Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 422

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 422 (NJ DDR 1961, S. 422); £ius der Praxis fjur die Praxis Verbesserung der Erziehungsarbeit in den Jugendwerkhöfen Die Justizverwaltungsstelle des Bezirks Cottbus hat sich in Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt des Bezirks das Ziel gesetzt, die Kreise Hoyerswerda und Lübben zu Beispielkreisen zu entwickeln und die dort gewonnenen Erfahrungen den anderen Kreisen zu vermitteln. Die Aufgabe bestand somit darin, den Kreisgerichten Hilfe und Anleitung auf dem Gebiet der Rechtsprechung und der politischen Massenarbeit zu geben, wobei besonderes Augenmerk auf eine gute Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht gelegt wurde. Bei der Einschätzung der Arbeit des Kreisgerichts Hoyerswerda wurde festgestellt, daß es zwar mit dem Rat des Kreises und den einzelnen Kommissionen zusammenarbeitet, diese Zusammenarbeit aber nicht immer benutzt wurde, um die sich in der Strafrechtspflege zeigenden Schwerpunkte in den Fragen der Ordnung und Sicherheit gründlich zu behandeln. So war z. B. bekannt, daß im Jugendwerkhof im BKW „John Scheer“ keine Disziplin herrscht. Die Jugendlichen nahmen wahllos Fahrräder, Mopeds und Motorräder an sich, machten damit Fahrten, und in einem Fall konnten sie ein Moped wochenlang benutzen, ohne daß es bemerkt wurde. Einige Jugendliche benutzten Motorräder, um aus dem Werkhof zu fliehen. Der Leiterin des Referats für Jugendhilfe beim Rat des Kreises waren derartige Vorkommnisse nicht bekannt. Lediglich der Leiter der Abteilung Volksbildung wußte von einigen Mißständen. Erst auf unsere Anregung hin wurden Maßnahmen zur Veränderung der Zustände eingeleitet. I}amit gaben wir uns aber nicht zufrieden. Wir fuhren in den Betrieb. Dort stellten wir das gleiche wie beim Rat des Kreises fest. Die Betriebs-, Gewerkschafts- und FDJ-Leitung wußten zwar von dem Bestehen des Jugendwerkhofes und beklagten sich zum Teil über die Ausschreitungen der Jugendlichen, unternahmen aber nichts, um den Erziehern des Werkhofes bei der Erziehung der Jugendlichen zu helfen. Der Betrieb betrachtete die Insassen des Jugendwerkhofes als willkommene Arbeitskräfte, die wahllos überall dort eingesetzt wurden, wo eine Lücke entstanden war oder dringende Arbeiten zu verrichten waren. Diese Einstellung steht aber nicht im Einklang mit den in der Programmatischen Erklärung und dem Beschluß des' Staatsrates vom 30. Januar 1961 niedergelegten Grundsätzen unserer Rechtspflege. Denn der Ausgangspunkt der Programmatischen Erklärung ist, daß die neuen und großen Probleme, die in unserer Zeit zu lösen sind, „nur bei voller Entfaltung aller Fähigkeiten des Volkes gelöst werden können“1. Durch die Verlegung von Jugendwerkhöfen an Schwerpunkte unseres sozialistischen Aufbaus sollen die jungen Menschen mit der Produktion verbunden und zu sozialistisch handelnden Bürgern erzogen werden. Deshalb muß die Erziehung durch die Arbeitskollektive vorgenommen und darf nicht dem Selbstlauf überlassen werden. Die Betriebsleitungen der Betriebe, in deren Bereich sich Jugendwerkhöfe befinden, tragen eine große Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Die gleiche Aufgabe fällt aber auch der Parteiorganisation, der Gewerkschaftsleitung und der FDJ sowie dem Er- 1 vgl. Walter Ulbricht, Antwort auf aktuelle politische, wirtschaftliche und menschliche Probleme, Neues Deutschland vom 23. März 1961 (Ausg. B), S. 4. zieherkollektiv zu. Ihre Verantwortung besteht gerade darin, den Erziehungsprozeß so zu gestalten, daß die kollektive Arbeit als Mittel der Erziehung auf das Bewußtsein der Jugendlichen wirkt. Dies erfordert eine planmäßige und zielstrebige Zusammenarbeit des Erzieherkollektivs mit den jeweiligen Institutionen des Betriebes, insbesondere mit den Ausbildungsstätten. Das trifft für die Arbeit in der Produktion und auch für die Qualifizierung in den Betriebsakademien oder sonstigen Ausbildungsstätten zu. Die Erzieher müssen sich auf die Kräfte in den Betrieben stützen können und sind deshalb verpflichtet, die Probleme der Erziehungsarbeit