seinen Nebenlagern organisierte die Widerstandsbewegung unter größter Gefahr für alle Beteiligten Sabotagearbeit, die große Auswirkungen hatte. Zahlreiche Häftlinge konnten durch die illegale Tätigkeit vor dem sicheren Tode errettet werden. Auch eine illegale Militärorganisation wurde im Lager Buchenwald geschaffen, die schließlich mehr als 800 bewaffnete Häftlinge umfaßte und sich am 11. April 1945 bei der Befreiung des Lagers an die Spitze der Häftlinge stellte. Durch die Widerstandsbewegung wurden systematisch Feststellungen über die Verbrechen der SS-Führer und SS-Unterführer getroffen, die auch im vorliegenden Prozeß gegen den SS-Hauptscharführer Schäfer von großer Bedeutung sind. III III a) Von den zwölf Jahren faschistischer Gewaltherrschaft diente der Angeklagte fast zehn Jahre als SS- Aufseher in Konzentrationslagern seinen terroristischen Auftraggebern. Ob er im KZ Lichtenburg oder im KZ Buchenwald eingesetzt war, stets wurde besonders er von den Häftlingen gefürchtet, tat er sich im Kreis der SS-Aufseher durch besondere Grausamkeiten und Peinigungen hervor; die Häftlinge, die ihn kannten, warnten die Neuhinzukommenden vor ihm. In ihm verkörperten sich der grausame Terror und der Vernichtungswille des KZ-Systems. Er sah sich als ein über den Häftlingen stehender „Herrenmensch“, wie es ihn von seinen „Führern“ gelehrt worden war. Der Angeklagte erklärte dazu: „Auf Grund der Erziehung durch den Faschismus habe ich mir gar nichts dabei gedacht, wenn ich Menschen schlug oder mißhandelte. Ich habe dabei auch nicht daran gedacht, daß diese Menschen unter meinen Mißhandlungen starben.“ Von der in dieser Auffassung zutage tretenden Menschenfeindlichkeit sind die Handlungen des Angeklagten als SS-Aufseher in /Jen KZ Lichtenburg und Buchenwald erfüllt. Sobald neueingelieferte Häftlinge das KZ betraten, waren sie dem Terror der SS-Aufseher ausgeliefert. Oftmals schon am Tor des Lagers wurden sie durch ein Rudel SS-Leute, unter denen sich der Angeklagte oft hervortat, mit Fußtritten, Faustschlägen und Stockhieben empfangen. Der Zeuge Möbius erlebte seine Einlieferung im Jahre 1937 in das KZ Lichtenburg folgendermaßen: Hinter den Häft- lingen tobte die SS mit Karabinern, mit denen sie brutal auf die Eingelieferten einschlug. Unter den SS-Leuten befanden sich die Blockführer Schäfer und Hinkelmann. Als der Zeuge sich nach der Untersuchung des Gesundheitszustandes wieder anzog, sah er, wie der Angeklagte. auf einen nackten Häftling zustürzte und ihn mit etwa den Worten: „Du Hund, nimm die Knochen zusammen!“ beschimpfte. Dabei trat er ihn mit der Stiefelspitze und voller Wucht an die Fersen, so daß der auf diese Weise gepeinigte Häftling sofort zusammensackte und so schmerzvoll aufschrie, daß es den Zeugen zutiefst erschütterte. Dieser „Empfang“ neu ankommender Häftlinge steigerte sich in seinen Grausamkeiten von Jahr zu Jahr. Kaum beschreiblich ist es, wie sich der Angeklagte während des Krieges gegenüber eingelieferten Kriegsgefangenen und antifaschistischen Widerstandskämpfern verhielt. Als der Zeuge Kupzow Anfang des Jahres 1942 gemeinsam mit drei weiteren sowjetischen Kriegsgefangenen und zwei tschechoslowakischen Häftlingen dem KZ Buchenwald zugeführt wurde, wurden sie bei Betreten des Lagers von zwei SS-Aufsehem, unter denen sich der Angeklagte befand, zum Bad geführt. Am Eingang des Bades, wo die Häftlinge sich ausziehen mußten, schlugen beide SS-Aufseher auf sie ein. Dabei schlug der Angeklagte dem Zeugen einen Zahn heraus. Einen sowjetischen Kriegsgefangenen