Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 442

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 442 (NJ DDR 1961, S. 442); 162 734 Schutzhäftlinge, 27 369 politische Angeklagte und t 112 432 politische Verurteilte. Zu Beginn des Krieges verhaftete die Gestapo sofort weitere Gruppen von Hitler-Gegnern und brachte sie in die Konzentrationslager. Zur gleichen Zeit begannen sich diese Lager mit den Patrioten aus den von der faschistischen Aggression betroffenen Ländern zu füllen. Im Laufe des Krieges überzog das Netz der Konzentrationslager nicht nur Deutschland, sondern alle überfallenen Länder vor allem Osteuropas. Es entstanden die Lager Auschwitz, Maidanek, Treblinka, Mauthausen, Theresienstadt, um nur einige der bekanntesten zu nennen. Jedes dieser Lager verfügte ebenso wie die großen Lager im damaligen Reichsgebiet über eine Vielzahl von Außen- und Nebenlagern. Die Konzentrationslager wurden die wichtigsten Zentren für die systematische Ausrottung der jüdischen Bevölkerungsteile Deutschlands und der überfallenen europäischen Staaten. Zur Verwirklichung dieser, in der Geschichte der Menschheit beispiellosen Mordpolitik hatten die von dem Ministerialrat im faschistischen Innenministerium und heutigen Staatssekretär und persönlichen Berater Adenauers, Dr. Hans Globke, erarbeiteten, kommentierten und der „Endlösung der Judenfrage“ dienenden und später entsprechend ergänzten sog. Nürnberger Gesetze entscheidende Bedeutung. Sie waren Ausgangspunkt und scheinlegale Grundlage für das verbrecherische Treiben der SS-Führer vom Schlage eines Eidvmann. Durch diese Gesetze und ihre Ausführung mit Hilfe der SS wurden Millionen und aber Millionen jüdischer Männer und Frauen, Kinder und Greise in die Konzentrationslager getrieben und dort vor allem in den „Todesfabriken“ von Auschwitz und Maidanek vernichtet. Der faschistische deutsche Imperialismus bezog diese Stätten des Grauens und der Vernichtung in sein Streben nach höchstem Profit ein. Bei minimaler Nahrung, menschenunwürdiger Unterbringung und fast fehlender medizinischer Versorgung wurden die Opfer der faschistischen Barbarei zu Zwangsarbeit von 10, 12 und 16 Stunden täglich angetrieben. Die Arbeit wurde in den Konzentrationslagern systematisch zur schwersten Quälerei entwickelt und gipfelte in dem faschistischen Grundsatz der „Vernichtung durch Arbeit“. Vor allem nach den Überfällen auf viele europäische Staaten wurden die Konzentrationslager riesige internationale Umschlagplätze zur Beschaffung von Arbeitssklaven für die deutschen Monopole. Die Häftlinge wurden durch die SS an die größten Konzerne „vermietet“. Allein im September 1944 bezog der Krupp-Konzern auf diese Weise 12 326 billige Arbeitssklaven vom Konzentrationslager Buchenwald. Die IG-Farben betrieb in Monowitz bei Auschwitz eine Fabrik, in der ständig 7000 KZ-Häftlinge arbeiten mußten.' Zur Einrichtung des dafür erforderlichen Konzentrationslagers stellte die IG-Farben zwei Millionen Mark zur Verfügung und bestimmte weitgehend die barbarische Lagerordnung. Häftlinge aus Buchenwald waren in zahlreichen großen Rüstungsbetrieben und Konzernen eingesetzt, wie Bayerische Motorenwerke Eisenach, Junkers Flugzeugwerke, Solvay-Werke Bernburg, Bochumer Verein für Gußstahlfabrikation, Rheinmetall Borsig-AG Düsseldorf, Gelsenberg Benzin-AG Gelsenkirchen, Ford-Werke Köln und viele andere. Um die Häftlinge bis zum äußersten für die Rüstungsindustrie und die Profite der Monopole auszunutzen, erließ die SS entsprechende Befehle. So hieß es in einem Befehl des Chefs des SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes, SS-Obergruppenführers Pohl: „Die Arbeitszeit ist an keine Grenzen gebunden. Ihre Dauer hängt von der betrieblichen Struktur des Lagers und von der Art der auszuführenden Arbeiten ab und wird vom Lagerkommandanten allein festgesetzt.