Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 376

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 376 (NJ DDR 1961, S. 376); gerichte dabei milhelfen sollen, die Beschlüsse der örtlichen Organe der Staatsmacht zu verwirklichen, „insbesondere durch Hinweise auf die Entwicklung der Kriminalität oder auf andere Erscheinungen, die durch Analyse der Rechtsprechung und der politischen Arbeit unter den Werktätigen festgestellt werden“. Dazu ist es notwendig, daß die Urteile auch in ihrer Gesamtheit die wissenschaftliche Analyse der Rechtsprechung ermöglichen, um die Gerichte immer besser in die Lage zu versetzen, ihrer gesetzlichen Verpflichtung, „vor den Volksvertretungen, durch die sie gewählt wurden, über ihre Tätigkeit Rechenschaft zu legen“6, zu entsprechen. Diese Analyse der Rechtsprechung geht über die Auswertung einer einzelnen Strafsache hinaus. So ergibt beispielsweise eine Analyse der Rechtsprechung, daß noch verbreitete Unklarheiten darüber bestehen, wie alle Schulabgänger, selbst wenn sie das Ziel der Schule nicht erreicht haben, verantwortlich in unsere sozialistische Gemeinschaft einzugliedern sind. Die Beobachtung der Rechtsprechung offenbart verschiedentlich den ernsten Mangel, daß junge Menschen, die das Ausbildungsziel der Schule nicht voll erreicht haben, auf große Schwierigkeiten stoßen, wenn sie versuchen, eine geeignete Tätigkeit zu erhalten, die auch ihr Interesse weckt und ihnen die Aussichten auf Entwicklungsmöglichkeiten nicht verschließt. Auf diese oft unbefriedigende Arbeit ist es auch mit zurückzuführen, daß solche Menschen in weitaus höherem Maße straffällig werden als die übrigen Teile unserer Jugendlichen. Deshalb ist es z. B. bei Beratungen der örtlichen Volksvertretung und ihrer Organe über Fragen der Jugendförderung erforderlich, auf diese Problematik mit den sich daraus für die richtige Förderung dieser Jugendlichen ergebenden Konsequenzen hinzuweisen, wenn auch in dem betreffenden territorialen Bereich auf Grund der Analyse der Rechtsprechung Veränderungen der Arbeit in dieser Hinsicht erforderlich sind. Es ist auch notwendig, aufgetretene Unklarheiten durch die Propagierung der pädagogischen Wissenschaft mit überwinden zu helfen. Das ist nur ein Beispiel, das zeigen soll, wie die Urteile als Grundlage der Analyse der Rechtsprechung verwertet werden können und müssen. Eine derartige Analyse der Rechtsprechung ermöglicht konkretere Schlußfolgerungen für die Tätigkeit bestimmter staatlicher Organe oder gesellschaftlicher Organisationen, als dies im Zusammenhang mit der Auswertung einer einzelnen Entscheidung möglich ist. Dabei genügt dann allerdings auch nicht mehr die Auswertung vor dem Kollektiv, in dem der Verurteilte arbeitet oder in dem er vor seiner Verurteilung gearbeitet hat. Die Auswertung der Ergebnisse derartiger Analysen der Rechtsprechung kann in sehr verschiedenen Formen erfolgen, z. B. durch Hinweise und Informationen an die betreffende Organisation der Partei der Arbeiterklasse im Verantwortungsbereich des Gerichts, durch Berichterstattung vor den örtlichen Volksvertretungen oder deren Organen, durch Information zentraler Organe über bestimmte Einzelfragen von allgemeiner Bedeutung, durch Information gesellschaftlicher Organisationen oder auch durch entsprechende Veröffentlichungen in Fachzeitschriften oder in der Tagespresse. Um diese Auswertungen zu gewährleisten, sollen die Urteile die aufgetretenen Hemmnisse möglichst konkret ansprechen. Das ermöglicht einmal die wissenschaftliche Analyse der Rechtsprechung. Außerdem kann das Urteil dann auch Verwendung finden, damit z. B. die örtlichen Organe der Staatsmacht aus den Erfahrungen der Strafrechtsprechung die richtigen und gesellschaftlich notwendigen Schlußfolgerungen ziehen. Die Analyse ermöglicht es außerdem, anderen staatlichen Organen oder gesellschaftlichen Organisationen 6 GBl. 1959 I S. 756. Signale zur Verbesserung der eigenen Arbeit zu geben, auch wenn sie noch weiterer Überprüfung bedürfen, so wenn aus ein und demselben Betrieb in relativ kurzen Zeitabständen verschiedene Angehörige des Betriebes straffällig werden. Dann ist es erforderlich, die entsprechende staatliche Leitung sowie die entsprechende Gewerkschaftsorganisation zur weiteren Prüfung dieser Frage zu unterrichten. Diese Analyse der Strafrechtsprechung geht von den in den Urteilen niedergelegten Erfahrungen aus. Sie ist eine wichtige Form, um die ressortmäßige Enge bei der Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen zu überwinden und die entsprechenden Konsequenzen auch zu begründen. Ebenso ermöglicht es diese Analyse der Strafreehtsprechung, die zur Überwindung der Kriminalität als gesellschaftliche. Erscheinung beschlossenen Maßnahmen in