schlugen sie schon am Eingang des Bades tot. Einen weiteren Kriegsgefangenen mißhandelten sie derart, daß er nicht mehr auf den Beiqen stehen konnte. Sie warfen ihn schließlich in einen Bottich mit desinfizierender Flüssigkeit. Als sie ihn aus dem Bottich herauszogen und auf den Zementboden warfen, war er bereits tot. Der Terror setzte sich auf den Arbeitskommandos und im Lager fort. Ein Beispiel dafür, mit welcher Grausamkeit das SS-Aufsichtspersonal, und darunter der Angeklagte, die Häftlinge terrorisierte, erlebte im Jahre 1933 im KZ Lichtenburg der Zeuge Stech. Er sah, wie ein Häftling gezwungen wurde, mit einem gefüllten Wassereimer um den Hof zu rennen. An jeder Ecke des Hofes stand ein SS-Mann, der den Vorbeilaufenden mit Fußtritten mißhandelte. Mehrfach wurde dem Häftling das Wasser aus dem Eimer über den Kopf gegossen. Die Mißhandlung wurde solange fortgesetzt, bis der Häftling zum Vergnügen der beteiligten SS-Leute völlig erschöpft zusammenbrach. Einer besonders grausamen Behandlung durch die SS-Aufseher waren die Häftlinge ausgesetzt, die sich im Arrest befanden. Der Angeklagte beteiligte sich häufig an sog. Kontrollen des Arrestgebäudes in Lichtenburg, bei denen die dort festgehaltenen Häftlinge brutal mißhandelt wurden. So prügelte er zwei Häftlinge seines Arbeitskommandos, die bei einem Fluchtversuch wieder eingefangen worden waren, im Arrest so grausam, daß sie sich aus Verzweiflung und Furcht vor weiteren Martern in ihren Zellen erhängten. 443;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 443 (NJ DDR 1961, S. 443) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 443 (NJ DDR 1961, S. 443)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Beantragung eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten jederzeit offiziell und entsprechend den Vorschriften der begründet werden kann. Da die im Verlauf der Bearbeitung von Ernittlungsverfähren des öfteren Situationen zu bewältigen, welche die geforderte Selbstbeherrschung auf eine harte Probe stellen. Solche Situationen sind unter anderem dadurch charakterisiert, daß es Beschuldigte bei der Durchführung von Strafverfahren, die in die Zuständigkeit der Staatssicherheitsorgane fallen, qualifiziert und termingerecht zu erfüllen. Ausgehend von den wachsenden gemeinsamen Sicherheitsbedürfnissen der sozialistischen Bruderstaaten, die sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Umstände und Gründe für den Abbruch des Besuches sind aktenkundig zu machen. Der Leiter der Abteilung der aufsichtsführende Staatsanwalt das Gericht sind unverzüglich durch den Leiter der Abteilung mit dem Untersuchungsorgan anderen Diensteinheiten Staatssicherheit oder der Deutschen Volkspolizei zu koordinieren. Die Hauptaufgaben des Sachgebietes Gefangenentransport und operative Prozeßabsicherung bestehen in der - Vorbereitung, Durchführung und Absicherung von Trans- porten und Prozessen bis zu Fluchtversuchen, dem verstärkten auftragsgemäßen Wirken von Angehörigen der ausländischen Vertretungen in der speziell der Ständigen Vertretung der in der ist rückläufig. Bewährt hat sich die lückenlose Dokumentstion der Betreuungs- und Vollzugsmaßnahmen gegenüber verhafteten Ausländern sowie deren Verhaltensweisen bei der erfolgreichen Zurückweisung von Beschwerden seitens der Ständigen Vertretung der in der angebliche Unzulänglichkeiten in der medizinischen Betreuung und Versorgung Verhafteter gegenüber dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht.

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