Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 416

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 416 (NJ DDR 1961, S. 416); darin, die neue Qualität und die grundlegende Bedeutung des sozialistischen Eigentums als der Basis des Reichtums der gesamten Gesellschaft und ihrer einzelnen Mitglieder des menschlich-gesellschaftlichen Lebens überhaupt zu verdeutlichen. Wir sind nach reiflicher Überlegung nach wie vor der Ansicht, daß die von uns vorgeschlagene „Vereinheitlichung“ des Straf Schutzes die Bedeutung des sozialistischen Eigentums nicht herabmindert. Im Gegenteil. Wird bei der bisher verbreiteten Trennung nicht der strafrechtliche Schutz des sozialistischen Eigentums trotz gesonderter Nennung seines Namens in einer besonderen Kapitelüberschrift in Wirklichkeit auf die traditionellen Deliktsformen reduziert und beschränkt, während insbesondere die unter sozialistischen Verhältnissen typischerweise hinzutretenden Formen der sog. Vergeudung, d. h. von Angriffen auf den Bestand bzw. die planmäßige Mehrung des sozialistischen Eigentums im Produktionsprozeß, verschwinden und von den „Wirtschaftsdelikten“ (als Angriffe gegen ein bloß „ordnungsgemäßes Funktionieren der Wirtschaft“, statt als Verbrechen gegen die planmäßige Entwicklung und Durchsetzung der sozialistischen Produktionsverhältnisse, darunter auch der sozialistischen Eigentumsbeziehungen) aufgesaugt werden? Ist es nicht so, daß unter diesen Bedingungen die schädlichen Auswirkungen auch der übrigen „Wirtschaftsdelikte“ nicht bis zum Schaden für das sozialistische Eigentum verfolgt werden? Unseres Erachtens kommt nur in einer strafgesetzlichen Zusammenfassung aller gegen die sozialistische Ökonomik gerichteten Verbrechen in einem Kapitel erst die volle Bedeutung des sozialistischen Eigentums in seiner Allseitigkeit richtig zum Durch- ULRICH ROE HL, Richter am Kreisgericht Annaberg bruch, zum Vorschein. Gerade dadurch wird die Bedeutung des sozialistischen Eigentums als Grundlage aller sich vollziehenden ökonomischen Prozesse sichtbar; es wird in .seiner lebendigen Gestaltung und Anwendung gezeigt und geschützt. Überdies schlagen wir vor da Demonstrationen lediglich durch Stellung und Systematik unvollkommen und begrenzt sind , die prinzipielle Rolle und Bedeutung des sozialistischen Eigentums positiv in einer einleitenden Grundsatzbestimmung zum Ausdruck zu bringen. So glauben wir, daß man auch auf diese Weise oder gerade durch die Anerkennung eines gemeinsamen Gruppenobjekts die von Gofron zu Recht geforderte Herausstellung der Funktion des sozialistischen Eigentums und die Betonung der Notwendigkeit seines strafrechtlichen Schutzes verwirklichen kann. Außerdem haben wir inzwischen auf Grund weiterer Diskussionen als Kapitelüberschrift die Formulierung „Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Planwirtschaft“ vorgeschlagen, um damit auch in der Überschrift den Begriff „des sozialistischen Eigentums“ erscheinen zu lassen und den weniger plastischen Begriff „der ökonomischen Entwicklung“ schlechthin zu vermeiden. Das bedeutet jedoch nicht, die alte Zweiteilung aufrechtzuerhalten. * Wir halten auch diese Stellungnahme weder für erschöpfend noch abschließend. Gerade von unseren Praktikern, die mit dem neuen Strafgesetz arbeiten werden, erhoffen wir uns Äußerungen zu den hier und an anderer Stelle aufgeworfenen Problemen. Durch allseitige Aufklärung der Strafsache zur begründeten Gerichtskritik Wenn in der bisherigen Diskussion über die richtige Anwendung der Gerichtskritik (§ 4 StPO)1 festgestellt wurde, daß die Bedeutung der Gerichtskritik als Mittel zur Sicherung der sozialistischen Gesetzlichkeit noch nicht voll erkannt wird, so muß dies bestätigt werden. Nur in geringem Umfang hat auch das Kreisgericht Annaberg von der Möglichkeit der Gerichtskritik Gebrauch gemacht. Uns hat besonders die Tagung unseres Kreistages, auf der die Probleme des Staatsratsbeschlusses über die weitere Entwicklung der Rechtspflege erörtert wurden, auf die Tatsache hingelenkt, den örtlichen Organen noch qualifiziertere Hilfe bei der Lösung ihrer politisch-ökonomischen