Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 411

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 411 (NJ DDR 1961, S. 411); 2. In der Periode des Entstehens der kapitalistischen Ordnung ersetzte die Bourgeoisie das feudale Rechtsinstitut der Untertänigkeit durch das Institut der Staatsangehörigkeit, das jedoch infolge der ökonomischen Ungleichheit der Menschen im Kapitalismus zum großen Teil nur formale Rechte für die Werktätigen begründet, von denen sie nicht in vollem Umfang Gebrauch machen können. Zu den gegenwärtigen imperialistischen Theorien gehört u. a. die Konzeption der „Weltbürgerschaft“, eine Abart der kosmopolitischen Theorie, die die Souveränität der Staaten leugnet. Ihr Zweck ist es, das souveräne Recht der Staaten, die Rechte und Pflichten ihrer Bürger festzulegen, zu beseitigen. Dadurch sollen,,Rechtsgrundlagen für die Einmischung imperialistischer Mächte in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten geschaffen werden. Das Institut der Staatsangehörigkeit umfaßt eine Vielzahl wichtiger Einzelprobleme und unterschiedlicher Regelungen in den verschiedenen Staaten. Es entspricht der marxistisch-leninistischen Grundkonzeption des Lehrbuchs, wenn es bei der Behandlung der betreffenden Rechtsnormen vom Grundsatz der Gleichberechtigung der Bürger ausgeht und sowohl die Regelung der Staatsangehörigkeit in den kapitalistischen Staaten wie auch die auf diesem Gebiet unternommenen Versuche internationaler Regelungen kritisch untersucht. Als Gegenüberstellung dazu sind die Abschnitte über die Staatsangehörigkeit in der UdSSR und in den anderen sozialistischen Staaten von besonderem Interesse. In den sozialistischen Staaten garantiert das Staatsbürgerrecht allen Bürgern die volle Gleichberechtigung. Die hier erläuterten Grundsätz' gelten auch für die DDR. Es ist jedoch zu bemerken, daß der völkerrechtliche Untergang des ehemaligen Deutschen Reiches und das Entstehen zweier Nachfolgestaaten auf dessen ehemaligem Territorium auch für die Staatsbürgerschaft komplizierte Fragen aufwerfen, die dringend einer speziellen Untersuchung durch unsere Völkerrechtswissenschaft bedürfen. 3. Der Kampf gegen die Kriminalität, im Prinzip eine innere Angelegenheit jedes Staates, hat zu einer Reihe internationaler Abkommen geführt, die ein wichtiges Mittel zur gegenseitigen Unterstützung der Staaten bei der Ausübung ihrer Souveränitätsrechte auf diesem Gebiet, zur Erhaltung des Friedens und zur internationalen Zusammenarbeit darstellen. Hervorgehoben seien hier vor allem die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (Genozid-Konvention) vom 9. Dezember 1948 und das Zusatzabkommen über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels sowie sklavereiähnlicher Institute und Gebräuche von 1956. Diese Abkommen haben angesichts der imperialistischen Praxis zur Unterdrückung fortschrittlicher Bewegungen in den verschiedensten Ländern und der mit allen nur möglichen verbrecherischen Methoden unternommenen Versuche, den Kolonialismus und die Kolonialsklaverei aufrechtzuerhalten, auch heute eine große Bedeutung. Die Politik der imperialistischen Mächte gegenüber den um ihre Befreiung ringenden afro-asiatischen Völkern, die Apartheid-Politik der Südafrikanischen Union und andere Beispiele beweisen das täglich. Der völkerrechtliche Vertrag Der völkerrechtliche Vertrag im Kapitel VI des Lehrbuchs ausführlich behandelt ist die Hauptquelle des Völkerrechts, „die typische, die am weitesten verbreitete Rechtsform für die Regelung der Zusammenarbeit zwischen den Staaten“ (S. 246). Die verschiedenartigsten zwischenstaatlichen Beziehungen werden durch internationale Verträge geregelt. Die sozialistische Völkerrechtswissenschaft geht auch bei der Beurteilung völkerrechtlicher Verträge von dem in der UN-Charta verkündeten Grundsatz der souveränen Gleichheit der Staaten aus und sieht nur die auf der Grundlage der Gleichberechtigung der Parteien abgeschlossenen Verträge als rechtsgültig an. Die Geschichte der internationalen Beziehungen der sozialistischen Staaten beweist eindeutig, daß die sozialistischen Staaten den althergebrachten Grundsatz „pacta sunt servanda“ strikt befolgen, aber erzwungene, räuberische und versklavende Verträge ablehnen, da diese im Widerspruch zum Völkerrecht stehen und deshalb auch nicht den Schutz des Völkerrechts genießen können. Die Lossagung von solchen Verträgen kann nicht als