“ Die menschenunwürdige Behandlung und die grenzenlose Ausbeutung der Häftlinge führte dazu, daß wie aus einem Rundschreiben der SS-Führung vom 28. Dezember 1942 hervorgeht im 2. Halbjahr 1942 von 136 000 Zugängen in allen Konzentrationslagern etwa 70 000 starben. Aber nicht nur die deutschen Monopole verdienten Millionen an der Ausbeutung der Häftlinge, sondern auch die SS selbst. Von ihr wurden eine Reihe von Firmen in den Konzentrationslagern geschaffen, wie die Deutschen Ausrüstungswerke, die Deutschen Erd- und Steinwerke und andere, die eine Organisation für die militärische Ausrüstung der SS-Verfügungstruppen darstellten. Vor allem aber ergibt sich aus den Abrechnungsbogen der Arbeitsstatistik für den Häftlingseinsatz, die z. B. in den Konzentrationslagern Buchenwald und Auschwitz erhalten sind, daß Privatfirmen für einen Häftlingshilfsarbeiter vier .Mark und für einen Facharbeiter sechs Mark täglich an die SS zu zahlen hatten. Auf diese Weise vereinnahmte die SS allein inv Lager Buchenwald im Jahre 1944 über 60 Millionen Mark. Die eigenen Firmen der SS zahlten nur 0,35 Mark für einen Hilfsarbeiter und 1,50 Mark für einen Facharbeiter pro Tag an das Lager. Die SS verdiente auch am Tod der ermordeten Häftlinge. Die Asche aus den Krematorien wurde als Dünger verwendet. Das abgeschnittene Frauenhaar allein aus Auschwitz 60 000 kg wurde an deutsche Firmen zum Preise von 0,50 Mark pro kg verkauft. Den Verstorbenen, den Ermordeten und den zur Zahnbehandlung kommenden Häftlingen wurden die Goldzähne ausgebrochen und das Gold zur Finanzierung der deutschen Rüstung abgeliefert. Von der IG-Farben-lndustrie wurde das Giftgas Zyklon B hergestellt, das in den Gaskammern der Konzentrationslager zur Vernichtung von Millionen Menschen verwandt wurde. Mit den Häftlingen wurden die verschiedensten „medizinischen Experimente“ im Aufträge deutscher Konzerne durchgeführt, wie Fleckfieberversuche, Infektionen anderer Art, Verbrennungen mit Phosphorbrandmasse usw. Auch in Buchenwald fanden derartige Versuche, die zum Tode von Hunderten Häftlingen führten, Statt. Ein besonders blutiges Kapitel in der Geschichte der faschistischen Konzentrationslager ist die Massenerschießung sowjetischer Kriegsgefangener. Nach Richtlinien der Wehrmachtsführung, die bereits einige Wochen vor dem heimtückischen Überfall auf die Sowjetunion erlassen wurden, wurden politische Kommissare der Sowjetarmee, Mitglieder der KPdSU und des Komsomol, Angehörige der Intelligenz und andere sowjetische Patrioten mit Hilfe von Spitzelgruppen der Gestapo in den Kriegsgefangenenlagern ermittelt. Diese willkürlich ausgewählten sowjetischen Kriegsgefangenen wurden dann auf Grund von Weisungen der SS- und Gestapo-Dienststellen zur Erschießung in die Konzentrationslager gebracht. Im Rahmen dieser Aktion, die im September 1941 begann und bis ins Jahr 1944 hineinreichte, wurden im Konzentrationslager Buchenwald mehr als 8400, im KZ Sachsenhausen mehr als 18 000 sowjetische Kriegsgefangene von SS-Angehö-rigen ermordet. Aber auch zahlreiche andere sowjetische Kriegsgefangene wurden unter gröblichster Verletzung des Völkerrechts in die Konzentrationslager eingeliefert und dort einer besonders brutalen Behandlung unterworfen, die nur wenige von diesen Sowjetbürgern überlebten. Insgesamt fielen dem faschistischen Terrorapparat in den Konzentrationslagern 11 Millionen Menschen zum Opfer, davon * 442;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 442 (NJ DDR 1961, S. 442) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 442 (NJ DDR 1961, S. 442)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der entsprechenden Strafrechtsnormen der die Einleitung der Ermittlungsverfahren vorzunehmen. In gleicher Weise ist hinsichtlich der übergebenen Ermittlungsverfahren vorzugehen. Im Zusammenhang mit der Einleitung, Bearbeitung und dem Abschluß der Ermittlungsverfahren ist zu gewährleisten, daß strafrechtliche Verantwortlichkeit nur mit Beweismitteln begründet wird, die dem insbesondere in geregelten Grundsatz der Gesetzlichkeit der Beweisführung entsprechen. Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Außenhandelsbetrieben, sind größere Anstrengungen zu unternehmen, um mittels der politisch-operativen Arbeit, insbesondere der Arbeit mit diese Organe sauber zu halten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X