Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 409

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 409 (NJ DDR 1961, S. 409); unbedingt berücksichtigt werden, daß das Werk in der Sowjetunion bereits im Jahre 1957 erschienen ist und wir in der Zwischenzeit in Gestalt der Moskauer Erklärung der kommunistischen und Arbeiterparteien vom November 1960 im Besitz der bisher gründlichsten und für eine längere historische Zeitspanne gültigen marxistisch-leninistischen Einschätzung der internationalen Entwicklung sind, die auch die im Lehrbuch behandelten Grundfragen erfaßt. Das Prinzip der nationalen und staatlichen Souveränität Das Kapitel III des Lehrbuchs hat das Völkerrechtssubjekt zum Gegenstand. Nach der Darlegung, daß im modernen Völkerrecht in der Regel nur der Staat Völkerrechtssubjekt ist, wird das völkerrechtliche Grundprinzip der Souveränität des Staates in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt. Die Klassenbedingtheit des 'Souveränitätsbegriffs wird in einer kurzen historischen Betrachtung der sich verändernden Auffassung über die Souveränität des Staates und ihre Rolle in den geschichtlichen Epochen der Klassengesellschaften deutlich gemacht. Die staatliche Souveränität in der gegenwärtigen Etappe der geschichtlichen Entwicklung wird definiert „als die Unabhängigkeit des Staates, die in dem Recht des Staates zum Ausdruck kommt, über seine inneren und äußeren Angelegenheiten frei, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ohne die Rechte anderer Staaten, sowie die Grundsätze und Normen des Völkerrechts zu verletzen“ (S. 90). In unserer Zeit stellt die militärische und ökonomische Expansion des amerikanischen und westdeutschen Imperialismus eine große Gefahr für die Souveränität und Selbständigkeit vieler Staaten dar. Zahlreiche imperialistische Völkerrechtsideologen versuchen, die Souveränität der Staaten zu verfälschen, oder erklären sie als überflüssig und schädlich. Daher ist der Kampf um die Durchsetzung und Einhaltung des Souveränitätsgrundsatzes, der in der Charta der Vereinten Nationen (Art.'"’2 Ziff. 1) als allgemein anerkannter Grundsatz des Völkerrechts enthalten ist, zu einem Hauptproblem des Kampfes der Völker um die Gewährleistung des Völkerrechts, um die Sicherung ihrer Freiheit und Unabhängigkeit geworden. In der Moskauer Erklärung der kommunistischen und Arbeiterparteien heißt es dazu: „Der Imperialismus der USA bemüht sich, viele Staaten seiner Herrschaft zu unterwerfen, wobei er als wichtigstes Mittel die Politik der Militärblocks und die Politik der .Wirtschaftshilfe1 verwendet. Er verletzt auch die Souveränität der entwickelten kapitalistischen Staaten. Die herrschende Monopolbourgeoisie der Hochentwickelten kapitalistischen Länder, die ein Bündnis mit dem amerikanischen Imperialismus eingegangen ist, opfert die Souveränität ihrer Länder in der Annahme, mit Unterstützung der USA-Imperialisten die revolutionären Befreiungskämpfe unterdrücken, die Werktätigen der demokratischen Freiheiten berauben, sich dem Kampf der Volksmassen um den sozialen Fortschritt entgegenstemmen zu können.“1 Von dieser marxistisch-leninistischen Einschätzung der Souveränität der Staaten her gibt das Lehrbuch eine völkerrechtliche Darstellung des Grundsatzes der Souveränität und der damit zusammenhängenden Probleme in ihrer gegenwärtigen Bedeutung. Von besonderem Gewicht sind dabei die völkerrechtlichen Fragen, die sich auf die nationale Befreiungsbewegung, die in ihrer „historischen Bedeutung wichtigste Erscheinung nach der Entstehung des sozialistischen Weltsystems“2, beziehen, wie z. B. das Verhältnis zwischen staatlicher und nationaler Souveräni- 1 Erklärung der Beratung von Vertretern der kommunistischen und Arbeiterparteien (November 1960), Berlin 1961, S. 15. 2 a. a. O., S. 40. tät (S. 95). Die nationale Souveränität ist „das Recht jeder Nation auf Selbstbestimmung und selbständige Entwicklung unabhängig davon, ob die betreffende Nation ihr eigenes Staatswesen hat oder nicht.