in den Betrieb, in die Abteilungen und Brigaden hineinzutragen, um unmittelbar am Arbeitsplatz zu beraten und festzulegen, mit welchen Methoden und mit welchen Mitteln der Erziehungsprozeß am erfolgreichsten durchgeführt werden kann. Die Insassen des Jugendwerkhofes sind junge Menschen, die beweisen sollen, daß sie mit ihrem früheren Verhalten gebrochen haben und bereit sind, sich z. B. als vollwertige Facharbeiter in das große Kollektiv der Werktätigen einzureihen. Die Arbeiter und leitenden Funktionäre in den Betrieben müssen dieses Ziel unserer humanistischen Strafrechtspflege kennen und sich verantwortlich fühlen für die ihnen anvertrauten Jugendlichen, auch wenn diese einmal im Leben gestrauchelt sind. Denn wir „beurteilen einen jungen Menschen in erster Linie danach, wie er seine Pflicht in der Arbeit für den sozialistischen Aufbau erfüllt, wie er lernt, wie er darum ringt, sich zu einem Menschen unserer sozialistischen Zeit zu entwickeln“. Dieser Hinweis des Politbüros der SED im Kommunique zu Problemen der Jugend- muß von uns unbedingt beachtet werden. Gleichzeitig wird in diesem Dokument aber auch der Weg gewiesen, w i e wir unsere jungen Menschen, besonders auch die, die „sich über das Neue unseres Lebens noch wenig Gedanken machen, in den Tag hinein leben und mitunter sogar auf eine schiefe Bahn geraten“, zu aktiven Erbauern der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu erziehen haben. Viele Jugendliche des Werkhofes haben bereits bewiesen, daß sie mit ihrem früheren schlechten Verhalten gebrochen haben. So waren viele z. B. freiwillig bereit, bei Noteinsätzen Gefahren zu beseitigen, und sie waren beleidigt, als man sie einmal nicht eingesetzt hatte. In einer solchen Bereitschaft zeigen sich doch positive Ansätze dafür, daß sich in ihrem Bewußtsein Veränderungen vollziehen. Selbstverständlich ist die Entwicklung des Bewußtseins der Jugendlichen unterschiedlich und nicht konfliktlos. In persönlichen Rücksprachen mit einigen Jugendlichen des Werkhofes kam auch zum Ausdruck, daß keine Klarheit über ihre Ausbildungsmöglichkeiten herrscht. Sie klagten darüber, daß sie zum Teil schon zwei Jahre dort leben und trotz Zusage bisher keinen Ausbildungsvertrag erhalten haben. Dieses Problem muß durch die Zusammenarbeit der Leitung des Jugendwerkhofes mit der Leitung des Betriebes und dem Rat des Kreises geklärt werden, um den schon während des Strafverfahrens begonnenen Erziehungsprozeß durch kollektive, gesellschaftlich nützliche Arbeit fortzusetzen. Der Rat des Kreises hat sich auf Grund unserer Hinweise unter Leitung des Leiters der Abteilung Volksbildung mit dem Jugendwerkhof gründlicher beschäftigt. Es wurde eine Beratung mit dem Kollektiv 1 Neues Deutschland vom 11. Februar 1961 (Ausg. B), S. 2. 422;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 422 (NJ DDR 1961, S. 422) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 422 (NJ DDR 1961, S. 422)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan regelrecht provozieren wellten. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der Strafverfahren und der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten mit den Leitern der Abteilungen XIV; Unterstützung der Leiter der Abteilungen bei der Durchführung der ersten körperlichen Durchsuchung und der Dokumentierung der dabei aufgefundenen Gegenstände und Sachen als Möglichkeit der Sicherung des Eigentums hinzuweiseu. Hierbei wird entsprechend des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame FesojgUüg der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite. Zur Bedeutung der Rechtsstellung inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Suizidversuche Verhafteter erkannt und damit Suizide verhindert wurden, unterstreich diese Aussage, Während die Mehrzahl dieser Versuche ernsthaft auf die Selbsttötung ausgerichtet war, wurden andere Suizidversuche mit dem Ziel der Schaffung einer eindeutigen Beweislage, auf deren Grundlage dann VerdächtigenbefTagungen oder gar vorläufige Festnahmen auf frischer Tat erfolgen können, genutzt werden.

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