Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 403

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 403 (NJ DDR 1961, S. 403); tiön mit deren Einverständnis sowie einzelner Bürger auf deren Bitte; Einweisung in eine Erziehungskolonie für Minderjährige u. a. Diese Maßnahmen sind keine Kriminalstrafen. Minderjährige, die wegen schwerer Verbrechen zu Freiheitsentzug verurteilt wurden, verbüßen die Strafe nur in speziellen Kolonien für Minderjährige. Die bedingte Strafaussetzung und die Ersetzung der Strafe durch eine mildere Strafe sind nur durch das Gericht möglich. Voraussetzung dafür ist, daß der Verurteilte durch vorbildliche Führung und ehrliches Verhalten zur Arbeit seine Besserung bewiesen und daß er mindestens die Hälfte und bei schweren Verbrechen mindestens zwei Drittel der festgesetzten Strafe verbüßt hat (Art. 53). Bei Minderjährigen genügt die Verbüßung eines Drittels der Strafe (Art. 55). In Übereinstimmung mit Art. 44 der Grundlagen für die Strafgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken in der Fassung des Erlasses des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 5. Mai 1961 ist die Anwendung der bedingten Strafaussetzung und die Ersetzung des nichtverbüßten Teils der Strafe durch eine mildere Strafe ausgeschlossen: 1. gegenüber besonders gefährlichen Rückfälligen; 2. gegenüber Personen, denen die bedingte Strafaussetzung oder die Ersetzung des nicht verbüßten Teils der Strafe durch eine mildere Strafe gewährt wurde, wenn diese Personen bis zum Ablauf der Frist der nicht verbüßten Strafe ein neues vorsätzliches Verbrechen begangen haben und dafür zu Freiheitsstrafe verurteilt wurden; 3. gegenüber Personen, die bestraft wurden wegen besonders gefährlichen Staatsverbrechens, Banditismus, Herstellung und In-Verkehr-Bringen von Falschgeld und falschen Wertpapieren, Verletzung der Devisenbestimmungen, Entwendung von staatlichem oder gesellschaftlichem Eigentum in besonders großem Ausmaß, vorsätzlicher Tötung unter erschwerenden Umständen, Notzucht mit schweren Folgen oder Notzucht an einer Minderjährigen, Raubes, aktiver oder passiver Bestechung unter erschwerenden Umständen. Bedingte Strafaussetzung kann vom Gericht nur auf gemeinsamen Antrag der Verwaltung am Ort der Strafverbüßung und der Aufsichtskommission beim Exekutivkomitee des örtlichen Sowjets, die sich aus Vertretern der sowjetischen Öffentlichkeit zusammensetzt, gewährt werden. Das Gericht ist nicht berechtigt, die Sache auf eine andere Weise zu bearbeiten. Gegenwärtig besteht die Hauptaufgabe im Kampf gegen die Kriminalität darin, den Verbrechen vorzubeugen. Das ist nur möglich bei ständiger Einbeziehung breitester Kreise der Öffentlichkeit. Die Tätigkeit solcher gesellschaftlichen Organisationen wie der freiwilligen Volksmiliz und der Kameradschaftsgerichte, die sich in der letzten Zeit sehr entwickelten, hat große Bedeutung für die Verbrechensvorbeugung, für die rechtzeitige Einwirkung auf solche Bürger, die von den Normen des sozialistischen Zusammenlebens abweichen. Deshalb sieht das Strafgesetzbuch die Möglichkeit vor, Personen, die erstmalig ein Verbrechen begangen haben, das keine große Gesellschaftsgefährlichkeit besitzt, und die ohne Anwendung von Strafe durch gesellschaftliche Einwirkung gebessert werden können, von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit zu befreien und die Sache dem Kameradschaftsgericht zur Behandlung zu übertragen (Art. 51). Von der strafrechtlichen Verantwortlichkeit befreite Personen, die ein geringfügiges Verbrechen begangen haben, können auch einer gesellschaftlichen Organisation oder einem Kollektiv der Werktätigen gegen Bürgschaft übergeben werden. Das kann durch die Organe der Staatsanwaltschaft, der Ermittlung und des Gerichts geschehen. Das Gesetz besagt aber auch, daß die Bürgschaft nicht für eine Person übernommen werden kann, die schon vorher wegen eines Vorsätzlichen Verbrechens bestraft wurde oder für die bereits einmal eine Bürgschaft übernommen worden war (Art. 52). Hat eine Person, für die die Bürgschaft übernommen wurde, innerhalb eines Jahres das Vertrauen des Kollektivs nicht gerechtfertigt oder sich der gesellschaftlichen Einwirkung entzogen, so beschließen die gesellschaftliche Organisation oder das Kollektiv der Werktätigen, welche die Bürgschaft übernommen haben, die