Aufgaben zu geben und dem Kreistag sowie seinen ständigen Kommissionen die Erfahrungen und Feststellungen der Justizorgane umfassender und schneller zu vermitteln. Die Gerichtskritik richtig angewandt kann diesem Anliegen wirksam entsprechen. Dadurch, daß. die Gerichtskritik hervorgehoben wird, wird der Blick auf das Erfordernis gerichtet, von Beginn der Untersuchungen an mit allen Prozeßmöglichkeiten auf die Lösung der gesellschaftlichen Widersprüche hinzuarbeiten. Die Gerichtskritik muß spontan, zufällig erscheinen, wenn nicht der gesamte Strafprozeß die Anwendung dieses rechtlichen Mittels zur Sicherung unserer Rechtsordnung bewußt hervorbringt. Es ist keinesfalls so, daß sich die Notwendigkeit eines Kritikbeschlusses ausschließlich in der Hauptverhand- 1 Schur, Gerichtskritik gesetzliche Pflicht der Gerichte, NJ 1961 S. 233 ff.; Probst/Strasberg, Sozialistischer Arbeitsstil und Gerichtskritik, NJ 1960 S. 432 ff. 416 lung ergibt und die Gerichtskritik inhaltlich neben dem Urteil einhergeht. Die Anwendung der Gerichtskritik hängt unmittelbar mit der Einbeziehung der Werktätigen in den Kampf gegen die Kriminalität zusammen. Sie kann nur mit Hilfe der Werktätigen selbst ihre volle Bedeutung und Wirksamkeit erlangen. Folglich ist nicht nur auf die Anwendung der Gerichtskritik hinzuweisen, sondern auch darzulegen, wie die Gerichtskritik folgerichtig aus dem Strafprozeß erwachsen muß. In diesem Beitrag möchte ich auf Erscheinungen hin-weisen, die sich uns bei der Anwendung des § 4 StPO aufgedrängt haben und die gelöst werden mußten. Schur wies bereits darauf hin2 *, daß die Gerichtskritik planmäßig angewandt werden muß. Während er die Planmäßigkeit vor allem auf die-Überwindung der sog. Schwerpunktkriminalität bezieht, muß m. E. die Gerichtskritik und jede Form der Kritik der Justizorgane an der Arbeit staatlicher und gesellschaftlicher Institutionen auch planmäßig ausgearbeitet werden. Wir haben in den letzten Jahren eine Fülle von Möglichkeiten zur Auswertung von Strafverfahren entwickelt. Wir lassen uns Dicht erst in der Hauptverhandlung von veränderungsbedürftigen Erscheinungen überraschen, sondern nehmen bereits im Eröffnungsverfahren auf diese Möglichkeiten Kurs, indem wir den Personenkreis zur Hauptverhandlung heranziehen, der mithelfen soll, solche Erscheinungen aufzudecken, das Urteil den Werktätigen zu erläutern und den erzieherischen Erfolg der Verhandlung zu sichern. Bei der Ge- * Schur, a. a. O. S. 234.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 416 (NJ DDR 1961, S. 416) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 416 (NJ DDR 1961, S. 416)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Heubrandenburg wurde festgestellt, daß die gesamte politisch-ideologische und fach-lich-tschekistische Erziehungsarbeit und Befähigung der Mitarbeiter auf die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Ges-etzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Ordnungs- wind Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Beachtung der politisch-operativen Lage, Gewährleistung einer hohen inneren und äußeren Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt sowie für die vorbeugende Verhinderung von Provokationen und anderen feindlich-negativen Handlungen durch inhaftierte Personen. Die Zielstellung der vorliegenden Arbeit ist es, auf wesentliche Schwerpunkte bei der Realisierung der in den rechtlichen Grundlagen zum Vollzug der Untersuchungshaft und in dieser Dienstanweisung gestellten Aufgaben, einschließlich der Mitwirkung bei der Untersuchung und Aufklärung operativ bedeutsamer Vorkommnisse in den Abteilungen der Halle, Erfurt, Gera, Dresden und Frankfurt insbesondere auf Konsultationen mit leitenden Mitarbeitern der Fahndungsführungsgruppe und der Hauptabteilung Staatssicherheit . Die grundlegenden politisch-operativen der Abteilung zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in der Arbeit mit durchzusetzen. Technische Mittel können die nicht ersetzen! Sie können, sinnvoll kombiniert mit ihr, die Arbeit wirksamer machen.

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