Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 391

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 391 (NJ DDR 1961, S. 391); Das aber bedeutet, daß diejenigen, die diese völkerrechtswidrige faschistische Aggressions-, Annexions-, Ausrottungs- und Austreibungspolitik durch Todesurteile förderten, d. h. alle Blutrichter, die in besetzten Gebieten tätig waren, dieser qualifizierten Verbrechen des Völkermordes in noch weit höherem Maße verantwortlich und schuldig sind als die in Deutschland tätig gewesenen Sonderrichter. Diese außerhalb Deutschlands noch forcierte verbrecherische Intensität bei der Begehung des Völkermordes kennzeichneten die führenden Nazis zynisch als „freiere Stellung des Richters des Warthelandes“5. Wie das Urteil gegen Breyer zutreffend feststellt, war diese „die Freiheit, ohne Rücksicht auf unveräußerliche Menschenrechte in von .demokratischem Ballast“ befreiten Verfahren die Mordpolitik der Faschisten durchzusetzen“8 9. Es verstand sich, daß für die Verwirklichung dieser „Freiheit“ des Völkermordes eine besonders sorgfältige Kaderauswahl getroffen wurde, wie z. B. hinsichtlich des ständigen Vertreters des damaligen faschistischen Landgerichtspräsidenten in Poznan, Landgerichtsdirektor Karl Bömmels, der ausweislich seiner dem Prozeßgericht vorgelegten Personalakten für die Lenkung der faschistischen Strafrechtspflege verantwortlich und daher unabkömmlich war. Heute ist Bömmels beim Oberlandesgericht in Saarbrücken als Senatspräsident tätig, also noch dafür befördert worden, daß er im Vergleich zu den im „Reich“ tätigen Richtern die faschistische „Freiheit“ im „Wartheland“ auf bedeutend brutalere Weise verwirklichte. Das Urteil stellt nach der sorgfältigen und umfassenden Beweisaufnahme über Bömmels fest: „Bei Bömmels handelt es sich um einen von der faschistischen Ideologie völlig durchdrungenen skrupellosen und grausamen Sonderrichter, der die ihm in die Hand gegebenen Terror- und Willkürgesetze im Sinn seiner .politischen Erkenntnisse“ ausnutzte, um polnische Menschen dem Tode zu überantworten.“ Im Schweriner Prozeß wurden die Mordtaten weiterer Faschisten bewiesen, die damals der Ausrottungsjustiz Hitlers in Polen bereitwillig dienten und heute wieder in Westdeutschland, z. T. in avancierten Positionen, amtieren. So heißt es über den damaligen Landgerichtsrat Dr. Hucklenbroich: „Er, der jetzt Landgerichtsdirektor beim Landgericht in Wuppertal ist, wurde der geschäftsplanmäßige Vertreter von Bömmels. Er war auch stellvertretender Vorsitzender des Sondergerichts II in Posen Durch den Landgerichtspräsidenten Dr. Braun wurde er am 3. Dezember 1943 als der .leistungsfähigste und erfahrenste“ Beisitzer im Posener Sondergericht bezeichnet. Auf Grund seiner .Erfahrungen und Leistungsfähigkeit“ ist Dr. Hucklenbroich am 1. Oktober 1943 auch zum Oberlandesgerichtsrat ernannt worden. Diese beiden Juristen, Bömmels und Dr. Hucklenbroich, sind wie aus dem Inhalt ihrer Personalakten sowie aus den Aussagen des Angeklagten erkennbar die führenden richterlichen Kräfte beim Sondergericht in Posen gewesen. Ihnen zur Seite standen weitere faschistische Sonderrichter, die ihre besondere Eignung für diese Funktion nachgewiesen hatten. Zu ihnen gehörten der damalige Landgerichtsrat Dr. Junghanns-Kon o p k a, der heute Amtsgerichtsrat in Balingen ist, der heute beim Amtsgericht in Weiden tätige damalige Landgerichtsrat Dr. L i p p s und der in Westberlin als Amtsgerichtsrat fungierende damalige Landgerichtsrat P o 11 o k.“ Als Anklagevertreter vor dem Sondergericht in Posen fungierten damals u. a. der heute bei der Staatsanwaltschaft in Essen tätige Staatsanwalt Jungmann und der heutige Hamburger Oberstaatsanwalt S u h r sowie Staatsanwalt -Fritz, der heute nicht nur Oberstaatsanwalt in Frankfurt (Main), sondern auch Mitglied der sog. Großen Strafrechtskommission ist, wo er zusammen 6 vgl. das Urteil gegen Breyer auf S. 394 dieses Heftes. 6 ebenda. mit anderen ehemaligen führenden Faschisten den Faschisierungsprozeß auf dem Gebiet des Strafrechts vorantreibt7. Formulierungen, wie „Begriff der ErsatZT Öffentlichkeit , den wir aus der Zeit des Kriegssonderstrafrechts noch in Erinnerung haben “, gehen ihm hier sehr flüssig von den Lippen. Fritz dokumentiert vor allem, daß er heute wie damals ein fanatischer Verfechter des Gesinnungsstrafrechts ist8. Der Schweriner Prozeß offenbarte die Methoden, mit denen die führenden Faschisten in der Justiz ihre Mitarbeiter, im konkreten Fall den im bürgerlichen Rechtsdenken erzogenen und in Estland fast zwei Jahrzehnte tätig gewesenen Angeklagten Breyer, systematisch zu faschistisch handelnden und dann auch mehr und mehr denkenden Blutrichtern erzogen hatten. Der Prozeß machte auf diese Weise die Gefahr deutlich, in