Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 417

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 417 (NJ DDR 1961, S. 417); riehtskritik sind wir-jedoch nicht * immer mit der gleichen Zielrichtung vörgegangen, so daß uns der Kritikbesehluß tatsächlich als eine „Mehrbelastung“ erscheinen kann. Auch Schur erweckt mit seinen Darlegungen den Anschein der Zweispurigkeit, wenn er Urteil und Kritikbeschluß nicht in ihrer Einheitlichkeit auf faßt und gerade ihre Unterschiede die zweifellos bestehen betont. Meines Erachtens müssen wir bei der Klärung dieser Fragen davon ausgehen, daß die Urteilsfindung, die Urteilsbegründung und der Kritikbeschluß nicht nebeneinander herlaufen, sondern im Strafprozeß zu einer Einheit erwachsen. Der Kritikbeschluß macht im erforderlichen Fall das Tätigwerden des sozialistischen Gerichts erst vollständig. Unsere Erfahrungen zeigen, daß in den meisten Fällen durch die Gerichtskritik auch Fragen behandelt werden, die nicht „nur in entfernter Beziehung zur Straftat stehen“, sondern selbst ein Moment zur Einschätzung der Gesellschaftsgefährlichkeit der betreffen- ’ den strafbaren Handlung sind. Gerade darin liegt auch die Wirkung der Gerichtskritik im Kampf gegen die Kriminalität, weil sie gesellschaftliche Verhältnisse verändern hilft, die letztlich der Kriminalität einen Nährboden gaben. Das Kreisgericht Annaberg hafte z. B. in zwei Verfahren fiber Straftaten zu entscheiden, die dadurch begünstigt wurden, daß Mitarbeiter der Kreissparkasse ihren Kontrollpflichten mangelhaft nachgekommen waren und Anweisungen über den Verkehr mit Bargeldschecks mißachtet hatten. Im ersten Verfahren war der Kritikbeschluß an die Kreissparkasse gerichtet worden; wir hatten in ihm die Umstände dargelegt, aus denen die Gesetzesverletzungen der Mitarbeiter der Kreissparkasse ersichtlich waren. Das Gericht erhielt zwar die Mitteilung, daß der Kritikbesehluß, ausgewertet worden war, die zweite Straftat zeigte jedoch, wie wenig unser Beschluß verändert hatte, denn wieder wurden diese Gesetzesverletzungen festgestellt. Es ist deshalb den Vorschlägen beizupflichten, de lege ferenda die gesetzliche Pflicht der kritisierten Organe zur schriftlichen Äußerung und Stellungnahme ähnlich der Regelung beim Einspruch des Staatsanwalts (§ 14 Abs. 2 StAG) festzulegen. In einem anderen Strafverfahren mußten sogar zwei Kritikbeschlüsse gefaßt wei'den. Nicht nur die Mitarbeiter der Kreissparkasse hatten durch Verletzung ihrer Pflichten und mangelnde Wachsamkeit günstige Bedingungen für die Begehung von Straftaten geschaffen, sondern auch die verantwortlichen Mitarbeiter des Rates einer Gemeinde hatten gegen die Prinzipien der staatlichen Leitungstätigkeit, der Qualifizierung der Mitarbeiter und die Haushaltsbestimmungen verstoßen undveine Atmosphäre geduldet, in der niemand dem anderen „weh tat“. Durch unsere Gerichtskritik wurde eine Verbesserung der staatlichen Tätigkeit in der Gemeinde erreicht. Die Werktätigen werden jetzt in breiterem Maße in die Arbeit einlaezogen. In der öffentlichen Volksvertretersitzung ließen vor allem die Beiträge der ständigen Kommissionen erkennen, daß man sich sehr gründlich mit dem Kritikbeschluß befaßt hatte. Gute Vorschläge wurden unterbreitet, und es wurde auch nicht mit Kritik gespart, die sich keineswegs auf den unmittelbaren Zusammenhang mit der Straftat beschränkte, sondern die gesamte Leitungstätigkeit im Auge hatte. Schur hat deshalb recht, wenn er auf die breite Einbeziehung der Werktätigen hinweist, die eine Gerichtskritik erst zur vollen Entfaltung bringen. Unsere Erfahrungen lehren uns aber auch, das Verhältnis von Gerichtskritik und Allgemeiner Aufsicht anders zu sehen als Schur; darauf wies schon B o h m hin3. Es ist zu betonen, daß erst in der gerichtlichen Hauptverhandlung umfassend und vollständig jede Straftat fest- 3 NJ 1961 S. 236. gestellt und ihre Gessllschaftsgefährlichkeit erkannt werden kann. Wir würden uns jedoch wichtiger gesetzlicher Mittel beraubeh, wollten wir im Laufe des Ermittlungsverfahrens die Möglichkeiten der Allgemeinen Aufsicht nicht zur Geltung kommen lassen. Schur setzt die Möglichkeit einer Kritik mit der Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Bürgern gleich und fordert für beide dieselben Voraussetzungen, wenn er sagt: „Eine Gesetzesverletzung kann stets erst dann Gegenstand der Kritik sein, wenn sie als solche in all