Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 381

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 381 (NJ DDR 1961, S. 381); ihr Vertrauen gewinnen. Ein Beispiel hierfür war die Arbeit der Abgeordneten Nadolny im Jugendclub Berlin-Barnimstraße18. Ihre Erfahrungen wertete Horst Schumann in seinem Schlußwort auf der 7. Zentralratstagung aus und entwickelte in diesem Zusammenhang drei Fragen, die bei der Arbeit mit jungen Menschen besonders wichtig sind: „Das ist erstens die Frage des Vertrauens zu unseren jungen Menschen, des tiefen Vertrauens, daß sie im Kern gesund sind, daß sie nur die helfende Hand, den Freund brauchen, der sie auf den richtigen Weg bringt. Es ist zweitens, daß man ihnen etwas zutraut, sie können etwas. Ja, und wenn sie heute sonstwie herumlaufen und sonstweiche Gedanken in ihren Köpfen tragen, so sind sie doch lebendige Menschen, die etwas darstellen, die Persönlichkeiten sind. Und wir wollen, daß es sozialistische Persönlichkeiten werden. Die dritte Frage ist schließlich, daß derjenige, der sich als Helfer und Freund zu erweisen versucht, ein Ziel verfolgt: ihnen verständlich und überzeugend zu helfen, langsam, aber sicher und mit System zum sozialistischen Denken zu kommen.“12 13 14 So falsch es ist, in unrichtiger Verallgemeinerung Jugendliche als Rowdys zu titulieren, so falsch ist es auch, alle Gruppen junger Menschen, denen wir an Straßenecken, in Parks usw. begegnen, als Rowdy-Cliquen über einen Kamm zu scheren. Ein solcher Schematismus kann für die Tätigkeit der Strafverfolgungsorgane nur schädliche Auswirkungen haben. Auch wenn eine Clique rowdyhafte Rechtsverletzungen begangen hat, ist es selbstverständlich, sorgfältig zwischen den einzelnen Teilnehmern entsprechend ihrem Tatbeitrag sowie ihrer allgemeinen Rolle in der Clique zu differenzieren. Oftmals wird uns die Größe des Tatbeitrages ein zutreffendes Bild vom Täter vermitteln; das braucht aber nicht immer so zu sein. Wir kennen nicht wenige Fälle, bei denen die Hauptträger der Clique zwar den Anstoß zur Straftat gegeben und andere Jugendliche angefeuert haben, sie selbst aber im Hintergrund geblieben sind. Diese Erfahrungen berücksichtigt auch der oben zitierte Vorschlag eines Tatbestandes über rowdyhaftes Verhalten. Es ist typisch beim Rowdytum, daß zahlreiche Teilnehmer nur durch den Einfluß der Clique zur Mitwirkung an einer Straftat gekommen sind, über deren Tragweite sie sich keine Gedanken gemacht haben. Die Aussage eines Beschuldigten in Dresden, „er habe nur deshalb mitgemacht, um in seiner Clique nicht als Feigling zu gelten“, findet sich in dieser oder jener Fassung wiederholt in den Vernehmungsprotokollen. Die wichtigste Aufgabe besteht also darin, daß es den staatlichen und gesellschaftlichen Organen gelingt, die negativen Einflüsse der Clique zurückzudrängen bzw. auszuschalten. Die Bekämpfung und Überwindung des Rowdytums in der DDR Auf dem XX. Parteitag der KPdSU entwickelte N. S. Chruschtschow allgemeingültige Prinzipien zur Bekämpfung des Rowdytums: „Es gibt hier und da Menschen, die böswillig gegen die Grundsätze des sozialistischen Gemeinschaftslebens verstoßen. Ohne Mitwirkung der Massen selbst, allein durch administrative Maßnahmen, kann man derartige häßliche Erscheinungen nicht beseitigen. Hier fällt der Öffentlichkeit eine bedeutsame Rolle zu. Man muß eine Atmosphäre schaffen, in der Menschen, die gegen die Verhaltensnormen, gegen die Prinzipien der sowjetischen Moral verstoßen, zu spüren bekommen, daß ihre Verfehlungen von der gesamten Gesellschaft verurteilt werden.“1,5 12 vgl. Die von der Barnimstraße, ND (Ausg. B) vom 10. November 1960: Takt und Fingerspitzengefühl, Junge Welt vom 28. Februar 1961. 12 Dokumente der 7. Tagung des Zentralrats der Freien Deutschen Jugend, Berlin 1961, S. 69/70. 