Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 40

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 40 (NJ DDR 1961, S. 40); Musterbeispiel auch für die Arbeit der Justiz und der Rechtswissenschaft dafür, wie ein konkretes marxistisch-leninistisches Bild der Wirklichkeit geschaffen werden muß, das die Grundlage richtiger Maßnahmen ist. Von besonderer Bedeutung ist die Perspektive, die in den Ausführungen Walter Ulbrichts den Kapitalisten in Westdeutschland gegeben wird. Sie lehren uns, Engherzigkeit und Sektierertum zu überwinden, und lenken unsere Aufmerksamkeit darauf, daß in der westdeutschen Justiz nicht nur die allerdings ihr Gesicht bestimmenden Blutrichter tätig sind, sondern, wie es in der Westberliner 'Justizkrise zum Ausdruck kommt, auch Kräfte, die sich um die Einhaltung der bürgerlichen Gesetzlichkeit bemühen.7 Auch ihnen gegenüber gilt es, die Perspektive zu klären.8 Bei der Einschätzung des westdeutschen Imperialismus wurde auch auf seine neokolonialistischen Bestrebungen hingewiesen. Wie diese unmittelbar unsere Arbeit berühren, beweist ein Ereignis der letzten Zeit. Die „Internationale Juristenkommission“, ein mit der berüchtigten Agentenorganisation „Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen“ eng liiertes Gremium,® hat eine Untersuchung durchgeführt, die sich vorgeblich gegen den Rassismus in Südafrika wendet (!). Durch dieses juristische Manöver versuchen die Imperialisten* insbesondere die westdeutschen Neokolonialisten, die Sympathien der jungen afrikanischen Nationalstaaten zu erringen. Unter dem Deckmantel einer antikolonialistischen Haltung wollen sie nicht nur ökonomisch, sondern auch ideologisch in die befreiten Staaten eindringen. Dieser Vorfall stellt uns, vor allem die Vereinigung Demokratischer Juristen, vor die Aufgabe, noch energischer die Machenschaften dieser Organisationen vor der Weltöffentlichkeit zu entlarven. Der enge Zusammenhang zwischen dem 11. Plenum und der Programmatischen Erklärung des Staatsrates wird besonders sichtbar an der Forderung, mit den Menschen auf neue, sozialistische Art zu arbeiten und umzugehen. Eindringlich wies Genosse Walter Ulbricht darauf hin, daß durch die politische Massenarbeit wirklich alle Menschen erreicht werden müssen: Weder herzloser bürokratischer Umgang mit den Menschen noch kaltes phrasenhaftes Reden, hinweg über die Köpfe und vorbei an ihren Herzen. Diese Forderung erfaßt die gesamte Arbeit im Bereich des Ministeriums der Justiz wie aller Strafverfolgungsorgane und wird uns zu prinzipiellen Schlußfolgerungen in bezug auf die Art und Weise unserer Arbeit veranlassen. Wir konnten oben auf die bedeutsame Feststellung verweisen, daß die Generallinie der Politik, wie sie insbesondere auf dem V. Parteitag beschlossen wurde, richtig ist und in vollem Einklang mit der Moskauer Erklärung steht. Das bedeutet aber nicht, daß wir im Durchsetzen dieser Beschlüsse keine Fehler gemacht hätten, die wir schnellstens ausmerzen müssen und die das „Wie“ unserer Arbeit betreffen. Die Forderung des Genossen Ulbricht auf dem 11. Plenum: „Die Bevölkerung hat das Recht, zu 7 vgl. Streit, Der Aufstand der Staatsanwälte, NJ 1960 S. 809. 8 vgl. Benjamin, Unsere Riehterwahlen ein Beitrag zur Lösung der nationalen Frage, Demokratischer Aufbau 1960, S. 580. 9 vgl. Renneberg/Baur, Die Ergebnisse des VII. Kongresses der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen, NJ 1961 S. 4. 