Verletzung des genannten Völkerrechtsgrundsatzes angesehen werden. Indem die Verfasser des Lehrbuchs dieses grundsätzliche Kriterium für die rechtliche Wirksamkeit völkerrechtlicher Verträge klar herausarbeiten, geben sie die Grundlage für die Einschätzung der verschiedensten abgeschlossenen Verträge. So setzen sie sich gründlich mit den völkerrechtswidrigen, aggressiven Militärblocks wie NATO, SEATO und CENTO auseinander und stellen dem die auf die Sicherung des Weltfriedens gerichteten Bemühungen der sozialistischen Staaten zum Abschluß eines Vertrages über die kollektive Sicherheit gegenüber. Ähnliche Betrachtungen werden auch für andere Arten völkerrechtlicher Verträge, zum Beispiel für Wirtschaftsabkommen, angestellt. Besondere Beachtung verdient io diesem Zusammenhang die Charakterisierung der neuen Beziehungen zwischen den sozialistischen Staaten (z. B. Warschauer Vertrag, Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe), die allerdings an deren Bedeutung gemessen etwas kurz ausgefallen ist, so daß gerade auf diesem wichtigen Gebiet die Veröffentlichung völkerrechtlicher Untersuchungen als besonders dringlich erscheint. Aus den zahlreichen Einzelfragen, die den völkerrechtlichen Vertrag betreffen (Abschluß, Inkrafttreten, Geltungsdauer, Auslegung des Vertrages u. a.), soll hier nur auf den Teil verwiesen werden, der den völkerrechtlichen Vertrag in seiner Beziehung zum innerstaatlichen Gesetz behandelt. Völkerrechtliche Verträge binden unmittelbar nur den Staat, der sie abgeschlossen hat. Sie werden jedoch zum innerstaatlichen, für jeden Staatsangehörigen verbindlichen Recht, wenn sie der Staat amtlich verkündet (Promulgation). Während bei den sozialistischen Staaten eine Einheit zwischen den abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträgen und ihrem innerstaatlichen Recht besteht, wie es z. B. die Gesetze zum Schutze des Friedens anschaulich belegen, erlassen die Regierungen kapitalistischer Länder nicht selten Gesetze, die zum Völkerrecht und zu durch völkerrechtliche Verträge übernommenen Verpflichtungen in krassem Widerspruch stehen. Diplomatische Beziehungen und internationale Organisationen 1. Die Kapitel -VII (Die staatlichen Organe für auswärtige Beziehungen) und VIII (Die internationalen Organisationen) geben einen Überblick über die Entwicklung und die gegenwärtigen Formen der internationalen Beziehungen. Ausgehend von der Bedeutung, die der Diplomatie der sozialistischen Staaten bei der Gestaltung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Völkern und bei der Sicherung der friedlichen Koexistenz von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnungen zukommt, werden die Grundsätze des Aufbaus und der Tätigkeit der staatlichen Organe für auswärtige Beziehungen dargelegt, die im wesentlichen auch für die DDR gelten. Aus der jüngsten Gesetzgebung der DDR auf diesem Gebiet sei nur auf das Gesetz über die Bildung des Staatsrates der DDR vom 12. September 1960 (GBl. I S. 505), den Erlaß des Staatsrates über den Abschluß und die Kündigung von internationalen Verträgen und den. Erlaß über die Fest- 411;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 411 (NJ DDR 1961, S. 411) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 411 (NJ DDR 1961, S. 411)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der Effektivität vorbeugender Maßnahmen bestimmt. Mur bei strikter Beachtung der im Innern der wirkenden objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung und der Klassenkampfbedingungen können Ziele und Wege der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zum Ausdruck. Solche Gesetzmäßigkeiten sind: die wachsende Bedeutung und der zunehmende Einfluß der Vorbeugung auf die Zurückdrängung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten. Die politisch verantwortungsbewußte Handhabung dieser strafverfahrensrechtlichen Regelungen gewährleistet optimale Ergebnisse im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit und zur weiteren gesellschaftlichen Entwicklung im Grenzgebiet. Es geht dabei um folgende wesentliche Aufgabenstellungen: Im Mittelpunkt aller Maßnahmen und Veränderungen hat die Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit zum Schutze der Staatsgrenze der Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Befehl des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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