der sich junge, demokratisch gesinnte Juristen in Westdeutschland befinden, die solche unverbesserlichen fanatischen Nazis und Blutrichter als Vorgesetzte haben. Bis 1950/51 hat die westdeutsche Justiz noch Entscheidungen getroffen, die mit dem Völkerrecht übereinstimmten, wie das etwa bis zum 2. Band der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Ausdruck kommt. Die Entwicklung hat aber gezeigt, daß sie durch die über das 131er Gesetz wieder hineinströmenden unverbesserlichen Nazis, Kriegs- und Menschlichkeitsverbrecher zu dem heute überwiegend willfährigen Instrument des friedensfeindlichen und antidemokratischen Unterdrückungsapparates der Adenauer-Regierung geworden ist. Die Gebote der Moral und Menschlichkeit verlangen aber, daß Richter und Staatsanwälte, die jahrelang teils als fanatische Faschisten wie Bömmels, teils aus Willfährigkeit die menschen- und völkerrechtswidrigen faschistischen Bestimmungen, wie z. B. die, sog. Polenstrafrechtsverordnung, angewandt und dadurch das Leben zahlreicher Menschen vernichtet haben, nicht im Staatsapparat eines Staates beschäftigt werden, der Anspruch darauf erhebt, ein demokratischer und friedliebender Staat zu sein. Für die beiden deutschen Staaten gilt darüber hinaus die im Potsdamer Abkommen und in den auf diesem beruhenden Ausführungen, insbesondere im Kontrollratsgesetz Nr. 4, verankerte völkerrechtliche Pflicht, solche Personen aus allen öffentlichen Ämtern zu entfernen und nach dem Grad ihrer Verantwortlichkeit und Schuld zu bestrafen. In Westdeutschland amtiert im Widerspruch zu dieser völkerrechtlich festgelegten Pflicht heute bereits wieder eine große Anzahl von Richtern und Staatsanwälten, die gerade an Sondergerichten in okkupierten oder annektierten Gebieten tätig waren. Ja, sie werden sogar ■ wie der ehemalige Blutstaatsanwalt und Experte des faschistischen Gesinnungsstrafrechts Fritz zu den einschneidendsten Gesetzgebungsarbeiten hinzugezogen, die ein Staat kennt, zur Ausarbeitung von Strafrechtsbestimmungen. Während die Adenauer-Regierung unmittelbar vor Beginn des Eichmann-Prozesses der Weltöffentlichkeit durch den Leiter der sog. Ludwigsburger Zentrale zur Ermittlung von Nazi- und Kriegsverbrechen, Oberstaatsanwalt S c h ü 1 e, erklären ließ, daß über tausend Nazi- und Kriegsverbrecher in nächster Zeit ihrer Aburteilung entgegensehen, weil erst jetzt die Beweise ihrer Schuld zusammengetragen worden seien, sind bereits seit mehr als einem Jahr rund tausend Todesurteile, also konkrete Mordbeweise, in den Händen der 7 vgl. NJ I960 S. 832 ff.; NJ 1961 S. 95 ff-, S. 203 ff., S. 237 ft. 8 So versuchte er z. B. bei der Beratung des Tatbestandes „Auflehnung gegen die Staatsgewalt“ (§§ 423 ff. E 1959) mit folgender Begründung das verbrecherische Gesinnungsstrafrecht durchzusetzen: „Auch sonst strafen wir den untauglichen Versuch überall, wo der Versuch strafbar ist, denn wir wollen die rechtsfeindliche Gesinnung treffen. Warum dies gerade im Falle des Widerstandes anders sein sollte, vermag ich nicht einzusehen.“ Niederschriften über die Sitzungen der Großen Strafrechtsreform, 13. Bd., Bes. Teil, 2. Lesung, Bonn 1960, S. 56. 9 vgl. Neues Deutschland vom 31. März 1961. 391;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 391 (NJ DDR 1961, S. 391) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 391 (NJ DDR 1961, S. 391)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften ist zu welchem Zweck zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken? Welche weiteren Informationsquellen und -Speicher sind für die weitere Bearbeitung zu nutzen? Welche Sofortmaßnahmen sind insbesondere für die Beweissicherung, Verhinderung von Schäden und zur Veränderung der politisch-operativen Lage notwendig? Die Hauptabteilung die Abteilungen der Bezirksverwaltungen Gera, Leipzig und Potsdam, Diese Abteilungen erwiesen sich als stabile und leistungsstarke Kollekt-ive, deren Angehörige mit hohem persönlichen Engagement und Fleiß die ihnen übertragenen Aufgaben lösen; ausreichende und konkrete Kenntnisse über das Feindbild sowie über wesentliche Anforderungen an die zu klärenden Straftatbestände haben, mit den Grundregeln der Konspiration zur Bekämpfung des Feindes und zur Durchkreuzung seiner Pläne sowie zur Ausschaltung sonstiger Störungen und Hemmnisse bei der Verwirklichung der Politik der Partei am wirksamsten beigetragen werden kann. Deshalb kommt es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Völkerrechtliehen Regelungen zum Einreiseund Transitverkehr entstandenen Möglichkeiten unter Verletzung des Völkerrechts und des innerstaatlichen Rechts der für die Organisierung seiner gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden.

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