Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 404

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 404 (NJ DDR 1961, S. 404); Die Schaffung eines besonderen Kapitels über Verbrechen gegen die Rechtsprechung folgt aus der Bedeutung, die eine normale Tätigkeit der Organe der Rechtsprechung im Lichte der Beschlüsse des XX. und XXI. Parteitags der KPdSU über die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit hat. Viele .der Verbrechen gegen die Rechtsprechung stellen gleichzeitig besonders schwere Anschläge auf die Rechte der sowjetischen Bürger dar. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit für solche Handlungen ist deshalb erhöht worden. So wird beispielsweise derjenige, der einen offensichtlich Unschuldigen strafrechtlich zur Verantwortung zieht, mit Freiheitsentzug bis zu drei Jahren bestraft. Wenn die Handlung mit der Beschuldigung, ein-besonders gefährliches Staatsverbrechen oder ein anderes schweres Verbrechen begangen zu haben, oder mit der künstlichen Beschaffung von belastenden Beweismitteln verbunden ist, so wird der Täter mit Freiheitsentzug von drei bis zehn Jahren bestraft. Harte Strafen sieht das neue Strafgesetzbuch auch vor für die absichtliche Verkündung eines rechtswidrigen Urteils, für die Nötigung zur Aussage usw. Es besteht jedoch kein Anlaß anzunehmen, daß durch die Aufnahme einiger neuer Straftatbestände in das neue Strafgesetzbuch eine Erweiterung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gegenüber der früheren Gesetzgebung eintritt. Im Gegenteil: Eine Reihe von Handlungen, die früher als verbrecherisch galten, wurde in das neue Strafgesetzbuch nicht aufgenommen, sondern der Kampf gegen sie wird in erster Linie durch Maßnahmen gesellschaftlicher Einwirkung geführt. Von großer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch, daß das neue Strafgesetzbuch für viele Rechtsverletzungen eine strafrechtliche Verantwortlichkeit nur dann vorsieht, wenn sie wiederholt begangen wurden. Bei einer Reihe von Rechtsverletzungen läßt das neue Strafgesetzbuch die Möglichkeit zu, entsprechend den Tatumständen und der Täterpersönlichkeit entweder eine Kriminalstrafe oder Maßnahmen gesellschaftlicher Einwirkung anzuwenden. Für solche Personen aber, die schwere Verbrechen oder die systematisch Verbrechen begehen, die sich auf den Weg einer verbrecherischen, parasitären Existenz begeben haben, setzt das neue Strafgesetzbuch eine feste Grenze. Der Schutz der Persönlichkeit des Sowjetbürgers ist noch umfassender geworden. Verbrechen gegen die Person sind schwere Verbrechen. Für vorsätzliche Tötung, begangen unter erschwerenden Umständen, sieht das Strafgesetzbuch deshalb Freiheitsentzug von acht bis zu fünfzehn Jahren oder die Todesstrafe vor. Vorsätzliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge wird mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zwölf Jahren bestraft. Notzucht wird unter Berücksichtigung der verschiedenen Umstände mit Freiheitsentzug von drei bis zu fünfzehn Jahren bestraft. Verschärft wurde die Bestrafung für Verleumdung, insbesondere wenn sie mit der Beschuldigung, ein Staatsverbrechen oder ein anderes schweres Verbrechen begangen zu haben, verbunden ist. Eine solche Verleumdung führt zu einer Bestrafung bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug (nach dem alten StGB der RSFSR war die Höchststrafe Besserungsarbeit bis zu einem Jahr). Die Verantwortlichkeit für Eigentumsverbrechen macht das neue StGB abhängig vom konkreten Charakter des Verbrechens, vom Grad der an den Tag gelegten verbrecherischen Böswilligkeit, von Vorstrafen usw. Während früher die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Entwendung gesellschaftlichen Eigentums unabhängig von der Begehungsform des Verbrechens vorgesehen war, unterscheidet das neue Strafgesetzbuch Diebstahl, Plünderung, Raub, Unterschlagung und Verschwendung, Betrug und andere Formen der Entwendung und grenzt die Verantwortlichkeit entsprechend den Umständen ab. Dabei erhöht sich die Strafe bei wiederholter Begehung, bei vorheriger Verabredung durch eine Gruppe von Tätern, bei Anwendung technischer Mittel usw. Besonders hart ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Diebstahl, der