Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 42

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 42 (NJ DDR 1961, S. 42); Weitergabe von „oben nach unten“. Hier versagen noch oft sowohl die Abteilungsleiter innerhalb der zentralen Organe als auch die Leiter in den Bezirken. Die Leiter in den Bezirken müssen die Rechtsprechung ihrer Kreise, der Kreisgerichtsdirektor und Kreisstaatsanwalt die ihres Kreises kennen. Dazu gehört auch die Kenntnis über die Auswirkung zumindest jedes Strafurteils im Betrieb; in der LPG, im Wohnbereich, in der Gemeinde. Es darf keine Einschätzung eines Urteils mehr geben, in der nicht auch diese Frage beantwortet ist. Genosse Walter Ulbricht schloß seine Ausführungen mit den Worten: „Das 11. Plenum ist der Beginn einer großen Arbeit.“ Alle müssen von dem ernsthaften Bemühen, im Sinne seiner Beschlüsse die Arbeit zu verändern, durchdrungen sein. Das Jahr 1961 hat begonnen. Schon haben die Arbeiter in der Produktion gezeigt, daß sie die nicht einfachen Aufgaben von Anfang an meistern werden. Ihre volle endgültige Erfüllung hängt von großer ideologischer Arbeit, d. h. von der Klarheit in den Köpfen gerade über alle die Fragen, die das 11. Plenum in ihrem Zusammenhang behandelt hat, ab. Wir müssen sie in unseren eigenen Köpfen schaffen und durch unsere Arbeit dazu beitragen, daß sich diese Klarheit in der ganzen Bevölkerung immer überzeugender durchsetzt. Dr. WALTER ORSCHEKOWSKI, Direktor des Instituts für Strafrecht der Karl-Marx-Universität Leipzig Dt. GERHARD STILLER, Direktor des Instituts für Strafrecht der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Ein Beitrag der Rechtswissenschaft zur Richterwahl 1860 Rezension des Heftes 10,1960 der Zeitschrift ,.Staat und Recht" I Es ist zu begrüßen, wenn von seiten der Rechtswissenschaft in Heft 10 der Zeitschrift „Staat und Recht“ 1960 in einer Reihe von Beiträgen anläßlich der Richterwahl 1960 zu Grundfragen der Organisierung der Rechtsprechung und der Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit Stellung genommen wird. Mit diesen Beiträgen wird der gelungene Versuch gemacht, die auf der Babelsberger Konferenz, dem V Parteitag und den nachfolgenden Plenen des Zentralkomitees der SED dargelegte Linie der gesetzmäßigen Entwicklung von Staat und Recht in der sozialistischen Gesellschaft zielstrebig und auf breiterer Ebene weiterzuführen. Dabei handelt es sich allerdings fast ausschließlich um Beiträge zur Entwicklung des Strafrechts und der Tätigkeit der Straforgane. So sehr die Initiative der Strafrechtswissenschaftler zu begrüßen und anerkennend hervorzuheben ist, bleibt es doch bedauerlich, daß gerade zu diesen Problemen die Beiträge der Staatsrechts-, Zivilrechts- und Zivilprozeßrechtswissenschaftler von der Arbeit des Kollektivs unter Leitung von Prof. Schumann abgesehen fehlen. Insgesamt ist in allen Beiträgen das Bestreben sichtbar, an die behandelten Grundfragen von der Rolle unseres Staates und Rechts in der Periode des vollentfalteten sozialistischen Aufbaus heranzugehen. Das ist zwar nicht in allen Beiträgen in der gleichen Tiefe gelungen, aber allen Beiträgen ist das positive Bemühen gemeinsam, die Theorie des Marxismus-Leninismus und die Beschlüsse der Partei schöpferisch anzuwenden. Man kann deshalb erwarten, daß sich an Hand der dargelegten Grundfragen und der aufgeworfenen Probleme eine fruchtbare Diskussion entwickeln wird, die zur Vertiefung und Verbreiterung der Fragen führt. Vor allem sollten die Praktiker Stellung nehmen und die Richtigkeit und den Nutzen der entwickelten Grundsätze für ihre Arbeit überprüfen und demonstrieren. Wenn wir bemerkten, daß nicht alle Beiträge die gleiche theoretische Tiefgründigkeit besitzen, so meinen wir, daß die im ersten Beitrag zur Organisierung des Kampfes der Volksmassen gegen die Kriminalität prinzipiell richtige Ausgangsposition und die erörterten Probleme in den folgenden Artikeln nicht auf der gleichen Höhe theoretisch weitergeführt und ausgestaltet werden. Unseres Erachtens ist der einleitende Artikel zu ausschließlich im Grundsätzlichen verhaftet, während es den nachfolgenden Artikeln zum Teil an Schlußfolgerungen und Feststellungen für die weitere Entwicklung und Ausgestaltung der sozialistischen Staats- und Rechtstheorie, insbesondere der Strafrechtsund Strafprozeßrechtstheorie, mangelt. Diese Feststellung vom unterschiedlichen theoretischen Niveau der Arbeiten steht auch damit im Zusammenhang, daß auf die gesonderte Behandlung der politisch-ideologischen Linie der Kriminalitätsbekämpfung an Hand der Entwicklung einer sozialistischen Verbrechens- und Strafentheorie verzichtet wird. Diese Problematik wird zwar im einleitenden Artikel berührt. aber in den folgenden Beiträgen gehen diese Zusammenhänge mehr oder weniger unter. Im Prinzip ist die Konzentrierung auf die Fragen der Organisierung der Kriminalitätsbekämpfung und der Zusammenarbeit der Justiz- und-Sicherheitsorgane mit den Organen der Staatsmacht zur schrittweisen Überwindung der Kriminalität als notwendiger Seite des Kampfes um den Sieg des Sozialismus unter den konkreten Bedingungen in der DDR richtig. Die gesamte Richterwahl stand im Schwerpunkt unter dieser Fragestellung, was sich aus der Begründung des Gesetzes über die Wahl der Richter der Bezirks- und Kreis-gerichte vor der Volkskammer und den nach folgenden grundsätzlichen Artikeln ergibt. Die in Heft 10 veröffentlichten Beiträge dürfen folglich nicht so verstanden werden, als wäre die Entwicklung der Justizorgane zu sozialistischen Staatsorganen und die allseitige Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Strafpolitik der Arbeiter-und-Bauern-Macht im Prozeß des sozialistischen Aufbaus ausschließlich oder vor allen Dingen ein organisatorisches Problem. Die prinzipielle politisch-ideologische Linie, auf der sich diese „Organisation“ vollzieht und die sich in konkreten staatlichen Maßnahmen und über die Strafen durchsetzt, darf vom Leser nicht außer acht gelassen werden. Das würde das Verständnis für die prinzipiell richtig behandelten Probleme der Organisierung der Rechtsprechung erschweren. . Die nachfolgende Einschätzung der einzelnen Artikel und die knappe Angabe des Inhalts kann und darf ihr 42;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 42 (NJ DDR 1961, S. 42) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 42 (NJ DDR 1961, S. 42)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners aufzuklären sie in von uns gewollte Richtungen zu lenken. Das operative erfordert den komplexen Einsatz spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden und stellt damit hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung in Zivil, Organisierung der Außensicherung des Gerichtsgebäudes. Die Sympathisanten versuchten den Verhandlungssaal zu betreten und an der gerichtlichen Hauptverbandlang teilzunehmen.

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