Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 391

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 391 (NJ DDR 1961, S. 391); Das aber bedeutet, daß diejenigen, die diese völkerrechtswidrige faschistische Aggressions-, Annexions-, Ausrottungs- und Austreibungspolitik durch Todesurteile förderten, d. h. alle Blutrichter, die in besetzten Gebieten tätig waren, dieser qualifizierten Verbrechen des Völkermordes in noch weit höherem Maße verantwortlich und schuldig sind als die in Deutschland tätig gewesenen Sonderrichter. Diese außerhalb Deutschlands noch forcierte verbrecherische Intensität bei der Begehung des Völkermordes kennzeichneten die führenden Nazis zynisch als „freiere Stellung des Richters des Warthelandes“5. Wie das Urteil gegen Breyer zutreffend feststellt, war diese „die Freiheit, ohne Rücksicht auf unveräußerliche Menschenrechte in von .demokratischem Ballast“ befreiten Verfahren die Mordpolitik der Faschisten durchzusetzen“8 9. Es verstand sich, daß für die Verwirklichung dieser „Freiheit“ des Völkermordes eine besonders sorgfältige Kaderauswahl getroffen wurde, wie z. B. hinsichtlich des ständigen Vertreters des damaligen faschistischen Landgerichtspräsidenten in Poznan, Landgerichtsdirektor Karl Bömmels, der ausweislich seiner dem Prozeßgericht vorgelegten Personalakten für die Lenkung der faschistischen Strafrechtspflege verantwortlich und daher unabkömmlich war. Heute ist Bömmels beim Oberlandesgericht in Saarbrücken als Senatspräsident tätig, also noch dafür befördert worden, daß er im Vergleich zu den im „Reich“ tätigen Richtern die faschistische „Freiheit“ im „Wartheland“ auf bedeutend brutalere Weise verwirklichte. Das Urteil stellt nach der sorgfältigen und umfassenden Beweisaufnahme über Bömmels fest: „Bei Bömmels handelt es sich um einen von der faschistischen Ideologie völlig durchdrungenen skrupellosen und grausamen Sonderrichter, der die ihm in die Hand gegebenen Terror- und Willkürgesetze im Sinn seiner .politischen Erkenntnisse“ ausnutzte, um polnische Menschen dem Tode zu überantworten.“ Im Schweriner Prozeß wurden die Mordtaten weiterer Faschisten bewiesen, die damals der Ausrottungsjustiz Hitlers in Polen bereitwillig dienten und heute wieder in Westdeutschland, z. T. in avancierten Positionen, amtieren. So heißt es über den damaligen Landgerichtsrat Dr. Hucklenbroich: „Er, der jetzt Landgerichtsdirektor beim Landgericht in Wuppertal ist, wurde der geschäftsplanmäßige Vertreter von Bömmels. Er war auch stellvertretender Vorsitzender des Sondergerichts II in Posen Durch den Landgerichtspräsidenten Dr. Braun wurde er am 3. Dezember 1943 als der .leistungsfähigste und erfahrenste“ Beisitzer im Posener Sondergericht bezeichnet. Auf Grund seiner .Erfahrungen und Leistungsfähigkeit“ ist Dr. Hucklenbroich am 1. Oktober 1943 auch zum Oberlandesgerichtsrat ernannt worden. Diese beiden Juristen, Bömmels und Dr. Hucklenbroich, sind wie aus dem Inhalt ihrer Personalakten sowie aus den Aussagen des Angeklagten erkennbar die führenden richterlichen Kräfte beim Sondergericht in Posen gewesen. Ihnen zur Seite standen weitere faschistische Sonderrichter, die ihre besondere Eignung für diese Funktion nachgewiesen hatten. Zu ihnen gehörten der damalige Landgerichtsrat Dr. Junghanns-Kon o p k a, der heute Amtsgerichtsrat in Balingen ist, der heute beim Amtsgericht in Weiden tätige damalige Landgerichtsrat Dr. L i p p s und der in Westberlin als Amtsgerichtsrat fungierende damalige Landgerichtsrat P o 11 o k.“ Als Anklagevertreter vor dem Sondergericht in Posen fungierten damals u. a. der heute bei der Staatsanwaltschaft in Essen tätige Staatsanwalt Jungmann und der heutige Hamburger Oberstaatsanwalt S u h r sowie Staatsanwalt -Fritz, der heute nicht nur Oberstaatsanwalt in Frankfurt (Main), sondern auch Mitglied der sog. Großen Strafrechtskommission ist, wo er zusammen 6 vgl. das Urteil gegen Breyer auf S. 394 dieses Heftes. 