Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 416

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 416 (NJ DDR 1961, S. 416); darin, die neue Qualität und die grundlegende Bedeutung des sozialistischen Eigentums als der Basis des Reichtums der gesamten Gesellschaft und ihrer einzelnen Mitglieder des menschlich-gesellschaftlichen Lebens überhaupt zu verdeutlichen. Wir sind nach reiflicher Überlegung nach wie vor der Ansicht, daß die von uns vorgeschlagene „Vereinheitlichung“ des Straf Schutzes die Bedeutung des sozialistischen Eigentums nicht herabmindert. Im Gegenteil. Wird bei der bisher verbreiteten Trennung nicht der strafrechtliche Schutz des sozialistischen Eigentums trotz gesonderter Nennung seines Namens in einer besonderen Kapitelüberschrift in Wirklichkeit auf die traditionellen Deliktsformen reduziert und beschränkt, während insbesondere die unter sozialistischen Verhältnissen typischerweise hinzutretenden Formen der sog. Vergeudung, d. h. von Angriffen auf den Bestand bzw. die planmäßige Mehrung des sozialistischen Eigentums im Produktionsprozeß, verschwinden und von den „Wirtschaftsdelikten“ (als Angriffe gegen ein bloß „ordnungsgemäßes Funktionieren der Wirtschaft“, statt als Verbrechen gegen die planmäßige Entwicklung und Durchsetzung der sozialistischen Produktionsverhältnisse, darunter auch der sozialistischen Eigentumsbeziehungen) aufgesaugt werden? Ist es nicht so, daß unter diesen Bedingungen die schädlichen Auswirkungen auch der übrigen „Wirtschaftsdelikte“ nicht bis zum Schaden für das sozialistische Eigentum verfolgt werden? Unseres Erachtens kommt nur in einer strafgesetzlichen Zusammenfassung aller gegen die sozialistische Ökonomik gerichteten Verbrechen in einem Kapitel erst die volle Bedeutung des sozialistischen Eigentums in seiner Allseitigkeit richtig zum Durch- ULRICH ROE HL, Richter am Kreisgericht Annaberg bruch, zum Vorschein. Gerade dadurch wird die Bedeutung des sozialistischen Eigentums als Grundlage aller sich vollziehenden ökonomischen Prozesse sichtbar; es wird in .seiner lebendigen Gestaltung und Anwendung gezeigt und geschützt. Überdies schlagen wir vor da Demonstrationen lediglich durch Stellung und Systematik unvollkommen und begrenzt sind , die prinzipielle Rolle und Bedeutung des sozialistischen Eigentums positiv in einer einleitenden Grundsatzbestimmung zum Ausdruck zu bringen. So glauben wir, daß man auch auf diese Weise oder gerade durch die Anerkennung eines gemeinsamen Gruppenobjekts die von Gofron zu Recht geforderte Herausstellung der Funktion des sozialistischen Eigentums und die Betonung der Notwendigkeit seines strafrechtlichen Schutzes verwirklichen kann. Außerdem haben wir inzwischen auf Grund weiterer Diskussionen als Kapitelüberschrift die Formulierung „Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Planwirtschaft“ vorgeschlagen, um damit auch in der Überschrift den Begriff „des sozialistischen Eigentums“ erscheinen zu lassen und den weniger plastischen Begriff „der ökonomischen Entwicklung“ schlechthin zu vermeiden. Das bedeutet jedoch nicht, die alte Zweiteilung aufrechtzuerhalten. * Wir halten auch diese Stellungnahme weder für erschöpfend noch abschließend. Gerade von unseren Praktikern, die mit dem neuen Strafgesetz arbeiten werden, erhoffen wir uns Äußerungen zu den hier und an anderer Stelle aufgeworfenen Problemen. Durch allseitige Aufklärung der Strafsache zur begründeten Gerichtskritik Wenn in der bisherigen Diskussion über die richtige Anwendung der Gerichtskritik (§ 4 StPO)1 festgestellt wurde, daß die Bedeutung der Gerichtskritik als Mittel zur Sicherung der sozialistischen Gesetzlichkeit noch nicht voll erkannt wird, so muß dies bestätigt werden. Nur in geringem Umfang hat auch das Kreisgericht Annaberg von der Möglichkeit der Gerichtskritik Gebrauch gemacht. Uns hat besonders die Tagung