“ In den Ländern, in denen die nationalen Befreiungsrevolutionen bereits triumphiert und die Völker sich ihren eigenen souveränen Staat geschaffen haben, verbindet sich die nationale Souveränität mit der staatlichen Souveränität zü einer Einheit, während in den Fällen, in denen eine Nation noch keinen selbständigen Staat besitzt, „ihr souveränes Recht auf Selbstbestimmung die Grundlage für den rechtmäßigen Kampf der Nation um die Schaffung ihres eigenen unabhängigen Staates“ bildet. Die Moskauer Erklärung unterstreicht die Bedeutung dieses Problems dadurch, daß sie die wahren Absichten der imperialistischen Kräfte in den befreiten Staaten entlarvt: „Die Imperialisten wollen die nationale Souveränität der Länder, die sich befreit haben, aushöhlen und untergraben, den Sinn der Selbstbestimmung der Nationen entstellen, unter der Flagge der gegenseitigen Abhängigkeit neue Formen der Kolonialherr-- schaft aufzwingen, in diesen Ländern ihre Marionetten ans Ruder bringen und einen gewissen Teil der Bourgeoisie korrumpieren.“2 Das Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten Zu den aus dem Souveränitätsprinzip sich ergebenden völkerrechtlichen Problemen gehört der Grundsatz der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten, der durch die UN-Charta (Art. 2 Ziff. 7) völkerrechtlich normiert wurde und vor allem für die Verwirklichung des Prinzips der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten verschiedener Gesellschaftsordnungen von größter Bedeutung ist. Die Anerkennung des souveränen Rechts eines jeden Volkes, seine inneren und äußeren Angelegenheiten frei und ohne jede fremde Einmischung zu entscheiden, bildet die Grundlage für das friedliche Nebeneinanderbestehen und die internationale Zusammenarbeit von Staaten verschiedener sozialer Systeme und stellt darum einen entscheidenden Faktor zur Friedenssicherung dar. Die praktische politische Bedeutung dieses von der aufstrebenden kapitalistischen Klasse aufgestellten und durch die Politik der zur Macht gelangten Bourgeoisie ständig durchbrochenen Grundsatzes wird im Lehrbuch historisch anschaulich' dargestellt. Dadurch ist es dem Leser ohne weiteres möglich, hinsichtlich der Verletzung des Grundsatzes der Nichteinmischung durch die imperialistischen Staaten und der Verteidigung und Befolgung dieses / Prinzips durch die sozialistischen Staaten für unsere unmittelbare Gegenwart (es sei hier nur an die für diese Frage geradezu charakteristischen Beispiele Kuba und Kongo erinnert) Parallelen zu ziehen. Erwähnt sein soll hier auch die ständige Praxis der westdeutschen Bundesrepublik, die sich durch die sog. Hallstein-Doktrin ständiger Völkerrechtsverletzungen, vor allem des Prinzips der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten, schuldig macht, indem sie sich durch Drohungen mit Repressalien nicht nur in die inneren Angelegenheiten der DDR, sondern auch in die dritter Staaten einmischt. Für die Problematik der Souveränität der Staaten gilt in noch stärkerem Maße, was auch bei anderen Kapiteln des Lehrbuchs stets beachtet werden sollte: die Verbindung herzustellen zu den entsprechenden Abschnitten der Moskauer Erklärung und des Lehrbuchs der Grundlagen des Marxismus-Leninismus3 4. 3 a. a. o., s. 42. 4 vgl. Grundlagen des Marxismus-Leninismus, Lehrbuch, Berlin 1950, Kapitel 17, Der Kampf der Völker der kapitalistischen Länder für die Wahrung Ihrer Souveränität, S. 502 bis 517. 409;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 409 (NJ DDR 1961, S. 409) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 409 (NJ DDR 1961, S. 409)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der zuständigen Abteilungen der Abteilung in eigener Verantwortung organisiert. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Unte suchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der Gesetzlichkeit beim Vollzug der Untersuchungshaft aus-üben kann. Grundlegende Aufgaben, die sich aus der Stellung der Linie als operative Diensteinheit Staatssicherheit ergeben.

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