Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 393

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 393 (NJ DDR 1961, S. 393); kleinen, damals möglicherweise vorgekommenen Schönheitsfehlern abgesehen verneint werden. 3. Die Willkürkonstruklion von der Rechtsbeugung stellt aber schon jetzt neben der Rechtfertigung der faschistischen Aggression im zweiten Weltkrieg eine erneute juristische Aggression des deutschen Imperialismus gegen Polen sowie alle anderen Länder Europas dar, in denen diese Terror- und Morddirektiven die Grundlage der verbrecherischen Handlungen des Naziregimes durch Gestapo, SS-Einsatzgruppen und Sonderjustiz bildeten. Gleichzeitig sollen dadurch auch diese verbrecherischen Organisationen selbst reingewaschen werden, weil man die Mordhelfer, die in ihnen tätig waren, wieder braucht. 4. Schließlich bedeutet die Willkürkonstruktion der Rechtsbeugung die Sanktion neuer, auf Aggression und Annexion der Nachbarstaaten einschließlich der Deutschen Demokratischen Republik gerichteter Aktionen. Ein besonders aktuelles Beispiel dafür ist der im Juni vorigen Jahres von Walter Ulbricht enthüllte Blitzkriegsplan der Bonner Bundeswehr gegen die DDR. Im Interesse der inneren Abschirmung der Vorbereitung eines solchen atomaren Blitzkrieges haben die Bonner Militaristen die Notstandsgesetzgebung auf die Tagesordnung gesetzt. Dieses Gesetzgebungsprogramm geht noch weit über den berüchtigten Artikel 48 der Weimarer Verfassung hinaus und ist in mehrfacher Beziehung vergleichbar mit dem Hitlerschen Ermächtigungsgesetz. Darin liegt aber schon jetzt ein erneut Völker- und strafrechtswidriges Unternehmen, denn sowohl das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 als auch die berüchtigte Verordnung „zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933, die dabei Paje stehen, sind durch den Willen der Völker nach 1945 aufgehoben worden, und damals wurde ausdrücklich betont, daß jeder Versuch einer neuen Inkraftsetzung auch durch Umgehungsversuche strafrechtswidrig ist44 14. Hauptangeklagter im Schweriner Prozeß war das Mordsystem des deutschen Faschismus, war das Ausrottungsund Versklavungssystem des deutschen Imperialismus. Angeklagt war die faschistische Justiz, die unter Leitung der Freisler, Thierack und Schlegelberger ein willfähriges Instrument des imperialistischen Mordsystems war. Angeklagt waren die Verantwortlichen der Hitlerschen „Gesetzgebung“, zu denen auch Globke gehört, der heute in Westdeutschland Wieder am Machthebel des gesamten Staates sitzt. Angeklagt war das in Westdeutschland herrschende System, das über 1000 der als Nazi-Blutrichter „bewährten“ Mörder heute wieder in maßgeblichen Justizfunktionen beschäftigt. Die mit einer Robe verkleideten Mörder von Bürgern der Länder Europas, aber auch Von Deutschen, die ihre patriotische Pflicht zum Widerstand gegen das zutiefst volksfeindliche Nazisystem erfüllten, sitzen heute zu Gericht über aufrechte Patrioten aus beiden deutschen Staaten, deren „Verbrechen“ darin besteht, daß sie für Frieden und Verständigung, gegen Atomrüstung und Kriegshetze ein treten. Die vom Geist des „großdeutschen“ Hitlerfaschismus durchdrungene westdeutsche Justiz kann sich kein Alibi dadurch verschaffen, daß gelegentlich ein paar KZ-Schergen vor Gericht gestellt werden. Sie kann sich auch kein Alibi dadurch verschaffen, daß jetzt als Ergebnis der Ermittlungen der Ludwigsburger Zentralstelle noch etwa 1000 Verfahren gegen Naziverbrecher angekündigt werden. Wir stimmen durchaus mit dem Generalstaatsanwalt von Hessen, Dr. Bauer, darin überein, daß es dringend 44 vgl. Gesetze Nr. 1 und 11 sowie Proklamation Nr. 3 des Alliierten Kontrollrats (Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland 1945 S. 6, 22, 55). 1! Dies brachte er in einem kürzlich dem Rundfunk gegebenen Interview zum Ausdruck. erforderlich ist15, in der Bundesrepublik durch Gerichtsverfahren gegen schwer belastete Mensch] ichkeitsver-brecher an einer neuen Bewußtseins- und Moralbildung und an einer Veränderung der gegenwärtigen Verhältnisse mitzuwirken. Derartige Feststellungen allein genügen jedoch nicht, um die sog. unbewältigte Vergangenheit zu bewältigen. Dazu bedarf es vielmehr der aktiven Unterstützung derjenigen Kräfte, die in Westdeutschland bemüht sind, im Bereich der Justiz gegen den Widerstand der herrschenden Kreise Konsequenzen aus dieser Vergangenheit zu ziehen. Der Oberlandesgerichtspräsident von Stuttgart, Richard Schmidt, und einige andere Herren, wie beispielsweise Dr. D o r b r i t z, erklärten kürzlich anläßlich einer Konferenz: „Mit der sofortigen Entfernung jüdischer Richter und mit dem Erlassen von Gesetzen wie den Nürnberger Gesetzen, dem Volksschädlingsgesetz und der Polengesetzgebung sei ein völliger Niedergang der Rechtsprechung eingetreten. Wer damals in die Räder der Justiz geraten sei, vor allem bei Verstößen gegen die Polengesetzgebung, sei unrettbar verloren gewesen. Die Rechtsprechung habe sogar dort politische Tendenzen angenommen, wo gar keine politischen Tatbestände bestanden hätten.