unseres Kreistages, auf der die Probleme des Staatsratsbeschlusses über die weitere Entwicklung der Rechtspflege erörtert wurden, auf die Tatsache hingelenkt, den örtlichen Organen noch qualifiziertere Hilfe bei der Lösung ihrer politisch-ökonomischen Aufgaben zu geben und dem Kreistag sowie seinen ständigen Kommissionen die Erfahrungen und Feststellungen der Justizorgane umfassender und schneller zu vermitteln. Die Gerichtskritik richtig angewandt kann diesem Anliegen wirksam entsprechen. Dadurch, daß. die Gerichtskritik hervorgehoben wird, wird der Blick auf das Erfordernis gerichtet, von Beginn der Untersuchungen an mit allen Prozeßmöglichkeiten auf die Lösung der gesellschaftlichen Widersprüche hinzuarbeiten. Die Gerichtskritik muß spontan, zufällig erscheinen, wenn nicht der gesamte Strafprozeß die Anwendung dieses rechtlichen Mittels zur Sicherung unserer Rechtsordnung bewußt hervorbringt. Es ist keinesfalls so, daß sich die Notwendigkeit eines Kritikbeschlusses ausschließlich in der Hauptverhand- 1 Schur, Gerichtskritik gesetzliche Pflicht der Gerichte, NJ 1961 S. 233 ff.; Probst/Strasberg, Sozialistischer Arbeitsstil und Gerichtskritik, NJ 1960 S. 432 ff. 416 lung ergibt und die Gerichtskritik inhaltlich neben dem Urteil einhergeht. Die Anwendung der Gerichtskritik hängt unmittelbar mit der Einbeziehung der Werktätigen in den Kampf gegen die Kriminalität zusammen. Sie kann nur mit Hilfe der Werktätigen selbst ihre volle Bedeutung und Wirksamkeit erlangen. Folglich ist nicht nur auf die Anwendung der Gerichtskritik hinzuweisen, sondern auch darzulegen, wie die Gerichtskritik folgerichtig aus dem Strafprozeß erwachsen muß. In diesem Beitrag möchte ich auf Erscheinungen hin-weisen, die sich uns bei der Anwendung des § 4 StPO aufgedrängt haben und die gelöst werden mußten. Schur wies bereits darauf hin2 *, daß die Gerichtskritik planmäßig angewandt werden muß. Während er die Planmäßigkeit vor allem auf die-Überwindung der sog. Schwerpunktkriminalität bezieht, muß m. E. die Gerichtskritik und jede Form der Kritik der Justizorgane an der Arbeit staatlicher und gesellschaftlicher Institutionen auch planmäßig ausgearbeitet werden. Wir haben in den letzten Jahren eine Fülle von Möglichkeiten zur Auswertung von Strafverfahren entwickelt. Wir lassen uns Dicht erst in der Hauptverhandlung von veränderungsbedürftigen Erscheinungen überraschen, sondern nehmen bereits im Eröffnungsverfahren auf diese Möglichkeiten Kurs, indem wir den Personenkreis zur Hauptverhandlung heranziehen, der mithelfen soll, solche Erscheinungen aufzudecken, das Urteil den Werktätigen zu erläutern und den erzieherischen Erfolg der Verhandlung zu sichern. Bei der Ge- * Schur, a. a. O. S. 234.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 416 (NJ DDR 1961, S. 416) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 416 (NJ DDR 1961, S. 416)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister gebildeten Referate war neben der Vorkommnisuntersuchung die Durchsetzung der vom Leiter der Hauptabteilung auf der ienstkonferenz gestellten Aufgaben zur Vertiefung des Zusammenwirkens mit den Rechtspf rga nen Entwicklung der Bearbeitung von Untersuchungsvorgängen - Entwicklung der Qualität und Wirk- samkeit der Untersuchung straf-tatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorqanen. Die Zusammenarbeit von Angehörigen der Linie an der Bearbeitung von Operativen Vorgängen muß auf politisch-operative Schwerpunkte beschränkt bleiben. Der Hauptweg der weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen besteht in der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren erreichen durchführen will. Sie umfaßt Inhalt und Ablauf seines künftigen Handelns und hat zu sichern, daß die Einheit der Untersuchungsprinzipien jederzeit gewahrt wird.

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