ihren Zusammenhängen erwiesen ist“, und ein vorheriges Eingreifen im Wege der Allgemeinen Aufsicht sei mitunter zu einseitig4. Auf jede Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit muß sofort reagiert werden, wollen wir zielstrebig den Kampf gegen Gesetzesverletzungen führen und der Kriminalität den Boden entziehen. Unabhängig von der noch ausstehenden Gerichtskritik muß der Staatsanwalt bereits im Ermittlungsverfahren die notwendigen Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung von Gesetzesverletzungen staatlicher oder gesellschaftlicher Organe treffen. Das schließt keineswegs die Anwendung der Gerichtskritik aus, wenn dafür noch Veranlassung besteht. Ein Bürger hatte sich z. B. vor dem Kreisgericht Annaberg zu verantworten, weil er als Elektromeister die Aufbauänweisung bei der Aufstellung von Nachtstromspeicheröfen mißachtet und diese Geräte nicht mit den erforderlichen Thermokontakten versehen hatte, die die Elektrogeräte vor Überhitzen schützen sollen. Durch sein bewußt fahrlässiges Handeln entstand ein beträchtlicher Brandschaden am HO-Warenhaus. Bereits die ersten Ermittlungen ergaben, daß eine Reihe solcher Geräte ohne den Thermoschutz produziert und aufgestellt worden waren. Auch der Brandschutz war im HO-Warenhaus nicht vorschriftsmäßig organisiert. Hier mußten die Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt sofort Maßnahmen ergreifen, um weitere Brände zu verhüten. Wenn dies auch zunächst Maßnahmen anweisender und unmittelbar verändernder Art waren, so mußten doch die Organe der Technischen Überwachung, die bei der Genehmigung des Arbeitsprogramms dieser Geräte eine Reihe von Mängeln, z. B. auch in der Bedienungsanweisung, nicht beachtet hatten, auf diese Zustände hingewiesen werden. Nachdem dann im Gerichtsverfahren allseitig die Umstände des fahrlässig herbeigeführten Brandes aufgedeckt worden waren, wurde an den Verantwortlichen wegen der Vernachlässigung des Brandschutzes im HO-Warenhaus und an der Arbeit des FDGB-Kreisvor-standes im Hinblick auf die ungenügende Kontrolle und Anleitung der Handwerksbetriebe zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes Kritik geübt. Gleichzeitig mußten die Organe der Abt. F der Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei auf die Sicherung von Objekten, in denen sich solche Geräte befanden, hingewiesen werden. Die Konzeption von Schur ist auch noch aus einem anderen Grund abzulehnen. Die Untersuchungsorgane sollen von Beginn der Ermittlungen an bewußt auf die gesellschaftlichen Verhältnisse fördernd einwirken und auf die Erziehung der Bürger hinarbeiten. Bis zur Hauptverhandlung soll der Prozeß der Erziehung bereits voll entwickelt sein. Hat der Staatsanwalt bis zur Hauptverhandlung den Erziehungsprozeß wirksam begonnen und bereits im Ermittlungsverfahren mittels der Allgemeinen' Aufsicht auf die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit geachtet,' dann wird sich viel klarer der Charakter des gesellschaftlichen Widerspruchs, aus dem die Straftat erwuchs, in der Hauptverhandlung widerspiegeln, und es werden alle Umstände besser sichtbar, aus denen letzthin die Kraft 4 Schur, a. a. O. S. 235. So absolut, wie der Verfasser und teilweise auch Bohm die Darlegungen von Schur auffassen, will dieser nicht verstanden sein; D. Red. 417;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 417 (NJ DDR 1961, S. 417) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 417 (NJ DDR 1961, S. 417)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erfaßt wird. Eine Sache kann nur dann in Verwahrung genommen werden, wenn. Von ihr tatsächlich eine konkrete Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen. Die Angehörigen Staatssicherheit sind nach des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben. Die Lösung der in dieser Richtlinie gestellten Aufgaben hat im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien sowie in anderen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit hat der verantwortliche Vorführoffizier der. Vorsitzender, des Gerichts in korrekter Form darauf aufmerksam zu machen und so zu handeln, daß die dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Akten vorhandenen Informationen durch den sie erarbeitenden operativen Mitarbeiter subjektiv falsch widergespiegelt werden können, ohne daß es ihm bewußt wird.

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