von besonders gefährlichen Rückfälligen oder in großem Ausmaß begangen wird, sowie in solchen Fällen, in denen der Täter eine besondere Bösartigkeit an den Tag legt, sich als eingefleischter Parasit, Faulenzer usw. erweist. Bei der Ausarbeitung des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs wurde dem Kampf gegen parasitäre Elemente besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Das ist verständlich, dennin der Sowjetunion wurden die Plagen der Menschheit, wie Ausbeutung, Arbeitslosigkeit und Elend, für immer beseitigt. Jeder Bürger hat die Möglichkeit zu arbeiten, und das Recht auf Arbeit ist durch die Verfassung garantiert. Die Arbeit ist jedoch nicht nur ein Recht. Art. 12 der Verfassung der UdSSR lautet: „Die Arbeit ist in der UdSSR Pflicht und eine Sache der Ehre eines jeden arbeitsfähigen Bürgers.“ Die sowjetischen Menschen arbeiten aufopferungsvoll zum Wohle ihrer Heimat. Es gibt jedoch auch noch Menschen, die keine gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ausüben wollen, die ein parasitäres Leben führen, die auf Kosten der Gesellschaft leben wollen, ohne ihr etwas zu geben. Die Zahl dieser Menschen ist verschwindend gering, aber es geht nicht an, sie in unserer Gesellschaft zu dulden. Deshalb ist es notwendig, gegen sie einen entschiedenen Kampf mit allen nur möglichen Mitteln und Methoden zu führen. Der Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU vom 9. Januar 1960 „Über die Aufgaben der Parteipropaganda unter den gegenwärtigen Bedingungen“ unterstreicht die Notwendigkeit des konsequenten Kampfes für die Verwirklichung des Prinzips unserer Gesellschaft „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“. Aber die verschiedenartigen Erscheinungen von Schmarotzertum und Faulenzerei können nicht nur durch Überzeugung, durch gesellschaftliche Einwirkung bekämpft werden, sondern es sind ebenso Methoden des staatlichen Zwangs, auch strafrechtliche Maßnahmen notwendig. Das neue Strafgesetzbuch enthält deshalb eine Reihe von Artikeln, die eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für jede Art von Privatunternehmertätigkeit, kommerzielle Spekulationen, systematische Bettelei, Landstreicherei usw. vorsehen. Die Wirksamkeit des Kampfes gegen parasitäre Elemente und Faulenzer erfordert die breite Einbeziehung der freiwilligen Abteilungen zum Schutz der öffentlichen Ordnung, der gesellschaftlichen Inspektionen, der Kommissionen zum Schutz des sozialistischen Eigentums in den Betrieben, der Kameradschaftsgerichte kurz: der gesamten sowjetischen Öffentlichkeit. Gerade deshalb messen die Normen des neuen Strafgesetzbuchs der Tätigkeit der gesellschaftlichen Funktionäre so große Bedeutung bei und schützen sie vor jeglichen verbrecherischen Anschlägen. Die Artikel 191, 192 und 193 sehen eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für Personen vor, die sich des Widerstandes, der Beleidigung oder der Bedrohung gegen Vertreter der Öffentlichkeit bei der Ausübung ihrer wichtigen gesellschaftlichen Pflichten schuldig gemacht haben. Zum Schutze der Minderjährigen vor demoralisierenden Einflüssen von seiten verbrecherischer und parasitärer Elemente wurde Art. 210 des neuen Strafgesetzbuchs eingeführt, wonach die Verleitung Minderjähriger zu verbrecherischen Handlungen, zur Bettelei, Prostitution, zu Glücksspielen sowie zu einer parasitären Lebensführung mit Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren bestraft wird. Von großer gesellschaftspolitischer Bedeutung ist die Aufnahme eines Kapitels über Verbrechen gegen die politischen und arbeitsrechtlichen Rechte der Bürger. Hier wurde eine Reihe neuer Bestimmungen zum konsequenten Schutz der Rechte und Interessen der Sowjetmenschen geschaffen. Das betrifft z. B. die Verletzung des Briefgeheimnisses (Art. 135), die Verletzung der 404;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 404 (NJ DDR 1961, S. 404) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 404 (NJ DDR 1961, S. 404)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengnitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten rsonen rson Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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