14 Rechenschaftsbericht des Zentralkomitees der KPdSU an den XX. Parteitag, Berlin 1956, S. 124. Ganz in diesem Sinne sprach der Minister der Justiz in seinem Bericht auf der 5. Sitzung des Staatsrates davon, daß die Überwindung der Ursachen der Jugendkriminalität und ihre Bekämpfung nur zu einem Teil die Arbeit der Straforgane betreffen, daß sie in besonderem Maße mit dem gesamten Problem der sozialistischen Erziehung und Bildung unserer Jugend von Kindheit an verbunden sind15. Im Kampf gegen das Rowdytum können die Straforgane nur eine wenn auch gesellschaftlich unbedingt notwendige Hilfsrolle spielen. Der Minister wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß das Rowdytum ohne falsche Ausdehnung dieses Begriffs auf jedes laute und undisziplinierte Verhalten Jugendlicher von den Straforganen entschieden bekämpft werden muß. Damit tauchen zwei Probleme auf: 1. Wie soll die Forderung nach Entschiedenheit- des Kampfes gegen das Rowdytum verstanden werden? Wir wissen, daß das Rowdytum von unseren Feinden geschürt und ausgenutzt wird, um Unruhe in die Bevölkerung der DDR hineinzutragen. Deshalb wäre es falsch, sich ihm gegenüber liberal zu verhalten, zumal das Rowdytum ein ernstes Hemmnis in der sozialistischen Bewußtseinsentwicklung einer Reihe junger Menschen ist, die in den Einfluß einzelner Rowdys gelangt sind. Außerdem ist die These durch die Erfahrung bestätigt, daß das Rowdytum infolge seiner Hemmungslosigkeit die Tendenz in sich trägt, zu schwerer Kriminalität, ja bis zu Staatsverbrechen, überzugehen. Diese Tatsache erfordert von den Straforganen ein rechtzeitiges (aber nicht voreiliges und überspitztes), sorgfältig differenziertes Eingreifen. Diese Forderung erfaßt sowohl Maßnahmen der Schutz- und Kriminalpolizei als auch die Entscheidungen der Justizorgane. In der heutigen Situation muß die These vertrete werden, daß zur Bekämpfung des Rowdytums in vielen Fällen auf die Anwendung von Freiheitsstrafen nicht verzichtet werden kann. Dies trifft sowohl auf die schwerwiegenden Verbrechen rowdyhaften Charakters zu, bei denen die Anwendung von Freiheitsstrafen kaum Probleme aufwirft, als auch auf solche rowdyhaften Handlungen, die zwar „mit keinem schweren Schaden verbunden sind, die aber durch ihre gewalttätige, rohe B'egehungsart eine demonstrative Mißachtung der gesellschaftlichen Disziplin“ darstellen oder „die unter besonderen Umständen zeitweilig gehäuft auf treten, so daß eine schnelle Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ein rasches und nachdrückliches Eingreifen der Strafverfolgungsorgane erfordert“111. In der Praxis wird in der Regel richtig differenziert entsprechend dem Charakter des konkreten Tatbeitrages. Für Rädelsführer wird eine langfristige Freiheitsstrafe, für andere Beteiligte werden kurzfristige Freiheitsstrafen oder auch bedingte Strafen ausgesprochen. Bei Jugendlichen dagegen, deren Grad der Beteiligung geringfügig ist, wird von einer Strafverfolgung abgesehen, und es werden im Rahmen des Arbeitskollektivs oder der Konfliktkommissionen gesellschaftliche Erziehungsmaßnahmen ergriffen. Die Entschiedenheit des Kampfes ist also nicht mit einer ausschließlichen Anwendung unbedingter Freiheitsstrafen zu verwechseln; im Gegenteil verhindert jeder Schematismus die gesellschaftliche Wirksamkeit der vom Gericht getroffenen Maßnahmen. Die allgemeine Problematik der kurzfristigen Freiheitsstrafen findet sich auch ihrer Anwendung gegenüber Rowdytum; sie hat insgesamt gesehen nur einen begrenzten Wert. Da es uns nicht auf eine Disziplinierung schlechthin, sondern auf die Erziehung zur 15 NJ 1901 S. 76. 16 Aus der Richtlinie Nr. 12 des Plenums des Obersten Gerichts, NJ 1961 S. 290. 381;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 381 (NJ DDR 1961, S. 381) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 381 (NJ DDR 1961, S. 381)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit gestellten Forderungen kann durch Staatssicherheit selbst kontrolliert werden. Das Gesetz besitzt hierzu jedoch keinen eigenständigen speziellen Handlungsrahmen, so daß sowohl die sich aus den Sicherheitserfordernissen der sozialistischen Gesellschaft und der Sicher- heitspolitik der Partei ergebende generelle Anforderung an die Arbeit Staatssicherheit . Diese generelle Anforderung besteht in der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik - befanden. Bei einem anderen Inhaftierten wurde festgestellt, daß er die von ihm mrtgefSforten Zeltstangen benutzt hatte, um Ggldscheine in Markt der Deutschen Demokratischen Republik eiier zielgerichteten Befragung über den Untersuchungshaft- und Strafvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik durch westdeutsche und us-amerikanische Geheimdienste unterzogen werden.

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