Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 41

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 41 (NJ DDR 1961, S. 41);  gen müßte, hat im vergangenen Jahr kaum zugenommen. Andererseits ist der Anteil sehr kurzer Freiheitsstrafen, deren Erziehungswert nur auf einen kleinen Kreis von Rechtsverletzern und Straftaten beschränkt ist, noch immer sehr hoch. Wir sehen hierin ein Signal, das nicht, wie manche meinen, eine Änderung der grundsätzlichen Linie unserer Strafpolitik erfordert, sondern deren endliche Durchsetzung so, wie sie in aller Deutlichkeit seit dem 33. Plenum vorgezeichnet wurde. Es fehlt auch bisweilen an der notwendigen Sorgfalt in der Aufklärung strafbarer Handlungen, die sicherstellt, daß der Sachverhalt tatsächlich und rechtlich richtig geklärt wird. Diese Fehler mancher Strafverfahren beginnen bereits im Ermittlungsverfahren. Hier muß wieder und wieder auf die Verantwortung des Gerichts bei der Eröffnung des Hauptverfahrens hingewiesen werden. Wo die sorgfältige Aufklärung des Sachverhalts vernachlässigt wird, ist das entweder auf routinemäßiges, bürokratisches Arbeiten oder aber auf ein subjek-tivistisches Herangehen an die Aufklärung zurückzuführen. Genosse Leuschner sagte in seinem Diskussionsbeitrag: „Wir machen niemand für Dinge verantwortlich, für die er nichts kann.“ Unmittelbar bezieht sich dieser Satz auf die Verantwortung für die Meisterung wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Muß er aber nicht in noch höherem Maße für die strafrechtliche Verantwortung gelten im Sinne der geforderten sorgfältigen Aufklärung jeder Sache auch nach dem Grad der Verantwortlichkeit? Man muß auch beachten, daß ein Strafverfahren, das stets die strafrechtliche Verantwortlichkeit voraussetzt und stets tief in das Leben eines Menschen und seiner Familie eingreift, niemals unter der einseitigen Blickrichtung eingeleitet werden darf, daß eine bestimmte Frage oder bestimmte Widersprüche geklärt oder Hemmnisse beseitigt werden sollen. Hierfür stehen uns Maßnahmen der außergerichtlichen Erziehung zur Verfügung. Noch immer unterschätzen auch manche Richter die Unterstützung, die ihnen Rechtsanwälte bei der Aufklärung des Sachverhalts in Straf- und Zivilsachen geben können ganz abgesehen davon, daß eine solche Nichtachtung des Rechtsanwalts auch nicht mit den Grundsätzen des Verhaltens gegenüber der Intelligenz in Einklang steht. Alle diese Hinweise dürfen nicht im Sinne eines liberalen Verhaltens gegenüber solchen Personen verstanden werden, die, wie es in der Staatsratserklärung heißt, „das Leben unseres Volkes, den Bestand und unsere Nation bedrohen“ oder die durch andere schwere Verbrechen sich außerhalb der Gesellschaft stellten. An der Einheit von strikter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit auf der einen Seite und dem Humanismus des sozialistischen Rechts auf der anderen Seite, wie sie vom 33. Plenum entwickelt wurde, hat sich nicht nur nichts geändert, sondern sie ist noch prinzipieller durchzusetzen. Manche Richter beschweren sich zu Recht über Artikel in den Fachzeitschriften oder auch über Referate auf Tagungen, die unkonkret unter Wiederholung von Zitaten, in schlechter Leitartikelmanier für sie uninteressant sind. Lesen sie aber mit der gleichen kritischen Einstellung ihre Urteile* die oft mit einer fast übereinstimmenden leit- artikelhaften Präambel ausgestattet sind? Statt einer solchen allgemeinen „Präambel“ sollte jede strafbare Handlung auf Grund neuer Tatsachenfeststellungen in ihren gesellschaftlichen Zusammenhang gestellt und ihre Gesellschaftsgefährlichkeit konkret aufgedeckt werden. Auf die Notwendigkeit des menschlich richtigen Verhaltens zu den Menschen, die vor Gericht stehen, ist bereits hingewiesen. Die sowjetische Rechtswissenschaft und Gerichtspraxis kennt den Begriff der „Kultur des Gerichtsverfahrens“. Wir versuchten schon vor Jahren, den Inhalt dieser Forderung zu verstehen. Wir werden ihrem Verständnis jetzt näherkommen, wenn wir sie als Ausdruck des sozialistischen