Ablehnung der Bürgschaft und leiten diesen Beschluß der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht zu, damit geprüft wird, ob der Täter für dasjenige Verbrechen, wegen dessen Begehung die Bürgschaft für ihn übernommen wurde, strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen ist (Art. 52). Bei der Festsetzung der Strafe gilt die Begehung eines neuen Verbrechens durch eine Person, für die die Bürgschaft übernommen wurde, während der Dauer der Bürgschaft oder innerhalb eines Jahres nach Beendigung dieses Zeitraumes als Umstand, der die strafrechtliche Verantwortlichkeit erhöht (Art. 39 Punkt 12). Diese Bestimmungen sichern eine solche Anwendung der gesellschaftlichen Bürgschaft, die eine richtige Einwirkung der Öffentlichkeit auf den Rechtsverletzer garantiert. * Bedeutende Veränderungen erfuhr der Besondere Teil des Strafgesetzbuchs. Der Inhalt und Aufbau des Besonderen Teils spiegeln die Forderung des Kampfes gegen die Kriminalität unter den Bedingungen der gegenwärtigen Periode der Entwicklung unseres Staates, die Prinzipien und die allgemeinen Bestimmungen der Grundlagen für die Strafgesetzgebung der UdSSR wider. Der Besondere Teil ist folgendermaßen gegliedert. Im 1. Kapitel über „Staatsverbrechen“ und im 12. Kapitel über „Militärverbrechen“ sind die entsprechenden Allunionsgesetze über die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Staats- und Militärverbrechen enthalten, die vom Obersten Sowjet der UdSSR am 25. Dezembei*' 1958 angenommen worden waren. Drei Kapitel sind im Verhältnis zum früheren Strafgesetzbuch der RSFSR von 1926 neu: das 2. Kapitel über „Verbrechen gegen das sozialistische Eigentum“, das 4. Kapitel über „Verbrechen gegen die politischen und arbeitsrechtlichen Rechte der Bürger“ und das 8. Kapitel über „Verbrechen gegen die Rechtsprechung“. Die Notwendigkeit, ein besonderes Kapitel über die Verbrechen gegen das sozialistische Eigentum zu schaffen, ergab sich aus der Tatsache, daß seit 1926 die Bedeutung des sozialistischen Eigentums als der ökonomischen Grundlage der sowjetischen Gesellschaftsordnung unermeßlich gewachsen und sein Schutz eine der grundlegenden Funktionen des sowjetischen Staates geworden ist. Seit 1926 waren eine Reihe allrussischer Gesetze angenommen worden, die die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Anschläge gegen das sozialistische Eigentum festlegten und der Sache nach einen Besonderen Teil der sowjetischen Strafgesetzgebung darstellten; sie waren jedoch nicht in das Strafgesetzbuch eingegangen. Es ist bekannt, daß die sowjetische Verfassung den Bürgern wichtige ökonomische und politische Rechte und Freiheiten gewährleistet wie: das Recht auf Arbeit, die Gleichberechtigung der Frau, die Gewissensfreiheit, die Unantastbarkeit der Persönlichkeit, das Briefgeheimnis, das Autorenrecht u. a. Die Verwirklichung dieser Rechte wird in erster Linie schon durch die sozialistischen Verhältnisse in der UdSSR gewährleistet. Im alten Strafgesetzbuch war jedoch kein spezielles Kapitel über Verbrechen gegen die politischen und arbeitsrechtlichen Rechte der Bürger enthalten. Jetzt wurde diese Lücke in der Gesetzgebung geschlossen. 403;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 403 (NJ DDR 1961, S. 403) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 403 (NJ DDR 1961, S. 403)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und bewiesen wird; die sozialistische Gesetzlichkeit konsequent verwirklicht wird, sowohl im Hinblick auf die effektive Durchsetzung und offensive Nutzung der Prinzipien des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß Ermittlungshandlungen, wie zum Beispiel bestimmte Untersuchungsexperinente, zur Nachtzeit durchgeführt und gesichert werden müssen. Diese Orte sind deshalb durch verdeckt oder offen dislozierte Sicherungskräfte zu sichern, in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der Linie in Jeder Situation mit der Möglichkeit derartiger Angriffe rechnen müssen. Die Notwendigkeit ist aus zwei wesentlichen -Gründen von entscheidender Bedeutung: Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der wie die Einhaltung der Bestimmungen über Einreisen in Grenz- und Sperrgebiete, die Beachtung der Kriminalitätsentwicklung, Schiebungen, Zoll- und Devisen-.

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