Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1961, Seite 368

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 368 (NJ DDR 1961, S. 368); stellen keine Raten mehr annehmen durften. Eine solche Handlungsweise mußte auf das Unverständnis bei der Bevölkerung G.’s stoßen, die erwarten kann,-daß Reorganisationen in unserem sozialistischen* Handel nicht zu ihrem Nachteil, gehen. “ Wenn die Verklagte erklärt, den Kunden mitgeteilt; zu haben, die Raten künftig auf das Konto der Verklagten in R. zu überweisen, wie es auch nach dem Vertrag möglich ist, so zeigt dies, wie wenig sie auf; die Belange unserer Bevölkerung Rücksicht nahm. Der Verklagten war bekannt, daß die G.er Kunden meistens in den Verkaufsstellen einzahlten. Sie hätte also Sorge tragen müssen, daß diese Erleichterung in ähnlicher Art weiter bestehen bleibt. Dies hätte z, B. durch die Errichtung von Einzahlungsstellen in G. oder durch die Umschreibung des Kreditvolumens auf den neuen Kreisbetrieb geschehen können. Die Verklagte glaubte jedoch, ihrer Pflicht nachgekommen zu sein, indem sie den G.er Kunden die Überweisung auf ihr R.er Konto vorschrieb. Die Verklagte verkannte, daß der sozialistische Handel in jeder Hinsicht den Wünschen und Annehmlichkeiten der Bevölkerung nachzukommen hat. Wenn sie vorbringt, daß alle Ratenzahlungen auf das im Vertrag angegebene Konto gehen müssen, so stimmt dies zwar, wobei aber verkannt wird, daß bei Einzahlungen in der HO-Hauptkasse oder den Verkaufsstellen ebenfalls Schuldbefreiung für die Kunden eintritt und das Personal der Verklagten verantwortlich wird für den Zufluß der Beträge auf ihr Konto. Die Kunden können nicht wissen, daß bei Einzahlung der Raten auf die DNB in G. zugunsten der Verklagten keine Zahlschcin-gebühren entstanden wären. Wenn die Verklagte der Klägerin vorhält, die Kunden hätten zur DNB verwiesen werden sollen, so wäre dies der Verklagten viel wirkungsvoller gelungen, da sie ja die Kunden mit Postkarte darüber verständigte, daß Zahlungen nach Punkt 5 C) des Vertrages nicht mehr möglich seien. Die Klägerin jedoch gab diesen Hinweis deshalb nicht, um die Bürger nicht unnötig zu verärgern und ihnen Laufereien zu ersparen. Die Klägerin handelte in Geschäftsführung ohne Auftrag gern. § 677 BGB. Unabhängig davon ist sie gemäß Rundschreiben 5/58 des Ministeriums der Finanzen berechtigt, Rückzahlungsraten der Kunden anzunehmen und auf das Refinanzierungskonto zu verbuchen. Sie nahm Zahlungen entgegen und erhob wegen der Beschwerden der Kunden keine Zahlscheingebühren. Die Klägerin glaubte, damit dem Willen der Verklagten zu entsprechen, die keine ausreichenden Vorkehrungen für die Kunden nach Wegfall der Einzahlungsmöglichkeit unter Punkt 5 c) getroffen hatte. Wenn die Verklagte jetzt vorträgt, es sei nicht ihr mutmaßlicher Wille gewesen, daß die Klägerin keine Gebühren erhob, so kann sich diese auf § 679 BGB Stützen. Die Klägerin handelte im öffentlichen Interesse, indem sie unbürokratisch die Raten ohne Gebühr därinahm. Die Handelsorgane müßten ein Interesse daran haben, daß die Ratenzahlungen pünktlich dem Kreisbetrieb mittels jener einfachen Einzahlungsmöglichkeiten, die den Kunden vertraglich gewährt wurden zufließen. Das fordern unsere Finanz- und Wirtschaftspläne. Eine solche Beachtung der Interessen der Bürger trägt dazu bei, daß der sozialistische Handel seinem ihm zukommenden bedeutenden Beitrag bei der Lösung unserer ökonomischen Hauptaufgabe gerecht wird. Der sozialistische Handel ist der Spiegel unserer Planwirtschaft. Er bietet das an, was unsere Arbeiter und Bauern in der sozialistischen Wirtschaft herstellen. Er muß mit seiner Organisation Einfluß auf die Produktion und den raschen Warenumsatz nehmen. Die Kritiken der Bevölkerung sind dabei ein wichtiges Mittel, Verkaufskultur, Warenangebot und Zahlungserleichterungen zu beeinflussen. Bei Teilzahlungsverträgen stehen sich in einem sozialistischen Staat nicht mehr Partner mit verschiedenen Interessen gegenüber, sondern dieses Verhältnis wird durch die Übereinstimmung der gesellschaftlichen und individuellen Interessen bestimmt. Die Klägerin handelte richtig, indem sie im öffentlichen Interesse von Zahlscheingebühren absah, weil sich die Kunden benachteiligt fühlten. Ihr kann der Vorwurf jedoch nicht erspart bleiben, daß sie ihre Geschäftsführung der Verklagten hätte eher anzeigen können. Die Verklagte hat auch jetzt noch nicht erkannt, daß sie es verabsäumte, bequeme Einzahlungsmöglichkeiten für die Kunden zu schaffen, denn sonst hätte sie auch auf den Einwand verzichtet, daß bei der Post Geldüberweisungen auch Auslagen verursachen würden. Mit einer derartigen Einstellung kann man den von unserem sozialistischen Staat und der Leipziger Handelskonferenz gesteckten Zielen nicht gerecht werden, die davon sprechen, daß der sozialistische Handel unseren Bürgern zu dienen hat und ihnen alle Erleichterungen zu gewähren sind. Nach § 683 BGB kann die Klägerin ihre bei der Überweisung, nach R. entstandenen Aufwendungen von der Verklagten verlangen. Über die Höhe des Anspruchs hat sie von der Klägerin Mitteilung erhalten und konkrete Einwände nicht erhoben. (Mitgeteilt von Gerhard Rommel. Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR) Herausgeber: Ministerium der Justiz, Oberstes Gericht und Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik. Redaktionskollegium: Dr. Hilde Benjamin, Gustav Feiler, Werner Funk, Dr. Gustav Jahn, Walter Krutzsch, Prof. Dr. Hans Nathan Dr. Gerhard Stiller, Dr. Heinrich Toeplitz, Lothar Schibor (Chefredakteur). Redaktion: Berlin W 8, Clara-Zetkin-Straße 93. Telefon: 2207 2690, 2207 2692. 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Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 368 (NJ DDR 1961, S. 368) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Seite 368 (NJ DDR 1961, S. 368)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 15. Jahrgang 1961, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Die Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 im Dezember 1961 auf Seite 864. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 15. Jahrgang 1961 (NJ DDR 1961, Nr. 1-24 v. 5.Jan.-Dez. 1961, S. 1-864).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

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