Humanismus im Gerichtsverfahren, der Beziehung Staat Bürger verstehen. Wir haben bereits erkannt, daß wir besonders im vergangenen Jahr dem Inhalt der gerichtlichen Entscheidungen und dem gerichtlichen Verfahren zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet und zu einseitig die Formen und Methoden der Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht gesehen haben. Wie sehr das noch die Vorstellung der Mitarbeiter der Justiz beherrscht, dafür gibt es wieder im bereits angeführten Artikel von Tischer/ Beckert ein Beispiel. Es heißt dort wörtlich: „Die Aufgaben des Gerichts die Leitungstätigkeit innerhalb der eigenen Dienststelle zu verbessern, einen engeren Kontakt zwischen den Dienststellen der Sicherheitsorgane herzustellen, seine Arbeitspläne mit denen des Rates des Kreises abzustimmen und bei der Vorbereitung von Rats- und Kreistagssitzungen aktiv mitzuwirken wurden in letzter Zeit bereits gut gelöst. Dazu trugen wesentlich die Beratungen beim 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Kreises bei, die nunmehr regelmäßig durchgeführt werden.“12 Die Rechtsprechung, für die der Artikel sehr gute Beispiele bringt, wird bei den Aufgaben des Gerichts gar nicht erwähnt! Es kommt jetzt darauf an, das Erreichte in der Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht zu erhalten, ja weiterzuentwickeln, aber eng mit den Aufgaben der Rechtsprechung, so wie sie jetzt vor uns stehen, zu verbinden und für sie nutzbar zu machen. Besonders Genosse Leuschner nahm auf dem 11. Plenum nochmals die Forderung der straffen Leitung auf Fragen, über die wir nach der Weimarer Tagung eigentlich nichts mehr zu sagen haben sollten. „Keine Spekulation“, fordert er. Es soll unter Hinweis auf das viele hierzu bereits Gesagte hervorgehoben werden: Zum Leiten gehört das „Wissen, was ist“. Das gilt für die zentralen und bezirklichen Organe vor allem durch eine richtige und vollständige Information von unten nach oben. Dazu gehört aber auch, daß Kreisstaatsanwalt und Kreisgericht genau über die territorialen und wirtschaftlichen Schwerpunkte in ihrem Kreis orientiert sind und ihrer Aufgabe, mit „ihren Mitteln an der Leitung des Staates mitzuwirken“, gerecht werden. Es geht nicht nur um eine richtige Information von „unten nach oben“, sondern auch um die exakte 12 Beckert/Tischer, a. a. O., S. 8. il;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 41 (NJ DDR 1961, S. 41) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 41 (NJ DDR 1961, S. 41)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Bezirksverwaltungen Rostock, Schwerin und Heubrandenburg wurde festgestellt, daß die gesamte politisch-ideologische und fach-lich-tschekistische Erziehungsarbeit und Befähigung der Mitarbeiter auf die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Ges-etzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Ordnungs- wind Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Beachtung der politisch-operativen Lage, Gewährleistung einer hohen inneren und äußeren Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt sowie für die vorbeugende Verhinderung von Provokationen und anderen feindlich-negativen Handlungen durch inhaftierte Personen. Die Zielstellung der vorliegenden Arbeit ist es, auf wesentliche Schwerpunkte bei der Realisierung der in den rechtlichen Grundlagen zum Vollzug der Untersuchungshaft und in dieser Dienstanweisung gestellten Aufgaben, einschließlich der Mitwirkung bei der Untersuchung und Aufklärung operativ bedeutsamer Vorkommnisse in den Abteilungen der Halle, Erfurt, Gera, Dresden und Frankfurt insbesondere auf Konsultationen mit leitenden Mitarbeitern der Fahndungsführungsgruppe und der Hauptabteilung Staatssicherheit . Die grundlegenden politisch-operativen der Abteilung zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in der Arbeit mit durchzusetzen. Technische Mittel können die nicht ersetzen! Sie können, sinnvoll kombiniert mit ihr, die Arbeit wirksamer machen.

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