ihrer gesellschaftlichen Wirksamkeit zu kontrollieren. * Diese Ausführungen konnten nicht auf alle Fragen des Urteils eingehen. Sie sollen ein Beitrag zu der Diskussion in der Praxis über die Verbesserung des Urteils sein. Diese Diskussion ist von der gemeinsamen Erkenntnis geleitet, daß es erforderlich ist, das Urteil so hach Form und Inhalt zu qualifizieren, daß es dabei hilft, die im Beschluß des Staatsrates vom 30. Januar 1961 genannten Aufgaben zur weiteren Stärkung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu verwirklichen. Dazu ist in jedem Fall vom Wesen des sozialistischen Rechts und seiner objektiven gesellschaftlichen Rolle auszugehen; diese grundsätzlichen Fragen sind bei der Einschätzung der Probleme des Einzelfalls bewußt zu machen. Das Urteil muß von der Erkenntnis getragen sein, daß die Anwendung der einheitlichen Grundsätze des sozialistischen Strafrechts in der einzelnen Strafsache und die auch für den einzelnen Beschuldigten gerechte Entscheidung von großer gesellschaftlicher Bedeutung im Kampf für den Sieg des Sozialismus sind. Im Deutschen Zentrclverlag erscheinen demnächst: Die Organisation der Vereinten Nationen. Dokumente, Teil I. Zusammenstellung und Bearbeitung von Herbert Standke, mit einem Vorwort von Prof. Dr. Steiniger. Etwa 288 Seiten; Halbleinen; Preis: etwa 18,60 DM. Einen Beitrag zui Propagierung der Ziele und Grundsätze der Organisation der Vereinten Nationen im Kampf für die Erhaltung und Festigung des Weltfriedens durch die Deutsche Liga für die Vereinten Nationen stellt die auf drei Bände berechnete Dokumentation über Vorgeschichte, Gründung und Tätigkeit der Organisation der Vereinten Nationen, ihrer Organe und der ihr angeschlossenen Spezialorganisationen dar. Der erste Band enthält die wichtigsten internationalen Dokumente über die Vorgeschichte und Gründung der Organisation aus der Zeit von 1917 bis 1945 einschließlich der Charta mit dem Statut des Internationalen Gerichtshofes in englisch, französisch, russisch und deutsch. Dr. Joachim Peck: Koexistenz und Deutschlandfrage. Etwa 80 Seiten; broschiert; Preis: etwa 2,50 DM. Die Arbeit gliedert sich in drei Hauptabschnitte. Der erste Abschnitt beschäftigt sich vorwiegend mit dem Begriff des Völkerrechts und seinen Besonderheiten gegenüber anderen Rechtsgebieten. Dann geht der Verfasser auf die demokratischen Prinzipien des modernen Völkerrechts ein. Nach der Großen Sozialistischen Oktoberrevolution erfüllte die Sowjetunion die demokratischen Prinzipien des Völkerrechts mit neuem Inhalt. Dazu gehört vor allem das Prinzip der friedlichen Koexistenz, das eine sachliche Zusammenarbeit zwischen Staaten verschiedener sozial-ökonomischer Systeme gewährleistet. Der Hauptteil der Arbeit gilt dem Problem der Anwendung dieses Prinzips auf die Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten. Der Verfasser beweist, daß die Verwirklichung der friedlichen Koexistenz zwischen Westdeutschland und der DDR die notwendige Voraussetzung für eine friedliche, demokratische Wiedervereinigung ist. Er legt klar, daß sich dieses Prinzip jedoch nicht automatisch durchsetzt, sondern daß es des unermüdlichen Kampfes aller friedliebenden Kräfte vor allem gegen Militarismus und Revanchismus in Westdeutschland bedarf, um es Wirklichkeit werden zu lassen. Die Regierungen der imperialistischen Staaten, in erster Linie die Bonner Regierung, müssen gezwungen werden, nach diesem lebensnotwendigen Prinzip zu handeln. 376;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 376 (NJ DDR 1961, S. 376) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 376 (NJ DDR 1961, S. 376)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Magdeburg und Frankfurt Oder gemacht. Bewährte Methoden der Befähigung der mittleren leitenden Kader sind: ihre Erziehung und Entwicklung im unmittelbaren täglichen Arbeitsprozeß; ihre ständige Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit stets gewachsen zu sein. Durch die politisch-ideologische und tschekistische Erziehungsarbeit muß den ein reales und konkretes Feindbild vermittelt werden. Das bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und damit yefbundender ahrensrecht-licher Maßnahmen. Dabei haben sich im Ergebnis der durchgeführten empirischen Untersuchungen für die Währung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beweisfüh-rung mit Sachverständigengutachten zu gewährleisten ist. VgT. dazu Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom bestimmt. Von besonderer Bedeutung war der Zentrale Erfahrungsaustausch des Leiters der mit allen Abteilungsleitern und weiteren Dienstfunktionären der Linie. Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine.

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