40 verlangen, daß Schwierigkeiten, die durch Bürokratismus, Unzulänglichkeiten und mangelhafte Qualifikation hervorgerufen wurden, schnellstens beseitigt werden, sie in Zukunft auszuschalten“ entspricht voll den Forderungen der Staatsratserklärung, wie auch deren Aufmerksamkeit auf das Vermögen und die Rechte der Bürger dem nachdrücklichen Hinweis der Moskauer Erklärung auf die strikte Wahrung des leninschen Prinzips der materiellen Interessiertheit entspricht. Hier liegen wichtige Hinweise für die Rechtsprechung in Straf-und Zivilsachen, die Allgemeine Aufsicht der Staatsanwaltschaft und die Gesetzgebung, im besonderen auf dem Gebiet des Zivilrechts; sie stellen uns die Aufgabe, solche Erscheinungen wie Bürokratismus und Unzulänglichkeiten sowohl in der eigenen Arbeit zu vermeiden, als auch durch die gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Tätigkeit dazu beizutragen, sie aufzudecken und an ihrer Ausmerzung mitzuwirken. Vor allem aber muß der sozialistischen Beziehungen entsprechende Umgang mit den Menschen in der Rechtsprechung und der politischen Massenarbeit seinen Ausdruck finden. Die Grundsätze der Gerechtigkeit, die in der Staatsratserklärung zusammengefaßt und im Kommunique des Nationalrats der Nationalen Front des Demokratischen Deutschlands10 noch einmal als unmittelbarer Auftrag an die Richter formuliert sind, müssen von jedem Staatsanwalt und Richter zur Richtschnur seiner Tätigkeit gemacht werden. Dabei geht es wieder nicht um formale Redensarten, sondern um lebendiges Verstehen. Streit hat bereits sehr eindringlich auf das Mißverständnis hingewiesen11, das einigen Staatsanwälten und Richtern unterlaufen ist, die die Bedeutung des Gnadenerweises des Staatsrates, im besonderen das Führen von Gesprächen mit Begnadigten, nicht als Ausdruck des Geistes der Staatsratserklärung verstanden haben. Es muß begriffen werden, daß die Autorität des Staates sich sehr wohl mit einem Auftreten des Richters oder Staatsanwalts vereinbart, das einer Prozeßpartei und auch dem Angeklagten oder Verurteilten gegenüber die Würde des Gerichts mit menschlicher Achtung und menschlichem Interesse verbindet, daß strikte Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zugleich höchste Gesetzlichkeit bedeutet. Wir haben schon verschiedentlich festgestellt, daß der Qualität der Rechtsprechung mehr Aufmerksamkeit zugewandt werden muß. Das 11. Plenum, die Grundsätze der Gerechtigkeit, die Auswertung der Durchführung des Gnadenerweises geben uns sehr konkrete Maßstäbe für die Qualität der Rechtsprechung, die der gründlichen Durcharbeitung bedürfen und von denen einige hervorgehoben werden sollen, damit die Gerichte, unbeschadet der von den zentralen Organen noch im einzelnen auszuarbeitenden Maßnahmepläne, sofort mit dieser Änderung beginnen. Die Anwendung von Strafen ohne Freiheitsentzug* die dem Rückgang der Kriminalität, dem wachsenden Bewußtsein der Werktätigen und der Festigung unserer Gesellschaftsordnung entsprechend anstei- 10 Zum Abschluß der Richterwahlen 1960, NJ 1961 S. 1. 11 Streit, An der Schwelle des Jahres 1961, NJ 1960 S. 809 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 40 (NJ DDR 1961, S. 40) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 40 (NJ DDR 1961, S. 40)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten sowie der Volkspolizei Vorkommnisse Vorkommnisse. Der Einsatz der genannten Referate erfolgte entsprechend zentraler Orientierungen und territorialer Schwerpunkte vorwiegend zur Klärung von Anschlägen gegen die Staatsgrenze der andere Gewaltakte mit folgenschweren Auswirkungen für die staatliche und öffentliche Ordnung und Sicherheit, aber auch - Morddrohung, Erpressungsversuche unter Vortäuschung von Ereignissen oder Straftaten, die ernsthafte Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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