Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 401

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 401 (NJ DDR 1961, S. 401); / ■'i NUMMER 12 JAHRGANG 15 ZEITSCHRIFT FUR RECHT BERLIN 1961 20. JUNI UND RECHTSWISSENSCHAFT WLADIMIR AF AN AS JEWITSCH BOLDYREW, Minister der Justiz der RSFSR Die neue Strafgesetzgebung der RSFSR Der Oberste Sowjet der RSFSR hat am 27. Oktober 1960 drei neue Gesetze angenommen: das Gerichtsver- fassungsgesetz, das Strafgesetzbuch und die Strafprozeßordnung der RSFSR. Diese Gesetze, die am 1. Januar 1961 in Kraft getreten sind (ausgenommen das Gerichtsverfassungsgesetz, das mit seiner Verabschiedung in Kraft trat), legen die Organisation der Gerichtsorgane der RSFSR und die Maßnahmen im Kampf gegen die Kriminalität sowie das Verfahren der Ermittlung und Verhandlung von Strafsachen unter den gegenwärtigen historischen Bedingungen fest. Die neuen Gesetze der -'Russischen Föderation wurden auf der Grundlage des Art. 19 der Verfassung der RSFSR urfd in völliger Übereinstimmung mit den im Dezember 1958 vom Obersten Sowjet der UdSSR angenommenen Grundlagen der Gesetzgebung über die Gerichtsverfassung der UdSSR, der Unions- und Autonomen Republiken, den Grundlagen für die Strafgesetzgebung und den Grundlagen des Strafverfahrens der UdSSR und der Unionsrepubliken ausgearbeitet. Sie widerspiegeln unmittelbar die Hinweise des XX. und des XXI. Parteitages der KPdSU über die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, die weitere Entfaltung der sowjetischen Demokratie und die breite Einbeziehung der Volksmassen in den Kampf gegen die Verletzer der sowjetischen Rechtsordnung und der Rechte der Bürger. Bei der Ausarbeitung der Gesetze wurden Vorschläge berücksichtigt, die Abgeordnete auf den Tagungen der Sowjets unterbreitet hatten, und Anregungen aufge-griffen, die Arbeiter, Kolchosbauern und Angehörige der Intelligenz in Zuschriften an Zeitungen und Zeitschriften, in Briefen sowie auf Versammlungen und Beratungen gegeben hatten. An der Vorbereitung der Gesetze waren Rechtswissenschaftler und Mitarbeiter der Gerichte, der Staatsanwaltschaften sowie der Ermittlungsorgane aktiv beteiligt. Deshalb war es möglich, bei der Schaffung der neuen Gesetze die langjährige Praxis der Anwendung der früheren Gesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken, die Erfahrungen aus der Tätigkeit der Ermittlungs- und Gerichtsorgane der Russischen Föderation sowie die Ergebnisse der sowjetischen Rechtswissenschaft auszuwerten. Die neuen Gesetze enthalten alle prinzipiellen Bestimmungen des sowjetischen Strafrechts, Strafprozeßrechts und der Gerichtsverfassung, die sich in der Vergangenheit bewährt haben. Die neuen Gesetze haben die Aufgabe, allseitig unseren Staat und seine Rechtsordnung vor verbrecherischen Anschlägen zu schützen, die strikte Achtung der Persönlichkeit und der Rechte der sowjetischen Bürger zu gewährleisten und in kürzester Frist solche Überreste der Vergangenheit wie die Kriminalität zu liquidieren, damit unsere Gesellschaft auf dem Weg zum Kommunismus erfolgreich voranschreiten kann. Das neue Strafgesetzbuch der RSFSR besteht aus 269 Artikeln, davon entfallen 63 auf den Allgemeinen Teil und 206 auf den Besonderen Teil. Das Strafgesetzbuch fixiert das Prinzip der strikten Einhaltung der Gesetzlichkeit. Es legt fest, daß nur ein Strafgesetz der Union oder einer Unionsrepublik bestimmt, welche gesellschaftsgefährlichen Handlungen Verbrechen darstellen und welche Strafmaßnahmen anzuwenden sind. Es gibt im Unterschied zur früheren gesetzlichen Regelung keine Möglichkeit, jemand auf dem Wege der Analogie für eine gesellschaftsgefährliche Handlung strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, die im Gesetz nicht für strafbar erklärt ist. Gemäß Art. 3 des Strafgesetzbuchs unterliegt der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und der Bestrafung nur eine Person, die sich der Begehung eines Verbrechens schuldig gemacht hat, d. h., wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig handelte. In den Artikeln 8 und 9 wird der Begriff des vorsätzlichen und des fahrlässigen Verbrechens präzise definiert. Ehe jemand strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird, muß bei den Ermittlungen sorgfältig geprüft worden sein, ob seine Handlungen einen Verbrechenstatbestand erfüllen, der in einem Artikel des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs enthalten ist. * Art. 7 enthält eine Definition des Verbrechensbegriffs. Danach ist ein Tun oder Unterlassen, auch wenn es formal irgendeinem der im Strafgesetzbuch vorgesehenen Tatbestände entspricht, kein Verbrechen, wenn es wegen Geringfügigkeit keine gesellschaftliche Gefahr darstellt. Dadurch wird ein formales, dogmatisches Herangehen an die Anwendung der sowjetischen Strafgesetze ausgeschlossen. Bei Handlungen, die keine Merkmale der Gesellschaftsgefährlichkeit enthalten, sollen andere Maßnahmen angewendet werden, in erster Linie solche gesellschaftlichen Charakters. Im Strafgesetzbuch ist auch festgelegt, daß eine Handlung, obwohl sie die Tatbestandsmerkmale einer strafbaren Handlung erfüllt, dann kein Verbrechen ist, wenn sie im Zustand der Notwehr begangen wurde, d. h., um die Interessen des Sowjetstaates, die gesellschaftlichen Interessen, die Persönlichkeit oder die Rechte des sich Wehrenden oder einer anderen Person 401;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 401 (NJ DDR 1961, S. 401) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 401 (NJ DDR 1961, S. 401)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auch die Erwartung, eine Rolle, ohne politisches Engagement leben lieh persönlichen Interessen und in der reize ausschließ-und Neigungen nachgоhen. Die untersuchten Bürger der fühlten sich in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und folglich zur Vermeidung von Einseitigkeiten und einer statischen Sicht bei der Beurteilung der Rolle, der Wirkungsweise und des Stellenwertes festgestellter Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen.

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