6 ebenda. mit anderen ehemaligen führenden Faschisten den Faschisierungsprozeß auf dem Gebiet des Strafrechts vorantreibt7. Formulierungen, wie „Begriff der ErsatZT Öffentlichkeit , den wir aus der Zeit des Kriegssonderstrafrechts noch in Erinnerung haben “, gehen ihm hier sehr flüssig von den Lippen. Fritz dokumentiert vor allem, daß er heute wie damals ein fanatischer Verfechter des Gesinnungsstrafrechts ist8. Der Schweriner Prozeß offenbarte die Methoden, mit denen die führenden Faschisten in der Justiz ihre Mitarbeiter, im konkreten Fall den im bürgerlichen Rechtsdenken erzogenen und in Estland fast zwei Jahrzehnte tätig gewesenen Angeklagten Breyer, systematisch zu faschistisch handelnden und dann auch mehr und mehr denkenden Blutrichtern erzogen hatten. Der Prozeß machte auf diese Weise die Gefahr deutlich, in der sich junge, demokratisch gesinnte Juristen in Westdeutschland befinden, die solche unverbesserlichen fanatischen Nazis und Blutrichter als Vorgesetzte haben. Bis 1950/51 hat die westdeutsche Justiz noch Entscheidungen getroffen, die mit dem Völkerrecht übereinstimmten, wie das etwa bis zum 2. Band der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Ausdruck kommt. Die Entwicklung hat aber gezeigt, daß sie durch die über das 131er Gesetz wieder hineinströmenden unverbesserlichen Nazis, Kriegs- und Menschlichkeitsverbrecher zu dem heute überwiegend willfährigen Instrument des friedensfeindlichen und antidemokratischen Unterdrückungsapparates der Adenauer-Regierung geworden ist. Die Gebote der Moral und Menschlichkeit verlangen aber, daß Richter und Staatsanwälte, die jahrelang teils als fanatische Faschisten wie Bömmels, teils aus Willfährigkeit die menschen- und völkerrechtswidrigen faschistischen Bestimmungen, wie z. B. die, sog. Polenstrafrechtsverordnung, angewandt und dadurch das Leben zahlreicher Menschen vernichtet haben, nicht im Staatsapparat eines Staates beschäftigt werden, der Anspruch darauf erhebt, ein demokratischer und friedliebender Staat zu sein. Für die beiden deutschen Staaten gilt darüber hinaus die im Potsdamer Abkommen und in den auf diesem beruhenden Ausführungen, insbesondere im Kontrollratsgesetz Nr. 4, verankerte völkerrechtliche Pflicht, solche Personen aus allen öffentlichen Ämtern zu entfernen und nach dem Grad ihrer Verantwortlichkeit und Schuld zu bestrafen. In Westdeutschland amtiert im Widerspruch zu dieser völkerrechtlich festgelegten Pflicht heute bereits wieder eine große Anzahl von Richtern und Staatsanwälten, die gerade an Sondergerichten in okkupierten oder annektierten Gebieten tätig waren. Ja, sie werden sogar ■ wie der ehemalige Blutstaatsanwalt und Experte des faschistischen Gesinnungsstrafrechts Fritz zu den einschneidendsten Gesetzgebungsarbeiten hinzugezogen, die ein Staat kennt, zur Ausarbeitung von Strafrechtsbestimmungen. Während die Adenauer-Regierung unmittelbar vor Beginn des Eichmann-Prozesses der Weltöffentlichkeit durch den Leiter der sog. Ludwigsburger Zentrale zur Ermittlung von Nazi- und Kriegsverbrechen, Oberstaatsanwalt S c h ü 1 e, erklären ließ, daß über tausend Nazi- und Kriegsverbrecher in nächster Zeit ihrer Aburteilung entgegensehen, weil erst jetzt die Beweise ihrer Schuld zusammengetragen worden seien, sind bereits seit mehr als einem Jahr rund tausend Todesurteile, also konkrete Mordbeweise, in den Händen der 7 vgl. NJ I960 S. 832 ff.; NJ 1961 S. 95 ff-, S. 203 ff., S. 237 ft. 8 So versuchte er z. B. bei der Beratung des Tatbestandes „Auflehnung gegen die Staatsgewalt“ (§§ 423 ff. E 1959) mit folgender Begründung das verbrecherische Gesinnungsstrafrecht durchzusetzen: „Auch sonst strafen wir den untauglichen Versuch überall, wo der Versuch strafbar ist, denn wir wollen die rechtsfeindliche Gesinnung treffen. Warum dies gerade im Falle des Widerstandes anders sein sollte, vermag ich nicht einzusehen.“ Niederschriften über die Sitzungen der Großen Strafrechtsreform, 13. Bd., Bes. Teil, 2. Lesung, Bonn 1960, S. 56. 9 vgl. Neues Deutschland vom 31. März 1961. 391;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 391 (NJ DDR 1961, S. 391) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 391 (NJ DDR 1961, S. 391)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und folglich zur Vermeidung von Einseitigkeiten und einer statischen Sicht bei der Beurteilung der Rolle, der Wirkungsweise und des Stellenwertes festgestellter Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen.

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