“16 Solche Erklärungen sind zu begrüßen. Wenn ihnen entsprechende Taten folgen und die entgegenstehende Rechtsprechung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs aufgehoben würde, wie sie besonders kraß in dem erwähnten Urteil vom 23. September 1960 3 StR 28/60 zum Ausdruck kommt, würden gute Voraussetzungen geschaffen werden, um zu einer Annäherung der beiden deutschen Staaten und zur Isolierung und Entmachtung des deutschen Militarismus zu gelangen. Solange aber Leute wie Fritz und Bömmels, über dessen konkrete Hauptschuld an der Ermordung zahlreicher polnischer Bürger in Poznan der Schweriner Prozeß unwiderlegbare Beweise gebracht hat, in verantwortlichen Justizfunktionen Westdeutschlands gelassen werden, solange also Blutrichter über sich selbst zu Gericht sitzen und neues faschistisches Gesinnungsstrafrecht schaffen, solange Hauptverantwortliche, wie Schlegelberger und Lautz, jahrelang monatliche Pensionen in einer Höhe beziehen, die dem Jahreseinkommen von Arbeitern im sog. Wirtschaftswunderland entsprechen, und vor allem, solange Leute wie Globke, dessen Mitverantwortung auch an der sog. Polenstrafrechtsverordnung in diesem Prozeß bewiesen wurde, auch heute noch entscheidenden Einfluß auf die Gesetzgebung in Westdeutschland haben solange wird die DDR ihre Pflicht als einzig rechtmäßiger, die Gesetzlichkeit, das Völkerrecht achtender deutscher Staat erfüllen und zur ständigen Entlarvung der in Westdeutschland wieder in hohen Funktionen amtierenden faschistischen Verbrecher beitragen. vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 21. März 1961, S. 5 und 6. Im Deutschen Zentralverlag erscheint demnächst: Prof. Dr. Friedrich Karl Kaul: . und das von Rechts wegen Etwa 112 Seiten; broschiert; Preis: etwa 3 DM Prof. Dr. Kaul analysiert in seiner Arbeit die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu dem menschenfeindlichen „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ vom 15. September 1935. Er beweist damit, daß auch das Reichsgericht dem faschistischen Terrorstaat willig diente und bei der Verfolgung und Massenvernichtung Millionen jüdischer Bürger eine große Rolle spielte. Mit dieser Arbeit wird deutlich gemacht, daß die Justiz im imperialistischen Staat eines der Hauptmittel zur Unterdrük-kung der fortschrittlichen Kräfte ist. Weiter wird gezeigt, daß der Bundesgerichtshof im Bonner Staat, der sich selbst als Nachfolger des Reichsgerichts bezeichnet, ebenfalls ein Instrument in den Händen der Imperialisten zur Durchführung ihrer volksfeindlichen und friedensgefährdenden Politik ist. Prof. Dr. Kaul vermittelt Einblick in die klerikal-militaristische Politik des Bonner Staates und in die Rolle der ihm hörigen Justiz. Damit leistet der Verfasser einen Beitrag zur Entlarvung der reaktionären westdeutschen Justiz. 393;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 393 (NJ DDR 1961, S. 393) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 393 (NJ DDR 1961, S. 393)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten hat kameradschaftlich unter Wahrung der Eigenverantwortung aller daran beteiligten Diensteinheiten zu erfolgen. Bevormundung Besserwisserei und Ignorierung anderer Arbeitsergebnisse sind zu unterbinden. Operative Überprüfungsergebnisse, die im Rahmen der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher tätigen feindlichen Zentren, Einrichtungen, Organisationen;nd Kräfte, deren Pläne und Absichten sowie die von ihnen angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und folglich zur Vermeidung von Einseitigkeiten und einer statischen Sicht bei der Beurteilung der Rolle, der Wirkungsweise und des Stellenwertes festgestellter Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von Bürgern - Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen belegen, daß es durch die ziel-gerichtete Einschränkung der Wirksamkeit Ausräumung von Faktoren und Wirkungszusamnvenhängen vielfach möglich ist, den.

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